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   BGH, 28.04.2022 - IX ZR 48/21   

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https://dejure.org/2022,15004
BGH, 28.04.2022 - IX ZR 48/21 (https://dejure.org/2022,15004)
BGH, Entscheidung vom 28.04.2022 - IX ZR 48/21 (https://dejure.org/2022,15004)
BGH, Entscheidung vom 28. April 2022 - IX ZR 48/21 (https://dejure.org/2022,15004)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • IWW

    § 133 Abs. 1 Satz 2 InsO, § ... 130 Abs. 1 InsO, § 130 Abs. 2 InsO, § 259 Abs. 3 Satz 1 InsO, §§ 130 ff InsO, Art. 103j Abs. 1 EGInsO, § 133 Abs. 1 Satz 1 InsO, § 133 Abs. 1 InsO, § 286 ZPO, § 138 ZPO, § 138 Abs. 2 ZPO, § 17 Abs. 2 Satz 2 InsO, § 23 Abs. 1 Satz 2 Halbsatz 1 SGB IV, § 23 Abs. 1 Satz 2 Halbsatz 2 SGB IV, § 138 Abs. 3 ZPO, § 139 ZPO, § 266a StGB, § 131 Abs. 1 InsO, §§ 130, 131 InsO

  • rewis.io
  • WM Zeitschrift für Wirtschafts- und Bankrecht(Abodienst; oder: Einzelerwerb Volltext 12,79 €)

    Notwendigkeit einer Gesamtwürdigung, wenn es darauf ankommt, ob das Zahlungsverhalten des zahlungsunfähigen Schuldners gegenüber einem Sozialversicherungsträger den Schluss rechtfertigt, dass der Schuldner wusste oder billigend in Kauf nahm, seine Gläubiger auch zu einem ...

  • zvi-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Zahlungsverhalten des Schuldners gegenüber einem Sozialversicherungsträger und Benachteiligungsvorsatz

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Insolvenzanfechtung: Zum Benachteiligungsvorsatz bei schleppenden Beitragszahlungen an den Sozialversicherungsträger

  • Betriebs-Berater

    Zahlungsverhalten gegenüber Sozialversicherungsträgern als Beweisanzeichen für eine Zahlungseinstellung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    InsO § 17 Abs. 2 S. 2; InsO § 133 Abs. 1 S. 1-2
    Handeln eines Schuldners mit Benachteiligungsvorsatz i.R.v. Anfechtungsansprüchen eines Insolvenzverwalters aus dem ersten Insolvenzverfahren; Abgrenzung der Zahlungsverzögerungen von der Zahlungseinstellung eines Schuldners

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Sozialversicherungsbeiträge verspätet gezahlt: Kein Indiz für Zahlungseinstellung!

Kurzfassungen/Presse (2)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2022, 2411
  • MDR 2022, 979
  • NZI 2022, 733
  • WM 2022, 1287
  • DB 2022, 1630
 
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Wird zitiert von ... (6)

  • OLG Düsseldorf, 22.12.2022 - 12 U 46/22
    Es muss sich mindestens für die beteiligten Verkehrskreise der berechtigte Eindruck aufdrängen, dass der Schuldner außerstande ist, seinen fälligen Zahlungsverpflichtungen zu genügen (BGH, Urt. v. 28.04.2022 - IX ZR 48/21, ZInsO 2022, 1498, 1501 Rn. 27).
  • BGH, 28.06.2022 - II ZR 112/21

    Anspruch eines Insolvenzverwalters gegen Geschäftsführer einer GmbH auf

    So wird es für zulässig erachtet, die Zahlungsunfähigkeit durch einen Liquiditätsstatus auf den Stichtag in Verbindung mit einem Finanzplan für die auf den Stichtag folgenden drei Wochen, in dem tagesgenau Einzahlungen und Auszahlungen gegenübergestellt werden, darzutun (vgl. BGH, Urteil vom 28. April 2022 - IX ZR 48/21, WM 2022, 1287 Rn. 18).
  • OLG Zweibrücken, 19.10.2022 - 7 U 78/21
    In diesen Fällen ist für den Gläubigerbenachteiligungsvorsatz von entscheidender Bedeutung, dass der Schuldner weiß oder jedenfalls billigend in Kauf nimmt, dass er seine (übrigen) Gläubiger auch zu einem späteren Zeitpunkt nicht vollständig befriedigen können wird; dies kann aus der im Moment der Rechtshandlung gegebenen Liquiditätslage nicht in jedem Fall mit hinreichender Gewissheit abgeleitet werden (BGHZ 230, 28 Rn. 36; ZIP 2022, 589 Rn. 19; WM 2022, 1287 Rn. 14).
  • OLG Zweibrücken, 02.11.2022 - 7 U 78/21
    In diesen Fällen ist für den Gläubigerbenachteiligungsvorsatz von entscheidender Bedeutung, dass der Schuldner weiß oder jedenfalls billigend in Kauf nimmt, dass er seine (übrigen) Gläubiger auch zu einem späteren Zeitpunkt nicht vollständig befriedigen können wird; dies kann aus der im Moment der Rechtshandlung gegebenen Liquiditätslage nicht in jedem Fall mit hinreichender Gewissheit abgeleitet werden (BGHZ 230, 28 Rn. 36; ZIP 2022, 589 Rn. 19; WM 2022, 1287 Rn. 14).
  • BFH, 03.08.2022 - XI R 44/20

    Zur Aufrechnung im Insolvenzverfahren

    ff) Soweit im zweiten Rechtsgang im Hinblick auf die Anfechtung nach § 133 InsO zu prüfen ist, ob eine vorsätzliche Benachteiligung von Gläubigern durch Rechtshandlungen des Insolvenzschuldners erfolgt ist, verweist der Senat auf die neuere Rechtsprechung des BGH (vgl. Urteile vom 06.05.2021 - IX ZR 72/20, BGHZ 230, 28, Rz 30 ff.; vom 10.02.2022 - IX ZR 148/19, Neue Juristische Wochenschrift-Rechtsprechungs-Report Zivilrecht --NJW-RR-- 2022, 483, Rz 13; vom 24.02.2022 - IX ZR 250/20, NJW-RR 2022, 557, Rz 21; vom 03.03.2022 - IX ZR 78/20, NJW 2022, 2038, Rz 109; vom 03.03.2022 - IX ZR 53/19, NJW 2022, 1457, Rz 11; vom 28.04.2022 - IX ZR 48/21, WM 2022, 1287, Rz 15).
  • OLG München, 20.10.2022 - 7 U 1785/18

    Zahlungseinstellung, Zahlungsunfähigkeit, Schuldner, Öffentliche Zustellung,

    Zahlungsunfähigkeit liegt jedenfalls vor, wenn sich bei einer geordneten Gegenüberstellung der fälligen Verbindlichkeiten und liquiden Mittel der Schuldnerin eine Deckungslücke von mindestens 10% ergibt (vgl. zuletzt BGH, Urteil vom 28.4.2022 - IX ZR 48/21, Rz. 24; Urteil vom 28.6.2022 - II ZR 112/21, Rz. 14).
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