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BGH, 28.06.1994 - VI ZB 9/94 |
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Volltextveröffentlichungen (2)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Vertretenmüssen einer unvorhersehbar langen Postlaufzeit durch den Prozessbevollmächtigten - Wiedereinsetzung gegen die Versäumung der Berufungsbegründungsfrist - Antrag auf Wiedereinsetzung gegen die Versäumung der Berufungsfrist, wenn tatsächlich die Berufungsfrist ...
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 28.03.1985 - VII ZR 317/84
Ablauf der Berufungsbegründungsfrist bei nacheinander eingelegter Revision von …
Auszug aus BGH, 28.06.1994 - VI ZB 9/94
Dabei übersieht er jedoch, daß die von ihm herangezogenen Entscheidungen (BGH, Beschlüsse vom 18. Mai 1978 - VII ZB 11/78 - VersR 1978, 765; vom 28. März 1985 - VII ZR 317/87 - NJW 1985, 2480, 2481 und vom 15. Oktober 1992 - I ZB 8/92 - NJW 1993, 269) für eine solche Fallgestaltung voraussetzen, daß die zweite Berufung innerhalb der Berufungsfrist eingelegt worden ist. - BGH, 18.05.1978 - VII ZB 11/78
Verwerfung der Berufung als unzulässig aufgrund fehlender fristgemäßer Begründung …
Auszug aus BGH, 28.06.1994 - VI ZB 9/94
Dabei übersieht er jedoch, daß die von ihm herangezogenen Entscheidungen (BGH, Beschlüsse vom 18. Mai 1978 - VII ZB 11/78 - VersR 1978, 765; vom 28. März 1985 - VII ZR 317/87 - NJW 1985, 2480, 2481 und vom 15. Oktober 1992 - I ZB 8/92 - NJW 1993, 269) für eine solche Fallgestaltung voraussetzen, daß die zweite Berufung innerhalb der Berufungsfrist eingelegt worden ist. - BGH, 18.09.1991 - XII ZB 51/91
Versäumung der Berufungsfrist - Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - …
Auszug aus BGH, 28.06.1994 - VI ZB 9/94
Maßgebend für den Fristbeginn ist somit der Zeitpunkt, in dem der verantwortliche Anwalt bei Anwendung der unter den gegebenen Umständen von ihm zu erwartenden Sorgfalt die eingetretene Säumnis hätte erkennen können (…BGH, Beschlüsse vom 11. Oktober 1989 - a.a.O. und vom 18.09.1991 - XII ZB 51/91 - VersR 1992, 636, 637, jeweils m.w.N.). - BGH, 15.10.1992 - I ZB 8/92
Berufungsbegründungsfrist bei zweifacher Berufungsschrift
Auszug aus BGH, 28.06.1994 - VI ZB 9/94
Dabei übersieht er jedoch, daß die von ihm herangezogenen Entscheidungen (BGH, Beschlüsse vom 18. Mai 1978 - VII ZB 11/78 - VersR 1978, 765; vom 28. März 1985 - VII ZR 317/87 - NJW 1985, 2480, 2481 und vom 15. Oktober 1992 - I ZB 8/92 - NJW 1993, 269) für eine solche Fallgestaltung voraussetzen, daß die zweite Berufung innerhalb der Berufungsfrist eingelegt worden ist.