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BGH, 28.05.1997 - 3 StR 145/97 |
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Verurteilung wegen versuchter sexueller Nötigung als ausreichende Warnung des Angeklagten - Absehen von Strafvollzug auf Grund der Einwilligung des Angeklagten zur sexual-therapeutischen Behandlung - Hinnahme der allein dem Tatrichter zustehenden Wertung durch das ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 12.10.1989 - 4 StR 525/89
Revision wegen falscher Strafzumessung durch den Richter - Beurteilung, ob eine …
Auszug aus BGH, 28.05.1997 - 3 StR 145/97
Diese Wertung liegt innerhalb des dem Tatrichter zustehenden Beurteilungsrahmens und ist vom Revisionsgericht hinzunehmen, selbst wenn eine zum umgekehrten Ergebnis führende Würdigung - wie sie die Beschwerdeführerin vornimmt - ebenfalls rechtlich möglich gewesen wäre, und das Revisionsgericht die gegenteilige Auffassung für zutreffender halten würde (vgl. BGH NStZ 1981, 389, 390; BGHR StGB § 56 II Gesamtwürdigung 4).
- BGH, 10.09.1997 - 3 StR 337/97
Vergewaltigung in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung - Rüge der Annahme …
Die Wertung des Landgerichts liegt innerhalb des dem Tatrichter zustehenden Beurteilungsrahmens und ist vom Revisionsgericht hinzunehmen, selbst wenn eine zum umgekehrten Ergebnis führende Würdigung - wie sie die Beschwerdeführerin vornimmt - ebenfalls rechtlich möglich gewesen wäre, und das Revisionsgericht die gegenteilige Auffassung für zutreffender halten würde (vgl. BGH NStZ 1981, 389, 390;… BGHR StGB § 56 II Gesamtwürdigung 4; vgl. Urteil vom 28. Mai 1997 - 3 StR 145/97). - BGH, 29.07.1997 - 1 StR 289/97 Dies gilt selbst dann, wenn eine zum umgekehrten Ergebnis führende Würdigung - wie sie die Beschwerdeführerin vornimmt - ebenfalls rechtlich möglich gewesen wäre und das Revisionsgericht die gegenteilige Auffassung für zutreffender halten wurde (BGH, Urt. vom 28. Mai 1997 - 3 StR 145/97).