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   BGH, 28.04.2022 - V ZB 4/21   

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https://dejure.org/2022,12998
BGH, 28.04.2022 - V ZB 4/21 (https://dejure.org/2022,12998)
BGH, Entscheidung vom 28.04.2022 - V ZB 4/21 (https://dejure.org/2022,12998)
BGH, Entscheidung vom 28. April 2022 - V ZB 4/21 (https://dejure.org/2022,12998)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • IWW
  • Deutsches Notarinstitut

    BGB §§ 107, 566
    Übertragung eines Miteigentumsanteils auf einen Minderjährigen; Eintritt in das Mietverhältnis; (keine) rechtliche Vorteilhaftigkeit

  • Wolters Kluwer

    Vertretung des Kindes durch die Eltern bei Übereignung eines Grundstücks

  • rewis.io
  • zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    BGB §§ 107, 566
    Kein lediglich rechtlicher Vorteil bei Erwerb eines Miteigentumsanteils an vermietetem, mit Nießbrauch belastetem Grundstück

  • familienrecht-deutschland.de PDF

    BGB §§ 107, 181, 566, 925, 1629, 1795
    Vormundschaft und Pflegschaft; Grundbucheintragung; notwendige Genehmigung eines Ergänzungspflegers bei Erwerb eines Miteigentumsanteils an einem vermieteten Hausgrundstück durch einen Minderjährigen.

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 566
    Vertretung des Kindes durch die Eltern bei Übereignung eines Grundstücks

  • datenbank.nwb.de

    Erwerb eines Miteigentumsanteils an einem vermieteten Grundstück durch einen Minderjährigen: Eintritt in den Mietvertrag als nicht lediglich rechtlich vorteilhaft; Übertragung eines Miteigentumsanteil an einem vermieteten Grundstück durch den Alleineigentümer

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Veräußerung eines Miteigentumsanteils an minderjährige Kinder: Genehmigungspflicht!

  • WM (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    Zum - nicht lediglich rechtlich vorteilhaften - Erwerb eines Miteigentumsanteils an einem vermieteten Grundstück durch einen Minderjährigen

Kurzfassungen/Presse (2)

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Erwerb eines Miteigentumsanteils an vermietetem Grundstück durch Minderjährigen ...

  • famrz.de (Kurzinformation)

    Miteigentumserwerb durch Minderjährige

Besprechungen u.ä. (3)

  • jurafuchs.de (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Fall zur Übereignung von Miteigentumsanteil an vermietetem Grundstück an Minderjährige

  • jurafuchs.de (Lern-App, Fallbesprechung in Fragen und Antworten)

    Übereignung von Miteigentumsanteil an vermietetem Grundstück an Minderjährige

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Veräußerung eines Miteigentumsanteils an minderjährige Kinder: Genehmigungspflicht! (IMR 2022, 329)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2022, 1027
  • ZIP 2022, 2135
  • MDR 2022, 885
  • DNotZ 2023, 32
  • NZM 2022, 704
  • FGPrax 2022, 147
  • FamRZ 2022, 1190
  • WM 2022, 1190
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (12)

  • BGH, 03.02.2005 - V ZB 44/04

    Beschwerdeberechtigung im grundbuchrechtlichen Antragsverfahren

    Auszug aus BGH, 28.04.2022 - V ZB 4/21
    Der Erwerb eines Miteigentumsanteils an einem vermieteten Grundstück durch einen Minderjährigen führt gemäß § 566 BGB zu dessen Eintritt in den Mietvertrag auf Vermieterseite und ist deshalb für den Minderjährigen nicht lediglich rechtlich vorteilhaft i.S.v. § 107 BGB (Fortführung von Senat, Beschluss vom 3. Februar 2005 - V ZB 44/04, BGHZ 162, 137).

