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   BGH, 28.05.2008 - 1 StR 192/08   

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https://dejure.org/2008,3101
BGH, 28.05.2008 - 1 StR 192/08 (https://dejure.org/2008,3101)
BGH, Entscheidung vom 28.05.2008 - 1 StR 192/08 (https://dejure.org/2008,3101)
BGH, Entscheidung vom 28. Mai 2008 - 1 StR 192/08 (https://dejure.org/2008,3101)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • HRR Strafrecht

    § 66 Abs. 1 Nr. 1 StGB; § 66b StGB
    Vorverurteilung im Sinne von § 66 Abs. 1 Nr. 1 StGB (nachträgliche Sicherungsverwahrung; Orientierung an der Warnfunktion des Urteils; nachträgliche Gesamtstrafenbildung)

  • lexetius.com

    StGB § 66 Abs. 1 Nr. 1

  • openjur.de

Papierfundstellen

  • BGHSt 52, 225
  • NJW 2008, 2661
  • NStZ-RR 2008, 278
  • StV 2008, 518
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 02.04.1987 - 4 StR 27/87

    Verurteilung zu einer Gesamtstrafe

    Auszug aus BGH, 28.05.2008 - 1 StR 192/08
    Das Urteil enthält unter anderem Einzelstrafen von einem Jahr und einem Jahr sechs Monaten (vgl. zu den Einzelstrafen BGHSt 34, 321).
  • BGH, 15.05.2003 - 4 StR 124/03

    Sicherungsverwahrung (Feststellungen; Vorverurteilungen: Einzelstrafen bei der

    Auszug aus BGH, 28.05.2008 - 1 StR 192/08
    Das Landgericht hat im Ergebnis zu Recht die Anordnung der nachträglichen Sicherungsverwahrung auf § 66b Abs. 1 in Verbindung mit § 66 Abs. 1 StGB gestützt (vgl. zur Urteilsdarstellung BGH, Beschl. vom 15. Mai 2003 - 4 StR 124/03).
  • BGH, 24.07.1987 - 2 StR 338/87

    Versuchsbeginn bei sexueller Nötigung; Voraussetzungen der Sicherungsverwahrung

    Auszug aus BGH, 28.05.2008 - 1 StR 192/08
    Die Anordnung der Sicherungsverwahrung nach § 66 Abs. 1 StGB ist gerechtfertigt, wenn der Täter vor Begehung der neuen Tat die Warnfunktion eines Strafurteils zweimal missachtet hat (vgl. zur Warnfunktion BGHSt 35, 6, 12; BGH NStZ 1992, 328).
  • BGH, 25.03.1992 - 2 StR 527/91

    Voraussetzung für Anordnung der Unterbringung in der Sicherheitsverwahrung

    Auszug aus BGH, 28.05.2008 - 1 StR 192/08
    Die Anordnung der Sicherungsverwahrung nach § 66 Abs. 1 StGB ist gerechtfertigt, wenn der Täter vor Begehung der neuen Tat die Warnfunktion eines Strafurteils zweimal missachtet hat (vgl. zur Warnfunktion BGHSt 35, 6, 12; BGH NStZ 1992, 328).
  • BGH, 21.08.2003 - 3 StR 251/03

    Vorverurteilung zu Gesamtstrafe

    Auszug aus BGH, 28.05.2008 - 1 StR 192/08
    Die Verurteilung zu einer Gesamtstrafe gilt allerdings nach § 66 Abs. 4 StGB als eine einzige Verurteilung im Sinne des § 66 Abs. 1 Nr. 1 StGB (BGH StV 1982, 420; NStZ-RR 2004, 12).
  • BGH, 03.08.2011 - 2 StR 190/11

    Rechtsfehlerhaft abgelehnte Sicherungsverwahrung (verfassungskonforme Anwendung;

    Die Verurteilung wegen der beiden am 24. Januar 2009 begangenen Taten erfolgte erst mit Urteil vom 11. Mai 2010, weshalb es an der für § 66 Abs. 1 StGB notwendigen Feststellung der kriminellen Intensität des Täters fehlt, die verlangt, dass er mindestens zweimal die Warnfunktion eines Strafurteils missachtet haben muss (BGHSt 52, 225, 226; 35, 6, 12; vgl. Rissing-van Saan LK StGB 12. Aufl. § 66 Rn. 49).
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