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   BGH, 28.06.1966 - 1 StR 414/65   

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BGH, 28.06.1966 - 1 StR 414/65 (https://dejure.org/1966,114)
BGH, Entscheidung vom 28.06.1966 - 1 StR 414/65 (https://dejure.org/1966,114)
BGH, Entscheidung vom 28. Juni 1966 - 1 StR 414/65 (https://dejure.org/1966,114)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    "Tatsächlicher Geschäftsführer" einer GmbH bzw. "tatsächlicher Vorstand" einer Aktiengesellschaft (AG) - Vermögen mehrerer Unternehmen als wirtschaftliche und vollstreckungsrechtliche Einheit - Unterlassene Bilanzziehung - Übermäßiger Aufwand neben Steuergefährdung - ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BGHSt 21, 101
  • NJW 1966, 2225
  • MDR 1966, 857
  • DB 1966, 1349
 
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Wird zitiert von ... (25)Neu Zitiert selbst (30)

  • BGH, 24.06.1952 - 1 StR 153/52
    Auszug aus BGH, 28.06.1966 - 1 StR 414/65
    "Mitglied des Vorstands" einer Aktiengesellschaft kann auch sein, wer ohne förmlich dazu bestellt und im Handelsregister eingetragen zu sein, im Einverständnis des Aufsichtsrats die Stellung eines Vorstandsmitglieds tatsächlich einnimmt (im Anschluß an BGHSt 3, 32).

    Für ihre Ansicht, daß der Angeklagte als "tatsächlicher Geschäftsführer" der GmbH und als "tatsächlicher Vorstand" der AG anzusehen sei, beruft sich die Strafkammer auf die Entscheidung des Senats BGHSt 3, 32, in der ausgesprochen ist, daß Geschäftsführer einer GmbH auch sei, wer ohne förmlich dazu bestellt oder im Handelsregister eingetragen zu sein, im Einverständnis der Gesellschafter die Stellung eines Geschäftsführers tatsächlich einnimmt.

    Die Grundsätze der Entscheidung BGHSt 3, 32, 37 f [BGH 24.06.1952 - 1 StR 153/52] sind auch auf den Vorstand einer Aktiengesellschaft anzuwenden (so wohl auch das Schrifttum, vgl. Schönke-Schröder 12. Aufl. Anm. 3 zu § 244 KO; Werner in LK Anm. II zu § 244 KO; Klug in Gadow-Heinichen Anm. 9 zu § 294 AktG 1937).

    Es muß aber im Anschluß an BGHSt 3, 32, 35 [BGH 24.06.1952 - 1 StR 153/52] strafrechtlich auch derjenige als Vorstand der AG angesehen werden, der im Einverständnis oder wenigstens mit Duldung des maßgebenden Gesellschaftsorgans, nämlich des Aufsichtsrats, die Stellung eines Vorstände der AG tatsächlich einnimmt.

  • RG, 07.07.1925 - I 25/25

    1. Welche Strafvorschriften gelten für solche unter der Herrschaft des

    Auszug aus BGH, 28.06.1966 - 1 StR 414/65
    Waren also, wie den Feststellungen zu entnehmen ist, die Voranmeldungen bisher stets anstandslos eingereicht worden, konnte er sich also insoweit auf die damit befaßte Angestellte verlassen, so läge in der Unterlassung der Kontrolle nur dann eine Leichtfertigkeit des Angeklagten, wenn Anzeichen dafür vorhanden gewesen wären, daß die Voranmeldungen trotzdem nicht mehr vorgenommen werden würden (vgl. RGSt 59, 281, 286).

    In der neuen Hauptverhandlung wird das Landgericht gegebenenfalls zu prüfen haben, ob das gesamte Verhalten des Angeklagten ein fahrlässiges Dauervergehen darstellt (RGSt 59, 53; 59, 281, 287).

  • RG, 06.02.1930 - II 22/29

    1. Bedeutung der Eintragung einer Aktiengesellschaft in das Handelsregister für

    Auszug aus BGH, 28.06.1966 - 1 StR 414/65
    Das Reichsgericht hat entschieden, daß strafrechtlich Vorstand im Sinne des § 244 KO auch der Vorstand einer nichtigen Aktiengesellschaft sei, ebenso eine Person, die durch einen unwirksamen Bestellungsakt zum Vorstand berufen wurde (vgl. RGSt 16, 271; 43, 413; 64, 81, 84).

