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   BGH, 28.06.1994 - VI ZB 15/94   

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https://dejure.org/1994,1012
BGH, 28.06.1994 - VI ZB 15/94 (https://dejure.org/1994,1012)
BGH, Entscheidung vom 28.06.1994 - VI ZB 15/94 (https://dejure.org/1994,1012)
BGH, Entscheidung vom 28. Juni 1994 - VI ZB 15/94 (https://dejure.org/1994,1012)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Auszüge)

    ZPO § 36 Nr. 6, § 37 Abs. 2
    Zulässigkeit einer außerordentlichen Beschwerde gegen den Beschluß eines Oberlandesgerichts in einem negativen Kompetenzkonflikt

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1994, 1212
  • MDR 1995, 522
  • VersR 1994, 1450
  • JR 1995, 424
 
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Wird zitiert von ... (24)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 07.07.1997 - II ZB 7/97

    Zulässigkeit einer außerordentlichen Beschwerde wegen greifbarer Gesetzwidrigkeit

    Hierzu müßte die angefochtene Entscheidung "greifbar gesetzwidrig", d.h. mit der geltenden Rechtsordnung schlechthin unvereinbar sein, weil sie jeder Grundlage entbehrt und inhaltlich dem Gesetz fremd ist (vgl. BGH, Beschl. v. 28. Juni 1994 - VI ZB 15/94, BGHR ZPO § 567 - Gesetzwidrigkeit, greifbare 3 m.w.N.).
  • OLG Köln, 03.01.2000 - 2 W 224/99

    Beschwerde gegen Sicherungsmaßnahmen im Eröffnungsverfahren

    Eine solche außerordentliche Beschwerde kommt - wenn überhaupt - nur dann in Betracht, wenn die Entscheidung der Vorinstanz jeder rechtlichen Grundlage entbehrt und dem Gesetz inhaltlich fremd ist (vgl. BGHZ 109, 41 [43]; BGH NJW-RR 1994, 1212; BGH NJW 1997, 3318; Senat, NZI 1999, 415 [416] = ZIP 1999, 1714 [1715]).
  • OLG Köln, 23.03.1999 - 2 W 65/99

    Anfechtbarkeit von Entscheidungen aus Anlass des Insolvenzverfahrens -

    Die angefochtene Entscheidung müßte dann "greifbar gesetzwidrig", d.h. mit der geltenden Rechtsordnung schlechthin unvereinbar sein, weil sie jeder Grundlage entbehrte und inhaltlich dem Gesetz fremd wäre (BGH, NJW-RR 1994, 1212; BGH, NJW 1997, 3318).
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