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   BGH, 28.05.2020 - V ZB 56/19   

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https://dejure.org/2020,15983
BGH, 28.05.2020 - V ZB 56/19 (https://dejure.org/2020,15983)
BGH, Entscheidung vom 28.05.2020 - V ZB 56/19 (https://dejure.org/2020,15983)
BGH, Entscheidung vom 28. Mai 2020 - V ZB 56/19 (https://dejure.org/2020,15983)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • IWW

    § 111h Abs. 2 Satz 1 StPO, § ... 10 Abs. 1 Nr. 2 ZVG, § 10 Abs. 1 ZVG, § 111h Abs. 2 Satz 2 StPO, § 49 InsO, § 574 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2, Abs. 3 Satz 2 ZPO, § 575 ZPO, §§ 73 ff. StGB, § 111e Abs. 1 StPO, § 111j Abs. 1 Satz 1 u. 2 StPO, § 111f Abs. 2 Satz 1 StPO, § 111f Abs. 4, § 111h Abs. 1 StPO, § 111f Abs. 1 Satz 1 StPO, § 111f StPO, § 111m Abs. 1 Satz 1 StPO, § 459h Abs. 2 Satz 1 StPO, § 111l Abs. 3 Satz 2 StPO, § 111h StPO, § 111g StPO, § 111h Abs. 2 StPO, § 111i Abs. 1 Satz 1 StPO, § 111e Abs. 4 Satz 2 StPO, § 803 ZPO, § 803 Abs. 1 Satz 1 ZPO, § 804 Abs. 3 ZPO, § 10 ZVG, § 89 InsO, §§ 44, 45 ZVG, § 11 Abs. 1 ZVG, §§ 879 ff. BGB, § 45 ZVG, §§ 91 ff. ZPO, § 10 Abs. 1 Nr. 2 Satz 2 ZVG, § 20 Abs. 1, § 22 Abs. 1, § 167 ZPO, § 10 Abs. 2 ZVG, § 366 Abs. 2, § 367 Abs. 1 BGB, § 45 Abs. 3 Satz 1 ZVG, § 366 Abs. 2 Alt. 2 BGB

  • Wolters Kluwer

    Gelten des angeordneten Vollstreckungsverbots für alle in § 111f StPO geregelten in Vollziehung eines Vermögensarrests entstehenden Sicherungsrechte der Staatsanwaltschaft; Vollstreckungsmaßnahmen anderer Gläubiger als zuläassig durch Bewirken der Eintragung einer ...

  • rewis.io

    Vermögensarrest: Vollstreckungsverbot; Rangfolge der Staatsanwaltschaft; Eintragung einer Sicherungshypothek

  • zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    StPO § 111h Abs. 2 Satz 1; ZVG § 10 Abs. 1 Nr. 2
    Anordnung der Zwangsversteigerung aus vorrangiger Rangklasse (hier: Rangklasse 2, Hausgeld) trotz strafrechtlich angeordnetem Vermögensarrest

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Zwangsversteigerung einer Eigentumswohnung nach § 10 Abs. 1 Nr. 2 ZVG geht staatsanwaltschaftlichem Vollstreckungsverbot nach § 111h Abs. 2 StPO vor

  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Gelten des angeordneten Vollstreckungsverbots für alle in § 111f StPO geregelten in Vollziehung eines Vermögensarrests entstehenden Sicherungsrechte der Staatsanwaltschaft; Vollstreckungsmaßnahmen anderer Gläubiger als zuläassig durch Bewirken der Eintragung einer ...

  • datenbank.nwb.de

    Vermögensarrest: Vollstreckungsverbot; Rangfolge der Staatsanwaltschaft; Eintragung einer Sicherungshypothek

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    WEG darf Zwangsversteigerung trotz Vollstreckungsverbots betreiben

  • ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Zwangsversteigerung durch Wohnungseigentümergemeinschaft trotz Vollstreckungsverbots

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Zwangsversteigerung wegen Wohngeldrückständen - und der von der Staatsanwalt ausgebrachte Vermögensarrest

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Vollstreckungsverbot:- Unterbindung von Zwangsvollstreckung aus nachrangigen Rechten