    Deshalb ist, wie der Senat bereits entschieden hat, davon auszugehen, dass der Erwerb eines vermieteten oder verpachteten Grundstücks für einen Minderjährigen nicht lediglich rechtlich vorteilhaft ist (zum Ganzen Senat, Beschluss vom 3. Februar 2005 - V ZB 44/04, BGHZ 162, 137, 140 f.).

    Denn der minderjährige Erwerber tritt - wie das Beschwerdegericht zutreffend sieht - jedenfalls mit der Beendigung des Nießbrauchs nach § 1056 Abs. 1 BGB entsprechend § 566 Abs. 1 BGB in die Pflichten aus dem dann noch bestehenden Mietverhältnis ein (vgl. Senat, Beschluss vom 3. Februar 2005 - V ZB 44/04, BGHZ 162, 137, 141 f.; sowie auch BGH, Urteil vom 20. Oktober 2010 - XII ZR 25/09, NJW 2011, 61 Rn. 12).

    Dies genügt, um einen Rechtsnachteil anzunehmen (vgl. Senat, Beschluss vom 3. Februar 2005 - V ZB 44/04, BGHZ 162, 137, 142).

  • BGH, 23.11.2011 - VIII ZR 74/11

    Wohnraummiete: Mietvertragseintritt nach Erwerb eines Mehrparteienhauses durch

    Auszug aus BGH, 28.04.2022 - V ZB 4/21
    Denn bei der Übertragung eines Miteigentumsanteils tritt der Erwerber gemäß § 566 BGB neben den verbleibenden Miteigentümern in den Vertrag auf Vermieterseite ein (vgl. BGH, Urteil vom 23. November 2011 - VIII ZR 74/11, NZM 2012, 150 Rn. 23; Urteil vom 25. April 2018 - VIII ZR 176/17, NJW 2018, 2472 Rn. 35).

    Denn der Mieter ist bei der Veräußerung eines Miteigentumsanteils durch den bisherigen Alleineigentümer jedenfalls nicht weniger schutzbedürftig als im Falle der Veräußerung eines Miteigentumsanteils an einen Dritten bei einer bereits bestehenden Bruchteilsgemeinschaft, bei dem der Eintritt des neuen Miteigentümers in die Mietverhältnisse anerkannt ist (vgl. BGH, Urteil vom 23. November 2011 - VIII ZR 74/11, NZM 2012, 150 Rn. 23; Urteil vom 25. April 2018 - VIII ZR 176/17, NJW 2018, 2472 Rn. 35).

  • BGH, 25.04.2018 - VIII ZR 176/17

    Wohnraummietverhältnis zwischen einer Miteigentümergemeinschaft und einem ihrer

    Auszug aus BGH, 28.04.2022 - V ZB 4/21
    Denn bei der Übertragung eines Miteigentumsanteils tritt der Erwerber gemäß § 566 BGB neben den verbleibenden Miteigentümern in den Vertrag auf Vermieterseite ein (vgl. BGH, Urteil vom 23. November 2011 - VIII ZR 74/11, NZM 2012, 150 Rn. 23; Urteil vom 25. April 2018 - VIII ZR 176/17, NJW 2018, 2472 Rn. 35).

    Denn der Mieter ist bei der Veräußerung eines Miteigentumsanteils durch den bisherigen Alleineigentümer jedenfalls nicht weniger schutzbedürftig als im Falle der Veräußerung eines Miteigentumsanteils an einen Dritten bei einer bereits bestehenden Bruchteilsgemeinschaft, bei dem der Eintritt des neuen Miteigentümers in die Mietverhältnisse anerkannt ist (vgl. BGH, Urteil vom 23. November 2011 - VIII ZR 74/11, NZM 2012, 150 Rn. 23; Urteil vom 25. April 2018 - VIII ZR 176/17, NJW 2018, 2472 Rn. 35).

