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   BGH, 28.06.1962 - III ZR 37/61   

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https://dejure.org/1962,1116
BGH, 28.06.1962 - III ZR 37/61 (https://dejure.org/1962,1116)
BGH, Entscheidung vom 28.06.1962 - III ZR 37/61 (https://dejure.org/1962,1116)
BGH, Entscheidung vom 28. Juni 1962 - III ZR 37/61 (https://dejure.org/1962,1116)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Schadensersatzanspruch gegen die Stadt - Sorgfaltspflichten bei Aufstellung eines Spielgerätes (Drehwippe) auf dem Schulhof - Erfordernis der Konstruktion eines Spielgerätes in der Art, dass auch bei missbräuchlicher Benutzung keine Gefährdung von dem Gerät ausgeht oder ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • MDR 1962, 889
  • VersR 1962, 825
  • VersR 1978, 561
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (5)

  • RG, 01.03.1913 - V 448/12

    Haftung für Verschulden des Grundbuchbeamten

    Auszug aus BGH, 28.06.1962 - III ZR 37/61
    Die Behauptung, auf andere Weise sei Ersatz nicht zu erlangen, gehört mithin zur Klagebegründung und muß vom Verletzten bewiesen werden (RGZ 81, 428, 430).
  • RG, 26.01.1881 - I 871/80

    Verbürgung in Wechselform als zivilrechtliche Verbürgung

    Auszug aus BGH, 28.06.1962 - III ZR 37/61
    Der Rechtssatz, daß die Unmöglichkeit anderweitigen Ersatzes ein Teil der Klagebegründung für die Amtshaftungsklage ist, kann aber nicht in seiner ganzen Schärfe zur Anwendung gelangen, wenn, wie hier, noch im Ungewissen steht, ob und in welcher Höhe ein Schaden eintreten wird (RGZ 4, 10, 14/15).
  • BGH, 21.01.1957 - III ZR 93/56

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 28.06.1962 - III ZR 37/61
    Soweit jedoch, wie es hier der Fall ist, die Anpassung des Schulgebäudes nebst Nebenanlagen an die besonderen Zwecke der Schule in Betracht kommt, steht die Wahrnehmung einer Amtspflicht in Ausübung der öffentlichen Fürsorgepflicht im Sinne des Art. 34 GG mit § 839 BGB in Frage (RG DB 1941, 2561; BGH VersR 1957, 201).
  • RG, 08.09.1939 - III 193/38

    Schließt die Möglichkeit, aus einer gesetzlichen Kranken- oder Unfallversicherung

    Auszug aus BGH, 28.06.1962 - III ZR 37/61
    So wird in ständiger Rechtsprechung angenommen, daß zu den Ersatzansprüchen im Sinne von § 839 Abs. 1 Satz 2 BGB auch Ansprüche aus einer Unfallversicherung gehören (RGZ 152, 20; 161, 199; 171, 172; BGH, Urt.v. 23. März 1959 - III ZK 173/57 -).
  • RG, 14.07.1936 - III 11/36

    Schließt die Möglichkeit, aus einer Unfallversicherung Ersatz für einen infolge

    Auszug aus BGH, 28.06.1962 - III ZR 37/61
    So wird in ständiger Rechtsprechung angenommen, daß zu den Ersatzansprüchen im Sinne von § 839 Abs. 1 Satz 2 BGB auch Ansprüche aus einer Unfallversicherung gehören (RGZ 152, 20; 161, 199; 171, 172; BGH, Urt.v. 23. März 1959 - III ZK 173/57 -).
  • BGH, 03.02.2004 - VI ZR 95/03

    Verkehrssicherungspflicht hinsichtlich einer Wasserrutsche

    Wird das Schwimmbad - wie im Streitfall - nicht nur von Erwachsenen besucht, ist für den Umfang der erforderlichen Sicherheitsvorkehrungen zudem in Betracht zu ziehen, daß insbesondere Kinder und Jugendliche dazu neigen, Vorschriften und Anordnungen nicht zu beachten und sich unbesonnen zu verhalten; daher kann die Verkehrssicherungspflicht auch die Vorbeugung gegenüber solchem mißbräuchlichen Verhalten umfassen (Senatsurteile vom 21. Februar 1978 - VI ZR 202/76 - VersR 1978, 561 f. und vom 29. Januar 1980 - VI ZR 11/79 - aaO; BGH, Urteil vom 28. Juni 1962 - III ZR 37/61 - VersR 1962, 825, 826 f.).
  • BGH, 26.11.1987 - IX ZR 162/86

    Verjährungsbeginn bei anderweitiger Ersatzmöglichkeit

    Die neuere Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs hat jedoch insoweit die Voraussetzungen für eine Amtshaftungsklage gelockert und läßt eine Feststellungsklage bereits dann zu, wenn der Verletzte die Höhe dessen, was ihm aus einer anderweitigen Ersatzmöglichkeit zufließen könnte, ebenso wie die Höhe seiner Schäden noch nicht genau zu übersehen vermag (BGH Urteile vom 28. Juni 1962 - III ZR 37/61, VersR 1962, 825, 829; vom 21. Oktober 1965 - III ZR 156/64, VersR 1966, 237, 239; Kreft aaO).
  • OLG Saarbrücken, 09.05.2006 - 4 U 175/05

    Abbrechen eines durchgerosteten Geländers auf einem Schulgelände:

    Die Wahrung der allgemeinen Verkehrssicherungspflicht bezüglich öffentlicher Sachen ist dem privatrechtlichen Tätigkeitsbereich des öffentlichen Sachherrn zuzurechnen (Papier in Münchener Kommentar zum BGB, 4. Auflage 2004, § 839 RN 177; Zeuner in Soergel, BGB, 12. Auflage 1998, § 823 RN 189; ständige Rechtsprechung, vgl. BGH NJW 1973, 460, 461; BGH NJW 1978, 1626, 1627; BGH NJW 1983, 2313; BGH VersR 1962, 825, 826).

