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   BGH, 28.06.1961 - 2 StR 102/61   

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https://dejure.org/1961,354
BGH, 28.06.1961 - 2 StR 102/61 (https://dejure.org/1961,354)
BGH, Entscheidung vom 28.06.1961 - 2 StR 102/61 (https://dejure.org/1961,354)
BGH, Entscheidung vom 28. Juni 1961 - 2 StR 102/61 (https://dejure.org/1961,354)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • BGHSt 16, 187
  • NJW 1961, 2028
  • MDR 1961, 1030
 
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Wird zitiert von ... (27)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 21.06.1951 - 4 StR 26/51

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 28.06.1961 - 2 StR 102/61
    Sie macht unter Berufung auf BGHSt 1, 275, 277 geltend, daß der Unrechtsgehalt des Vergehens der Volltrunkenheit sich durch die schuldhafte Herbeiführung des die freie Willensbestimmung ausschließenden und dadurch gemeingefährlichen Zustandes bestimme und von der mehr oder minder schweren Bewertung der die Strafbarkeit bedingten Tat nicht berührt werde.
  • BGH, 08.04.1957 - GSSt 3/56

    Berücksichtigung außertatbestandsmäßiger Schadensfolgen

    Auszug aus BGH, 28.06.1961 - 2 StR 102/61
    Das durfte die Strafkammer strafschärfend berücksichtigen (vgl. BGHSt 10, 259, 264).
  • BGH, 15.10.1956 - GSSt 2/56
    Auszug aus BGH, 28.06.1961 - 2 StR 102/61
    Wie der Große Senat für Strafsachen in der von der Revision angeführten Entscheidung BGHSt 9, 390, 398 des näheren dargelegt hat, spielt es für die Strafbarkeit des schuldhaften Sichberauschens keine Rolle, ob der Täter bei Begehung der ihm zur Last liegenden Rauschtat mit Gewißheit oder nur möglicherweise zurechnungsunfähig gewesen ist; denn für den Gesetzgeber konnte nur entscheidend sein, daß der Täter den sicheren Bereich des § 51 Abs. 2 StGB überschritten hat, und daß somit die Strafvorschrift für die Rauschtat nicht mehr eingreift.
  • BGH, 18.08.1983 - 4 StR 142/82

    leichte Linkskurve - § 323a, § 21 StGB - § 20 StGB, mehrere mögliche BAK

    In der Entscheidung BGHSt 16, 187 wurde auf der Grundlage des Beschlusses des Großen Senats für Strafsachen ausgeführt, es spiele für die Strafbarkeit des schuldhaften Sichberauschens keine Rolle, ob der Täter bei Begehung der ihm zur Last gelegten Rauschtat mit Gewißheit oder nur möglicherweise schuldunfähig gewesen sei; entscheidend sei nur, daß der Täter den sicheren Bereich des - damaligen - § 51 Abs. 2 StGB überschritten habe und somit die Strafvorschrift für die Rauschtat nicht mehr eingreife (ebenso BGHSt 17, 333, 334).
  • BGH, 01.06.1962 - 4 StR 88/62

    Tateinheit mehrerer mit Strafe bedrohter Handlungen eines Täters im Zustand der

    Bei der Volltrunkenheit ist die strafbare Willensbetätigung das Sichversetzen in einen so schweren Rauschzustand, daß er den sicheren Bereich des § 51 Abs. 2 StGB überschreitet (BGHSt 16, 187), während die im Vollrausch verübte Tat keinen strafrechtlichen Schuldvorwurf begründet; denn sie ist kein Tatbestandsmerkmal, sondern steht außerhalb des Tatbestands und löst als sog. Bedingung der Strafbarkeit die Strafe für die Volltrunkenheit aus (BGHSt 16, 124, 127 und die dort angeführte Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs).
  • OLG Hamm, 20.04.2004 - 1 Ss 60/04

    Vollrausch; Vorsatz; Fahrlässigkeit

    Vorsätzlich im Sinne des § 323 a StGB handelt, wer bei dem Genuss von Rauschmitteln weiß oder billigend in Kauf nimmt, dass er sich dadurch in einen Rauschzustand versetzt, der seine Schuldfähigkeit jedenfalls erheblich vermindert, wenn nicht ganz ausschließt (vgl. dazu BGHR § 323 a Abs. 1 vor S. 2; BGHSt 16, 187 ff.).
  • BGH, 20.03.1979 - 5 StR 34/79

    Strafbarkeit wegen vorsätzlichen Vollrausches - Voraussetzungen für eine

    Die Überzeugung des Tatrichters, daß der Angeklagte bei Begehung der Tat den sicheren Bereich des § 21 StGB überschritten hatte (BGHSt 16, 187; BGH VRS 50, 358), ergibt sich aus dem Zusammenhang der Urteilsgründe.
  • BGH, 11.09.1975 - 4 StR 364/75

    Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr, Trunkenheit im Verkehr, fahrlässige

    Das ergibt sich aus den Grundsätzen der Entscheidungen BGHSt 9, 390 und 16, 187, an denen festgehalten werden muß, zumal sie Anlaß zu der inhaltlich im wesentlichen übereinstimmenden Neufassung des § 330 a StGB gegeben haben.
  • BGH, 20.11.1975 - 4 StR 497/75

