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BGH, 28.05.2003 - IXa ZB 93/03 |
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Volltextveröffentlichungen (9)
- Wolters Kluwer
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Frist zur Begründung einer Rechtsbeschwerde; Antrag auf Bestellung eines Notanwalts
- Judicialis
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 233, 575 Abs. 2
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen der Versäumung der Frist zur Begründung der Rechtsbeschwerde - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 18.12.2002 - IX ZB 465/02
Beiordnung eines Notanwalts
Auszug aus BGH, 28.05.2003 - IXa ZB 93/03
Der Antrag der Schuldner, ihnen für die Durchführung der Rechtsbeschwerde einen Notanwalt zu bestellen, wurde durch Beschluß des IX. Zivilsenats des Bundesgerichtshofes vom 18. Dezember 2002 - IX ZB 465/02 - mit der Begründung zurückgewiesen, die Schuldner hätten ihre Bemühungen, einen zu ihrer Vertretung bereiten Rechtsanwalt zu finden, nicht nachgewiesen. - BGH, 07.12.1999 - VI ZR 219/99
Bestellung eines Notanwalts für die Revisionsinstanz
Auszug aus BGH, 28.05.2003 - IXa ZB 93/03
Dazu, ob sich die Schuldner, was zeitlich möglich und damit zumutbar war, vor Ablauf der bis zum 16. Dezember 2002 verlängerten Begründungsfrist an mehrere der beim Bundesgerichtshof zugelassenen Rechtsanwälte gewandt (vgl. BGH, Beschl. v. 7. Dezember 1999 - VI ZR 219/99, BGHR ZPO § 78b Vertretungsbereitschaft 2) und - gegebenenfalls - aus welchen Gründen diese eine Übernahme des Mandats abgelehnt haben, verhält sich das Wiedereinsetzungsgesuch nicht.