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   BGH, 28.05.2014 - VIII ZR 410/12   

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https://dejure.org/2014,16100
BGH, 28.05.2014 - VIII ZR 410/12 (https://dejure.org/2014,16100)
BGH, Entscheidung vom 28.05.2014 - VIII ZR 410/12 (https://dejure.org/2014,16100)
BGH, Entscheidung vom 28. Mai 2014 - VIII ZR 410/12 (https://dejure.org/2014,16100)
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Volltextveröffentlichungen (17)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 1 UNWaVtrÜbk, Art 4 UNWaVtrÜbk, Art 8 UNWaVtrÜbk, Art 30 UNWaVtrÜbk, Art 31 UNWaVtrÜbk
    Internationales Kaufrecht: Anwendung auf Rückkaufverpflichtung; Auslegung eines Formularvertrages

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Kriterien zur Auslegung eines Formularvertrags nach den Regeln des Art. 8 CISG im Hinblick auf eine vereinbarte Rückkaufverpflichtung

  • zip-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Anwendung des CISG auch auf eine Rückkaufpflicht aus einem CISG-Kaufvertrag

  • Betriebs-Berater

    Internationales Kaufrecht - Auslegung einer in einem Kaufvertrag enthaltenen Rückkaufverpflichtung

  • rewis.io

    Internationales Kaufrecht: Anwendung auf Rückkaufverpflichtung; Auslegung eines Formularvertrages

  • ra.de
  • cisg-online.org PDF
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    CISG Art. 1; CISG Art. 4; CISG Art. 8; CISG Art. 30; CISG Art. 31
    Rückkaufverpflichtung aus einem dem UN-Kaufrecht unterliegenden Kaufvertrag untersteht ebenfalls den Bestimmungen des UN-Kaufrechts

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    CISG Art. 8; BGB § 242; BGB § 377 Abs. 2
    Kriterien zur Auslegung eines Formularvertrags nach den Regeln des Art. 8 CISG im Hinblick auf eine vereinbarte Rückkaufverpflichtung

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Auch das UN-Kaufrecht ist deutsches Recht!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Rückkaufverpflichtung kann ebenfalls den Bestimmungen des CISG unterliegen

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Rückkaufverpflichtung kann ebenfalls den Bestimmungen des CISG unterliegen

  • haufe.de (Kurzinformation)

    UN-Kaufrecht - Unklarheiten in AGB gehen zu Lasten des Verwenders

Besprechungen u.ä. (3)

  • Jurion (Entscheidungsbesprechung)

    Rückkaufverpflichtung bei einem Kaufvertrag nach UN-Recht

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Auch das UN-Kaufrecht ist deutsches Recht! (IBR 2014, 1218)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    AGB in UN-Kaufrecht unterfallenden Verträgen: Unklarheiten gehen zu Lasten des Verwenders! (IBR 2014, 1219)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2014, 1202
  • ZIP 2014, 2036
  • ZIP 2014, 61
  • MDR 2014, 1014
  • VersR 2014, 1382
  • WM 2014, 1871
  • BB 2014, 2513
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 19.03.2003 - VIII ZR 135/02

    Formularmäßige Vereinbarung der Ersetzung der Besitzverschaffung durch Abtretung

    Auszug aus BGH, 28.05.2014 - VIII ZR 410/12
    Der Senat hat bereits mehrfach entschieden, dass Rückkaufverpflichtungen in Leasingverhältnissen, die nach den Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs zu beurteilen sind, kaufrechtlichen Regeln folgen (zuletzt Senatsurteil vom 19. März 2003 - VIII ZR 135/02, WM 2003, 1092 unter II 2; ferner etwa MünchKommBGB/Koch, 6. Aufl., Finanzierungsleasing Rn. 56; Wolf/Eckert/Ball, Handbuch des gewerblichen Miet-, Pacht- und Leasingrechts, 10. Aufl., Rn. 1956; jeweils mwN).

    Auch entfernt sich eine derart vereinbarte Erfüllungsmodalität nicht so weit von dem in Art. 30 f. CISG beschriebenen Pflichtenkreis eines Verkäufers, dass schlechthin nicht mehr von einem Kauf gesprochen werden könnte (vgl. Piltz in Kröll/Mistelis/Viscasillas, UN-Convention on the International Sales of Goods (CISG), 2011, Art. 30 CISG Rn. 11, Art. 31 Rn. 8 mwN; ebenso zum unvereinheitlichten deutschen Kaufrecht Senatsurteil vom 19. März 2003 - VIII ZR 135/02, aaO).

