Rechtsprechung
BGH, 28.05.2013 - XI ZR 420/10 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Inanspruchnahme einer vermittelnden Bank auf Rückabwicklung einer Beteiligung an einer GmbH & Co. KG; Aufklärungspflichtige Rückvergütungen i.R.e. stillschweigend geschlossenen Beratungsvertrages eines Privaten mit einer Bank
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Inanspruchnahme einer vermittelnden Bank auf Rückabwicklung einer Beteiligung an einer GmbH & Co. KG; Aufklärungspflichtige Rückvergütungen i.R.e. stillschweigend geschlossenen Beratungsvertrages eines Privaten mit einer Bank
- datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Evers OK-Vertriebsrecht(Abodienst) (Leitsatz)
Anlageberatungsvertrag, Beratungsgespräch, Aufklärungspflicht, Rückvergütung, Zinsen, vorgerichtliche Rechtsanwaltskosten
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Vertragliche Pflichten können zu verneinen sein, wenn weder Bank Beratung anbietet noch der Kunde diese wünscht
Verfahrensgang
- LG Frankfurt/Main, 12.02.2010 - 5 O 222/08
- OLG Frankfurt, 03.11.2010 - 19 U 84/10
- BGH, 28.05.2013 - XI ZR 420/10
Wird zitiert von ... (16)
- LG Regensburg, 04.01.2017 - 7 O 967/16
Anspruch auf Nachlieferung bei Schadstoff-Software
Entgegen der Ansicht des Klägers und mit der Rechtsprechung des BGH (Urteil vom 28.5.2013, XI ZR 420/10 - juris Rz. 46) muss die durch die Parallelität der Sachverhalte bedingte ganz erhebliche Verringerung des zeitlichen Aufwands für das einzelne Mandat im Rahmen der nach § 14 Abs. 1 RVG erforderlichen Gesamtwürdigung aber maßgeblich berücksichtigt werden. - OLG Karlsruhe, 24.05.2019 - 13 U 144/17
Erwerb eines vom "Abgasskandal" betroffenen Fahrzeuges: Mangelhaftigkeit aufgrund …
Im Falle der Unbilligkeit wird die Gebühr nach § 315 Abs. 3 Satz 2 BGB vom Gericht durch Urteil bestimmt (BGH, Urteil vom 28.05.2013, XI ZR 420/10, Juris, Rn. 45). - OLG Stuttgart, 14.09.2018 - 5 U 98/17
Haftung einer schweizer Bank bei fehlerhafter Kapitalanlageberatung: …
a) Tritt ein Anlageinteressent an eine Bank oder der Anlageberater einer Bank an einen Kunden heran, um über die Anlage eines Geldbetrages beraten zu werden bzw. zu beraten, wird das darin liegende Angebot zum Abschluss eines Beratungsvertrages stillschweigend durch die Aufnahme des Beratungsgesprächs angenommen (st. Rspr.; vgl. zum Folgenden insgesamt BGH, Urteil vom 28. Mai 2013, Az.: XI ZR 420/10, zit. nach juris; s. a. BGH, Urteil vom 19. März 2013, Az.: XI ZR 431/11, abgedruckt in BGHZ 196, 370; BGH, Urteil vom 6. Juli 1993, Az.: XI ZR 12/93, abgedruckt in BGHZ 123, 126).Jedoch kann nach den Umständen des Einzelfalls das Zustandekommen eines Beratungsvertrages zu verneinen sein (vgl. BGH, Urteil vom 28. Mai 2013, a. a. O.).
Ob nach diesen Grundsätzen stillschweigend ein Beratungsvertrag zustande gekommen ist oder nicht, ist eine Frage der Würdigung der konkreten Umstände des Einzelfalls gemäß § 286 Abs. 1 Satz 1 ZPO (vgl. BGH, Urteil vom 28. Mai 2013, Az.: XI ZR 420/10, zit. nach juris).