Besprechungen u.ä. (2)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Umfang des Vollstreckungsverbots im Rahmen der strafrechtlichen Vermögensabschöpfung (IVR 2020, 93)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Wirkung des Vollstreckungsverbots im Rahmen der strafrechtlichen Vermögensabschöpfung (IVR 2020, 94)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2020, 2337
  • ZIP 2020, 2359
  • MDR 2020, 1146
  • NZI 2020, 853
  • NZM 2020, 759
  • WM 2020, 1270
  • NZG 2020, 1036
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 13.09.2013 - V ZR 209/12

    Erwerber von Wohnungseigentum haften nicht für Hausgeldrückstände des

    Auszug aus BGH, 28.05.2020 - V ZB 56/19
    § 10 Abs. 1 Nr. 2 ZVG ist wegen seiner verfahrensrechtlichen Ausgestaltung so konzipiert, dass sich der Umfang des Vorrechts erst in dem Zwangsversteigerungsverfahren konkretisiert (vgl. Senat, Urteil vom 13. September 2013 - V ZR 209/12, BGHZ 198, 216 Rn. 20).

    Forderungen, die durch Zeitablauf nicht mehr an der Bevorrechtigung teilnehmen, werden nur noch in der Rangklasse 5 des § 10 Abs. 1 ZVG berücksichtigt (vgl. Senat, Urteil vom 13. September 2013 - V ZR 209/12, BGHZ 198, 216 Rn. 18) und unterliegen dem Vollstreckungsverbot nach § 111h Abs. 2 Satz 1 StPO.

  • BGH, 08.12.2016 - V ZB 41/14

    Zwangsversteigerungsverfahren: Öffentliche Lasten des Grundstücks als dingliche

    Auszug aus BGH, 28.05.2020 - V ZB 56/19
    Zwar sind die §§ 91 ff. ZPO dann anwendbar, wenn sich die Parteien wie in einem kontradiktorischen Verfahren gegenüberstehen, was u.a. bei dem Streit um die Anordnung der Zwangsversteigerung anzunehmen sein kann (vgl. Senat, Beschluss vom 25. Januar 2007 - V ZB 125/05, BGHZ 170, 378 Rn. 8; Beschluss vom 8. Dezember 2016 - V ZB 41/14, NJW-RR 2017, 299 Rn. 14).
  • BGH, 22.07.2010 - V ZB 178/09

    Rangklasseneinordnung im Zwangsversteigerungsverfahren: Ermittlung des

    Auszug aus BGH, 28.05.2020 - V ZB 56/19
    Welche Forderungen bevorrechtigt sind, bestimmt sich in der Zwangsversteigerung durch eine Rückrechnung von der Beschlagnahme an (§ 20 Abs. 1, § 22 Abs. 1, § 10 Abs. 1 Nr. 2 ZVG); auf den Antrag auf Anordnung der Zwangsversteigerung kommt es insoweit nicht an, weil § 167 ZPO nicht entsprechend anwendbar ist (vgl. Senat, Beschluss vom 22. Juli 2010 - V ZB 178/09, Rpfleger 2011, 40 Rn. 7 ff.).
  • BGH, 25.01.2007 - V ZB 125/05

    Rechtsfolgen der Eigentumsumschreibung aufgrund einer nachrangigen

    Auszug aus BGH, 28.05.2020 - V ZB 56/19
    Zwar sind die §§ 91 ff. ZPO dann anwendbar, wenn sich die Parteien wie in einem kontradiktorischen Verfahren gegenüberstehen, was u.a. bei dem Streit um die Anordnung der Zwangsversteigerung anzunehmen sein kann (vgl. Senat, Beschluss vom 25. Januar 2007 - V ZB 125/05, BGHZ 170, 378 Rn. 8; Beschluss vom 8. Dezember 2016 - V ZB 41/14, NJW-RR 2017, 299 Rn. 14).
  • BGH, 21.07.2011 - IX ZR 120/10

    Wohnungseigentümergemeinschaft: Geltendmachung von Hausgeldansprüchen bei

    Auszug aus BGH, 28.05.2020 - V ZB 56/19
    Von dem in dieser Bestimmung geregelten insolvenzrechtlichen Vollstreckungsverbot wird die Verwertung eines Absonderungsrechts (§ 49 InsO) gerade nicht erfasst (vgl. BGH, Beschluss vom 12. Februar 2009 - IX ZB 112/06, NJW-RR 2009, 923 Rn. 4; MüKoInsO/Breuer/Flöther, 4. Aufl., § 89 Rn. 16); ein solches Absonderungsrecht gewährt u.a. § 10 Abs. 1 Nr. 2 ZVG (vgl. BGH, Urteil vom 21. Juli 2010 - IX ZR 120/10, NJW 2011, 3098 Rn. 15 ff.).
  • BGH, 21.11.2019 - V ZB 75/18