    Die Unwirksamkeit einer Bestellung ändert an der strafrechtlichen Verantwortung des Vorstandsmitglieds nichts, wenn es die Tätigkeit des Vorstands tatsächlich ausübt (vgl. RGSt 16, 269, 271; 64, 81, 84).

  • BGH, 05.10.1954 - 2 StR 194/54

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 28.06.1966 - 1 StR 414/65
    Fehler in diesem Verfahren können allenfalls dann im Revisionsverfahren gerügt werden, wenn sie gerichtliche Entscheidungen betreffen (§ 336 StPO; BGHSt 6, 326, 328) [BGH 05.10.1954 - 2 StR 194/54] .

    Abgesehen hiervon würde eine Verletzung dieser Vorschriften durch das Gericht allenfalls dann von Bedeutung sein, wenn sich daraus eine Verletzung der Aufklärungspflicht (§ 244 Abs. 2 StPO) ergäbe (vgl. BGHSt 6, 326, 329) [BGH 05.10.1954 - 2 StR 194/54] .

  • RG, 22.01.1925 - II 819/24

    Kann in der fahrlässigen Versäumung anfeinander folgender Termine zur

    Auszug aus BGH, 28.06.1966 - 1 StR 414/65
    In der neuen Hauptverhandlung wird das Landgericht gegebenenfalls zu prüfen haben, ob das gesamte Verhalten des Angeklagten ein fahrlässiges Dauervergehen darstellt (RGSt 59, 53; 59, 281, 287).
  • BGH, 28.06.1961 - 2 StR 154/61

    Geständnis auf Grund verbotener Vernehmungsmittel - Unverwertbarkeit eines

    Auszug aus BGH, 28.06.1966 - 1 StR 414/65
    Die Grundsätze der Mündlichkeit und der Unmittelbarkeit gelten nicht für den Bereich der Verfahrensvoraussetzungen und Verfahrenshindernisse (vgl. BGHSt 16, 164, 166 [BGH 28.06.1961 - 2 StR 154/61] ; Geier in Löwe-Rosenberg 21. Aufl. Anm 14 zu § 251 StPO).
  • BGH, 21.12.1956 - 1 StR 417/56
    Auszug aus BGH, 28.06.1966 - 1 StR 414/65
    Die Verschiedenheit der Strafgesetze während der Dauer einer fortgesetzten Handlung hindert es aber nicht, die Tat im ganzen nach derjenigen gesetzlichen Bestimmung zu beurteilen, die zur Zeit der Begehung der letzten Einzelhandlung in Geltung war (RGSt 43, 355; 62, 1, 5; BGH Urteil vom 21. Dezember 1956 - 1 StR 417/56 -, insoweit BGHSt 10, 62 nicht mit abgedruckt).
  • BGH, 06.10.1960 - II ZR 215/58

    Einmann-GmbH. In-sich-Geschäft

    Auszug aus BGH, 28.06.1966 - 1 StR 414/65
    Abgesehen davon, daß diese Behauptung ein unbeachtliches neues Vorbringen ist, fehlt dem Geschäftsführer die Befugnis zu einem solchen Geschäft (BGHZ 33, 189).
  • BGH, 20.12.1957 - 1 StR 492/57
    Auszug aus BGH, 28.06.1966 - 1 StR 414/65
    Das Verheimlichen bildet mit dem Beiseiteschaffen eine Handlung im Rechtssinne; das gesamte Verbrechen des betrügerischen Bankrotts steht also mit dem Meineid in Tateinheit (BGHSt 11, 145), so daß der Angeklagte nicht wegen zweier in Tatmehrheit zueinander stehender Taten hätte verurteilt werden dürfen.
  • BGH, 29.11.1956 - II ZR 156/55

    Haftung des alleinigen Gesellschafters der GmbH

    Auszug aus BGH, 28.06.1966 - 1 StR 414/65
    Ein Beiseiteschaffen ist auch nicht deshalb zu verneinen, weil der Angeklagte sich möglicherweise der rechtlichen Form der Aktiengesellschaft mißbräuchlich bedient hat und den Gläubigern der AG deshalb ein Durchgriff auf den allein hinter ihr stehenden Angeklagten möglich war (BGHZ 22, 226, 231) [BGH 29.11.1956 - II ZR 156/55] .
  • BVerfG, 02.06.1964 - 2 BvL 23/62

