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   BGH, 28.05.2015 - 3 StR 89/15   

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https://dejure.org/2015,15741
BGH, 28.05.2015 - 3 StR 89/15 (https://dejure.org/2015,15741)
BGH, Entscheidung vom 28.05.2015 - 3 StR 89/15 (https://dejure.org/2015,15741)
BGH, Entscheidung vom 28. Mai 2015 - 3 StR 89/15 (https://dejure.org/2015,15741)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • HRR Strafrecht

    § 24 StGB; § 46a StGB; § 49 StGB; § 250 Abs. 3 StGB
    Fehlende Freiwilligkeit des Rücktritts bei panischem Abbruch der Tat (Erfordernis einer willensgesteuerten Entscheidung); Voraussetzungen des Täter-Opfer-Ausgleichs (Akzeptanz des Ausgleichs durch da Opfer; ausnahmsweise fehlendes schutzwürdiges Interesse bei Weigerung); ...

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 24 Abs 1 S 1 StGB
    Rücktritt vom Versuch: Freiwilliger Verzicht auf eine weitere Tatausführung bei Abbruch wegen Panik des Täters

  • IWW

    § 46b StGB, § 250 Abs. 3 StGB, § 250 Abs. 2 StGB, § 23 Abs. 2, § 49 Abs. 1 StGB, § 46a Nr. 1, § 50 StGB, § 46a Nr. 1 StGB

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die Strafrahmenwahl bei einer versuchten besonders schweren räuberischen Erpressung

  • rewis.io

    Rücktritt vom Versuch: Freiwilliger Verzicht auf eine weitere Tatausführung bei Abbruch wegen Panik des Täters

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 49 Abs. 1; StGB § 250 Abs. 3
    Anforderungen an die Strafrahmenwahl bei einer versuchten besonders schweren räuberischen Erpressung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Täter.Opfer-Ausgleich - als kommunikativer Prozess

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Innere Hemmungen - und der Rücktritt vom Versuch

Besprechungen u.ä. (2)

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Fehlgeschlagener Versuch oder fehlende Freiwilligkeit des Rücktritts

  • jurafuchs.de (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Täter nicht mehr "Herr seiner Entschlüsse" wegen Elektroschocks? Die Freiwilligkeit beim Rücktritt

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 08.07.2014 - 3 StR 276/14

    Prüfung eines minder schweren Falles bei der gefährlichen Körperverletzung im

    Auszug aus BGH, 28.05.2015 - 3 StR 89/15
    Dies begegnet insoweit rechtlichen Bedenken, als die Strafkammer sich nicht ausdrücklich dazu verhalten hat, dass nach Ablehnung eines minder schweren Falles auf der Grundlage der allgemeinen Strafzumessungsumstände zunächst weitergehend zu prüfen ist, ob der mildere Sonderstrafrahmen bei zusätzlicher Heranziehung eventuell gegebener gesetzlich vertypter Strafmilderungsgründe eröffnet ist (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschluss vom 8. Juli 2014 - 3 StR 276/14, juris Rn. 4 mwN).
  • BGH, 07.12.2005 - 1 StR 287/05

    Voraussetzungen des Täter-Opfer-Ausgleichs (erforderlicher kommunikativer

    Auszug aus BGH, 28.05.2015 - 3 StR 89/15
    Denn auch insoweit ist es grundsätzlich erforderlich, dass sich das Opfer auf freiwilliger Grundlage zu einem Ausgleich bereitfindet und sich auf ihn einlässt (BGH, Urteil vom 7. Dezember 2005 - 1 StR 287/05, NStZ 2006, 275, 276 mwN); etwas anderes soll ausnahmsweise etwa dann gelten können, wenn sich die Verweigerung durch das Opfer nicht mehr als Wahrnehmung rechtlich schützenswerter Interessen darstellt (vgl. Schädler, NStZ 2005, 366, 368 f.; Fischer, StGB, 62. Aufl., § 46a Rn. 10d; kritisch ("zu weitgehend") insoweit MüKo-StGB/Maier, 2. Aufl., § 46a Rn. 28).
  • BGH, 15.10.2003 - 1 StR 402/03

    Strafbefreiender Rücktritt vom Versuch des Totschlags (nach Tatbeginn

    Auszug aus BGH, 28.05.2015 - 3 StR 89/15
    Solche können gegeben sein, wenn der Täter an der weiteren Tatbegehung wegen unwiderstehlicher innerer Hemmungen, etwa infolge Schocks oder seelischen Drucks gehindert ist (st. Rspr.; BGH, Urteil vom 10. Mai 1994 - 1 StR 19/94, BGHR StGB § 24 Abs. 1 Satz 1 Freiwilligkeit 23; Beschluss vom 15. Oktober 2003 - 1 StR 402/03, BGHR StGB § 24 Abs. 1 Satz 1 Freiwilligkeit 28).
  • BGH, 13.01.1988 - 2 StR 665/87

    Fleischermesser - § 24 StGB, Freiwilligkeit

    Auszug aus BGH, 28.05.2015 - 3 StR 89/15
    Entscheidend ist in diesen Fällen, ob der Täter "Herr seiner Entschlüsse' bleibt und die Ausführung seines Tatplans noch für möglich hält (BGH, Beschluss vom 13. Januar 1988 - 2 StR 665/87, BGHSt 35, 184, 186).
  • BGH, 10.05.1994 - 1 StR 19/94

