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   BGH, 28.06.2011 - KZR 75/10   

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https://dejure.org/2011,1103
BGH, 28.06.2011 - KZR 75/10 (https://dejure.org/2011,1103)
BGH, Entscheidung vom 28.06.2011 - KZR 75/10 (https://dejure.org/2011,1103)
BGH, Entscheidung vom 28. Juni 2011 - KZR 75/10 (https://dejure.org/2011,1103)
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Volltextveröffentlichungen (17)

  • lexetius.com

    ORWI

    AEUV Art. 101 Abs. 1; BGB § 823 Abs. 2

  • bundesgerichtshof.de PDF

    ORWI

  • rechtsprechung-im-internet.de

    ORWI

    Art 101 Abs 1 AEUV, § 823 Abs 2 BGB, § 830 BGB, § 840 BGB, § 287 ZPO
    Teilnahme an einem gemeinschaftsrechtswidrigen Kartell: Schadensersatzanspruch des indirekten Abnehmers eines Kartellbeteiligten; Darlegungslast- und Beweislastverteilung für Schaden und Vorteilsausgleich; Gesamtschuldnerhaftung aller Kartellteilnehmer - ORWI

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Schadensersatzanspruch eines indirekten Abnehmers des Kartellteilnehmers bei einem Schaden durch das kartellrechtswidrige Verhalten

  • zip-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Deliktshaftung der Kartellteilnehmer auch gegenüber indirektem Abnehmer ("ORWI")

  • Betriebs-Berater

    Kartellteilnehmer haften auch mittelbar Geschädigten auf Schadensersatz

  • ponte-press.de PDF (Volltext/Auszüge)

    Zu den Voraussetzungen des Schadenersatzanspruchs eines Kartellgeschädigten

  • VERIS(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • rewis.io

    Teilnahme an einem gemeinschaftsrechtswidrigen Kartell: Schadensersatzanspruch des indirekten Abnehmers eines Kartellbeteiligten; Darlegungslast- und Beweislastverteilung für Schaden und Vorteilsausgleich; Gesamtschuldnerhaftung aller Kartellteilnehmer - ORWI

  • Reguvis VergabePortal - Veris(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • rewis.io

    Teilnahme an einem gemeinschaftsrechtswidrigen Kartell: Schadensersatzanspruch des indirekten Abnehmers eines Kartellbeteiligten; Darlegungslast- und Beweislastverteilung für Schaden und Vorteilsausgleich; Gesamtschuldnerhaftung aller Kartellteilnehmer - ORWI

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AEUV Art. 101 Abs. 1; BGB § 823 Abs. 2
    Schadensersatzanspruch eines indirekten Abnehmers des Kartellteilnehmers bei einem Schaden durch das kartellrechtswidrige Verhalten

  • wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ORWI

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Kartellrecht - Schadensersatzanspruch des indirekten Abnehmers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (16)

  • bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)

    Kartellteilnehmer haften auch mittelbar Geschädigten auf Schadensersatz

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    Alle, auch nur mittelbar durch ein Kartell geschädigten Unternehmen können direkte Schadensersatzansprüche gegen die Kartellteilnehmer richten

  • cmshs-bloggt.de (Kurzinformation)

    Selbstdurchschreibepapierkartell

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Schadensersatz der Geschädigten gegen die Kartellteilnehmer bei kartellrechtswidrigen Preisabsprachen - ORWI

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Haftung von Kartellmitgliedern

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Haftung der Kartellteilnahmer gegenüber indirekten Abnehmern

  • ip-rechtsberater.de (Kurzinformation)

    Kartellteilnehmer haften auch mittelbar Geschädigten auf Schadensersatz

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Kartellteilnehmer haften auch mittelbar Geschädigten auf Schadensersatz

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Schadensersatz auch für mittelbar Kartell-Geschädigte

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Kartellteilnehmer haften auch mittelbar Geschädigten auf Schadensersatz

  • handelsblatt.com (Pressebericht, 05.07.2011)

    Neue Haftung für Kartelle

  • kartellblog.de (Pressemitteilung)

    Kartellteilnehmer haften auch mittelbar Geschädigten auf Schadensersatz

  • kartellblog.de (Kurzinformation)

    SD-Papier ("ORWI”) veröffentlicht

  • wettbewerbszentrale.de (Kurzinformation)

    Schadensersatz bei Kartellverstößen - BGH zieht weiten Kreis der Anspruchsberechtigten

  • Betriebs-Berater (Kurzinformation)

    Kartellteilnehmer haften auch mittelbar Geschädigten auf Schadensersatz

  • hoganlovells-blog.de (Kurzinformation)

    Schienenkartell II: Kartellbetroffenheit und Kartellbefangenheit

Besprechungen u.ä. (6)

  • cmshs-bloggt.de (Entscheidungsbesprechung)

    Kein Illinois Brick im deutschen Kartelldeliktsrecht? Zur Entscheidung des BGH im Fall Selbstdurchschreibepapierkartell

  • handelsblatt.com (Entscheidungsbesprechung, auf der Grundlage der Pressemitteilung/Presseberichte)

    Grundsatzurteil zum Schadensersatz bei Kartellverstößen

  • lto.de (Entscheidungsbesprechung, auf der Grundlage der Pressemitteilung/Presseberichte)

    Grundsatzurteil zum Kartellrecht: Klagen von Endverbrauchern erleichtert

  • kartellblog.de (Entscheidungsbesprechung)

    Sieben Gründe, warum das BGH-Urteil in Sachen SD-Papier ("ORWI”) wichtig ist

  • boetticher.de PDF (Entscheidungsbesprechung)

    Schäden durch kartellbedingt überhöhte Preise in Deutschland leichter einzuklagen

  • derenergieblog.de (Entscheidungsbesprechung)

    Mutter Courage und ihre Kinder: Schadenersatz im Kartellrecht nach dem BGH

Sonstiges

  • anwalt.de (Äußerung von Verfahrensbeteiligten)

    Durchsetzung kartellrechtlicher Schadensersatzansprüche

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BGHZ 190, 145
  • NJW 2012, 928
  • ZIP 2012, 390
  • GRUR 2012, 291
  • EuZW 2012, 103
  • WM 2012, 231
  • BB 2011, 2945
  • BB 2012, 75
 
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Wird zitiert von ... (235)Neu Zitiert selbst (21)

  • EuGH, 13.07.2006 - C-295/04

    Manfredi - Artikel 81 EG - Wettbewerb - Kartell - Durch Kraftfahrzeuge, Schiffe

    Auszug aus BGH, 28.06.2011 - KZR 75/10
    Hiervon ausgehend erfordert die praktische Wirksamkeit des Art. 101 Abs. 1 AEUV, dass jedermann Ersatz des Schadens verlangen kann, der ihm durch einen Vertrag, der den Wettbewerb beschränkt oder verfälscht, oder durch ein entsprechendes Verhalten entstanden ist (EuGH, Urteil vom 20. September 2001  C453/99, Slg. 2001, I-6314, 6323 = WuW/E EUR 479 Rn. 22 ff.  Courage; Urteil vom 13. Juli 2006  C295/04 bis C298/04, Slg. 2006, I-6619 = WuW/E EUR 1107 Rn. 58 ff.  Manfredi).