    Verkehrsfinanzgesetz

  • RG, 03.02.1927 - II 1022/26

    1. Muß der Arbeitgeber auch von schuldig gebliebenem Arbeitslohne Steuerbeträge

  • RG, 09.04.1920 - IV 1174/19

    Ist beim Hinweis auf die Bedeutung des Zeugeneids eine Mitteilung über

  • RG, 29.11.1927 - I 927/27

    1. Finden die Vorschriften des § 49 a MSchG. auch auf neu geschaffene Räume im

  • RG, 21.09.1906 - IV 1077/06

    1. Ablehnung des Antrags, "in die Hauptfrage die Tatbestandsmerkmale eines

  • RG, 29.03.1909 - III 877/08

    Unter welchen Voraussetzungen kann angenommen werden, daß der Geschäftsführer

  • RG, 14.10.1887 - 846/87

    Wird die strafrechtliche Verantwortlichkeit des einzelnen Vorstandsmitgliedes

  • RG, 12.10.1893 - 2896/93

    Wieweit erstreckt sich die strafrechtliche Verantwortlichkeit der Gründer und

  • RG, 06.05.1910 - V 220/10

    Welches Strafgesetz ist anwendbar, wenn eine im Fortsetzungszusammenhang

  • BGH, 14.12.1959 - II ZR 187/57

    Lufttaxi - Eigenkapitalersetzende Darlehen

  • BGH, 29.11.1956 - III ZR 4/56

    Streitwert für Aussetzungsantrag

  • BGH, 23.04.1953 - 4 StR 635/52

    Rechtsmittel

  • BGH, 29.02.1952 - 2 StR 112/50

    Anforderungen an eine Rüge der Verletzung der Amtsaufklärungspflicht -

  • BGH, 19.11.1957 - 1 StR 438/57
  • BGH, 04.01.1966 - 1 StR 299/65

    Begründung des Rechtsmittels der Revision mit einer erheblich verspäteten

  • BGH, 20.01.1955 - 4 StR 492/54
  • BGH, 10.06.1958 - 5 StR 190/58

    Strafrechtliche Verurteilung wegen Betruges - Hinausschieben der Eröffnung eines

  • BGH, 06.07.1956 - 2 StR 87/55
  • BGH, 05.10.1954 - 2 StR 447/53

    Rechtsmittel

  • RG, 23.05.1938 - 2 D 232/38

    Unter welchen Umständen liegt ein Revisionsgrund vor, wenn sich nach der

  • BGH, 28.05.2002 - 5 StR 16/02

    Vorenthalten von Arbeitnehmerbeiträgen (Unvermögen zum Fälligkeitszeitpunkt;

    Seine Stellung als mit diesen Fragen auch tatsächlich befaßter faktischer Geschäftsführer trägt bei ihm die Annahme einer strafrechtlich relevanten Verantwortlichkeit (vgl. BGHSt 21, 101, 103).
  • BGH, 18.12.2014 - 4 StR 323/14

    Fortgeltung der Rechtsprechung zur Insolvenzverschleppung durch den faktischen

    Die in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs seit jeher anerkannte Strafbarkeit des faktischen Geschäftsführers bei unterlassener oder verspäteter Konkurs- oder Insolvenzantragstellung (vgl. BGH, Urteil vom 24. Juni 1952 - 1 StR 153/52, BGHSt 3, 32, 37 f.; Urteil vom 28. Juni 1966 - 1 StR 414/65, BGHSt 21, 101, 103; Urteil vom 22. September 1982 - 3 StR 287/82, BGHSt 31, 118, 122; Urteil vom 10. Mai 2000 - 3 StR 101/00, BGHSt 46, 62, 64 ff.; Urteil vom 17. März 2004 - 5 StR 314/03, NStZ 2004, 582, 583; zustimmend etwa Tiedemann/Rönnau in Scholz, GmbHG, 11. Aufl., § 84 Rn. 21 ff. mwN; ablehnend u.a. Lutter/Hommelhoff/ Kleindiek, GmbHG, 18. Aufl., § 84 Rn. 7) ist durch die Neuregelung in § 15a Abs. 4 InsO nicht entfallen.
  • BayObLG, 20.02.1997 - 5St RR 159/96