    Ersuchen der Strafverfolgungsbehörde um die Eintragung einer Sicherungshypothek

    Auszug aus BGH, 28.05.2020 - V ZB 56/19
    Der Vermögensarrest in ein Grundstück wird durch Eintragung einer Sicherungshypothek bewirkt (§ 111f Abs. 2 Satz 1 StPO), die die Wirkung eines (ebenfalls einzutragenden) Veräußerungsverbots hat (§ 111f Abs. 4, § 111h Abs. 1 StPO; vgl. zum Ganzen Senat, Beschluss vom 21. November 2019 - V ZB 75/18, NJW-RR 2020, 339 Rn. 5 mwN).
  • BGH, 09.05.2014 - V ZB 123/13

    Zwangsversteigerungsverfahren einer Wohnungseigentümergemeinschaft: Behandlung

    Auszug aus BGH, 28.05.2020 - V ZB 56/19
    Sie ergibt sich vielmehr aus der Einordnung der Hausgeldansprüche in dem Rangklassensystem des § 10 Abs. 1 ZVG (vgl. dazu Senat, Beschluss vom 9. Mai 2014 - V ZB 123/13, BGHZ 201, 157 Rn. 19).
  • BGH, 30.03.2012 - V ZB 185/11

    Wassergebühren als öffentliche Grundstückslasten?

    Auszug aus BGH, 28.05.2020 - V ZB 56/19
    Das Absonderungsrecht aus der Rangklasse 2 entsteht gerade nicht (wie eine Zwangssicherungshypothek) durch eine Einzelzwangsvollstreckungsmaßnahme, sondern kraft gesetzlicher Anordnung (ebenso wie die Rechte der Rangklasse 3, vgl. dazu Senat, Beschluss vom 30. März 2012 - V ZB 185/11, Rpfleger 2012, 560 Rn. 4).
  • BGH, 12.02.2009 - IX ZB 112/06

    Anwendbarkeit des Vollstreckungsverbots nach § 89 Abs. 1 Insolvenzordnung ( InsO

    Auszug aus BGH, 28.05.2020 - V ZB 56/19
    Von dem in dieser Bestimmung geregelten insolvenzrechtlichen Vollstreckungsverbot wird die Verwertung eines Absonderungsrechts (§ 49 InsO) gerade nicht erfasst (vgl. BGH, Beschluss vom 12. Februar 2009 - IX ZB 112/06, NJW-RR 2009, 923 Rn. 4; MüKoInsO/Breuer/Flöther, 4. Aufl., § 89 Rn. 16); ein solches Absonderungsrecht gewährt u.a. § 10 Abs. 1 Nr. 2 ZVG (vgl. BGH, Urteil vom 21. Juli 2010 - IX ZR 120/10, NJW 2011, 3098 Rn. 15 ff.).
  • BGH, 08.12.2017 - V ZR 82/17

    Zwangsversteigerung in das Sondereigentum eines Wohnungseigentümers: Pflicht des

    Auszug aus BGH, 28.05.2020 - V ZB 56/19
    Denn selbst bei einer seitens der Staatsanwaltschaft betriebenen Zwangsversteigerung fallen - wie oben in Rn. 20 bereits ausgeführt - die Rechte der Rangklassen 2 und 3 nach rechtzeitiger Anmeldung in das geringste Gebot (§ 45 ZVG) und sind bei der Verteilung des Versteigerungserlöses vorrangig zu berücksichtigen (vgl. Senat, Urteil vom 8. Dezember 2017 - V ZR 82/17, NJW 2018, 1613 Rn. 10).
  • BGH, 06.07.2023 - V ZB 68/22

    Weiterer Vermögensarrest trotz § 111h Abs. 2 Satz 1 StPO zulässig

    Vielmehr hält die "Dauer der Arrestvollziehung" nach § 111h Abs. 2 Satz 1 StPO bis zur Aufhebung der Vollziehungsmaßnahme an, die hier noch nicht erfolgt ist (vgl. Senat, Beschluss vom 28. Mai 2020 - V ZB 56/19, NJW 2020, 2337 Rn. 14).

