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   BGH, 28.05.2020 - VII ZR 108/19   

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https://dejure.org/2020,17127
BGH, 28.05.2020 - VII ZR 108/19 (https://dejure.org/2020,17127)
BGH, Entscheidung vom 28.05.2020 - VII ZR 108/19 (https://dejure.org/2020,17127)
BGH, Entscheidung vom 28. Mai 2020 - VII ZR 108/19 (https://dejure.org/2020,17127)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • IWW
  • Deutsches Notarinstitut

    BGB §§ 195, 199, 214, 215 Abs. 1, 242, 631 Abs. 1, 634a Abs. 2, 641 Abs. 1 S. 1 u. 3 vom 26.11.2001
    Keine Fälligkeit des Werklohns mit Verjährung des Anspruchs auf Herstellung des Werkes

  • Wolters Kluwer

    Führen der Verjährung des Anspruchs des Bestellers auf Herstellung des versprochenen Werks zur Fälligkeit des Werklohnanspruchs des Unternehmers

  • rewis.io

    Fälligkeit des Werklohnanspruchs des Unternehmers nach Verjährung des Anspruchs des Bestellers auf Herstellung

  • zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    BGB § 631 Abs. 1, § 641 Abs. 1 Satz 1, 3 a. F., §§ 214, 215, 242
    Keine Fälligkeit des Werklohnanspruchs (ohne Abnahme) bei Verjährung des Erfüllungsanspruchs des Bestellers

  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Führen der Verjährung des Anspruchs des Bestellers auf Herstellung des versprochenen Werks zur Fälligkeit des Werklohnanspruchs des Unternehmers

  • datenbank.nwb.de

    Fälligkeit des Werklohnanspruchs des Unternehmers nach Verjährung des Anspruchs des Bestellers auf Herstellung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Herstellungsanspruch verjährt: Werklohn wird nicht fällig!

  • WM (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    Keine Verjährung des Anspruchs des Bestellers auf Herstellung des versprochenen Werks durch die Fälligkeit des Werklohnanspruchs des Unternehmers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Fälligkeit eines Werklohnanspruchs

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Werklohnforderung wird trotz Verjährung des Herstellungsanspruchs nicht fällig

  • kurzschmuck.de (Kurzinformation)

    Werklohnforderung wird trotz Verjährung des Herstellungsanspruchs nicht fällig

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Herstellungsanspruch verjährt: Werklohn wird nicht fällig! (IBR 2020, 387)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2020, 2270
  • MDR 2020, 983
  • NZBau 2020, 502
  • WM 2021, 2000
  • ZfBR 2020, 661
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 27.10.2011 - VII ZR 84/09

    Bauträgervertrag aus dem Jahre 2003: Verweigerung der Zahlung einer nach

    Auszug aus BGH, 28.05.2020 - VII ZR 108/19
    Es besteht keine Veranlassung, ihm dies nicht mehr zuzumuten, wenn er es über einen längeren Zeitraum unberechtigt unterlassen hat (vgl. zu längerem Zeitablauf ohne Verjährung BGH, Urteil vom 8. Januar 2004 - VII ZR 198/02, BauR 2004, 670 = NZBau 2004, 210, juris Rn. 15 f.; Urteil vom 27. Oktober 2011 - VII ZR 84/09 Rn. 21 ff., BauR 2012, 241 = NZBau 2012, 34).
  • BGH, 23.06.2005 - VII ZR 197/03

    Aufrechenbarkeit gegenseitiger Ansprüche aus einem Werkvertrag; Aufrechnung mit

    Auszug aus BGH, 28.05.2020 - VII ZR 108/19
    In diesen Fällen besteht ein Abrechnungsverhältnis, was dadurch gekennzeichnet ist, dass der Unternehmer einen Vergütungsanspruch hat und dem Besteller allein auf Geldzahlung gerichtete Ansprüche wegen der unvollständigen oder mangelhaften Fertigstellung des Werks zustehen (BGH, Urteil vom 23. Juni 2005 - VII ZR 197/03, BGHZ 163, 274, juris Rn. 19).
  • BGH, 08.01.2004 - VII ZR 198/02

    Rechtsstellung des Bestellers bei Angebot einer Minderung im Rahmen gescheiterter

