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   BGH, 28.04.2021 - 2 StR 34/20   

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https://dejure.org/2021,33276
BGH, 28.04.2021 - 2 StR 34/20 (https://dejure.org/2021,33276)
BGH, Entscheidung vom 28.04.2021 - 2 StR 34/20 (https://dejure.org/2021,33276)
BGH, Entscheidung vom 28. April 2021 - 2 StR 34/20 (https://dejure.org/2021,33276)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • HRR Strafrecht

    § 25 Abs. 2 StGB; § 125 StGB; § 74 StGB; § 261 StPO; § 52 WaffG
    Mittäterschaft (keine Mitwirkung am Kerngeschehen: Vorbereitungs- und Unterstützungshandlung, Willensrichtung des sich Beteiligenden, wertende Gesamtbetrachtung); Beihilfe; gefährliche Körperverletzung; Landfriedensbruch (Menschenmenge; Bedrohung von Menschen mit einer ...

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 25 Abs 2 StGB, § 27 StGB, § 125 Abs 1 StGB, § 223 StGB, § 224 StGB
    Landfriedensbruch und gefährliche Körperverletzung: Geschlossenes Vorgehen von ca. 20 Personen als Bedrohung mit Gewalttätigkeiten aus einer Menschenmenge; Begriff der Beteiligung; Voraussetzungen einer Mittäterschaft; Anwesenheit am Tatort

  • IWW

    § 349 Abs. 2 StPO, § ... 125 Abs. 1 StGB, § 125 Abs. 1 Nr. 1 StGB, § 125 StGB, § 125 Abs. 1 Nr. 2 StGB, § 265 StPO, § 224 Abs. 1 Nr. 2 und Nr. 4 StGB, § 27 StGB, § 25 Abs. 2 StGB, § 223 Abs. 1, § 224 Abs. 1 Nr. 2 und Nr. 4, § 261 StPO, § 337 StPO, § 353 Abs. 2 StPO, § 354 Abs. 1 StPO, § 52 Abs. 1 Nr. 2 b) WaffG, § 52 Abs. 3 Nr. 2 b) WaffG, § 358 StPO, § 265 Abs. 1 StPO, § 15 StGB, § 52 Abs. 4 WaffG, § 473 Abs. 4 StPO

  • Wolters Kluwer

    Beteiligung an Bedrohungen von Menschen mit einer Gewalttätigkeit aus einer Menschenmenge heraus durch eine "Gruppe der Angreifer" als Landfriedensbruch

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Beteiligung an Bedrohungen von Menschen mit einer Gewalttätigkeit aus einer Menschenmenge heraus durch eine "Gruppe der Angreifer" als Landfriedensbruch

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • StV 2022, 159
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 26.03.2019 - 4 StR 381/18

    Täterschaft (Mittäterschaft: Voraussetzungen); Landfriedensbruch (alte Fassung:

    Auszug aus BGH, 28.04.2021 - 2 StR 34/20
    Wesentliche Anhaltspunkte können dabei der Grad des eigenen Interesses am Taterfolg, der Umfang der Tatbeteiligung und die Tatherrschaft oder wenigstens der Wille zur Tatherrschaft sein, so dass die Durchführung und der Ausgang der Tat maßgeblich auch vom Willen des Beteiligten abhängt (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Beschluss vom 26. März 2019 - 4 StR 381/18, NStZ-RR 2019, 203, 204 mwN).
  • BGH, 24.05.2017 - 2 StR 414/16

    Landfriedensbruch (keine täterschaftliche Begehung von Gewalttätigkeiten

    Auszug aus BGH, 28.04.2021 - 2 StR 34/20
    Denn eine Beteiligung im Sinne des § 125 Abs. 1 StGB kann auch im Vorfeld der eigentlichen Tathandlung erfolgen und setzt nicht voraus, dass der Täter oder Teilnehmer unmittelbar vor Ort an der Gewalttätigkeit mitwirkt (vgl. Senat, Urteil vom 24. Mai 2017 - 2 StR 414/16, BGHSt 62, 178, 182).
  • BGH, 08.02.2018 - 3 StR 400/17

    Rechtsgrundlage für die Ermittlung von Standortdaten durch den Versand stiller

    Auszug aus BGH, 28.04.2021 - 2 StR 34/20
    Darüber hinaus wird sofort gemeldet, wenn das Mobiltelefon in eine Funkzelle einer anderen "Local Area" wechselt (vgl. dazu BGH, Beschluss vom 8. Februar 2018 - 3 StR 400/17, BGHSt 63, 82, 83; BT-Drucks. 18/2695, S. 5 f.).
  • BGH, 27.05.2020 - 2 StR 552/19