  • RG, 03.10.1918 - IV 213/18

    Gesetzliche Vertretung von Minderjährigen bei der Erbauseinandersetzung

    Auszug aus BGH, 28.04.2022 - V ZB 4/21
    Da der Beteiligte zu 2 und seine Ehefrau von der Vertretung ihrer minderjährigen Kinder, der Beteiligten zu 4 und 5, bei der Erklärung der Auflassung in der Vereinbarung vom 9. März 2020 ausgeschlossen waren, ist die dingliche Einigung als Rechtsgeschäft nach § 177 Abs. 1 BGB schwebend unwirksam (vgl. RGZ 93, 334, 337; Grüneberg, BGB, 81. Aufl., § 1630 Rn. 3; Staudinger/Lettmaier, BGB [2020], § 1630 Rn. 24; Erman/Döll, BGB, 16. Aufl., § 1630 Rn. 2).
  • BGH, 20.10.2021 - I ZR 17/21

    Identitätsdiebstahl II - Unbestellt gelieferte Waren, Irrtum des Unternehmers

    Auszug aus BGH, 28.04.2022 - V ZB 4/21
    Nur hierdurch wird das Rechtsmittelgericht in die Lage versetzt zu beurteilen, ob die angefochtene Entscheidung auf dem geltend gemachten Verstoß gegen die Hinweispflicht beruht (vgl. Senat, Urteil vom 11. März 2005 - V ZR 160/04, NJW-RR 2005, 965, 966; BGH, Beschluss vom 27. Januar 2015 - VI ZB 40/14, NJW-RR 2015, 511 Rn. 12; Urteil vom 20. Oktober 2021 - I ZR 17/21, WRP 2022, 172 Rn. 48).
  • BGH, 30.09.2010 - V ZB 206/10

    Schenkweiser Erwerb einer Eigentumswohnung durch einen Minderjährigen:

    Auszug aus BGH, 28.04.2022 - V ZB 4/21
    b) Der Beteiligte zu 2 und seine Ehefrau waren auch nicht deswegen ausnahmsweise ungeachtet des Ausschlusses nach § 1795 BGB zur Vertretung ihrer Kinder befugt, weil sich der Erwerb des Miteigentums an dem Grundstück für diese als lediglich rechtlich vorteilhaft darstellt (vgl. zu dieser Ausnahme Senat, Beschluss vom 30. September 2010 - V ZB 206/10, BGHZ 187, 119 Rn. 16).
  • BGH, 27.01.2015 - VI ZB 40/14

    Berufung im Arzthaftungsprozess: Anforderungen an den Inhalt der

    Auszug aus BGH, 28.04.2022 - V ZB 4/21
    Nur hierdurch wird das Rechtsmittelgericht in die Lage versetzt zu beurteilen, ob die angefochtene Entscheidung auf dem geltend gemachten Verstoß gegen die Hinweispflicht beruht (vgl. Senat, Urteil vom 11. März 2005 - V ZR 160/04, NJW-RR 2005, 965, 966; BGH, Beschluss vom 27. Januar 2015 - VI ZB 40/14, NJW-RR 2015, 511 Rn. 12; Urteil vom 20. Oktober 2021 - I ZR 17/21, WRP 2022, 172 Rn. 48).
  • OLG München, 28.02.2005 - 32 Wx 17/05

    Unzulässige weitere Beschwerde gegen Bestätigung einer Zwischenverfügung bei

    Auszug aus BGH, 28.04.2022 - V ZB 4/21
    Es ist nicht Aufgabe des Grundbuchamts, von sich aus Nachforschungen zu betreiben (vgl. OLG München, FGPrax 2005, 193, 194 mwN).
  • BGH, 11.03.2005 - V ZR 160/04