(1) Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist, wenn ein Anlageberatungsvertrag besteht, die Bank verpflichtet, den Anleger über eine von ihr vereinnahmte Rückvergütung aus offen ausgewiesenen Vertriebsprovisionen ungefragt aufzuklären (vgl. z. B. BGH, Urteil vom 28. Mai 2013, Az.: XI ZR 420/10, zit. nach juris) und - unabhängig von der Rückvergütungshöhe (vgl. BGH, Beschluss vom 20. Januar 2009, Az.: XI ZR 510/07, abgedruckt in NJW 2009, 1416) - darauf hinzuweisen, dass und in welcher Höhe sie Rückvergütungen aus Ausgabeaufschlägen und Verwaltungskosten von der Fondsgesellschaft erhält (vgl. BGH, Urteil vom 19. Dezember 2006, Az.: XI ZR 56/05, abgedruckt in BGHZ 170, 226); da die beratende Bank im Zeitpunkt der Beratung in der Regel weiß, dass und in welchem Umfang sie bei dem empfohlenen Produkt Vertriebsprovisionen erhält, besteht die Offenbarungspflicht schon dann, wenn das Provisionsangebot noch nicht angenommen wurde (vgl. BGH, Urteil vom 24. September 2013, Az.: XI ZR 204/12, abgedruckt in NJW 2013, 3574; BGH, Urteil vom 19. Juni 1985, Az.: IVa ZR 196/83, abgedruckt in BGHZ 95, 81, zu einem Steuerberater).
- OLG Frankfurt, 27.11.2013 - 23 U 203/12
Architektenhonorar für Bauleistungsdienste
Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs setzt die Feststellung der Schadensersatzpflicht die Möglichkeit eines Schadenseintrittes voraus, bei reinen Vermögensschäden hängt die Zulässigkeit der Feststellungsklage darüber hinaus sogar von der hinreichenden Wahrscheinlichkeit eines auf die Verletzungshandlung zurückgehenden Schadenseintritts ab (vgl. insofern etwa BGH, Urteil vom 28.03.2013, Az.: XI ZR 420/10).Bei reinen Vermögensschäden hängt die Zulässigkeit der Feststellungsklage darüber hinaus von der hinreichenden Wahrscheinlichkeit eines auf die Verletzungshandlung zurückgehenden Schadeneintritts ab (vgl. BGH, Urteil vom 28.03.2013 - XI ZR 420/10 -, juris).
Bei reinen Vermögensschäden hängt die Zulässigkeit der Feststellungsklage darüber hinaus von der hinreichenden Wahrscheinlichkeit eines auf die Verletzungshandlung zurückgehenden Schadeneintritts ab (vgl. BGH, Urteil vom 28.03.2013 - XI ZR 420/10 -, juris).
Bei reinen Vermögensschäden hängt die Zulässigkeit der Feststellungsklage darüber hinaus sogar von der hinreichenden Wahrscheinlichkeit eines auf die Verletzungshandlung zurückgehenden Schadeneintritts ab (vgl. BGH, Urteil vom 28.03.2013 - XI ZR 420/10 -, juris).
Bei reinen Vermögensschäden hängt die Zulässigkeit der Feststellungsklage darüber hinaus sogar von der hinreichenden Wahrscheinlichkeit eines auf die Verletzungshandlung zurückgehenden Schadeneintritts ab (vgl. BGH, Urteil vom 28.03.2013 - XI ZR 420/10 -, juris).
Bei reinen Vermögensschäden hängt die Zulässigkeit der Feststellungsklage darüber hinaus sogar von der hinreichenden Wahrscheinlichkeit eines auf die Verletzungshandlung zurückgehenden Schadeneintritts ab (vgl. BGH, Urteil vom 28.03.2013 - XI ZR 420/10 -, juris).