  • BGH, 31.10.2001 - VIII ZR 60/01

    Einbeziehung von AGB in dem UN-Kaufrecht unterliegende Verträge

    Auszug aus BGH, 28.05.2014 - VIII ZR 410/12
    Die Auslegung eines solchen Vertrags beurteilt sich auch dann nach den in Art. 8 CISG aufgestellten Regeln, wenn es sich um einen von einer Partei verwendeten Formularvertrag handelt (Fortführung des Senatsurteils vom 31. Oktober 2001, VIII ZR 60/01, BGHZ 149, 113, 116 f.).

    Das gilt auch für die Auslegung in den Verträgen enthaltener Allgemeiner Geschäftsbedingungen (Senatsurteil vom 31. Oktober 2001 - VIII ZR 60/01, BGHZ 149, 113, 116 f.; Schmidt-Kessel in Schlechtriem/Schwenzer, aaO, Art. 8 Rn. 59; Staudinger/Magnus, aaO, Art. 8 Rn. 18).

  • OLG München, 10.12.2012 - 19 U 842/12

    Leasingvertrag: Zahlungsanspruch aus einer Rückkaufsvereinbarung zu einem

    Auszug aus BGH, 28.05.2014 - VIII ZR 410/12
    Das Berufungsgericht (OLG München, Urteil vom 10. Dezember 2012 - 19 U 842/12, juris) hat zur Begründung, soweit für das Revisionsverfahren von Interesse, im Wesentlichen ausgeführt:.
  • BGH, 25.11.1998 - VIII ZR 259/97

    Verzicht auf den Einwand der Verspätung einer Rüge der Vertragswidrigkeit

    Auszug aus BGH, 28.05.2014 - VIII ZR 410/12
    Eine solche, hier nach Art. 3 Abs. 1 Satz 1, Art. 27 Abs. 1 EGBGB in der bis zum 16. Dezember 2009 geltenden Fassung (vgl. Art. 1 Nr. 4 des Gesetzes zur Anpassung der Vorschriften des internationalen Privatrechts an die Verordnung [EG] Nr. 593/2008 vom 25. Juni 2009 [BGBl. I S. 1574]; im Folgenden: EGBGB aF) zu beurteilende Rechtswahl führt jedoch, da es sich bei dem zur Beschaffung der Leasinggegenstände geschlossenen Vertrag um einen Kaufvertrag über Waren handelt (vgl. MünchKommHGB/Benicke, 3. Aufl., Art. 1 CISG Rn. 13 mwN) und die Parteien ihre Niederlassung in verschiedenen Vertragsstaaten haben, gemäß Art. 3 Abs. 2 EGBGB aF, Art. 1 Abs. 1 Buchst. b CISG zur Anwendbarkeit des UN-Kaufrechtübereinkommens (vgl. Senatsurteil vom 25. November 1998 - VIII ZR 259/97, WM 1999, 868 unter III 1).
  • BGH, 22.10.2008 - VIII ZR 283/07

    Wirksamkeit einer Klausel über die Farbgebung von Holzteilen bei Rückgabe der

    Auszug aus BGH, 28.05.2014 - VIII ZR 410/12
    Denn diese Klausel, die der Senat allein schon deshalb selbst auslegen kann, weil das Berufungsgericht dies unterlassen hat und weitere Feststellungen nicht zu treffen sind (vgl. Senatsurteil vom 22. Oktober 2008 - VIII ZR 283/07, NJW 2009, 62 Rn. 11 mwN), schließt als Erlöschensgrund für die Rückkaufverpflichtung ("the liability of seller hereunder shall cease") auch das Weiterverleasen der Bowlinganlage an einen Dritten ein.
  • BGH, 31.01.1990 - VIII ZR 280/88

    Rechtsnatur einer Wiederverkaufsvereinbarung zwischen Leasinggeber und Lieferant

    Auszug aus BGH, 28.05.2014 - VIII ZR 410/12
    Denn etwa dadurch, dass ein Eintritt des Rückkauffalls in Abschnitt F 1 des Vertrages an eine vorzeitige Beendigung des Leasingvertrags aufgrund von Vertragsverletzungen des Leasingnehmers oder an einen schwerwiegenden Bonitätsverlust des Leasingnehmers geknüpft ist, kommt der Verpflichtung zum Rückkauf der Leasinggegenstände in ihrem jeweiligen Zustand zu einem in bestimmter Höhe von vornherein festgelegten Preis in ihrer wirtschaftlichen Bedeutung zugleich eine der Ausfallgarantie oder -bürgschaft ähnliche Sicherungsfunktion für die ordnungsgemäße Erfüllung des Leasingvertrags durch den bei Vertragsbeginn vorgesehenen Leasingnehmer zu (vgl. Senatsurteil vom 31. Januar 1990 - VIII ZR 280/88, NJW 1990, 2546 unter II 4 b).
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