    Faktischer GmbH-Geschäftsführer

    Allein die Tatsache, daß daneben formell eine andere Person als Geschäftsführerin bestellt war, ändert daran grundsätzlich nichts (BGHSt 21, 101, 103; BGHR § 35 AO "Verfügungsberechtigter 2").
  • BGH, 21.03.1988 - II ZR 194/87

    Konkursantragspflicht des faktischen Geschäftsführers

    Wie auch das Berufungsgericht nicht verkennt, trifft die Verpflichtung zur Stellung des Konkursantrags (§§ 64 GmbHG, 92 AktG) und die zivil- wie strafrechtliche Verantwortung für dessen Versäumung nach der herrschenden Meinung in Rechtsprechung und Schrifttum nicht nur denjenigen, der förmlich zum Geschäftsführer oder Vorstand bestellt ist, sondern auch denjenigen, der ohne eine solche Organstellung zu bekleiden, tatsächlich wie ein geschäftsführendes Organ tätig wird (vgl. BGHSt 3, 32 ff.; 21, 101 ff.; 31, 118 ff.; Urt. v. 24. Oktober 1973 - VIII ZR 82/72, WM 1973, 1354 f.; BGHZ 75, 96, 106 6.; Ulmer in Hachenburg, GmbHG 7. Aufl. § 64 Rdnr. 11; Schulze-Osterloh in Baumbach/Hueck, GmbHG 14. Aufl. § 64 Rdnr. 6; Scholz/Karsten Schmidt, GmbHG 6. Aufl. § 64 Rdnr. 35).
  • BGH, 22.09.1982 - 3 StR 287/82

    Einordnung der tatsächlich übernommenen Tätigkeit für eine GmbH aufgrund der Art

    Das gilt nach der bisherigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs jedenfalls dann, wenn dies - wie hier - mit dem Einverständnis der Gesellschafter geschah (vgl. BGHSt 3, 32, 38/39; 21, 101, 103; BGH bei Herlan MDR 1971, 36; BGH, Urteil vom 20. Januar 1955 - 4 StR 492/54 - in GmbH-Rundschau 1955, 61; BGH, Urteil vom 10. Juni 1958 - 5 StR 190/58 - in GmbH-Rundschau 1958, 179/180).
  • BGH, 10.05.2000 - 3 StR 101/00

    Faktischer Geschäftsführer; Täterschaft; Gründungs- und Kapitalerhöhungstäuschung

    b) Nach gefestigter Rechtsprechung, die vor allem zur Verletzung der Insolvenzantragspflicht gemäß §§ 64 Abs. 1, 84 Abs. 2 Nr. 2 GmbHG sowie zu anderen Strafvorschriften ergangen ist, die mit der Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung einer GmbH im Zusammenhang stehen, ist als Geschäftsführer nicht nur der formell zum Geschäftsführer Berufene anzusehen, sondern auch derjenige, der die Geschäftsführung mit Einverständnis der Gesellschafter ohne förmliche Bestellung faktisch übernommen und ausgeübt hat (BGHSt 3, 32, 37; 21, 101, 103; 31, 118, 122; BGHR GmbHG § 64 I Antragspflicht 2 und 3; BGH NStZ 2000, 34, 35; StV 1984, 461 f. mit Anmerkung Otto; wistra 1990, 60, 61; vgl. auch Fuhrmann/Schaal, aaO § 82 Rdn. 11 m.w.Nachw.; Schaal in Erbs/Kohlhaas.
  • BGH, 09.07.1979 - II ZR 118/77

    Herstatt - Konkursverschleppungshaftung von Aufsichtsratsmitgliedern

    Die Voraussetzungen, unter denen Personen, die zwar rechtlich nicht dem geschäftsführenden Organ angehört haben, tatsächlich aber wie ein solches tätig gewesen sind, wegen Verletzung der Konkursantragspflicht haftbar gemacht werden können (vgl. BGHSt 21, 101, 103 ff; BGH, Urt. v. 24.10.73 - VIII ZR 82/72, LM BGB § 826 [Ge] Nr. 9, zu III 2), treffen nach den Feststellungen des Berufungsgerichts auf die Beklagten nicht zu.
  • BGH, 11.12.1997 - 4 StR 323/97

