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BGH, 28.05.1956 - II ZR 177/54 |
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Volltextveröffentlichungen (4)
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- Wolters Kluwer
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- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ...
- BGH, 09.12.1958 - VIII ZR 185/57
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Die gleiche Auffassung, daß § 15 WiStG nur "Bevorzugungsgeschäfte unter Ausschaltung des Geldes" verhindern soll - nichts anderes kann für die entsprechende Bestimmung des Gesetzes vom 3. November 1948 gelten - hat auch der Bundesgerichtshof schon im Urteil vom 28. Mai 1956 - II ZR 177/54 - (DM WiStG 1949/52 § 15 Nr. 1) vertreten.