Rechtsprechung
BGH, 28.05.2013 - 5 StR 551/11 |
Volltextveröffentlichungen (12)
- HRR Strafrecht
Art. 103 Abs. 2 GG; § 266 StGB; § 15 StGB; § 16 StGB
Untreuevorsatz und Vermögensnachteil bei der Übernahme einer existenzgefährdenden Mietgarantie durch Immobilienfonds (überschießende Innentendenz und voluntatives Element des Vorsatzes bei Risikogeschäften: maßgebliche Indizien; Pflichtwidrigkeit und Einverständnis im ... - lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 266 StGB, § 261 StPO, § 264 StPO
Untreue im Zusammenhang mit Kapitalanlagegeschäften: Eventualvorsatz bei bewusster Eingehung eines Risikogeschäfts - Wolters Kluwer
Pflichtwidrigkeit der Eingehung einer langfristigen Mietgarantie i.R.d. Auflage zweier geschlossener Immobilienfonds als Untreue der Geschäftsführer, Prokuristen und Mitglieder des Aufsichtsrates
- zip-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)
Zur Untreue von Geschäftsführern und Aufsichtsräten wegen Übernahme langfristiger Mietgarantien bei der Auflegung von Immobilienfonds ("Berliner Bankkonsortium")
- rewis.io
Untreue im Zusammenhang mit Kapitalanlagegeschäften: Eventualvorsatz bei bewusster Eingehung eines Risikogeschäfts
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StGB § 16; StGB § 266; KWG § 44 Abs. 1
Pflichtwidrigkeit der Eingehung einer langfristigen Mietgarantie i.R.d. Auflage zweier geschlossener Immobilienfonds als Untreue der Geschäftsführer, Prokuristen und Mitglieder des Aufsichtsrates - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (9)
- bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)
Freisprüche gegen Manager des Berliner Bankkonsortiums rechtskräftig
- lto.de (Kurzinformation)
Zu Berliner Bankkonsortium - Freisprüche für Manager rechtskräftig
- zbb-online.com (Leitsatz)
StGB § 266
Zur Untreue von Geschäftsführern und Aufsichtsräten wegen Übernahme langfristiger Mietgarantien bei der Auflegung von Immobilienfonds ("Berliner Bankkonsortium")
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Freisprüche gegen Manager des Berliner Bankkonsortiums rechtskräftig
- gesellschaftsrechtskanzlei.com (Leitsatz/Kurzinformation)
§ 266 StGB, § 261 StPO, § 264 StPO
Haftung wegen Untreue gem. § 266 StGB - Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Besondere Prüfungskriterien für innere Tatseite bei riskanten unternehmerischen Entscheidungen
- sokolowski.org (Kurzinformation)
BGH bestätigt Freispruch Berliner Bankmanager
- Betriebs-Berater (Kurzinformation)
Freisprüche gegen Manager des Berliner Bankkonsortiums rechtskräftig
- koesterblog.com (Kurzinformation)
Orientierungshilfe Untreue
Besprechungen u.ä. (2)
- HRR Strafrecht (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)
Die (gravierende) Pflichtverletzung der Untreue - was leistet die notwendige Restriktion?
- ewir-online.de(Leitsatz frei, Besprechungstext 3,90 €) (Entscheidungsbesprechung)
StGB §§ 266, 16; KWG § 44
Zur Untreue von Geschäftsführern und Aufsichtsräten wegen Übernahme langfristiger Mietgarantien bei der Auflegung von Immobilienfonds ("Berliner Bankkonsortium")
Verfahrensgang
- LG Berlin, 14.02.2011 - 2 St B Js 1173/01
- LG Berlin, 14.02.2011 - 2St BJs 1173/01 KLs (4/05)
- BGH, 28.05.2013 - 5 StR 551/11
- BGH, 24.04.2014 - 5 StR 551/11
Papierfundstellen
- ZIP 2013, 1382
- NStZ 2013, 715
- NStZ 2014, 697
- StV 2014, 88
- StV 2015, 175 (Ls.)
- DB 2013, 1779
Wird zitiert von ... (7)
- BGH, 12.10.2016 - 5 StR 134/15
Freisprüche der Vorstandsmitglieder der HSH Nordbank AG wegen des Vorwurfs der …
a) Im Ausgangspunkt hat das Landgericht zutreffend bedacht, dass die Anwendung des Untreuetatbestands auf "klare und deutliche' Fälle pflichtwidrigen Handelns zu beschränken ist; gravierende Pflichtverletzungen lassen sich nur dann bejahen, wenn die Pflichtverletzung evident ist (…BVerfGE 126, 170 Rn. 110 f.; BGH, Urteil vom 28. Mai 2013 - 5 StR 551/11, NStZ 2013, 715). - BGH, 11.12.2014 - 3 StR 265/14
Verurteilung wegen gesetzeswidriger Wahlkampffinanzierung rechtskräftig
(3) Der Angeklagte hat diese Hauptpflicht durch die Veranlassung der Zahlungen an C. in klarer, evidenter und schwer wiegender Weise (vgl. BVerfG, Beschluss vom 23. Juni 2010 - 2 BvR 2559/08, u.a., BVerfGE 126, 170, 210; BGH, Urteil vom 6. Dezember 2001 - 1 StR 215/01, BGHSt 47, 187, 197; Beschluss vom 13. September 2010 - 1 StR 220/09, BGHSt 55, 288, 300; Urteil vom 28. Mai 2013 - 5 StR 551/11, NStZ 2013, 715) verletzt. - BGH, 21.02.2017 - 1 StR 296/16
Untreue (Verletzung der Vermögensbetreuungspflicht: Pflichtverletzung kommunaler …
Steht ein Vermögensschaden fest, sind zum subjektiven Tatbestand der Untreue Feststellungen und eingehende Erörterungen, insbesondere zum Vorsatz in Bezug auf den Vermögensnachteil, erforderlich (vgl. BGH, Urteil vom 28. Mai 2013 - 5 StR 551/11, NStZ 2013, 715).