    Sie von der Schadensersatzsanktion auszunehmen, wäre mit der Pflicht der nationalen Gerichte, dem Kartellverbot volle Wirksamkeit zu verleihen (EuGH, WuW/E EU-R 479 Rn. 23 ff. - Courage; WuW/E EU-R 1107 Rn. 58 ff. - Manfredi), nicht vereinbar und würde zu einer zweckwidrigen Entlastung gerade solcher Kartelltäter führen, die Schäden mit großer Breitenwirkung verursachen (vgl. Bulst, NJW 2004, 2201, 2202; Berrisch/Burianski, WuW 2005, 878, 881; ebenso zu § 1 GWB vor der 7. GWB-Novelle KG WuW/E DE-R 2773, 2775 f. - Berliner Transportbeton; W.-H. Roth in Frankfurter Kommentar zum Kartellrecht, § 33 GWB Rn. 53 (Stand November 2001); Emmerich in Immenga/Mestmäcker, GWB, 3. Aufl., § 33 GWB Rn. 16).

    Danach kann jedermann Ersatz des ihm entstandenen Schadens verlangen, wenn zwischen dem Schaden und einem nach Art. 101 AEUV verbotenen Kartell oder Verhalten ein ursächlicher Zusammenhang besteht (EuGH, WuW/E EU-R 1107 Rn. 61  Manfredi).

    Dabei ist es Aufgabe des innerstaatlichen Rechts der einzelnen Mitgliedstaaten, die Einzelheiten für die Anwendung des Begriffs "ursächlicher Zusammenhang" zu bestimmen (EuGH, WuW/E EU-R 1107 Rn. 64 - Manfredi).

    Der Gerichtshof der Europäischen Union geht zwar davon aus, dass ein Schadensersatzanspruch des Einzelnen die Durchsetzungskraft der gemeinschaftlichen Wettbewerbsregeln erhöht und geeignet ist, Unternehmen von unzulässigen wettbewerbsbeschränkenden Verhaltensweisen abzuhalten (EuGH, WuW/E EU-R 479 Rn. 27 - Courage; WuW/E EU-R 1107 Rn. 91  Manfredi).

    Zwar erhöht der Schadensersatzanspruch nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs die Effizienz der Wettbewerbsregeln der Union und ist geeignet, Marktteilnehmer davon abzuhalten, Wettbewerbsbeschränkungen zu vereinbaren (EuGH, WuW/E EU-R 479 Rn. 26 f. - Courage; WuW/E EU-R 1107 Rn. 90 f. - Manfredi).

    Mit dem unionsrechtlichen Effizienzgebot ist es jedoch vereinbar, den Ersatzanspruch nach nationalem Recht zu versagen, wenn sich sonst eine ungerechtfertigte Bereicherung des Berechtigten ergeben würde (EuGH, WuW/E EU-R 479 Rn. 30 - Courage; WuW/E EU-R 1107 Rn. 94, 99 - Manfredi; ebenso im Zusammenhang mit der Erstattung rechtswidrig erhobener Abgaben EuGH, RIW 2004, 313 Rn. 94 - Webers Wine World, vgl. auch Kommission, Weißbuch Schadensersatzklagen wegen Verletzung des EG Wettbewerbsrechts vom 2. April 2008, S. 3, 9).

  • EuGH, 20.09.2001 - C-453/99

    Courage

    Auszug aus BGH, 28.06.2011 - KZR 75/10
    Sie von der Schadensersatzsanktion auszunehmen, wäre mit der Pflicht der nationalen Gerichte, dem Kartellverbot volle Wirksamkeit zu verleihen (EuGH, WuW/E EU-R 479 Rn. 23 ff. - Courage; WuW/E EU-R 1107 Rn. 58 ff. - Manfredi), nicht vereinbar und würde zu einer zweckwidrigen Entlastung gerade solcher Kartelltäter führen, die Schäden mit großer Breitenwirkung verursachen (vgl. Bulst, NJW 2004, 2201, 2202; Berrisch/Burianski, WuW 2005, 878, 881; ebenso zu § 1 GWB vor der 7. GWB-Novelle KG WuW/E DE-R 2773, 2775 f. - Berliner Transportbeton; W.-H. Roth in Frankfurter Kommentar zum Kartellrecht, § 33 GWB Rn. 53 (Stand November 2001); Emmerich in Immenga/Mestmäcker, GWB, 3. Aufl., § 33 GWB Rn. 16).

    Der Gerichtshof der Europäischen Union geht zwar davon aus, dass ein Schadensersatzanspruch des Einzelnen die Durchsetzungskraft der gemeinschaftlichen Wettbewerbsregeln erhöht und geeignet ist, Unternehmen von unzulässigen wettbewerbsbeschränkenden Verhaltensweisen abzuhalten (EuGH, WuW/E EU-R 479 Rn. 27 - Courage; WuW/E EU-R 1107 Rn. 91  Manfredi).

    (3) Soweit das innerstaatliche Recht nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs einer an einem kartellrechtswidrigen Vertrag beteiligten Partei, die erhebliche Verantwortung für die Wettbewerbsverzerrung trägt, einen Schadensersatzanspruch versagen darf (EuGH, WuW/E EU-R 479 Rn. 31  Courage), spricht dies nicht dagegen, grundsätzlich auch indirekten Abnehmern Schadensersatz zu gewähren.

