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   BGH, 28.06.2006 - VII ZB 157/05   

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https://dejure.org/2006,1505
BGH, 28.06.2006 - VII ZB 157/05 (https://dejure.org/2006,1505)
BGH, Entscheidung vom 28.06.2006 - VII ZB 157/05 (https://dejure.org/2006,1505)
BGH, Entscheidung vom 28. Juni 2006 - VII ZB 157/05 (https://dejure.org/2006,1505)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Antrag eines Gläubigers auf Vollstreckung einer Einigungsgebühr auf Grund einer zwischen ihm und dem Schuldner zustande gekommenen Ratenzahlungsvereinbarung; Vorliegen eines Angebots auf Abschluss einer Ratenzahlungsvereinbarung ; Vom Gläubiger gegenüber dem ...

  • zvi-online.de

    RVG VV Nr. 1000
    Keine Einigungsgebühr bei allgemeinem Einverständnis des Gläubigers gegenüber Gerichtsvollzieher mit Ratenzahlungen des Schuldners

  • Judicialis

    RVG VV Nr. 1000

  • RA Kotz

    Ratenzahlungsvereinbarung bei Gerichtsvollzieher - keine Einigungsgebühr für Rechtsanwalt

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    RVG -VV Nr. 1000
    Erfallen der Einigungsgebühr bei Einverständnis mit Ratenzahlung gegenüber dem Gerichtsvollzieher

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Einigung d. Schuldners mit Gerichtsvollzieher: Einigungsgebühr?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä. (2)

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Kostenpraxis - Keine Einigungsgebühr nach Gestattung von Raten

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Zwangsvollstreckung - Löst das Einverständnis mit dem Einzug von Teilbeträgen eine Einigungsgebühr aus?

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2006, 3640
  • MDR 2006, 1373
  • FamRZ 2006, 1372
  • FamRZ 2006, 1572
  • Rpfleger 2006, 674
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 28.03.2006 - VIII ZB 29/05

    Voraussetzungen des Entstehens der anwaltlichen Einigungsgebühr

    Auszug aus BGH, 28.06.2006 - VII ZB 157/05
    Der Vertrag kann stillschweigend geschlossen werden und ist nicht formbedürftig, sofern dies materiell-rechtlich nicht besonders vorgeschrieben ist (BGH, Beschluss vom 28. März 2006 - VIII ZB 29/05, NJW 2006, 1523).
  • BAG, 20.09.2017 - 6 AZR 58/16

    Insolvenzanfechtung bei Ratenzahlungsvereinbarung mit Gerichtsvollzieher

    Er handelt insoweit nicht aufgrund Privatautonomie, sondern kraft des ihm verliehenen öffentlichen Amtes in Ausübung der staatlichen Vollstreckungsgewalt (BGH 29. Januar 2009 - III ZR 115/08 - Rn. 6, BGHZ 179, 298; 28. Juni 2006 - VII ZB 157/05 - Rn. 14; Zöller/Stöber ZPO 31. Aufl. § 802b Rn. 11) .
  • OLG Karlsruhe, 24.06.2008 - 8 U 186/07

    Insolvenzanfechtung: Teilzahlungen des Schuldners an den Gerichtsvollzieher in

    m. § 114a GVGA vorgehende Gerichtsvollzieher handelt dabei nicht aufgrund der Privatautonomie, sondern kraft des ihm verliehenen Amtes in Ausübung der staatlichen Vollstreckungsgewalt (BGH NJW 2006, 3640, 3641; Zöller/Stöber, ZPO, 26. Auflage, § 806 b ZPO Rdn. 6).
  • LG Duisburg, 12.08.2013 - 7 T 131/13

    Einigungsgebühr; Ratenzahlungsvereinbarung; Zwangsvollstreckung

    Es kann dahinstehen, ob die vom Amtsgericht referierten Grundsätze der - zu § 806b ZPO a. F. ergangenen - Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 28.06.2006 (Az. VII ZB 157/05) unter der Geltung des § 802b ZPO n. F. uneingeschränkt Fortgeltung beanspruchen können.
  • OLG Karlsruhe, 24.06.2008 - 8 U 198/07

    Kein Anspruch aus § 133 Abs. 1 InsO bei erfolglosem bestandskräftigem

    m. § 114a GVGA vorgehende Gerichtsvollzieher handelt dabei nicht aufgrund der Privatautonomie, sondern kraft des ihm verliehenen Amtes in Ausübung der staatlichen Vollstreckungsgewalt (BGH NJW 2006, 3640, 3641; Zöller/Stöber, ZPO, 26. Auflage, § 806 b ZPO Rdn. 6).
  • OLG Düsseldorf, 08.01.2008 - 10 WF 35/07

    Einigungsgebühr bei gegenseitigem Verzicht auf Versorgungsausgleich im

    Wie die Fälle zu beurteilen sind, in denen die Person des Ausgleichsberechtigten feststeht, nicht dagegen die Höhe des Ausgleichs - etwa weil die Höhe einzelner in die Ermittlung einzustellender Anrechte unklar ist oder weil ein Ausschluss des Ausgleichs wegen grober Unbilligkeit in Betracht kommt (vgl. OLG Nürnberg, JurBüro 2007, 24) - bedarf hier keiner Entscheidung und wird ausdrücklich offen gelassen.
  • AG Augsburg, 11.11.2013 - 1 M 9500/13

    Rechtsanwaltsvergütung: Entstehen einer Einigungsgebühr bei Festsetzung eines

    Zur alten Rechtslage wurde allgemein davon ausgegangen, dass eine Zahlungsvereinbarung des Gerichtsvollziehers in Form eines Zahlungsplanes grundsätzlich keine Einigungsgebühr nach Nr. 1000 Absatz 1 Satz 2 VV-RVG auslöste (so z.B. BGH NJW 2006, 3640 zu § 806 b ZPO a.F.), soweit nicht der Gläubiger auf die Entscheidung des Gerichtsvollziehers nachgebend eingewirkt hatte.
  • OLG Düsseldorf, 29.04.2008 - 10 WF 5/08

    Zur Einigungsgebühr beim gegenseitigen Verzicht auf die Durchführung des

    Etwas anderes lässt sich auch nicht aus der Entstehungsgeschichte der RVG VV-Nr. 1000 herleiten (so aber OLG Nürnberg, JurBüro 2007, 24).
  • OLG Düsseldorf, 29.04.2008 - 10 W 5/08
    Etwas anderes lässt sich auch nicht aus der Entstehungsgeschichte der RVG VV -Nr. 1000 herleiten (so aber OLG Nürnberg, JurBüro 2007, 24 ).
  • AG Düsseldorf, 03.07.2013 - 664 M 1052/13

    Anfallen einer Einigungsgebühr i.R.d. Genehmigung des Ratenangebots eines

    Die Auffassung des BGH (in NJW 2006, 3640 zit. n. Juris), mit der Gestattung der Ratenzahlung sei eine Abrede zwischen Gerichtsvollzieher und Schuldner auf vertraglicher Basis nicht zustande gekommen, weil der Gerichtsvollzieher nicht aufgrund Privatautonomie, sondern kraft des ihm verliehenen öffentlichen Amtes in Ausübung der staatlichen Vollstreckungsgewalt gehandelt habe, ist auch nach der Novellierung des Mobiliarzwangsvollstreckungsrechts zum 01.01.2013 noch maßgeblich.
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