    Strafbarkeit eines faktischen Geschäftsführers einer GmbH wegen Betruges zum

    Die getroffenen Feststellungen belegen auch hinreichend, daß beide Angeklagten auf die tatsächliche Geschäftsführung - und zwar selbst gegenüber dem Zeugen Ba. als dem "formelle(n) Geschäftsführer" - den dafür notwendigen überragenden Einfluß ausübten (vgl. BGHSt 21, 101, 103; 31, 118, 122).
  • LG Göttingen, 11.12.2007 - 8 KLs 1/07

    Voraussetzungen einer Entscheidung über die Eröffnung des Hauptverfahrens wegen

    Taugliche Täter sind auch die für den Arbeitgeber im Sinne des § 14 StGB verantwortlich Handelnden, wie der vertretungsberechtigte Gesellschafter einer Personenhandelsgesellschaft oder der Geschäftsführer einer GmbH, aber auch der sog. faktische Geschäftsführer (vgl. hierzu BGHSt 47, 318, 324 unter Hinweis auf BGHSt 21, 101, 103; Tröndle/Fischer , § 266a Rn. 5; LK- Gribbohm , Stand: 01.06.1996, § 266a Rn. 15 m.w.N.), also derjenige, der die Geschäftsführung tatsächlich übernommen hat (BGH NStZ 2000, 34, 35).
  • OLG Karlsruhe, 07.03.2006 - 3 Ss 190/05

    Strafrechtliche Verantwortlichkeit des faktischen GmbH-Geschäftsführers

    Normadressat der §§ 64 Abs. 1, 84 Abs. 1 Nr. 2 GmbHG ist aber nicht nur der formell bestellte Geschäftsführer, sondern auch derjenige, der die Geschäftsführung mit Einverständnis der Gesellschafter ohne förmliche Bestellung faktisch übernommen und ausgeübt hat (vgl. BGHSt 46, 62, 64; 31, 118, 122; 21, 101, 103; 3, 32, 38; BGH NStZ 2000, 34, 36; wistra 1990, 60, 61; BGHR GmbHG § 64 Abs. 1 Antragspflicht 2; Schaal aaO § 84 Rdnr. 10 f; a. A. Altmeppen in Altmeppen/Roth GmbHG 5. Aufl. § 84 Rdnr. 9).
  • BGH, 19.03.1974 - 1 StR 553/73

    Strafbarkeit wegen Untreue, Unterschlagung und versuchten Betruges - Rüge des

  • BGH, 17.04.1984 - 1 StR 736/83

    Unverschuldeter Verbotsirrtum - Pflichtenstellung - Faktischer Geschäftsführer -

  • BGH, 30.09.1980 - 1 StR 407/80

    Vorsätzliche Verletzung der Buchführungspflicht - Beihilfe zum Bankrott -

  • BGH, 03.09.1968 - 1 StR 205/68

    Verurteilung wegen Vermögensdelikten - Abänderung eines Schuldspruchs

  • BGH, 09.07.1979 - II ZR 211/76

    Ersatzanspruch auf Grund der Verletzung des Konkursantragsrechts - Ausdehnung der

  • BGH, 18.12.2014 - 4 StR 324/14

    Strafbarkeit des faktischen Geschäftsführers wegen Insolvenzverschleppung

  • OLG München, 06.08.2004 - 2 Ws 660/04

    Zur Vermögensbetreuungspflicht bei Unternehmensberatung

  • BGH, 19.04.1984 - 1 StR 736/83

    Verurteilung wegen Bankrotts und Betruges - Vorliegen eines Verbotsirrtums -

  • OLG Köln, 15.08.2000 - Ss 333/00
  • FG Köln, 07.10.2003 - 5 V 2047/03

    Aussetzung der Vollziehung eines angefochtenen Steuerverwaltungsakts wegen

  • BGH, 21.12.1979 - 2 StR 768/78

    Einreichen eines Darlehensantrages mit falschen Angaben über den Kaufpreis für

  • BGH, 18.12.1973 - 1 StR 510/73

    Verurteilung wegen Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz in Tateinheit mit

  • BGH, 13.10.1967 - 4 StR 191/67

    Anforderungen an die Durchführung des Revisionsverfahrens - Grundlagen der

  • BGH, 14.10.1969 - 5 StR 426/69

    Vorwurf der Versagung des rechtlichen Gehörs - Feststellungen bezüglich der

  • BGH, 21.02.1979 - 2 StR 517/78

    Vorliegen einer faktischen Geschäftsführertätigkeit - Vorliegen eines

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