    Zwar erhöht der Schadensersatzanspruch nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs die Effizienz der Wettbewerbsregeln der Union und ist geeignet, Marktteilnehmer davon abzuhalten, Wettbewerbsbeschränkungen zu vereinbaren (EuGH, WuW/E EU-R 479 Rn. 26 f. - Courage; WuW/E EU-R 1107 Rn. 90 f. - Manfredi).

    Mit dem unionsrechtlichen Effizienzgebot ist es jedoch vereinbar, den Ersatzanspruch nach nationalem Recht zu versagen, wenn sich sonst eine ungerechtfertigte Bereicherung des Berechtigten ergeben würde (EuGH, WuW/E EU-R 479 Rn. 30 - Courage; WuW/E EU-R 1107 Rn. 94, 99 - Manfredi; ebenso im Zusammenhang mit der Erstattung rechtswidrig erhobener Abgaben EuGH, RIW 2004, 313 Rn. 94 - Webers Wine World, vgl. auch Kommission, Weißbuch Schadensersatzklagen wegen Verletzung des EG Wettbewerbsrechts vom 2. April 2008, S. 3, 9).

  • EuGH, 02.10.2003 - C-147/01

    'Weber''s Wine World u.a.'

    Auszug aus BGH, 28.06.2011 - KZR 75/10
    Das gilt auch im Handel (vgl. EuGH, Urteil vom 25. Februar 1988 - C-331/85, Slg. 1988, 1099 Rn. 17 - Bianco und Girard; Urteil vom 2. Oktober 2003 - C-147/01, Slg. 2003, I-11365 Rn. 96 = RIW 2004, 313 - Webers Wine World).

    Mit dem unionsrechtlichen Effizienzgebot ist es jedoch vereinbar, den Ersatzanspruch nach nationalem Recht zu versagen, wenn sich sonst eine ungerechtfertigte Bereicherung des Berechtigten ergeben würde (EuGH, WuW/E EU-R 479 Rn. 30 - Courage; WuW/E EU-R 1107 Rn. 94, 99 - Manfredi; ebenso im Zusammenhang mit der Erstattung rechtswidrig erhobener Abgaben EuGH, RIW 2004, 313 Rn. 94 - Webers Wine World, vgl. auch Kommission, Weißbuch Schadensersatzklagen wegen Verletzung des EG Wettbewerbsrechts vom 2. April 2008, S. 3, 9).

  • BGH, 28.06.2007 - VII ZR 81/06

    Begründetheit von Gewährleistungsansprüchen des Nachunternehmers gegen seinen

    Auszug aus BGH, 28.06.2011 - KZR 75/10
    Andererseits sind nicht alle durch das Schadensereignis bedingten Vorteile auf den Schadensersatzanspruch anzurechnen, sondern nur solche, deren Anrechnung mit dem jeweiligen Zweck des Ersatzanspruchs übereinstimmt, d.h. dem Geschädigten zumutbar ist und den Schädiger nicht unangemessen entlastet (BGH, Urteil vom 28. Juni 2007 - VII ZR 81/06, BGHZ 173, 83 Rn. 18).

    Vielmehr verbleibt es bei dem Bereicherungsverbot für den Geschädigten, das sich aus dem Kompensationsgedanken des Schadensrechts ergibt (BGHZ 173, 83 Rn. 18; K. Westermann aaO S. 1620, 1625; MünchKomm.GWB/Lübbig, § 33 Rn. 92, 102).

  • BGH, 12.05.1998 - KZR 23/96

    "Depotkosmetik"; Rechtsfolgen der Verweigerung der Aufnahme in ein selektives

    Auszug aus BGH, 28.06.2011 - KZR 75/10
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichthofs stellt das unionsrechtliche Verbot von Kartellen und abgestimmten Verhaltensweisen (Art. 101 Abs. 1 AEUV) ein Schutzgesetz im Sinne von § 823 Abs. 2 BGB dar (BGH, Urteil vom 12. Mai 1998  KZR 23/96, WuW/E DER 206, 207 f.  Depotkosmetik).

    Denn bereits die Auslegung des Schutzgesetzkriteriums in § 823 Abs. 2 BGB führt dazu, dass indirekte Abnehmer zu dem durch Art. 101 AEUV geschützten Personenkreis gehören und auch für sie ein Schadensersatzanspruch vom Normgeber gewollt ist (zu diesen Anforderungen an die Annahme eines Schutzgesetzes vgl. BGH, WuW/E DE-R 206, 208 - Depotkosmetik).

  • BGH, 19.04.1999 - II ZR 331/97

    Zulässigkeit unsubstantiierten Bestreitens

    Auszug aus BGH, 28.06.2011 - KZR 75/10
    (a) Zwar kommt grundsätzlich eine sekundäre Darlegungslast der anderen Partei in Betracht, wenn die beweisbelastete und primär darlegungspflichtige Partei außerhalb des von ihr darzulegenden Geschehensablaufs steht und keine Kenntnis der maßgebenden Tatsachen besitzt, während der Prozessgegner sie hat und ihm nähere Angaben zumutbar sind (BGH, Urteil vom 13. Juni 2002  VII ZR 30/01, NJW-RR 2002, 1309, 1310; Urteil vom 19. April 1999  II ZR 331/07, NJW-RR 1999, 1152; st. Rspr.).
  • EuGH, 14.06.2011 - C-360/09

    Pfleiderer

    Auszug aus BGH, 28.06.2011 - KZR 75/10
    Er hat gleichwohl betont, dass nach ständiger Rechtsprechung jedermann Ersatz des ihm durch ein Kartell entstandenen Schadens verlangen kann und dass die Entscheidung über den Dokumentenzugang eine Abwägung zwischen dem öffentlichen Interesse an der Wirksamkeit des Kronzeugenprogramms und dem Individualinteresse des Geschädigten erfordert (EuGH, Urteil vom 14. Juni 2011  C-360/09, WuW/E EU-R 1975, Rn. 26 ff.  Pfleiderer).
  • EuG, 28.04.1998 - T-184/95

    Dorsch Consult / Rat und Kommission

    Auszug aus BGH, 28.06.2011 - KZR 75/10
    Auszugehen ist dabei von dem im deutschen Deliktsrecht anerkannten Maßstab adäquater Kausalität, der auch mit dem Unionsrecht in Einklang steht (vgl. EuG, Urteil vom 28. April 1998 - T-184/95, Slg. 1998, II-667 Rn. 72 = EuR 1998, 542 - Dorsch Consult).
  • BGH, 29.06.1994 - VIII ZR 317/93