    Voraussetzungen eines Vollrausches - Vorliegen einer Rauschtat - Rechtfertigung

    Der § 330 a StGB (a.F. und n.F.) kann angewendet werden, wenn im Zeitpunkt der Begehung der mit Strafe bedrohten Handlung der vom Täter schuldhaft herbeigeführte Rauschzustand entweder mit Sicherheit zum vollen Ausschluß seiner Verantwortlichkeit (§ 51 Abs. 1 StGB a.F. = § 20 StGB n.F.) oder - nicht mit Sicherheit aufklärbar - entweder zum vollen Ausschluß der Verantwortlichkeit oder zu ihrer erheblichen Verminderung (§ 51 Abs. 2 StGB a.F. = § 21 StGB n.F.) geführt hat (so nach der alten Fassung des § 330 a StGB die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs - BGHSt 9, 390; 16, 187 [BGH 26.07.1961 - 2 StR 190/61] ; GA 1967, 281 - und ebenso nach der auf dieser Auslegung gerade aufbauenden Neufassung der Vorschrift).
  • BGH, 18.03.1969 - 1 StR 612/68

    Beurteilung der Zurechnungsfähigkeit nach Alkoholgenuss - Berechnung eines

    Dagegen kann die Revision mit Rechtsgründen nicht angehen, zumal die Anwendung des § 330 a StGB nicht auf die Fälle erwiesener Zurechnungsunfähigkeit des Täters beschränkt ist (BGHSt 16, 187, 189 [BGH 28.06.1961 - 2 StR 102/61]; 17, 333, 334 [BGH 01.06.1962 - 4 StR 88/62]; BGH GA 1967, 281).
  • BGH, 22.03.1979 - 4 StR 47/79

    Verurteilung wegen vorsätzlichen Vollrausch - Voraussetzung für das vorsätzliche

    Dabei wird zu beachten sein, daß § 330 a StGB - falls die Kammer die Überzeugung gewinnt, der Angeklagte habe sich in einen Rausch versetzt - so lange nicht zur Anwendung kommt, wie ein schuldhafter Verstoß gegen die einzelnen verwirklichten Tatbestände (möglicherweise in Verbindung mit § 21 StGB) festgestellt werden kann (BGHSt 9, 390, 397 f; 16, 187, 189; BGH VRS 50, 358, 359).
  • BGH, 03.11.1970 - 1 StR 298/70

    Vorhersehhbarkeit einer Rauschtat als Merkmal einer fahrlässigen Volltrunkenheit

    Sie war ermächtigt, die völlige Unzurechnungsfähigkeit wegen Trunkenheit zugrundezulegen, weil sie sich davon überzeugt hatte, daß durch den Rauschzustand des Angeklagten der Bereich des § 51 Abs. 2 StGB mit Sicherheit überschritten war (BGHSt 16, 187; BGH VRS 38, 333).
  • BGH, 19.02.1970 - 4 StR 5/70

    Relevanz der Vorhersehbarkeit der Verwirklichung eines Tatbestands in allen

    Bei dem hier in Betracht kommenden Blutalkoholgehalt und mit Rücksicht auf das festgestellte Verhalten des Angeklagten nach der Tat kann es schließlich nicht zweifelhaft sein, daß der sichere Bereich des § 51 Abs. 2 StGB überschritten war (vgl. BGHSt 16, 187).
  • OLG Düsseldorf, 28.01.1992 - 5 Ss 456/91
  • BGH, 12.05.1989 - 2 StR 684/88

    Begriff des vorsätzlichen Handelns im Rahmen des § 323 a Strafgesetzbuch (StGB)

  • BGH, 12.09.1967 - 1 StR 353/67

    Entscheidende Kriterien für eine Verurteilung wegen fahrlässiger Volltrunkenheit

  • BGH, 08.10.1969 - 4 StR 355/69

    Versprechen der Verschonung vor Untersuchungshaft für den Fall eines

  • BGH, 13.01.1967 - 4 StR 473/66

    Verwirklichung einer strafbaren Willensbetätigung bei Volltrunkenheit -

  • BGH, 16.10.1973 - 1 StR 428/73

    Strafbarkeit wegen fortgesetzten unbefugten Fahrzeuggebrauchs in Tateinheit mit

  • BGH, 03.12.1969 - 2 StR 480/69

    Voraussetzungen für eine Verurteilung wegen Volltrunkenheit im Fall der

  • BGH, 26.03.1968 - 1 StR 116/68

    Voraussetzungen für eine Strafbarkeit wegen Volltrunkenheit - Anforderungen an

  • BGH, 04.10.1966 - 5 StR 413/66

    Voraussetzungen an das Vorliegen eines Rausches nach § 330 a Strafgesetzbuch

  • BGH, 25.02.1964 - 5 StR 44/64

    Rechtsmittel

  • BGH, 08.10.1963 - 1 StR 263/63

    Anforderungen an die Durchführung des Revisionsverfahrens - Voraussetzungen für

  • BGH, 21.11.1961 - 5 StR 464/61

    Rechtsmittel

  • BayObLG, 15.01.1992 - RReg. 1 St 319/91
  • BGH, 27.11.1974 - 2 StR 546/74

    Fahrlässiger Tötung in Tateinheit mit fahrlässiger Volltrunkenheit - Aufhebung

  • BGH, 06.12.1968 - 5 StR 638/68

    Strafrechtliche Anforderungen an das Vorliegen des Vorsatzes bzgl. der Begehung

  • BGH, 18.01.1967 - 2 StR 465/66

    Fehlende Zurechnungsfähigkeit im Fall eines alkoholbedingten Rauschzustandes -

  • BGH, 18.12.1964 - 4 StR 396/64

    Rechtsmittel

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