- LG Darmstadt, 24.11.2020 - 9 O 305/18
Dieselskandal: VW muss Golf VII 1.6 TDI mit dem EA288 zurückzunehmen und …
Dies ist bei der Gebührenhöhe zu berücksichtigen (vgl. BGH, Urteil vom 28.5.2013, Az. XI ZR 420/10). - OLG Frankfurt, 24.09.2020 - 26 U 69/19
Erstattung vorgerichtlicher Rechtsanwaltskosten in Bezug auf den sog. …
Entscheidend ist jedenfalls, dass die Kanzlei der Prozessbevollmächtigten der Klägerin gerichtsbekannt eine ganze Vielzahl von Geschädigten des Abgasskandals vertritt, so dass sich die Schwierigkeit der Sach- und Rechtslage im Hinblick auf die große Zahl der Mandate relativiert (vgl. zur Bedeutung dieses Gesichtspunkts im Rahmen des § 14 RVG etwa BGH, Urteil vom 28.05.2013 - XI ZR 420/10 -, juris; OLG München, Endurteil vom 15.10.2019 - 24 U 797/19 -, BeckRS 2019, 25424; OLG Celle, Urteil vom 22.01.2020 - 7 U 445/18 -, MDR 2020, 571, 572). - LG Offenburg, 21.08.2019 - 2 O 57/19
Dieselskandal - Schadensersatzansprüche gegenüber Motorhersteller
Dies ist bei der Gebührenhöhe zu berücksichtigen und kann die besondere Schwierigkeit der Tätigkeit entfallen lassen (vgl. BGH, Urteil vom 28.05.2013, Az. XI ZR 420/10). - LG Düsseldorf, 07.11.2017 - 7 O 244/16
Rücktritt vom Kaufvertrag über ein Fahrzeug wegen dessen negativer Abweichung von …
Insofern dürfte es zu einer erheblichen Verminderung des zeitlichen Aufwandes bei der Bearbeitung des anwaltlichen Mandates gekommen sein (vgl. BGH, Urt. v. 28.05.2013 - XI ZR 420/10, zitiert nach juris, Rdnr. 46). - LG Regensburg, 19.07.2017 - 7 O 1892/16
Dieselskandal: Nachlieferungsanspruch des Käufers bei Manipulationssoftware
Entgegen der Ansicht des Klägers und mit der Rechtsprechung des BGH (Urteil vom 28.5.2013, XI ZR 420/10 - juris Rz. 46) muss die durch die Parallelität der Sachverhalte bedingte ganz erhebliche Verringerung des zeitlichen Aufwands für das einzelne Mandat im Rahmen der nach § 14 Abs. 1 RVG erforderlichen Gesamtwürdigung aber maßgeblich berücksichtigt werden. - OLG Stuttgart, 01.07.2019 - 9 U 270/18 Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs wird, wenn ein Anlageinteressent - wie hier - an eine Bank oder der Anlageberater einer Bank an einen Kunden herantritt, um über die Anlage eines Geldbetrages beraten zu werden bzw. zu beraten, das darin liegende Angebot zum Abschluss eines Beratungsvertrages stillschweigend durch die Aufnahme des Beratungsgespräches angenommen (BGH, Urteil vom 06.07.1993 - XI ZR 12/93 = BGHZ 123, 126, 128;… Urteil vom 19. März 2013 - XI ZR 431/11, WM 2013, 789 [Rn. 17]; Urteil vom 28.05.2013 - XI ZR 420/10, Rn. 13, juris).
Davon ist im Regelfall auszugehen, wenn ein Anleger zu einer Bank kommt und gezielte Aufträge zum Erwerb eines bestimmten, von ihm zuvor ausgesuchten Produkts erteilt (vgl. BGH, Urteil vom 28.05.2013 - XI ZR 420/10, Rn. 13, juris m.w.N.).
In einem solchen Fall darf die Bank davon ausgehen, dass eine besondere Beratung weder gewünscht wird noch erforderlich ist (BGH…, Urteil vom 19.05.1998 - XI ZR 216/97, BGHZ 139, 36 [Rn. 13]; Urteil vom 28.05.2013 - XI ZR 420/10, Rn. 13, juris) und kann der Kunde die Bank nach Treu und Glauben auch nicht wegen Verletzung vorvertraglicher Aufklärungspflichten in Anspruch nehmen (… Grüneberg , Die Bankenhaftung bei Kapitalanlagen [2017], Rn. 40; vgl. dazu BGH…, Urteil vom 14.05.1996 - XI ZR 188/95, Rn. 25, juris; OLG Stuttgart…, Urteil vom 14.09.2018 - 5 U 98/17, Rn. 150, juris).
- OLG München, 14.06.2016 - 5 U 1682/16
Haftung des Treuhänders für den Zeichnungsschaden - Zurechnung des …
- LG Hamburg, 10.07.2020 - 321 O 91/19
Kapitalanlagen: Handeln eines Beraters/Vermittlers in fremdem Namen; …
- OLG Oldenburg, 27.03.2019 - 5 U 112/18
Anspruch auf Schmerzensgeld bei unterlassener ärztlicher Aufklärung zu Gefahr …
- LG München I, 18.05.2015 - 35 O 13150/13
Unzulässigkeit der Feststellungsklage in Kapitalanlagesachen wegen fehlenden …
- LG Würzburg, 13.12.2019 - 1 HKO 2185/16
Haftung des Frachtführers für Verunreinigungen des Transportguts
- LG Paderborn, 31.08.2017 - 3 O 375/16
Deckungsanspruch eines Versicherten aus einer Rechtsschutzversicherung im …