Rechtsprechung
   BGH, 28.04.2020 - StB 12/20   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2020,11781
BGH, 28.04.2020 - StB 12/20 (https://dejure.org/2020,11781)
BGH, Entscheidung vom 28.04.2020 - StB 12/20 (https://dejure.org/2020,11781)
BGH, Entscheidung vom 28. April 2020 - StB 12/20 (https://dejure.org/2020,11781)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2020,11781) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • HRR Strafrecht

    § 112 StPO; § 116 StPO; § 121 StPO; § 268b StPO
    Fortdauer der Untersuchungshaft (Beurteilung des dringenden Tatverdachts nach nicht rechtskräftiger Verurteilung; Schwerkriminalität; Fluchtgefahr; Prüfungsmaßstab bei eingelegter Revision gegen das erstinstanzliche Urteil des OLG)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • IWW

    § 112 Abs. 3 StPO, § ... 57 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 StGB, § 148 Abs. 2, § 148a StPO, § 304 Abs. 4 Satz 2 Halbsatz 2 Nr. 1 StPO, § 112 Abs. 1 Satz 1 StPO, § 268b StPO, § 57 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 StGB, § 116 Abs. 1 StPO, § 120 Abs. 1 Satz 1 StPO

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Beschwerde gegen einen Haftfortdauerbeschluss bei Verurteilung wegen Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung in zwei Fällen, in einem Fall in Tateinheit mit Landfriedensbruch; Prüfung des Bestehens des Haftgrundes der Schwerkriminalität; Fortdauer einer ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Corona: Rechtsprechungsübersichten

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...

  • BGH, 29.10.2020 - StB 37/20

    Verwerfung der Beschwerde gegen den Haftfortdauerbeschluss

    Die gegen diesen Haftfortdauerbeschluss am 26. März 2020 eingelegte Beschwerde des Angeklagten hat der Senat mit Beschluss vom 28. April 2020 (StB 12/20) verworfen.

    a) Der dringende Tatverdacht im Sinne des § 112 Abs. 1 Satz 1 StPO ist durch das erstinstanzliche Urteil, dessen Gründe inzwischen vorliegen, ausreichend belegt (vgl. BGH, Beschlüsse vom 30. Mai 2018 - StB 12/18, NStZ-RR 2018, 255 mwN; vom 8. Januar 2004 - StB 20/03, BGHR StPO § 112 Tatverdacht 4; vom 28. April 2020 - StB 12/20, juris Rn. 6).

    Über die fortgeltenden Erwägungen in dem Beschluss des Senats vom 28. April 2020 (StB 12/20, juris Rn. 7 f.) hinaus ist zu dem neuerlichen Vorbringen des Angeklagten ergänzend zu den zutreffenden Ausführungen des Oberlandesgerichts und des Generalbundesanwalts zu bemerken: Sollte die vom Oberlandesgericht verhängte Gesamtfreiheitsstrafe rechtskräftig werden, hätte der Angeklagte zum jetzigen Zeitpunkt hiervon noch ein Jahr und neun Monate zu verbüßen.

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht