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   BGH, 28.06.1974 - I ZR 51/75   

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https://dejure.org/1974,6545
BGH, 28.06.1974 - I ZR 51/75 (https://dejure.org/1974,6545)
BGH, Entscheidung vom 28.06.1974 - I ZR 51/75 (https://dejure.org/1974,6545)
BGH, Entscheidung vom 28. Juni 1974 - I ZR 51/75 (https://dejure.org/1974,6545)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Irreführung des Verbrauchers durch die Bezeichnung "K. Möbel" in der Firmenbezeichnung sowie durch die Kennzeichnung für die vertriebenen Waren - Erfordernis der Einholung eines Sachverständigengutachtens über die Bedeutung der Bezeichnung "K. Möbel" - Festlegung des ...

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 29.10.1969 - I ZR 63/68

    Auslegung der Bedeutung "Euro" als Firmenbestandteil

    Auszug aus BGH, 28.06.1974 - I ZR 51/75
    Nach ständiger Rechtsprechung ist der Richter zur Beurteilung der Frage, welchen Sinn der Verkehr einer bestimmten Werbebehauptung beilegt, regelmässig ausreichend sachkundig, wenn er - wie hier - selbst zu dem angesprochenen Verkehrskreis gehört und es sich - ebenfalls wie hier - um Angaben über Gegenstände des allgemeinen Bedarfs handelt (BGHZ 53, 339, 340 - Euro-Spirituosen, mit weiteren Nachweisen; ferner BGH GRUR 1971, 365, 367 - Wörterbuch).

    Dem Berufungsgericht hätte bereits zu denken geben müssen, daß die Beklagte zu 1 ersichtlich selbst der Bezeichnung "Kontinent Möbel" für die Verkehrsauffassung eine gewisse sachliche Bedeutung beimißt; denn sie hat nach den Feststellungen des Berufungsgerichts mit zunehmender Ausweitung des Geschäftsumfangs ihre Firma D. M.-Großeinkauf GmbH & Co KG abgeändert in " K. Möbel Großeinkauf GmbH & Co KG." Die Auffassung des Berufungsgerichts steht aber auch nicht in Einklang mit der Lebenserfahrung, nach der jedenfalls nicht unerhebliche Teile des Verkehrs im allgemeinen einen in der Firmenbezeichnung enthaltenen geographischen Hinweis nicht allein auf das Warenangebot als solches, sondern auch auf den Charakter und die Bedeutung des Unternehmens beziehen, wie es in der Rechtsprechung wiederholt zum Ausdruck gebracht worden ist (vgl. BGHZ 53, 339, 343 - Euro-Spirituosen; BGH GRUR 1964, 314 - Kiesbaggerei).

  • BGH, 13.07.1962 - I ZR 43/61

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 28.06.1974 - I ZR 51/75
    In seiner Entscheidung vom 13. Juli 1962 (GRUR 1963, 270, 273 - Bärenfang) hat der Bundesgerichtshof ferner ausgeführt, daß in den Fällen, in denen das Gericht glaube, eine Irreführung verneinen zu müssen, das Gericht häufig nicht ohne weiteres über den erforderlichen umfassenden Einblick in die Anschauungen aller in Frage kommenden Verkehrskreise verfüge und deshalb - je nach den Umständen des Einzelfalles - gegebenenfalls genötigt sei, sich geeigneter Beweismittel zu bedienen.
  • BGH, 29.11.1963 - Ib ZR 33/62
    Auszug aus BGH, 28.06.1974 - I ZR 51/75
    Dem Berufungsgericht hätte bereits zu denken geben müssen, daß die Beklagte zu 1 ersichtlich selbst der Bezeichnung "Kontinent Möbel" für die Verkehrsauffassung eine gewisse sachliche Bedeutung beimißt; denn sie hat nach den Feststellungen des Berufungsgerichts mit zunehmender Ausweitung des Geschäftsumfangs ihre Firma D. M.-Großeinkauf GmbH & Co KG abgeändert in " K. Möbel Großeinkauf GmbH & Co KG." Die Auffassung des Berufungsgerichts steht aber auch nicht in Einklang mit der Lebenserfahrung, nach der jedenfalls nicht unerhebliche Teile des Verkehrs im allgemeinen einen in der Firmenbezeichnung enthaltenen geographischen Hinweis nicht allein auf das Warenangebot als solches, sondern auch auf den Charakter und die Bedeutung des Unternehmens beziehen, wie es in der Rechtsprechung wiederholt zum Ausdruck gebracht worden ist (vgl. BGHZ 53, 339, 343 - Euro-Spirituosen; BGH GRUR 1964, 314 - Kiesbaggerei).
  • BGH, 25.10.1972 - I ZR 22/71

    Mehrwert II

    Auszug aus BGH, 28.06.1974 - I ZR 51/75
    Das Berufungsgericht hat nicht verkannt, daß sich der Verkehr an der Gesamtwirkung einer ihm entgegentretenden Bezeichnung orientiert (BGH GRUR 1973, 534, 535 - Mehrwert II).
  • BGH, 27.06.1961 - I ZR 135/59

    Hühnergegacker

    Auszug aus BGH, 28.06.1974 - I ZR 51/75
    Zwar hat der Bundesgerichtshof bereits in seiner Entscheidung vom 27. Juni 1961 (GRUR 1961, 544, 545 - Hühnergegacker) darauf hingewiesen, daß gleichwohl alle Beweismittel zu erschöpfen und gegebenenfalls Umfragen über die Verkehrsauffassung zu veranstalten seien, wenn Umstände vorlägen, die eine bestimmte Auffassung als bedenklich erscheinen liessen.
  • BGH, 02.04.1971 - I ZR 22/70

    Unterlassungsanspruch wegen einer Werbung mit dem Buchtitel "Das große deutsche

    Auszug aus BGH, 28.06.1974 - I ZR 51/75
    Nach ständiger Rechtsprechung ist der Richter zur Beurteilung der Frage, welchen Sinn der Verkehr einer bestimmten Werbebehauptung beilegt, regelmässig ausreichend sachkundig, wenn er - wie hier - selbst zu dem angesprochenen Verkehrskreis gehört und es sich - ebenfalls wie hier - um Angaben über Gegenstände des allgemeinen Bedarfs handelt (BGHZ 53, 339, 340 - Euro-Spirituosen, mit weiteren Nachweisen; ferner BGH GRUR 1971, 365, 367 - Wörterbuch).
  • BGH, 30.01.1963 - Ib ZR 183/61

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 28.06.1974 - I ZR 51/75
    Denn für die maßgebende Gesamtwirkung der Wortzusammensetzung hat das Berufungsgericht zutreffend auf die hierfür allein entscheidende Auffassung der beteiligten Verkehrskreise (BGH aaO; BGH GRUR 1963, 482, 483 - Hollywood Duftschaumbad) abgestellt.
  • BGH, 16.10.1959 - I ZR 90/58

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 28.06.1974 - I ZR 51/75
    Das ist zwar insoweit nicht ganz bedenkenfrei, als das Berufungsgericht auch die Einzelhändler, die auf Grund ausdrücklicher Erlaubnis der Beklagten ebenfalls die beanstandete Kennzeichnung benutzen und die über deren Bedeutung unterrichtet sind, miteinbezogen hat (vgl. auch BGH GRUR 1960, 130, 132 - Sunpearl II).
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