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BGH, 28.06.1978 - IV ARZ 42/78 |
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- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Bindungswirkung eines Verweisungsbeschlusses - Örtliche Zuständigkeit eines Gerichts in einer Familiensache
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 01.02.1978 - IV ARZ 8/78
Anforderungen an die Bestimmung des zuständigen Gerichts - Negativer …
Auszug aus BGH, 28.06.1978 - IV ARZ 42/78
Der Verweisungsbeschluß des Landgerichts Mannheim war, soweit die örtliche Zuständigkeit in Frage steht, für das Amtsgericht - Familiengericht - Weinheim nicht bindend (vgl. Senatsbeschluß vom 1. Februar 1978 - IV ARZ 8/78).Da die Parteien im Zeitpunkt der Erhebung der Scheidungsklage ihren letzten gemeinsamen gewöhnlichen Aufenthalt im Bezirk des Amtsgerichts Weinheim hatten (§ 606 Abs. 1 ZPO a.F. ), war das Familiengericht Weinheim allerdings örtlich ausschließlich zuständig; darauf, daß die Antragsgegnerin später und vor dem 1. Juli 1977 mit den ehelichen Kindern in den Bezirk des Amtsgerichts Hanau verzog (§ 606 Abs. 1 Satz 2 ZPO n.F. ), kommt es nicht an (vgl. Senatsbeschlüsse vom 1. Februar 1978 - IV ARZ 8/78 - und vom 22. Februar 1978 - IV ARZ 19/78 -).
- BGH, 22.02.1978 - IV ARZ 19/78
Streit zweier Familiengerichte um die örtliche Zuständigkeit - Maßgeblichkeit der …
Auszug aus BGH, 28.06.1978 - IV ARZ 42/78
Da die Parteien im Zeitpunkt der Erhebung der Scheidungsklage ihren letzten gemeinsamen gewöhnlichen Aufenthalt im Bezirk des Amtsgerichts Weinheim hatten (§ 606 Abs. 1 ZPO a.F. ), war das Familiengericht Weinheim allerdings örtlich ausschließlich zuständig; darauf, daß die Antragsgegnerin später und vor dem 1. Juli 1977 mit den ehelichen Kindern in den Bezirk des Amtsgerichts Hanau verzog (§ 606 Abs. 1 Satz 2 ZPO n.F. ), kommt es nicht an (vgl. Senatsbeschlüsse vom 1. Februar 1978 - IV ARZ 8/78 - und vom 22. Februar 1978 - IV ARZ 19/78 -). - BGH, 15.03.1978 - IV ARZ 17/78
Anforderungen an den Antrag des Klägers auf Bestimmung des zuständigen Gerichts; …
Auszug aus BGH, 28.06.1978 - IV ARZ 42/78
Einer der Ausnahmefälle, in denen die Rechtsprechung einem Verweisungsbeschluß die Bindungswirkung aberkennt (BGHZ 71, 69), liegt hier nicht vor.