    Umfang des Schadens eines Gebrauchtwagenhändlers bei Nichtabnahme eines

    Auszug aus BGH, 28.06.2011 - KZR 75/10
    Bei einem geschädigten Kaufmann entspricht es indes dem gewöhnlichen Lauf der Dinge, dass er seine Ware zum Marktpreis absetzen kann (vgl. BGH, Urteil vom 29. Juni 1994 - VIII ZR 317/93, BGHZ 126, 305, 308).
  • BGH, 13.06.2002 - VII ZR 30/01

    Haftung des Verhandlungsführers für unvollständige oder unrichtige Angaben über

    Auszug aus BGH, 28.06.2011 - KZR 75/10
    (a) Zwar kommt grundsätzlich eine sekundäre Darlegungslast der anderen Partei in Betracht, wenn die beweisbelastete und primär darlegungspflichtige Partei außerhalb des von ihr darzulegenden Geschehensablaufs steht und keine Kenntnis der maßgebenden Tatsachen besitzt, während der Prozessgegner sie hat und ihm nähere Angaben zumutbar sind (BGH, Urteil vom 13. Juni 2002  VII ZR 30/01, NJW-RR 2002, 1309, 1310; Urteil vom 19. April 1999  II ZR 331/07, NJW-RR 1999, 1152; st. Rspr.).
  • BGH, 15.05.1997 - III ZR 46/96

    Zulässigkeit einer Streitverkündung im Prozeß des Verkäufers gegen den Käufer

  • BGH, 11.01.2005 - X ZR 118/03

    Entschädigungsanspruch des Reisenden gegen den Reiseveranstalter bei Verteitelung

  • BGH, 04.04.1975 - KZR 6/74

    32.§ 1 GWB als Schutzgesetz i.S. des § 35 GWB

  • BGH, 26.01.1989 - III ZR 192/87

    Abtretung von Ersatzansprüchen gegen Dritte im Rahmen der Entschädigung für

  • EuGH, 25.02.1988 - 331/85

    Bianco und Girard / Directeur général des douanes und droits indirects

  • BGH, 24.04.1985 - VIII ZR 95/84

    Leasingvertrag als verdecktes Abzahlungsgeschäft

  • EuGH, 07.01.2004 - C-204/00

    DER GERICHTSHOF BESTÄTIGT IM WESENTLICHEN DAS URTEIL DES GERICHTS ERSTER INSTANZ

  • BGH, 20.01.2005 - I ZR 96/02

    Direkt ab Werk

  • BGH, 16.07.2009 - I ZR 50/07

    Kamerakauf im Internet

  • EuG, 26.04.2007 - T-109/02

    DAS GERICHT ERSTER INSTANZ BESTÄTIGT IM WESENTLICHEN DIE ENTSCHEIDUNG DER

  • EuGH, 03.09.2009 - C-322/07

    DIE ENTSCHEIDUNG DER KOMMISSION ÜBER EIN KARTELL AUF DEM MARKT DER

  • BGH, 25.05.2020 - VI ZR 252/19

    Diesel-Verfahren

    aa) Die Revision des Klägers weist zwar zu Recht darauf hin, dass das Deliktsrecht auch präventiv wirkt (vgl. BGH, Urteil vom 28. Juni 2011 - KZR 75/10, BGHZ 190, 145 Rn. 62).

    Insoweit ist es mit dem unionsrechtlichen Effizienzgebot vereinbar, nach den Grundsätzen der Vorteilsausgleichung einen Ersatzanspruch zu versagen, der zu einer ungerechtfertigten Bereicherung führen würde (vgl. nur BGH, Urteil vom 28. Juni 2011 - KZR 75/10, BGHZ 190, 145 Rn. 63 mwN zum Kartellschadensersatz).

  • BGH, 04.04.2014 - V ZR 275/12

    Begrenzung der Schadensersatzpflicht des Grundstücksverkäufers bei

    Die Klägerin trifft jedoch eine sekundäre Darlegungslast, da die Beklagten außerhalb des von ihnen darzulegenden Geschehensablaufs stehen und der Klägerin nähere Angaben zumutbar sind (vgl. BGH, Urteil vom 28. Juni 2011 - KZR 75/10, NJW 2012, 928 Rn. 71; BGH, Urteil vom 31. Mai 2010 - II ZR 30/09, NJW 2010, 2506 Rn. 26).
  • BGH, 12.06.2018 - KZR 56/16

    Zur Verjährung von Schadensersatzansprüchen bei Kartellverstößen

    Für Schadensersatzansprüche ist das jeweils zum Zeitpunkt der Belieferung geltende materielle Recht maßgeblich (BGH, Urteil vom 28. Juni 2011 - KZR 75/10, BGHZ 190, 145 Rn. 13 - ORWI).

    Denn auch in letzterem Fall besteht jedenfalls die nicht entfernt liegende Möglichkeit, dass kartellbedingt überhöhte Preise der Streithelferinnen zu einem Schaden auch bei einem Abnehmer zweiter Stufe führten (BGHZ 190, 145 Rn. 26 - ORWI).

    Wie der Senat bereits entschieden hat, entfaltet die Neufassung des § 33 Abs. 3 GWB durch die 7. GWB-Novelle keine Rückwirkung auf bei ihrem Inkrafttreten bereits abgeschlossene Kartellrechtsverstöße (BGH, Urteil vom 28. Juni 2011 - KZR 75/10, BGHZ 190, 145 Rn. 13 - ORWI; Urteil vom 24. Januar 2017 - KZR 47/14 Rn. 54 f. - VBL-Gegenwert II).

    Nach der Rechtsprechung des Senats scheidet § 33 Abs. 3 GWB 2005 mangels entsprechender Übergangsvorschriften als Grundlage für Schadensersatzansprüche aus, die auf frühere Verstöße gegen das unionsrechtliche Kartellverbot gestützt werden (BGH, Urteil vom 28. Juni 2011 - KZR 75/10, BGHZ 190, 145 Rn. 13 - ORWI; Urteil vom 24. Januar 2017 - KZR 47/14 Rn. 55 - VBL-Gegenwert II).

  • OLG Karlsruhe, 09.11.2016 - 6 U 204/15

    Grauzementkartell - Kartellschadensersatz: Zulässigkeit der Feststellungsklage;

    In der Regel kann davon ausgegangen werden, dass das Kartell innerhalb eines Zeitraums von einem Jahr nach seiner Beendigung noch Nachwirkungen auf das Preisniveau hat (vgl. BGHZ 190, 145 Rn. 84 - ORWI).

    Denn zur Ermittlung eines Schadens bedarf es in der Regel der Bestimmung des hypothetischen Wettbewerbspreises, also eines Preises, der sich unter Wettbewerbsbedingungen ergeben hätte (vgl. BGHZ 190, 145 Rn. 56 - ORWI; zum Submissionskartell: BGHSt 38, 186, 193 = WuW/E 2849 - Arbeitsgemeinschaft Rheinausbau; BGH, wistra 2001, 103; zum Mehrerlös beim Quotenkartell: BGH, Urt. v. 28.06.2005 - KRB 2/05, WuW/E DE-R 1567 Rn. 20).

    Für den Schadensersatzanspruch ist das in dem jeweiligen Belieferungszeitraum geltende Recht maßgeblich (BGHZ 190, 145 Rn. 13 - ORWI).

    Dies gilt sowohl für direkte als auch indirekte Abnehmer (vgl. zu Art. 101 AEUV: BGHZ 190, 145 Rn. 14 und Rn. 20 ff. - ORWI).

    Die Beklagte und die Streithelferinnen zu 1 und 2 haften für die durch das Kartell verursachten Schäden gemäß §§ 830, 840 BGB als Gesamtschuldner (BGHZ 190, 145 Rn. 80 - ORWI).

    In der Regel kann davon ausgegangen werden, dass das Kartell erst nach einem Jahr keine Nachwirkungen mehr hat (vgl. BGHZ 190, 145 Rn. 84 - ORWI).

    Der Schaden ist vielmehr ungeachtet eines späteren Weiterverkaufs mit dem Erwerb der Ware in Höhe der Differenz aus dem Kartellpreis und dem (hypothetischen) Wettbewerbspreis eingetreten (BGHZ 190, 145, Rn. 56 - ORWI).

    Die Frage, ob es den Ersatzanspruch des Geschädigten ausschließt oder mindert, wenn er den kartellbedingten Preisaufschlag auf seine Kunden abwälzt, ist nach den Grundsätzen der Vorteilsausgleichung zu beurteilen (BGHZ 190, 145, Rn. 56 - ORWI).

    Soweit sich Preiserhöhungen auf den eigenen Wertschöpfungsanteil des Weiterverkäufers beziehen, können sie nicht als kartellbedingt angesehen werden (BGHZ 190, 145 Rn. 69 - ORWI).

    Da § 33 Abs. 3 GWB auf Altfälle keine Anwendung findet (BGHZ 190, 145 Rn. 13 - ORWI), ist damit der unmittelbare Anwendungsbereich nicht eröffnet.

    Allerdings wäre ein Beitritt auf Seiten der Beklagten zulässig, da die Beklagte sich dadurch vor doppelter Inanspruchnahme durch die direkte Abnehmerin (Klägerin) und die mittelbaren Abnehmer (Streitverkündete zu 3) schützen kann (vgl. BGHZ 190, 145 Rn. 73 - ORWI).

  • OLG Stuttgart, 04.04.2019 - 2 U 101/18

    LKW-Kartell - LKW-Kartellrechtsverfahren: Darlegungs- und Beweislast des

    Auch in diesen Fällen lasse der BGH den "Passing-on"-Einwand nicht zu (BGH, Urteil vom 28.06.2011, KZR 75/10, Rn. 75).

    Für den Schadensersatzanspruch ist das im Belieferungszeitraum geltende Recht maßgeblich (BGH, Urteil vom 28.06.2011, KZR 75/10 - ORWI - juris, Rn. 13).

    Die mit der 7. GWB-Novelle eingeführte Neuregelung des § 33 GWB ist mangels einer entsprechenden Übergangsvorschrift nicht anwendbar (BGH, Urteil vom 28.06.2011, KZR 75/10 - ORWI - juris, Rn. 13).

    Das unionsrechtliche Verbot von Kartellen und abgestimmten Verhaltensweisen stellt ein Schutzgesetz zugunsten der Abnehmer dar (BGH, Urteil vom 28.06.2011, KZR 75/10 - ORWI - juris, Rn. 14, 16).

    Die Darlegungs- und Beweislast für die tatsächlichen Voraussetzungen der Vorteilsausgleichung liegt beim Schädiger (BGH, Urteil vom 28.06.2011, KZR 75/10 - ORWI -, Rn. 64; Bornkamm/Tolkmitt, aaO., § 33c GWB, Rn. 15).

    Zur sekundären Darlegungslast hat der BGH in dem ORWI-Urteil grundlegende Ausführungen gemacht (Urteil vom 28.06.2011, KZR 75/10, Rn. 68 ff.):.

  • BGH, 12.07.2016 - KZR 25/14

    Zu den Anforderungen an den Nachweis eines Kartellschadens

    Da es sich bei einem kartellrechtswidrigen abgestimmten Verhalten um eine gemeinschaftlich begangene unerlaubte Handlung handelt, haften alle daran teilnehmenden Unternehmen und damit auch die Beklagte nach §§ 830, 840 BGB als Gesamtschuldner (vgl. BGH, Urteil vom 28. Juni 2011 - KZR 75/10, BGHZ 190, 145 Rn. 80 - ORWI, zur Verabredung und Durchführung eines Kartells).
  • LG Stuttgart, 25.07.2019 - 30 O 44/17

    Geltendmachung eines kartellrechtlichen Schadensersatzanspruchs aufgrund eines

    Von einem unmittelbaren Erwerb ist auszugehen, wenn der/die Kläger/in (bzw. im Fall, dass die Klägerseite aus abgetretenem Recht vorgeht, der/die Zedent/in) bei einem in der streitgegenständlichen Kommissionsentscheidung aufgeführten Teilnehmer der Zuwiderhandlung (Kartellanten) einen Lkw (iSv Rn. 5 der Kommissionsentscheidung) erworben hat (= Erwerb auf 1. Markstufe; vgl. grundlegend hierzu: BGH, Urteil vom 28.6.2011, KZR 75/10, ORWI, juris Rn. 16-19; ebenso zum sog. LKW-Kartell: OLG Düsseldorf, Urteil vom 06.3.2019, VI-U (Kart) 15/18, juris Rn. 74).