    Auszug aus BGH, 28.05.2020 - VII ZR 108/19
    Es besteht keine Veranlassung, ihm dies nicht mehr zuzumuten, wenn er es über einen längeren Zeitraum unberechtigt unterlassen hat (vgl. zu längerem Zeitablauf ohne Verjährung BGH, Urteil vom 8. Januar 2004 - VII ZR 198/02, BauR 2004, 670 = NZBau 2004, 210, juris Rn. 15 f.; Urteil vom 27. Oktober 2011 - VII ZR 84/09 Rn. 21 ff., BauR 2012, 241 = NZBau 2012, 34).
  • BGH, 19.01.2017 - VII ZR 301/13

    Werkvertrag: Geltendmachung von Mängelrechten ohne Abnahme

    Auszug aus BGH, 28.05.2020 - VII ZR 108/19
    Das ist etwa der Fall, wenn der Besteller nicht mehr Erfüllung des Vertrags, sondern Minderung oder Schadensersatz verlangt oder die Abnahme des Werkes oder weitere Arbeiten des Unternehmers ernsthaft und endgültig ablehnt (vgl. BGH, Urteil vom 11. Mai 2006 - VII ZR 146/04 Rn. 26 m.w.N., BGHZ 167, 345; Urteil vom 19. Januar 2017 - VII ZR 301/13 Rn. 44, 47, BGHZ 213, 349) oder die Erfüllung unmöglich geworden ist (vgl. Kniffka in Kniffka/Koeble/Jurgeleit/Sacher, Kompendium des Baurechts, 5. Auflage, 4. Teil Rn. 490 m.w.N.).
  • BGH, 05.11.2015 - VII ZR 144/14

    Bauvertrag: Geltendmachung eines Leistungsverweigerungsrechts wegen eines

    Auszug aus BGH, 28.05.2020 - VII ZR 108/19
    Ihr liegt die Überlegung zugrunde, dass ein Schuldner, dem ein Gegenanspruch zusteht, kraft dessen er die Inanspruchnahme durch den Gläubiger erfolgreich abwehren kann, sich als hinreichend gesichert ansehen darf und durch die Verjährungsregeln nicht zur frühzeitigen Durchsetzung seiner Forderung im Wege der Aufrechnung oder Klageerhebung gedrängt werden soll (BGH, Urteil vom 5. November 2015 - VII ZR 144/14 Rn. 11, BauR 2016, 258 = NZBau 2016, 28).
  • OLG Hamm, 30.04.2019 - 24 U 14/18

    Zahlung von Restwerklohn

    Auszug aus BGH, 28.05.2020 - VII ZR 108/19
    Das Berufungsgericht, dessen Entscheidung unter anderem in NJW 2019, 3240 veröffentlicht ist, meint, ein etwaiger Restwerklohnanspruch der Klägerin sei nicht fällig.
  • BGH, 08.11.2007 - VII ZR 183/05

    Begriff des Werkmangels; Haftung des Unternehmers bei unzureichender

    Auszug aus BGH, 28.05.2020 - VII ZR 108/19
    Wenn der Besteller die Abnahme endgültig verweigert, so ist diese Fristsetzung entbehrlich (BGH, Urteil vom 8. November 2007 - VII ZR 183/05 Rn. 29, BGHZ 174, 110).
  • BGH, 11.05.2006 - VII ZR 146/04

    Geltendmachung einer vertraglich vereinbarten Bürgschaft zur Sicherung der

    Auszug aus BGH, 28.05.2020 - VII ZR 108/19
    Das ist etwa der Fall, wenn der Besteller nicht mehr Erfüllung des Vertrags, sondern Minderung oder Schadensersatz verlangt oder die Abnahme des Werkes oder weitere Arbeiten des Unternehmers ernsthaft und endgültig ablehnt (vgl. BGH, Urteil vom 11. Mai 2006 - VII ZR 146/04 Rn. 26 m.w.N., BGHZ 167, 345; Urteil vom 19. Januar 2017 - VII ZR 301/13 Rn. 44, 47, BGHZ 213, 349) oder die Erfüllung unmöglich geworden ist (vgl. Kniffka in Kniffka/Koeble/Jurgeleit/Sacher, Kompendium des Baurechts, 5. Auflage, 4. Teil Rn. 490 m.w.N.).
  • BGH, 26.01.2024 - V ZR 162/22

