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   BGH, 28.05.2020 - I ZR 129/19   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2020,23723
BGH, 28.05.2020 - I ZR 129/19 (https://dejure.org/2020,23723)
BGH, Entscheidung vom 28.05.2020 - I ZR 129/19 (https://dejure.org/2020,23723)
BGH, Entscheidung vom 28. Mai 2020 - I ZR 129/19 (https://dejure.org/2020,23723)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • IWW
  • rewis.io

    Urheberrecht: Indizien für Rechtsmissbrauch bei anwaltlicher Abmahnung von Urheberrechtsverletzungen

  • debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)

    § 97a Abs. 2, Abs. 3 UrhG

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zustehen eines Anspruchs auf Erstattung der Abmahnkosten hinsichtlich Berechtigung wegen Rechtsmissbrauchs; Verletzung des Urheberrechts des US-amerikanischen Gitarristen Al Di Meola durch Vertrieb und Angebot der Doppel-CD mit dem Titel "Al Di Meola Live '95" zum ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • lhr-law.de (Kurzinformation)

    Rechtsmissbräuchlichkeit einer Abmahnung

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    Zur Rechtsmissbräuchlichkeit einer Filesharing-Abmahnung

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Indiz für Abmahnungsmissbrauch wenn Rechtsanwälte Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzung in eigener Regie und faktisch auf eigenes Risiko aussprechen

  • urheberrecht.org (Kurzinformation)

    Abmahnung allein zur Generierung von Einkünften rechtsmissbräuchlich

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Wann urheberrechtliche Abmahnungen rechtsmissbräuchlich sind

  • verweyen.legal (Kurzinformation und Auszüge)

    Urheberrechtliche Abmahnungen von Gutsch & Schlegel rechtsmissbräuchlich, kein Kostenersatzanspruch!

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR 2020, 1087
  • MMR 2020, 845
 
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Wird zitiert von ... (7)

  • BGH, 25.03.2021 - I ZR 203/19

    Zulässigkeit der Erhebung eines Entgelts für die Zahlung mittels

    Eine entsprechende Anwendung auf andere Zahlungsinstrumente und Zahlungsdienstleistungen scheidet aus, da dies eine planwidrige Regelungslücke voraussetzte (st. Rspr.; vgl. zuletzt etwa BGH, Beschluss vom 10. Oktober 2018 - XII ZB 231/18, BGHZ 220, 58 Rn. 16; Beschluss vom 19. Dezember 2019 - I ZB 37/19, GRUR 2020, 558 Rn. 16 = WRP 2020, 588 - Schokoladenstäbchen IV; Urteil vom 28. Mai 2020 - I ZR 129/19, GRUR 2020, 1087 Rn. 15 - Al Di Meola; Beschluss vom 20. Oktober 2020 - VI ZB 28/20, juris Rn. 10), an der es hier ausweislich des vorstehend angeführten Regierungsentwurfs gerade fehlt.
  • LG Köln, 18.08.2022 - 14 O 350/21

    Kauf einer Fototapete umfasst keine Lizenz für Nutzung im Internet -

    Ebenso stellt es ein Indiz für ein missbräuchliches Vorgehen dar, wenn der Abmahnende an der Verfolgung des beanstandeten Wettbewerbsverstoßes kein nennenswertes wirtschaftliches Interesse haben kann, sondern seine Rechtsverfolgung aus der Sicht eines wirtschaftlich denkenden Gewerbetreibenden allein dem sachfremden Interesse dient, die Mitbewerber mit möglichst hohen Kosten zu belasten (BGH Vers.-Urt. v. 28.5.2020 - I ZR 129/19, GRUR 2020, 1087 - Al di Meola m.w.N.).
  • LG Köln, 22.08.2022 - 14 O 327/21

    Anhängen an Amazon Angebote

    Ebenso stellt es ein Indiz für ein missbräuchliches Vorgehen dar, wenn der Abmahnende an der Verfolgung des beanstandeten Wettbewerbsverstoßes kein nennenswertes wirtschaftliches Interesse haben kann, sondern seine Rechtsverfolgung aus der Sicht eines wirtschaftlich denkenden Gewerbetreibenden allein dem sachfremden Interesse dient, die Mitbewerber mit möglichst hohen Kosten zu belasten (BGH Vers.-Urt. v. 28.5.2020 - I ZR 129/19, GRUR 2020, 1087 - Al di Meola II m.w.N.).
  • BGH, 09.09.2021 - I ZR 118/20

    Eigennutzung

    Inhaltlich beruht das Urteil jedoch nicht auf der Säumnis der Beklagten, sondern auf einer Sachprüfung (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Urteil vom 28. Mai 2020 - I ZR 129/19, GRUR 2020, 1087 Rn. 9, mwN).
  • OLG Brandenburg, 19.07.2022 - 6 U 41/21

    Zahlungsanspruch aus einer Vertragsstrafe; Verstoß gegen eine

    Diese müssen allerdings nicht das alleinige Motiv des Gläubigers sein; vielmehr reicht es aus, dass die sachfremden Ziele überwiegen (vgl. BGH, Versäumnisurteil vom 26.04.2018 - I ZR 248/16 - GRUR 2019, 199; Versäumnisurteil vom 28.05.2020 - I ZR 129/19 - GRUR 2020, 1087).
  • AG Hamburg, 06.10.2020 - 18b C 500/19

    Wirksamkeit einer Abmahnung bei unzutreffender Information des Abgemahnten über

    Vor dem Hintergrund, dass dem Beklagten schon aus anderen Gründen keine Ansprüche auf Schadensersatz und Erstattung von Abmahnkosten zustehen, kann die Frage offen bleiben, ob der Vorwurf der Klägerin, der Beklagte stelle die Fotos auf der Plattform flickr.com in erster Linie ein, um über sogenannte Urheberrechtsfallen lizenzanaloge Schadensersatzansprüche geltend machen zu können und Abmahnkosten zu generieren, zutrifft (in einer anderen Konstellation hat der BGH jüngst eine rechtsmissbräuchliche Abmahnpraxis bejaht: BGH v. 28.5.2020; Az: I ZR 129/19, zitiert nach juris).
  • OLG Düsseldorf, 08.10.2020 - 20 U 133/20

    Ansprüche wegen Verletzung nicht eingetragener Gemeinschaftsgeschmacksmuster

    Aber auch unter Berücksichtigung des § 242 BGB ergibt sich aus einer Gesamtschau der geltend gemachten Tatsachen - überhöhter Gegenstandswert in der Abmahnung, nur Weiterverfolgung von drei statt ursprünglich zwölf Unterlassungsansprüche, gesonderte Abmahnung der Verfügungsbeklagten zu 3) und 4) - keine Rechtsmißbräuchlichkeit (zu den Anforderungen, s. BGH GRUR 2020, 1087 - Al Di Meola).
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