    Für die geltend gemachten Ansprüche auf Schadenersatz wegen kartellrechtswidriger Zuwiderhandlungen ist jeweils das zum Zeitpunkt des jeweiligen Erwerbs geltende Recht maßgeblich (vgl. zu Letzterem BGH, Urteil vom 12.6.2018, KZR 56/16, Grauzementkartell II, juris Rn. 33; BGH, Urteil vom 28.6.2011, KZR 75/10, ORWI, GRUR 2012, 291 Rn. 13).

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs stellt das unionsrechtliche Verbot von Kartellen und abgestimmten Verhaltensweisen nach Art. 81 EGV (Art. 85 EGV, Art. 101 AEUV) ein Schutzgesetz im Sinne von § 823 Abs. 2 BGB dar (BGH, Urteil vom 28.6.2011, KZR 75/10, ORWI, aaO, Rn. 14).

    Auf eine Zielgerichtetheit der Kartellabsprache auf bestimmte Abnehmer kommt es nicht an (BGH, Urteil vom 28.6.2011, KZR 75/10, ORWI, aaO, Rn. 16 f).

    Nr. 3-10, 12-14 und 16-20 zeitlich von den Feststellungen der Kommissionsentscheidung erfasst , wobei wegen des bei der Beklagten zu 2) und zu 3) dargestellten, in der Kommissionsentscheidung bindend festgestellten eingeschränkten Beteiligungs- und Haftungszeitraums (s.o.) eine gesamtschuldnerische Mithaftung bezogen auf die Beschaffungsvorgänge bei einem Mitkartellanten (vgl. hierzu BGH, Urteil vom 28.06.2011, KZR 75/10, ORWI, juris Rn. 80) nur in tenoriertem Umfang in Betracht kommt.

    Auch ein sog. mittelbarer Erwerb bzw. die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen gegenüber einem Kartellanten infolge Erwerbs eines kartellierten Produkts auf nachgelagerter Marktebene (vgl. grundlegend hierzu BGH, Urteil vom 28.6.2011, KZR 75/10, ORWI, juris Rn. 16-19) scheidet bzgl. lfd.

    Es entspricht einem allgemeinen Lebens- beziehungsweise (wirtschaftlichen) Erfahrungssatz, dass die Beteiligten eines Kartells deshalb unzulässige wettbewerbsbeschränkende Absprachen, die regelmäßig einen erheblichen tatsächlichen Aufwand der Teilnehmer erfordern, treffen und insoweit das Risiko einer Aufdeckung des Kartells und einer straf- oder bußgeldrechtlichen Verfolgung auf sich nehmen, weil sie sich von der Umsetzung des abgestimmten Verhaltens am Markt einen wirtschaftlichen Erfolg versprechen, von dem sie meinen, ihn ohne die verbotene Verhaltenskoordinierung nicht in adäquatem Umfang erzielen zu können (vgl. nur BGH, Urteile vom 11.12.2018, KZR 26/17, Schienenkartell, juris Rn. 55; vom 12.6.2018, KZR 56/16, Grauzementkartell II, juris Rn. 35; vom 28.6.2011, KZR 75/10, ORWI, juris Rn. 26; Beschlüsse vom 26.2.2013, KRB 20/12, BGHSt 58, 158 Rn. 76 f. - Grauzementkartell I; vom 28.6.2005, KRB 2/05, NJW 2006, 163 unter II 2 a aa - Berliner Transportbeton I; OLG Düsseldorf, Urteile vom 23.1.2019, VI-U (Kart) 18/17, juris Rn. 66; vom 22.8.2018 - U (Kart) 1/17, juris Rn. 91 ff.; Kammerurteile vom 28.2.2019, etwa 30 O 39/17, juris Rn. 91-94 und 132 ff, 30 O 47/17, juris Rn. 115 und 30 O 311/17, juris Rn. 99).

    Die Beklagte missachtet, dass die Ursächlichkeit etwaiger weiterer Faktoren diejenige der übrigen nicht aufhebt (vgl. hierzu BGH, Urteil vom 28.6.2011, KZR 75/10, ORWI, aaO Rn. 48).

    Die Beklagte missachtet zum anderen auch in diesem Zusammenhang, dass die Ursächlichkeit etwaiger weiterer Faktoren diejenige der übrigen nicht aufhebt (vgl. hierzu BGH, Urteil vom 28.6.2011, KZR 75/10, ORWI, aaO Rn. 48).

    Ausgangspunkt für die Schätzung eines Preisüberhöhungsschadens sind daher zunächst die an den Kartellanbieter gezahlten Entgelte/Preise (vgl. BGH, Urteil vom 28.6.2011, KZR 75/10, ORWI, aaO Rn. 83).

    Bei dem von den Beklagten insoweit erhobenen "Passing-on"-Einwand handelt es sich um einen Fall der Vorteilsausgleichung, der auch im kartellrechtlichen Schadenersatzprozess ohne weiteres erhoben werden kann (BGH, Urteil vom 28.6.2011, KZR 75/10, ORWI, juris Rn. 57).

    Eine Weiterwälzung der kartellbedingten Vermögensnachteile durch den Geschädigten ist danach im Rahmen der Vorteilsausgleichung zu beachten, denn der Geschädigte soll entsprechend dem schadensersatzrechtlichen Bereicherungsverbot nicht bessergestellt werden, als er ohne das Schadensereignis stünde (BGH, Urteil vom 28.6.2011, KZR 75/10, ORWI, juris Rn. 59).

    Durch die Vorteilsanrechnung soll ein Ersatzanspruch vermieden werden, wenn sich sonst eine ungerechtfertigte Bereicherung des Berechtigten ergeben würde (BGH, Urteil vom 28.6.2011, KZR 75/10, ORWI, juris Rn. 63).

    Der Umstand, dass keine Anspruchssteller weiterer Marktstufen hervortreten, kann darauf hindeuten, dass eine Weiterwälzung kartellbedingter Preiserhöhungen entweder nicht oder in derart geringem Umfang oder so fragmentiert stattgefunden hat, dass ein Nachweis der Weiterwälzung praktisch nicht in Betracht kommt (BGH, Urteil vom 28.6.2011, KZR 75/10, ORWI, juris Rn. 73 f).