    WEG-Verwalter muss Bauarbeiten wie ein Bauherr überwachen

    aa) Ist das Vertragsverhältnis zwischen der GdWE und dem Werkunternehmer in ein Abrechnungsverhältnis übergegangen, bestehen zwischen der GdWE und dem Werkunternehmer nur noch Zahlungsansprüche (vgl. dazu BGH, Urteil vom 19. Januar 2017 - VII ZR 301/13, BGHZ 213, 349 Rn. 44 ff.; Urteil vom 28. Mai 2020 - VII ZR 108/19, NJW 2020, 2270 Rn. 19 ff.).
  • OLG Rostock, 02.02.2021 - 4 U 70/19

    Werkvertrag über Errichtung eines Einfamilienhauses: Verjährung von

    Hingegen sei im Falle der Nichtleistung für ihn klar erkennbar, dass der Unternehmer überhaupt nicht mit der Ausführung beginne oder diese fortsetze, so dass ihm eine Klage auf Erfüllung zur Verjährungshemmung in der kurzen Regelverjährungsfrist zumutbar sei (vgl. OLG Hamm, Urteil vom 30.04.2019, Az.: 24 U 14/18, Rn. 110 ff. m. w. N; offengelassen in der dazu ergangenen Revisionsentscheidung BGH, Urteil vom 28.05.2020, Az.: VII ZR 108/19, Rn. 26, jeweils zitiert nach juris; siehe auch Gsell/Krüger/Lorenz/Reymann-Raab-Gaudin, a. a. O., § 634a BGB Rn. 156).

    Die Frage, ob ein Erfüllungsanspruch vor dem Nacherfüllungsanspruch verjähren kann, ist in der Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 28.05.2020 zu dem Aktenzeichen VII ZR 108/19 auf die hierzu durch das OLG Hamm mit Urteil vom 30.04.2019 zu dem Aktenzeichen 24 U 14/18 offengelassen worden und damit (weiterhin) höchstrichterlich nicht geklärt; wegen der dazu vertretenen unterschiedlichen Auffassungen besteht eine grundsätzliche Bedeutung und die Fortbildung des Rechts erfordert eine Entscheidung des Revisionsgerichts.

  • OLG Hamm, 27.09.2022 - 24 U 57/21

    Werkvertrag; Kaufvertrag mit Montageverpflichtung; Fristsetzung vor Abnahme;

    Der Senat ist allerdings früher davon ausgegangen, dass der Erfüllungsanspruch sich bei Eintritt der entsprechenden Fälligkeitsvoraussetzungen für die Gewährleistungsrechte aus § 634 BGB (Abnahme, Abnahmesurrogat) in den Nacherfüllungsanspruch umwandelt, mit diesem also eine durch die Abnahme bzw. das Abnahmesurrogat gespiegelte Einheit bildet (Senat, Urteil vom 30.04.2019 - 24 U 14/18, NJW 2019, 3240 Rn. 85 m. Nachw.; krit. Voit , NJW 2019, 3190; offengelassen in BGH, Urteil vom 28.05.2020 - VII ZR 108/19, NJW 2020, 2270 Rn. 26); jedenfalls sind Erfüllungsanspruch und Nacherfüllungsanspruch, sofern es - wie hier - um die Beseitigung von Leistungsdefiziten nach dem Zeitpunkt geht, in dem der Unternehmer sein Werk als fertiggestellt angeboten hat, einander so ähnlich und auf das gleiche Ziel gerichtet (vgl. BGH, Urteil vom 07.02.2019 - VII ZR 63/18, NJW 2019, 1867 Rn. 32 m. Nachw. zum Kaufrecht; Voit in BeckOK BGB, Stand: 01.05.2022, § 634 Rn. 3; Raab-Gaudin in BeckOGK, Stand: 01.07.2022, § 634a BGB Rn. 156; Peters in Staudinger, BGB, Neubearbeitung 2019, § 634 Rn. 57; vgl. aber auch BGH, Urteil vom 19.01.2017 - VII ZR 301/13, NJW 2017, 1604 Rn. 34, wo auf den unterschiedlichen Regelungsgehalt von § 635 Abs. 3 BGB und § 275 Abs. 2 und 3 BGB hingewiesen wird), dass eine berechtigte Erfüllungsaufforderung im späteren Nacherfüllungsstadium eine weitere Fristsetzung überflüssig erscheinen lassen kann.
  • OLG Hamm, 10.03.2022 - 24 U 194/20

    Anspruch auf Zahlung von Restwerklohn für die Errichtung eines Bungalows; Einrede