    Rücktritt vom Versuch - Tatvollendung - Freiwilligkeit des Rücktritts

    Auszug aus BGH, 28.05.2015 - 3 StR 89/15
    Solche können gegeben sein, wenn der Täter an der weiteren Tatbegehung wegen unwiderstehlicher innerer Hemmungen, etwa infolge Schocks oder seelischen Drucks gehindert ist (st. Rspr.; BGH, Urteil vom 10. Mai 1994 - 1 StR 19/94, BGHR StGB § 24 Abs. 1 Satz 1 Freiwilligkeit 23; Beschluss vom 15. Oktober 2003 - 1 StR 402/03, BGHR StGB § 24 Abs. 1 Satz 1 Freiwilligkeit 28).
  • BGH, 19.12.2002 - 1 StR 405/02

    Täter-Opfer-Ausgleich (sexuelle Selbstbestimmung; Gewaltdelikte; Strafmilderung;

    Auszug aus BGH, 28.05.2015 - 3 StR 89/15
    Regelmäßig sind dazu insbesondere Feststellungen erforderlich, wie sich das Opfer zu den Bemühungen des Täters gestellt hat, denn ein erfolgreicher Täter-Opfer-Ausgleich im Sinne von § 46a Nr. 1 StGB setzt grundsätzlich voraus, dass das Opfer die erbrachten Leistungen oder Bemühungen des Täters als friedensstiftenden Ausgleich akzeptiert (BGH, Urteil vom 19. Dezember 2002 - 1 StR 405/02, BGHSt 48, 134, 142 f. mwN).
  • BGH, 24.08.2017 - 3 StR 233/17

    Voraussetzungen des Täter-Opfer-Ausgleichs (kommunikativer Prozess zwischen Täter

    Bloß einseitige Bemühungen des Täters ohne den Versuch einer Einbindung des Opfers sind dagegen nicht ausreichend (vgl. BGH, Urteile vom 19. Dezember 2002 - 1 StR 405/02, BGHSt 48, 134, 142 f. mwN; vom 28. Mai 2015 - 3 StR 89/15, juris Rn. 11).

    Auch für diese Variante des Täter-Opfer-Ausgleichs kommt es darauf an, inwieweit der Täter das Opfer an diesem beteiligt und es sich auf freiwilliger Grundlage hierzu bereitfindet (vgl. BGH, Urteile vom 7. Dezember 2005 - 1 StR 287/05, NStZ 2006, 275, 276; vom 28. Mai 2015 - 3 StR 89/15, aaO, Rn. 13; Beschluss vom 8. Juli 2014 - 1 StR 266/14, NStZ-RR 2014, 304, 305).

    Allein auf die Sicht "eines vernünftigen Dritten' kommt es nicht an (vgl. BGH, Urteile vom 19. Dezember 2002 - 1 StR 405/02, aaO, S. 142 f.; vom 26. August 2003 - 1 StR 174/03, NStZ-RR 2003, 363; vom 7. Dezember 2005 - 1 StR 287/05, aaO; vom 28. Mai 2015 - 3 StR 89/15, aaO, Rn. 13; einschränkend, indes nicht tragend BGH, Urteil vom 31. Mai 2002 - 2 StR 73/02, NJW 2002, 3264, 3265).

    Deshalb hat das Tatgericht regelmäßig insbesondere Feststellungen dazu zu treffen, wie sich das Opfer zu den Bemühungen des Täters gestellt hat (vgl. BGH, Urteile vom 9. September 2004 - 4 StR 199/04, juris Rn. 9; vom 28. Mai 2015 - 3 StR 89/15, aaO, Rn. 11).

  • BGH, 10.02.2022 - 1 StR 403/21

    Täter-Opfer-Ausgleich (erforderlicher kommunikativer Prozess zwischen Täter und

    Auch für diese Variante des Täter-Opfer-Ausgleichs kommt es darauf an, inwieweit der Täter das Opfer an diesem beteiligt und es sich auf freiwilliger Grundlage hierzu bereitfindet (vgl. BGH, Urteile vom 24. August 2017 - 3 StR 233/17 Rn. 14; vom 7. Dezember 2005 - 1 StR 287/05 Rn. 9; vom 28. Mai 2015 - 3 StR 89/15 Rn. 13).

    Deshalb hat das Tatgericht regelmäßig insbesondere Feststellungen dazu zu treffen, wie sich das Opfer zu den Bemühungen des Täters gestellt hat (vgl. BGH, Urteile vom 24. August 2017 - 3 StR 233/17 Rn. 15; vom 9. September 2004 - 4 StR 199/04 Rn. 9 und vom 28. Mai 2015 - 3 StR 89/15 Rn. 11).

  • LG Würzburg, 29.03.2023 - 1 Ks 801 Js 8306/22

    Angeklagte, Hauptverhandlung, Erkrankung, Arbeitgeber, Freiheitsstrafe, Wohnung,

    Solche Umstände können gegeben sein, wenn der Täter an der weiteren Tatbegehung wegen unwiderstehlicher innerer Hemmungen, etwa infolge eines Schocks oder seelischen Drucks gehindert ist und deswegen nicht mehr "Herr seiner Entschlüsse" ist (BGH, Urteil vom 28.05.2015 - 3 StR 89/15; BGH, Beschluss vom 27.02.2003 - 4 StR 59/02; BGH, Beschluss vom 13.01.1988 - 2 StR 665/87, BGH, Beschluss vom 24.10.2017 - 1 StR 393/17; BGH, Urteil vom 14.05.1996 - 1 StR 51/96; BGH, Beschluss vom 14.02.2023 - 4 StR 442/22; BGH, Urteil vom 09.11.1976 - 1 StR 645/76).
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