    Eine etwa erfolgte Abwälzung des kartellbedingten Vermögensnachteils lässt die Entstehung eines Schadens unberührt (BGH, Urteil vom 28.6.2011, KZR 75/10, ORWI, juris Rn. 56).

    Dies hat zur Folge, dass eine mögliche Weiterwälzung grundsätzlich erst im Betragsverfahren zu prüfen ist (vgl. BGH, Urteile vom 19.2.2015, III ZR 90/14, NJW-RR 2015, 1180 Rn. 17; vom 28.6.2011, KZR 75/10, ORWI, juris Rn. 57 ff. - ORWI; OLG Düsseldorf, Urteil vom 22.8.2018, VI-U (Kart) 1/17, juris Rn. 136 ff; OLG Frankfurt, Urteil vom 24.11.2017, 11 U 56/16 (Kart), juris Rn. 90; OLG Karlsruhe, Urteil vom 9.11.2016, 6 U 204/15 Kart (2), juris Rn. 69; Urteil vom 10.4.2019, 6 U 126/17 Kart, juris Rn. 64; Kammerurteile vom 28.2.2019, alle veröffentlicht in juris, etwa 30 O 47/17, Rn. 201; 30 O 311/17, Rn. 181).

    Ein allgemeiner Grundsatz, dass der Einkaufspreis im betriebswirtschaftlichen Ablauf lediglich ein Kostenfaktor ist, der grundsätzlich in den Verkaufspreis eingeht und so an die nächste Abnehmerstufe weitergewälzt wird, existiert angesichts der vom Bundesgerichtshof in der "ORWI"-Entscheidung hervorgehobenen Komplexität der Preisbildung und des unterschiedlichen Wettbewerbsdrucks auf den einzelnen Märkten nicht (vgl. hierzu BGH, Urteil vom 28.6.2011, KZR 75/10, ORWI, juris Rn. 44 f und 59).

    Sie stehen somit schon nicht in adäquatem Zusammenhang mit dem kartellbedingten Preisaufschlag, wie dies nach der Rechtsprechung des BGH für eine Vorteilsanrechnung erforderlich ist (BGH, Urteil vom 28.6.2011, KZR 75/10, ORWI, aaO Rn. 59).

    Ein mittelbarer Erwerb liegt vor, wenn der Abnehmer das kartellierte Produkt nicht unmittelbar von einem an den Zuwiderhandlungen beteiligten Kartellanten, sondern von einem sog. mittelbaren bzw. einem diesem nachfolgenden Abnehmer erworben hat (vgl. grundlegend hierzu BGH, Urteil vom 28.6.2011, KZR 75/10, ORWI, juris Rn. 16-19; ebenso zum sog. LKW-Kartell: OLG Düsseldorf, Urteil vom 6.3.2019, VI-U (Kart) 15/18, juris Rn. 74 nun außerdem Art. 2 Nr. 24 der Richtlinie 2014/104/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. November 2014 über bestimmte Vorschriften für Schadensersatzklagen nach nationalem Recht wegen Zuwiderhandlungen gegen wettbewerbsrechtliche Bestimmungen der Mitgliedstaaten und der Europäischen Union, ABl.

    Auch einem mittelbaren Erwerber eines kartellbetroffenen Produkts kann grundsätzlich ein Schadensersatzanspruch wegen kartellbedingter Preisüberhöhungen zustehen; mithin kann auch ein indirekter Abnehmer insoweit aktivlegitimiert sein (vgl. grundlegend hierzu: BGH, Urteil vom 28.6.2011, KZR 75/10, ORWI, juris Rn. 16 ff.).

    Jedoch spricht angesichts der ökonomischen Komplexität der Preisbildung und des unterschiedlichen Wettbewerbsdrucks auf den jeweiligen nachgelagerten Märkten keine Vermutung - schon gar nicht ein Anscheinsbeweis - dafür, dass eine im zeitlichen Zusammenhang mit dem Kartell auftretende Preiserhöhung auf den Anschlussmärkten ursächlich auf das Kartell zurückzuführen ist (zum Ganzen BGH, Urteil vom 28.6.2011, KZR 75/10, ORWI, juris Rn. 44 f).

    Hat sich der weiterliefernde Abnehmer seinen Preissetzungsspielraum dagegen durch besondere kaufmännische Leistungen und Anstrengungen erworben, fehlt es an der erforderlichen adäquaten Kausalität des Kartells für die Preiserhöhung auf dem Folgemarkt (zum Ganzen BGH, Urteil vom 28.6.2011, KZR 75/10, ORWI, juris Rn. 46 f).

    Davon kann bei der Preisbildung eines Kaufmanns, die sich an den durch ein Kartell beeinflussten Gestehungskosten orientiert, keine Rede sein (zum Ganzen wiederum BGH, Urteil vom 28.6.2011, KZR 75/10, ORWI, juris Rn. 48 mwN).

    Nr. 21-24 mangels Sachvortrags der Klägerin schon keine kartellbedingte Preisüberhöhung auf 1. Marktstufe (deren Umfang im Betragsverfahren zu bestimmen sein würde) mangels Kenntnis derselben feststellen und aus gleichen Gründen ebenso wenig, dass diese - zumindest teilweise - kartellbedingt auf den Erwerber bzw. die Abnehmerseite dieser Marktstufe überwälzt bzw. weitergewälzt wurde (vgl. grundlegend hierzu: BGH, Urteil vom 28.6.2011, KZR 75/10, ORWI, juris Rn. 44 ff).

    Wie oben dargelegt vermögen nach Auffassung der Kammer alle diese Umstände mitnichten die dargelegte tatsächliche Vermutung angesichts der Feststellungen in der Kommissionsentscheidung, der Marktstärke der Kartellanten und der Dauer sowie Reichweite des streitgegenständlichen Kartells zu widerlegen, zumal, wie ebenfalls bereits dargelegt, die Ursächlichkeit etwaiger weiterer Faktoren für die Kauf- bzw. Zuschlagsentscheidung, wie etwa die (subjektive) Einschätzung der Qualität des Produkts oder aber die (unterschiedliche) Bewertung einzelner Elemente der "total costs of ownership" diejenige der übrigen (vorliegend insbesondere den Faktor "Preis") nicht aufhebt (vgl. hierzu BGH, Urteil vom 28.6.2011, KZR 75/10, ORWI, aaO Rn. 48).

