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BGH, 28.05.2020 - 1 StR 108/20 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (6)
- HRR Strafrecht
§ 27 Abs. 1 StPO; § 26a Abs. 1 StPO
Verwerfung eines Ablehnungsgesuch als unzulässig noch durch das Gericht ohne Mitwirkung des Abgelehnten - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Wolters Kluwer
Verwerfung der Revision als unbegründet mit Anm. des Senats zur Entscheidung über ein Ablehnungsgesuch
- rewis.io
Richterablehnung wegen Befangenheit: Zuständiges Gericht für die Bescheidung eines Befangenheitsantrages als unzulässig
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- datenbank.nwb.de (Tenor)
Verfahrensgang
- LG Ravensburg, 19.11.2019 - 31 Js 4908/19
- BGH, 28.05.2020 - 1 StR 108/20
Papierfundstellen
- NStZ 2020, 620
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BVerfG, 02.06.2005 - 2 BvR 625/01
Rechtliches Gehör; gesetzlicher Richter (gesetzliche Zuständigkeitsordnung; …
- BGH, 10.11.1967 - 4 StR 512/66
Günter Weigand, Verurteilung wegen Beleidigung durch öffentliche …
Auszug aus BGH, 28.05.2020 - 1 StR 108/20
Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs kann das Ablehnungsgesuch selbst dann noch von dem nach § 27 StPO zuständigen beschließenden Gericht als unzulässig verworfen werden, wenn das Ablehnungsgesuch von der erkennenden Strafkammer als zulässig angesehen und in das Zwischenverfahren übergeleitet worden ist, sofern die Voraussetzungen dazu gegeben sind (BGH, Urteil vom 10. November 1967 - 4 StR 512/66, BGHSt 21, 334, 337).