    Denn indem § 111i Abs. 1 Satz 1 StPO im Falle der Insolvenz des Arrestschuldners bei Vorliegen eines Anspruchsberechtigten das Erlöschen des durch den Vermögensarrest erlangten Sicherungsrechts vorsieht, hätte das Entstehen eines (zunächst) nachrangigen Absonderungsrechts zur Folge, dass die hiervon Begünstigten im Insolvenzfall vorrangig vor den Verletzten der Straftat befriedigt würden (vgl. Senat, Beschluss vom 28. Mai 2020 - V ZB 56/19, NJW 2020, 2337 Rn. 12).

    Der sichergestellte Gegenstand soll nunmehr frei von nachrangigen Belastungen verwertet werden, damit der gesamte Erlös für eine Verteilung in einem Entschädigungs- oder Insolvenzverfahren zur Verfügung steht (vgl. hierzu auch Senat, Beschluss vom 28. Mai 2020 - V ZB 56/19, NJW 2020, 2337 Rn. 19).

  • OLG München, 08.09.2021 - 8 W 1216/21

    Zivilrechtliche Arrestpfändung nach staatsanwaltschaftlichem Vollzug eines

    b) Allerdings steht § 111 h Abs. 2 S. 1 StPO einer Arrestpfändung bzw. Einzelzwangsvollstreckung durch den Antragssteller entgegen, soweit die Staatsanwaltschaft als Strafverfolgungsorgan den Vermögensarrest in einen Gegenstand des Vermögens der Antragsgegnerin vollzogen hat (vgl. BGH, Beschluss vom 28.5.2020 - V ZB 56/19, NJW 2020, 2337).
  • OLG Bremen, 12.09.2022 - 3 W 13/22

    Zwangsvollstreckung in ein durch Arrestvollziehung gesichertes Grundstück -

    Die Arrestvollziehung dauert auch nach der Eintragung der Sicherungshypothek bis zur Aufhebung der Pfändungsmaßnahme an (BGH NJW 2020, 2337 Rn. 14 - beck-online), so dass bis zur Aufhebung der Maßnahme gemäß § 111h Abs. 2 S.1 StPO weitere Zwangsvollstreckungen unzulässig sind.
  • OLG München, 05.10.2021 - 3 W 1414/21

    Zu den Voraussetzungen des Vollstreckungsverbots gem. § 111h Abs. 2 StPO

    § 111 h Abs. 2 S. 1 StPO steht dabei einer Arrestpfändung bzw. Einzelzwangsvollstreckung durch den Antragssteller entgegen, soweit die Staatsanwaltschaft als Strafverfolgungsorgan den Vermögensarrest in einen Gegenstand des Vermögens der Antragsgegnerin vollzogen hat (vgl. BGH, Beschluss vom 28.5.2020 - V ZB 56/19, NJW 2020, 2337).
  • LG München I, 29.07.2021 - 40 O 9452/21

    Unzulässigkeit der Arrestpfändung bei vorgehendem Vermögensarrest durch

    § 111 h Abs. 2 StPO begründet ein Vollstreckungsverbot in die gesamte Forderung (BGH NJW 2020, 2337).
  • LG Berlin, 11.11.2021 - 502 Qs 36/21

    Strafprozessuale Beschlagnahme: Vorrang der Zwangsverwaltung hinsichtlich

    Der allgemeine Grundsatz, dass für das Verhältnis zweier Verfügungsverbote untereinander ihre zeitliche Reihenfolge maßgebend ist (vgl. hierzu BGH, Urteil vom 14. Juni 2007 - IX ZR 219/05, NJW 2008, 376 [377 f.]), gilt auch, wenn Maßnahmen der Vermögensabschöpfung durch die Staatsanwaltschaft - und ein daraus folgendes Verfügungsverbot - mit anderen (zivilrechtlichen) Verfügungsverboten konkurrieren (zur Maßgeblichkeit der vollstreckungsrechtlichen Rangfolge, wenngleich am Beispiel des § 111h Abs. 2 StPO, vgl.: BGH, Beschluss vom 28. Mai 2020 - V ZB 56/19, NZI 2020, 853 Rn. 15 f., 20 mit zustimmender Anmerkung Schmidberger NZI 2020, 856 [857]).
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