    Dagegen gilt für die Verkehrssicherheit des Schulgebäudes und der auf dem Schulgelände befindlichen Anlagen wie für jeden anderen Grundstückseigentümer auch die Verkehrssicherungspflicht des Privatrechts (so ausdrücklich Papier a.a.O. § 839 RN 177; BGH VersR 1962, 825, 826).

  • OLG Hamm, 13.01.2012 - 11 U 54/11

    Haftung des kommunalen Schulträgers für Verletzungen eines im Landesdienst

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ( Urteil vom 28.06.1962 III ZR 37/61- = MDR 1962, 889 f, Tz. 19 f, 20 bei juris ) ist die Zurverfügungstellung und Herrichtung eines Schulgebäudes samt zugehöriger Anlagen für Schulzwecke hinsichtlich etwaiger Unfälle von Lehrpersonen oder Schülern nur insoweit aus dem Gesichtspunkt der privatrechtlichen Verkehrssicherungspflicht zu beurteilen, als es um die Sicherung des Schulgrundstücks in der Weise geht, wie sie jedem Eigentümer eines dem Verkehr eröffneten Grundstücks obliegt ( vgl. hierzu auch OLG Saarbrücken, NJW-RR 2006, 1255 ff, Tz. 39 bei juris ).

    Die genannten Ausführungen waren allerdings zum einen nur Gegenstand eines obiter dictums -im dort zu entscheidenden Fall war allein über Schadensersatzansprüche einer Reinigungskraft zu entscheiden, die bei Ausübung ihrer Tätigkeit durch ein infolge ungenügender Befestigung umgestürztes Regal verletzt wurde- und erfolgten abgesehen davon ohne nähere und an sich gebotene Auseinandersetzung mit der genannten, entgegen stehenden Entscheidung des BGH vom 28.06.1962 (-III ZR 37/61- = MDR 1962, 889 f ), der zufolge -wie vorliegend aus dargelegten Gründen geschehendanach abzugrenzen ist, ob der anspruchsbegründende Schaden im Zusammenhang mit der besonderen öffentlich-rechtlichen Zweckverfolgung der Einrichtung entstanden ist oder nicht.

  • OLG Köln, 20.07.2000 - 7 U 201/97

    Anforderungen an die Verkehrssicherungspflicht eines Schwimmbadbetreibers für

    Jedoch darf die - vorgeschriebene - sachgemäße Benutzung von Schwimmbadanlagen zumindest nicht mit erheblichen Gefahren verbunden sein (BGH VersR 1962, 825; OLG München VersR 1974, 200; OLG Köln a.a.O.).
  • BGH, 11.03.1993 - IX ZR 202/91

    Ansprüche gegen Vertragspartner als anderweitige Ersatzmöglichkeit

    Gleichgültig ist, ob diese Möglichkeit auf einem vertraglichen oder gesetzlichen Schuldverhältnis beruht, sofern sie nur ihre Grundlage in demselben Tatsachenkreis findet, der für das Entstehen des Amtshaftungsanspruchs maßgebend ist (vgl. BGHZ 31, 148, 150; BGH, Urt. v. 14. Januar 1960 - III ZR 3/59, VersR 1960, 325, 326; v. 28. Juni 1962 - III ZR 37/61, VersR 1962, 825, 829).
  • OLG Saarbrücken, 29.11.2006 - 1 U 616/05

    Schadenersatzanspruch wegen Verletzung bei Benutzung einer "Röhrenrutsche" in

    Für den Umfang der erforderlichen Sicherheitsvorkehrungen ist zudem in Betracht zu ziehen, dass insbesondere Kinder und Jugendliche dazu neigen, Vorschriften und Anordnungen nicht zu beachten und sich unbesonnen zu verhalten; daher kann die Verkehrssicherungspflicht auch die Vorbeugung gegenüber solchem missbräuchlichen Verhalten umfassen (BGH VersR 1980, 863; BGH VersR 1962, 825; BGH VersR 2004, 657).
  • OLG Brandenburg, 09.10.2020 - 2 U 73/20

    Amtshaftungsansprüche wegen der Erteilung einer Grundstücksverkehrsgenehmigung

    In einem solchen Fall ist ein Feststellungsurteil möglich, das die grundsätzliche Verpflichtung des Beklagten zum Ersatz des Schadens feststellt, von der Ersatzpflicht aber zugleich diejenigen Schäden ausnimmt, für die die Kläger von anderer Seite Leistungen zu erhalten vermögen (BGH, Urteil vom 28. Juni 1962 - III ZR 37/61 -, MDR 1962, 889, Rdnr. 55 f bei juris; Urteil vom 21. Oktober 1965 - III ZR 156/64 -, Rdnr. 30 bei juris).
  • OLG Schleswig, 27.04.1995 - 11 U 138/94

    Sicherheit; Spielgeräte; Kinderspielplatz; Anforderung; Gefahrenschutz; Risiko;

    Der Klägerin hilft auch der Hinweis auf die Entscheidung des BGH VersR 62, 825 nicht.
  • BGH, 21.10.1965 - III ZR 156/64

    Unterlassen von Kraftfahrzeugscheineinziehung und Kennzeichenentstempelung bei

    Dem steht die Entscheidung des Senats vom 28. Juni 1962 (III ZR 37/61 = VersR 1962, 825 = BGH Warn 1962 Nr. 161) nicht entgegen.
  • BGH, 16.04.1964 - III ZR 103/63
  • OLG Frankfurt, 28.04.1972 - 15 U 187/71
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