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   BGH, 28.05.1971 - I ZR 35/70   

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https://dejure.org/1971,2542
BGH, 28.05.1971 - I ZR 35/70 (https://dejure.org/1971,2542)
BGH, Entscheidung vom 28.05.1971 - I ZR 35/70 (https://dejure.org/1971,2542)
BGH, Entscheidung vom 28. Mai 1971 - I ZR 35/70 (https://dejure.org/1971,2542)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Bestehen einer Verwechslungsgefahr von Warenzeichen - Gesamteindruck durch den hervorgehobenen Wortbestandteil "Landstallmeister" - Verwechslungsgefahr mit dem Klagezeichen "Stallmeister"

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • MDR 1971, 908
  • GRUR 1971, 409
 
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Wird zitiert von ... (9)

  • BGH, 26.10.1973 - I ZR 67/72

    Annahme eines schutzwürdigen Interesses an der Aufrechterhaltung eines

    Wenn auch hiernach davon auszugehen wäre, daß die Klägerin dieses Zeichen seit 1971 wieder benutzt, könnte sie sich der Beklagten gegenüber auf diese Benutzung nicht berufen, weil letztere ein Recht an der angegriffenen Kennzeichnung erworben hat, als das Klagezeichen wegen Nichtbenutzung bereits löschungsreif war (BGH GRUR 1971, 409, 410 - Stallmeister).

    Angesichts der durch das Gesetz vom 4. September 1967 erfolgten Neuregelung ist jedoch, wie der erkennende Senat bereits wiederholt zum Ausdruck gebracht hat (GRUR 1971, 251, 252 - Oldtimer; GRUR 1971, 409, 411 - Stallmeister), davon auszugehen, daß der angemessene Zeitraum für die Benutzungsaufnahme nunmehr grundsätzlich 5 Jahre beträgt.

    Waren somit 1971, als die Klägerin die Benutzung des Warenzeichens Nr. 455.835 wiederaufnahm, ihre "King"-Zeichen bereits löschungsreif, kann sie sich gegenüber der angegriffenen Kennzeichnung auf die formalen Zeichenrechte nicht berufen, ohne daß es darauf ankäme, ob die Löschungsreife bereits eingetreten war, als die Beklagte ihr Zeichen anmeldete (so auch Heydt, GRUR 1972, 298 im Zusammenhang mit der Erörterung der Epigran II-Entscheidung, GRUR 1971, 355, 356, in der diese Frage wegen der Besonderheiten des Falles allerdings nicht geprüft werden brauchte, und der "Stallmeister"-Entscheidung, GRUR 1971, 409, 410).

  • BGH, 28.04.1983 - I ZR 52/81

    Anspruch auf Löschung eines älteren Warenzeichens - Schutz gegen den Gebrauch

    Es entspricht ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes, daß löschungsreife Zeichen durch Aufnahme der Benutzung wieder vollen Rechtsschutz mit der Priorität der Anmeldung erlangen können, dieser Rechtsschutz aber gegenüber jüngeren übereinstimmenden Warenzeichen, die während der Zeit der Löschungsreife angemeldet und bekanntgemacht worden sind, eingeschränkt ist (BGH GRUR 1971, 409, 410 - Stallmeister; GRUR 1974, 276, 278 - King; GRUR 1975, 434, 436 - Bouché; GRUR 1978, 642, 644 - Silva).

    Das Firmenrecht der Beklagten ist dann zwar gleichwohl im Verhältnis dieser beiden Rechte als Zwischenrecht prioritätsälter, da die Heilung der Löschungsreife diesem gegenüber nur ex nunc wirkt (BGH GRUR 1971, 409, 410 - Stallmeister).