    Dieser hätte trotz der durch die Klägerin erhobenen Verjährungseinrede berücksichtigt werden müssen, da ungeachtet des Umstandes, dass nach der Rechtsprechung des Senats der Erfüllungsanspruch nicht früher als der nach Abnahme bestehende Nacherfüllungsanspruch verjährt (vgl. Senat, Urteil vom 30. April 2019 - 24 U 14/18 - zitiert nach juris; a.A. OLG Rostock, Teilurteil vom 02. Februar 2021 - 4 U 70/19 - zitiert nach juris), die Verjährung des Anspruchs des Bestellers auf Herstellung des versprochenen Werks nicht zur Fälligkeit des Werklohnanspruchs des Unternehmers führt (vgl. BGH, Urteil vom 28. Mai 2020 - VII ZR 108/19 - zitiert nach juris).
  • OLG Düsseldorf, 14.11.2022 - 22 U 37/22

    Ansprüche wegen Mängeln eines Wärmedämmverbundsystems

    Das Abrechnungsverhältnis ist nicht nur Voraussetzung der Geltendmachung von Mängelansprüchen, es führt auch zum Eintritt der Fälligkeit der Werklohnforderung (BGH, Urt. v. 28.05.2020 - VII ZR 108/19, Rn. 19, NZBau 2020, 502) und zum Beginn der Verjährung der Mängelansprüche (BGH, Urt. v. 26.03.2015 - VII ZR 347/12, Rn. 11, NZBau 2015, 363).
  • OLG Hamm, 11.11.2021 - 24 U 194/20

    Schlussrechnungsreife eingetreten: Abschlagsforderungen verjähren selbstständig!

    Dieser hätte trotz der durch die Klägerin erhobenen Verjährungseinrede berücksichtigt werden müssen, da ungeachtet des Umstandes, dass nach der Rechtsprechung des Senats der Erfüllungsanspruch nicht früher als der nach Abnahme bestehende Nacherfüllungsanspruch verjährt (vgl. Senat, Urteil vom 30. April 2019 - 24 U 14/18 - a.A. OLG Rostock, Teilurteil vom 02. Februar 2021 - 4 U 70/19 -), die Verjährung des Anspruchs des Bestellers auf Herstellung des versprochenen Werks nicht zur Fälligkeit des Werklohnanspruchs des Unternehmers führt (vgl. BGH, Urteil vom 28. Mai 2020 - VII ZR 108/19 -).
  • OLG Düsseldorf, 04.10.2022 - 22 U 37/22

    Einmal Abrechnungsverhältnis, immer Abrechnungsverhältnis!

    Das Abrechnungsverhältnis ist nicht nur Voraussetzung der Geltendmachung von Mängelansprüchen, es führt auch zum Eintritt der Fälligkeit der Werklohnforderung (BGH, Urt. v. 28.05.2020 - VII ZR 108/19, Rn. 19, NZBau 2020, 502) und zum Beginn der Verjährung der Mängelansprüche (BGH, Urt. v. 26.03.2015 - VII ZR 347/12, Rn. 11, NZBau 2015, 363).
  • OLG Stuttgart, 19.12.2022 - 13 U 214/21

    Wie wird ein Abrechnungsverhältnis begründet?

    Vielmehr sind der Vergütungsanspruch des Auftragnehmers und Ansprüche des Auftraggebers (zum Beispiel auf Schadenersatz oder Aufwendungsersatz für eine Selbstvornahmemaßnahme) jeweils selbstständige Forderungen, die sich (nur) aufrechenbar gegenüberstehen (BGH, Urteile vom 23.06.2005 - VII ZR 197/03, BGHZ 163, 274, juris Rn. 197 ff. und vom 28.05.2020 - VII ZR 108/19, NJW 2020, 2270; OLG Hamm, Urteil vom 28.11.2017 - I-24 U 120/16, juris Rn. 50; Kniffka, aaO., 4. Teil Rn. 595 ff.).
  • LG Landshut, 27.01.2023 - 75 O 3581/20

    Vorschussanspruch trotz Vereinbarung eines Besprechungstermins zur

    Ungeachtet dessen wurde jedenfalls durch die in der Klageschrift ausdrücklich erklärte ernsthafte und endgültige Erfüllungsverweigerung ein Abrechnungsverhältnis herbeigeführt (vgl. dazu Grüneberg-Retzlaff, BGB,82. Auflage 2023, § 641 Rn. 6 ff.; BGH NJW 2020, 2270 Rn. 19).
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