    Ansprüche des Berechtigten auf Zahlung einer Nutzungsentschädigung

    Auszug aus BGH, 28.04.2022 - V ZB 4/21
    Nur hierdurch wird das Rechtsmittelgericht in die Lage versetzt zu beurteilen, ob die angefochtene Entscheidung auf dem geltend gemachten Verstoß gegen die Hinweispflicht beruht (vgl. Senat, Urteil vom 11. März 2005 - V ZR 160/04, NJW-RR 2005, 965, 966; BGH, Beschluss vom 27. Januar 2015 - VI ZB 40/14, NJW-RR 2015, 511 Rn. 12; Urteil vom 20. Oktober 2021 - I ZR 17/21, WRP 2022, 172 Rn. 48).
  • OLG Köln, 17.11.2015 - 2 Wx 255/15

    Anforderungen an den Inhalt einer Zwischenverfügung im Verfahren vor dem

    Auszug aus BGH, 28.04.2022 - V ZB 4/21
    Diese muss dem Antragsteller deutlich machen, welches Hindernis besteht und mit welchen Mitteln er Abhilfe schaffen kann (vgl. OLG Köln, NJOZ 2016, 1001 Rn. 18).
  • BGH, 13.10.2016 - V ZB 98/15

    Grundbuchsache: Aufhebung eines dinglichen Rechts mit bestehender

  • BGH, 20.10.2010 - XII ZR 25/09

    Nießbrauch: Kündigung eines von dem Nießbraucher geschlossenen Mietvertrages nach

  • BGH, 22.06.2022 - VIII ZR 356/20

    Kündigungssperrfrist nach Bildung und Veräußerung von Wohnungseigentum:

    Dies gilt auch dann, wenn - wie vorliegend - vor der Veräußerung noch keine Miteigentümergemeinschaft bestand, sondern ein vermietender Alleineigentümer einen Miteigentumsanteil an dem Grundstück veräußert (vgl. BGH, Beschluss vom 17. März 2022 - V ZB 4/21, juris Rn. 9 mwN).
  • BFH, 28.08.2023 - V B 44/22

    Umsatzsteuer und Bruchteilsgemeinschaft

    c) Im Streitfall ist danach nur dann von einem gegen den Kläger gerichteten Vorsteuerberichtigungsanspruch auszugehen, wenn der Kläger umsatzsteuerrechtlich --entsprechend der zivilrechtlichen Beurteilung-- aufgrund der geänderten BFH-Rechtsprechung (BFH-Urteile in BFHE 263, 90 und in BFHE 270, 146) auch im Streitjahr --neben seiner Ehefrau-- Vermieter des Hotelgrundstücks war (zur Vermieterstellung bei Bruchteilsgemeinschaften vgl. BFH-Urteil in BFHE 263, 90, Rz 20, m.w.N. zur Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs --BGH-- sowie zuletzt z.B. BGH-Beschluss vom 28.04.2022 - V ZB 4/21, Wertpapier-Mitteilungen/Zeitschrift für Wirtschafts- und Bankrecht 2022, 1190, Rz 9).
  • OLG Bremen, 06.09.2023 - 3 W 14/23

    Zur Anhörung eines minderjährigen Nacherben vor Löschung eines Nacherbenvermerks

    Ebenso ist es nicht Aufgabe des Grundbuchamtes, den Antragstellern einen möglichen Sachverhalt zu unterbreiten, mit dem ein Eintragungshindernis nicht bestünde, den die Antragsteller selbst aber nicht vorgetragen haben (BGH, Beschluss vom 28. April 2022 - V ZB 4/21 -, Rn. 15, juris).
  • KG, 17.11.2022 - 1 W 345/22

    Erforderlichkeit einer familienrechtlichen Genehmigung bei Übertragung eines

    Ein auf den Erwerb einer Sache gerichtetes Rechtsgeschäft ist für einen Minderjährigen aber nicht lediglich rechtlich vorteilhaft im Sinne von § 107 BGB, wenn er in dessen Folge mit Verpflichtungen belastet wird, für die er nicht nur dinglich mit der erworbenen Sache, sondern auch persönlich mit seinem sonstigen Vermögen haftet (BGH, FamRZ 2022, 1190).
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