- OLG Köln, 21.04.2016 - 2 Ws 162/15
Verwirklichung des Tatbestandes der Untreue durch Übernahme von Mietgarantien
aa) Soweit im Hinblick auf das erforderliche Ausmaß der Pflichtwidrigkeit in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs umstritten ist, ob eine gravierende Verletzung von Informations- und Prüfungspflichten bzw. eine gravierende Pflichtverletzung (BGHSt 47, 148; 47, 187) oder eine klare und evidente Pflichtwidrigkeit (BGHSt NStZ 2013, 715) vorliegen muss oder ob es erforderlich ist, dass die weit zu ziehenden äußersten Grenzen unternehmerischer Entscheidungsfreiheit überschritten und damit eine Hauptpflicht gegenüber dem zu betreuenden Unternehmen verletzt wird (BGHSt 50, 331; NStZ 2006, 221; wistra 2010, 21), kann dies vorliegend dahinstehen, da alle Ansichten hier zum selben Ergebnis führen.Die bewusste Eingehung des immanenten Risikos kann deshalb für die Annahme des Vorsatzes für sich genommen nicht ausreichen (BGH NStZ 2013, 715).
Insbesondere bei der Beurteilung eines Geschäftsvorgangs, bei dem - wie hier - keine Indizien für einen auch nur mittelbaren persönlichen Vorteil der Beteiligten bestehen, ist besondere Skepsis hinsichtlich des voluntativen Elements geboten (BGH NStZ 2013, 715).
Angesichts der vom Bundesverfassungsgericht angemahnten restriktiven Auslegung des § 266 StGB spricht aus Sicht des Senats mehr für die Auffassung, die verlangt, dass der Täter sich auch mit der Realisierung des Vermögensnachteils zumindest abfindet (vgl. BGHSt 51, 100; 52, 182; NStZ 2007, 704; 2013, 715; NJW 2010, 1764).
- BGH, 27.01.2021 - 3 StR 628/19
Untreue durch Kreditvergabe (Vermögensbetreuungspflicht; Bankvorstand; …
Wiegt der Verstoß gegen die bei der Kreditvergabe zu beachtenden Sorgfaltspflichten schwer, führt er schon für sich gesehen zu einer Verletzung der Vermögensbetreuungspflicht (vgl. BGH, Urteile vom 15. November 2001 - 1 StR 185/01, BGHSt 47, 148, 150, 152 f.; vom 21. Dezember 2005 - 3 StR 470/04, BGHSt 50, 331, 344;… vom 13. August 2009 - 3 StR 576/08, BGHR StGB § 266 Abs. 1 Pflichtwidrigkeit 5 Rn. 27; vom 28. Mai 2013 - 5 StR 551/11, NStZ 2013, 715;… Momsen/Grützner/Altenhain, Wirtschafts- und Steuerstrafrecht, 2. Aufl., § 20 Rn. 45 ff.). - BGH, 17.12.2020 - 3 StR 403/19
Untreue (Vermögensbetreuungspflichtverletzung durch Mitglieder der …
Wiegt er allerdings schwer, kann er - abhängig vom Charakter des zu beurteilenden unternehmerischen Handelns - schon für sich gesehen zu einer Verletzung der Vermögensbetreuungspflicht führen (zu risikobehafteten Kreditvergaben und Fondsgeschäften von Banken vgl. BGH, Urteile vom 15. November 2001 - 1 StR 185/01, BGHSt 47, 148, 150, 152 f.;… vom 21. Dezember 2005 - 3 StR 470/04, aaO;… vom 13. August 2009 - 3 StR 576/08, BGHR StGB § 266 Abs. 1 Pflichtwidrigkeit 5 Rn. 27; vom 28. Mai 2013 - 5 StR 551/11, NStZ 2013, 715). - OLG Brandenburg, 15.12.2014 - 1 Ws 149/14
Zulassung der Zwangsvollstreckung im gem. § 111g Abs. 2 StPO arrestiertes …
Auch wenn die Pflichtwidrigkeit in einem inneren Zusammenhang mit dem Nachteil steht, weil die Pflichtwidrigkeit der Handlung sich häufig gerade aus der für das betreute Vermögen innewohnenden Gefährdung ergibt, ist auch in subjektiver Hinsicht zu unterscheiden zwischen dem Vorsatz hinsichtlich der Pflichtwidrigkeit und hinsichtlich der Nachteilszufügung (vgl. BGH, NStZ 2013, 715).