  • BGH, 31.05.1974 - I ZR 28/73

    Anerkennung der abgewandelten Benutzungsform als Benutzung des eingetragenen

    War das Klagezeichen Nr. 611 913 bereits löschungsreif, als die Klägerin das Wort "KIM" ohne den Bildbestandteil in Benutzung nahm, kann diese sich der Beklagten gegenüber nicht auf den älteren Zeitrang des Klagezeichens berufen (BGH GRUR 1971, 409, 410 - Stallmeister; BGH NJW 1974, 142, 143 - King), ohne daß es dann noch darauf ankäme, ob die Inbenutzungnahme des Wortes "KIM" als wirksame Benutzung des Klagezeichens anzusehen ist.
  • BGH, 21.02.1975 - I ZR 18/74

    Sicherungsfähigkeit eines Wortzeichens, das nur aus kennzeichnungsschwachen

    Durch die nachträgliche Benutzungsaufnahme erhält das Zeichen zwar wieder materiellrechtlichen Gehalt, Jedoch ohne Rückwirkung auf zwischenzeitlich entstandene Rechte (BGH GRUR 1971, 409, 410 - Stallmeister; 1974, 276, 278 - King); für eine Erweiterung des Schutzumfangs bereits bestehender Rechte auf Grund einer zwischenzeitlich erlangten Verkehrsgeltung kann nichts anderes gelten.
  • BGH, 26.10.1973 - I ZR 112/72

    Werben für Leistungen unter einer abgekürzten Bezeichnung - Verwendung einer

    Darin, daß das Berufungsgericht die Beklagte nicht zu einem schlüssigen Vorbringen in diesem Punkte veranlaßt hat, liegt entgegen der Rüge der Revision auch keine Verletzung der ihm nach § 139 ZPO obliegenden Aufklärungspflicht (BGH GRUR 1971, 409, 410 zu Ziff. I 2 - Stallmeister).
  • BGH, 27.02.1981 - I ZR 78/79

    Besitzstand an einer zusammengesetzten Kennzeichnung - Übergangsfähigkeit von

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs konnte die Klägerin gegen dieses zwischenzeitlich erwachsene Recht aus ihrem erst 1970 in Benutzung genommenen Zeichen "Bigi" nicht mehr vorgehen; das Klagezeichen war zur Zeit der Entstehung der Kennzeichnungsrechte an der Firma "Gigimodelle R. & H." löschungsreif, weil es seit 1954 nicht benutzt worden war (vgl. BGH GRUR 1970, 27, 29 - Ein-Tannen-Zeichen - GRUR 1971, 409, 410 - Stallmeister - 1974, 276, 277 - King - 1975, 135, 137 - KIM-Mohr -).
  • BGH, 12.03.1976 - I ZR 15/75

    Schutz von Volkswagen-Originalersatzteilen gegen Konkurrenzprodukte mit

    Dem Berufungsgericht kann bei diesem Sachverhalt auch keine Verletzung seiner Aufklärungspflicht (§ 139 ZPO) vorgeworfen werden (vgl. BGH GRUR 1971, 409, 410 - Stallmeister).
  • BPatG, 25.06.2014 - 26 W (pat) 543/13

    Markenbeschwerdeverfahren - "EBTI/ETI (Gemeinschaftsmarke)" - Waren- und

    Maßgebend für den Gesamteindruck ist die Auffassung eines nicht unerheblichen Teils der beteiligten Verkehrskreise (GRUR 1971, 409, 410 - Stallmeister).
  • BGH, 07.07.1976 - I ZR 17/75

    Löschungsreife eines Zeichens, dass seit mehr als 20 Jahren nicht in einer für

    Irgendwelche besonderen Umstände, die trotz dieses langen Zeitablaufs die Annahme rechtfertigen könnten, sie habe gleichwohl an ihrer Benutzungsabsicht festgehalten und sie habe damals immer noch ein ernsthaftes und schützenswertes Interesse an der Aufrechterhaltung des Zeichens besessen, hat die hierfür darlegungspflichtige Klägerin (vgl. BGH GRUR 1971, 409, 410 - Stallmeister) nicht vorgetragen.
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