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   BGH, 28.06.1978 - IV ARZ 42/78   

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BGH, 28.06.1978 - IV ARZ 42/78 (https://dejure.org/1978,6868)
BGH, Entscheidung vom 28.06.1978 - IV ARZ 42/78 (https://dejure.org/1978,6868)
BGH, Entscheidung vom 28. Juni 1978 - IV ARZ 42/78 (https://dejure.org/1978,6868)
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  • BGH, 01.02.1978 - IV ARZ 8/78

    Anforderungen an die Bestimmung des zuständigen Gerichts - Negativer

    Auszug aus BGH, 28.06.1978 - IV ARZ 42/78
    Der Verweisungsbeschluß des Landgerichts Mannheim war, soweit die örtliche Zuständigkeit in Frage steht, für das Amtsgericht - Familiengericht - Weinheim nicht bindend (vgl. Senatsbeschluß vom 1. Februar 1978 - IV ARZ 8/78).

    Da die Parteien im Zeitpunkt der Erhebung der Scheidungsklage ihren letzten gemeinsamen gewöhnlichen Aufenthalt im Bezirk des Amtsgerichts Weinheim hatten (§ 606 Abs. 1 ZPO a.F. ), war das Familiengericht Weinheim allerdings örtlich ausschließlich zuständig; darauf, daß die Antragsgegnerin später und vor dem 1. Juli 1977 mit den ehelichen Kindern in den Bezirk des Amtsgerichts Hanau verzog (§ 606 Abs. 1 Satz 2 ZPO n.F. ), kommt es nicht an (vgl. Senatsbeschlüsse vom 1. Februar 1978 - IV ARZ 8/78 - und vom 22. Februar 1978 - IV ARZ 19/78 -).

  • BGH, 22.02.1978 - IV ARZ 19/78

    Streit zweier Familiengerichte um die örtliche Zuständigkeit - Maßgeblichkeit der

    Auszug aus BGH, 28.06.1978 - IV ARZ 42/78
    Da die Parteien im Zeitpunkt der Erhebung der Scheidungsklage ihren letzten gemeinsamen gewöhnlichen Aufenthalt im Bezirk des Amtsgerichts Weinheim hatten (§ 606 Abs. 1 ZPO a.F. ), war das Familiengericht Weinheim allerdings örtlich ausschließlich zuständig; darauf, daß die Antragsgegnerin später und vor dem 1. Juli 1977 mit den ehelichen Kindern in den Bezirk des Amtsgerichts Hanau verzog (§ 606 Abs. 1 Satz 2 ZPO n.F. ), kommt es nicht an (vgl. Senatsbeschlüsse vom 1. Februar 1978 - IV ARZ 8/78 - und vom 22. Februar 1978 - IV ARZ 19/78 -).
  • BGH, 15.03.1978 - IV ARZ 17/78

    Anforderungen an den Antrag des Klägers auf Bestimmung des zuständigen Gerichts;

    Auszug aus BGH, 28.06.1978 - IV ARZ 42/78
    Einer der Ausnahmefälle, in denen die Rechtsprechung einem Verweisungsbeschluß die Bindungswirkung aberkennt (BGHZ 71, 69), liegt hier nicht vor.
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