    Grundsatz der freien richterlichen Beweiswürdigung (revisionsgerichtliche

    Auszug aus BGH, 28.04.2021 - 2 StR 34/20
    Eine Beweiswürdigung, die über schwerwiegende Verdachtsmomente ohne Erörterung hinweggeht, ist ebenso rechtsfehlerhaft wie eine solche, die gewichtige Umstände nicht mit in Betracht zieht, welche die Überzeugung des Tatrichters von der Täterschaft eines Angeklagten in Frage zu stellen geeignet sind (vgl. Senat, Beschluss vom 27. Mai 2020 - 2 StR 552/19, juris Rn. 13).
  • BGH, 14.01.2021 - 1 StR 467/20

    Beihilfe (keine psychische Beihilfe durch Anwesenheit am Tatort; Beihilfevorsatz:

    Auszug aus BGH, 28.04.2021 - 2 StR 34/20
    Ein sachlich-rechtlicher Fehler kann dann vorliegen, wenn die Beweiswürdigung widersprüchlich, unklar oder lückenhaft ist, oder wenn sie gegen Denkgesetze oder gesicherte Erfahrungssätze verstößt (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Beschluss vom 14. Januar 2021 - 1 StR 467/20, juris Rn. 14 mwN).
  • BGH, 20.05.2014 - 1 StR 90/14

    Urteilsbegründung (Erörterungsmangel); verminderte Schuldfähigkeit (verminderte

    Auszug aus BGH, 28.04.2021 - 2 StR 34/20
    Dies bedeutet, dass der Zusatz vorsätzlicher Tatbegehung in die Urteilsformel nicht aufgenommen zu werden braucht, sondern dass dort nur die fahrlässige Tat besonders zu kennzeichnen ist (vgl. BGH, Urteil vom 20. Mai 2014 - 1 StR 90/14, juris Rn. 16; Beschluss vom 29. Juli 1992 - 3 StR 61/92, BGHR StPO § 260 Abs. 4 Satz 1 Tatbezeichnung 7).
  • BGH, 05.09.2019 - AK 49/19

    Bildung terroristischer Vereinigungen (Vereinigungsbegriff;

    Auszug aus BGH, 28.04.2021 - 2 StR 34/20
    Denn zweifelhaft könnte sein, ob der erste Angriff auf den Wirt bereits aus einer Menschenmenge im Sinne des § 125 StGB (vgl. dazu BGH, Beschluss vom 5. September 2019 - AK 49/19, juris Rn. 21 mwN) begangen wurde bzw. ob zum Zeitpunkt der zweiten Welle der Gewalttätigkeiten noch eine entsprechende Menschenmenge bestand oder sich durch den teilweisen Rückzug der Angreifer nicht bereits aufzulösen begonnen hatte.
  • BGH, 29.08.1985 - 4 StR 397/85

    Landfriedensbruch infolge einer Schlägerei auf einem Feuerwehrfest - Beteiligung

    Auszug aus BGH, 28.04.2021 - 2 StR 34/20
    Sie haben damit einen räumlichen Zusammenhang hergestellt, der bei den Mitarbeitern und Gästen der dortigen Gaststätten sowie bei Passanten, an denen sie auf dem Weg zu ihrem Ziel vorbeikamen, die Vorstellung einer Menschenmenge als räumlich verbundenes Ganzes (vgl. dazu BGH, Urteil vom 29. August 1985 - 4 StR 397/85, BGHSt 33, 306, 308 mwN) entstehen ließ.
  • BGH, 29.07.1992 - 3 StR 61/92

    Urteil - Urteilsformel - Drogen - Betäubungsmittel

    Auszug aus BGH, 28.04.2021 - 2 StR 34/20
    Dies bedeutet, dass der Zusatz vorsätzlicher Tatbegehung in die Urteilsformel nicht aufgenommen zu werden braucht, sondern dass dort nur die fahrlässige Tat besonders zu kennzeichnen ist (vgl. BGH, Urteil vom 20. Mai 2014 - 1 StR 90/14, juris Rn. 16; Beschluss vom 29. Juli 1992 - 3 StR 61/92, BGHR StPO § 260 Abs. 4 Satz 1 Tatbezeichnung 7).
  • BGH, 16.01.2024 - 5 StR 451/23
    Im Übrigen handelt es sich um bloße Klarstellungen aus Gründen der Übersichtlichkeit des Schuldspruchs (vgl. zur gleichartigen Tateinheit BGH, Beschluss vom 12. Dezember 2023 - 1 StR 397/23, und zur Entbehrlichkeit der Kennzeichnung der vorsätzlichen Tatbegehung BGH, Beschluss vom 28. April 2021 - 2 StR 34/20 Rn. 42).
  • OLG Braunschweig, 18.05.2022 - 1 Ss 42/21

    Anforderungen an Beweiswürdigung bei Aussage gegen Aussage; Keine Aussage gegen

    Es reicht stattdessen, dass sein Handeln als Teil der Handlung eines anderen Beteiligten und umgekehrt dessen Tun als Ergänzung des eigenen Beitrags erscheint (BGH, Beschluss vom 28. April 2021, 2 StR 34/20, juris, Rn. 25; Fischer, StGB; 69. Aufl., § 25 Rn. 23).
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