    Auch der Umstand, dass auf dem Ausschreibungsmarkt idR nicht (mehr) verhandelt wird, bedingt nicht, dass eine sich an der Ausschreibung beteiligende Kartellantin allein deshalb keine Kartelldisziplin zeigt, vielmehr erlauben es auch in einer solchen Situation gerade die durch die wettbewerbswidrige Zuwiderhandlung gewonnenen Informationen das eigene Angebotsverhalten von vornherein danach auszurichten und die damit einhergehenden Vorteile für sich nutzbar zu machen, denn es entspricht, wie mehrfach dargelegt, gerade der tatsächlichen bzw. allgemeinen Lebens- beziehungsweise einem (wirtschaftlichen) Erfahrungssatz, dass die Gründung und Durchführung eines Kartells der Steigerung des Gewinns der am Kartell beteiligten Unternehmen dient, indem der Preiswettbewerb weitgehend außer Kraft gesetzt wird, weshalb die Beteiligten im Regelfall auch keinen Anlass haben, bestehende Preissenkungsspielräume zu nutzen (vgl. nur BGH, Urteile vom 11.12.2018, KZR 26/17, Schienenkartell, juris Rn. 55 und 61; vom 12.6.2018, KZR 56/16, Grauzementkartell II, juris Rn. 35; vom 28.6.2011, KZR 75/10, ORWI, juris Rn. 26; Beschlüsse vom 26.2.2013, KRB 20/12, BGHSt 58, 158 Rn. 76 f. - Grauzementkartell I; vom 28.6.2005, KRB 2/05, NJW 2006, 163 unter II 2 a aa - Berliner Transportbeton I; EuGH, Urteile vom 4.6.2009, C-8/08, Slg. 2009 I-4529 Rn. 51 - T-Mobile Netherlands; vom 19.3.2015, C-286/13 P, NZKart 2015, 267 Rn. 127 - Dole Foods; OLG Düsseldorf, Urteile vom 23.1.2019, VI-U (Kart) 18/17, juris Rn. 66; vom 22.8.2018 - U (Kart) 1/17, juris Rn. 91 ff.; Kammerurteile vom 28.2.2019, etwa 30 O 39/17, juris Rn. 91-94 und 132 ff, 30 O 47/17, juris Rn. 115 und 30 O 311/17, juris Rn. 99).

  • LG Stuttgart, 06.06.2019 - 30 O 38/17

    LKW-Kartell - Kartellschadensersatz aufgrund des sog. Lkw-Kartells für den

    Auch einem mittelbaren Erwerber eines kartellbetroffenen Produkts kann grundsätzlich ein Schadensersatzanspruch wegen kartellbedingter Preisüberhöhungen zustehen (im Anschluss an BGH, Urteil vom 28. Juni 2011 - KZR 75/10, BGHZ 190, 145 Rn. 16 ff. - ORWI).

    Von einem unmittelbaren Erwerb ist auszugehen, wenn der/die Kläger/in (bzw. im Fall, dass die Klägerseite aus abgetretenem Recht vorgeht, der/die Zedent/in) bei einem in der streitgegenständlichen Kommissionsentscheidung aufgeführten Teilnehmer der Zuwiderhandlung (Kartellanten) einen Lkw (iSv Rn. 5 der Kommissionsentscheidung) erworben hat (= Erwerb auf 1. Markstufe; vgl. grundlegend hierzu: BGH, Urteil vom 28.06.2011, KZR 75/10, ORWI, juris Rn. 16-19; ebenso zum sog. LKW-Kartell: OLG Düsseldorf, Urteil vom 06.03.2019, VI-U (Kart) 15/18, juris Rn. 74).

    Für die geltend gemachten Ansprüche auf Schadenersatz wegen kartellrechtswidriger Zuwiderhandlungen ist jeweils das zum Zeitpunkt des jeweiligen Erwerbs geltende Recht maßgeblich (vgl. zu Letzterem BGH, Urteil vom 12.6.2018, KZR 56/16, Grauzementkartell II, juris Rn. 33; BGH, Urteil vom 28.6.2011, KZR 75/10, ORWI, GRUR 2012, 291 Rn. 13).

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs stellt das unionsrechtliche Verbot von Kartellen und abgestimmten Verhaltensweisen nach Art. 81 EGV (Art. 85 EGV, Art. 101 AEUV) ein Schutzgesetz im Sinne von § 823 Abs. 2 BGB dar (BGH, Urteil vom 28.6.2011, KZR 75/10, ORWI, aaO, Rn. 14).

    Auf eine Zielgerichtetheit der Kartellabsprache auf bestimmte Abnehmer kommt es nicht an (BGH, Urteil vom 28.6.2011, KZR 75/10, ORWI, aaO, Rn. 16 f).

    Es entspricht einem allgemeinen Lebens- beziehungsweise (wirtschaftlichen) Erfahrungssatz, dass die Beteiligten eines Kartells deshalb unzulässige wettbewerbsbeschränkende Absprachen, die regelmäßig einen erheblichen tatsächlichen Aufwand der Teilnehmer erfordern, treffen und insoweit das Risiko einer Aufdeckung des Kartells und einer straf- oder bußgeldrechtlichen Verfolgung auf sich nehmen, weil sie sich von der Umsetzung des abgestimmten Verhaltens am Markt einen wirtschaftlichen Erfolg versprechen, von dem sie meinen, ihn ohne die verbotene Verhaltenskoordinierung nicht in adäquatem Umfang erzielen zu können (vgl. nur BGH, Urteile vom 11.12.2018, KZR 26/17, Schienenkartell, juris Rn. 55; vom 12.6.2018, KZR 56/16, Grauzementkartell II, juris Rn. 35; vom 28.6.2011, KZR 75/10, ORWI, juris Rn. 26; Beschlüsse vom 26.2.2013, KRB 20/12, BGHSt 58, 158 Rn. 76 f. - Grauzementkartell I; vom 28.6.2005, KRB 2/05, NJW 2006, 163 unter II 2 a aa - Berliner Transportbeton I; OLG Düsseldorf, Urteile vom 23.1.2019, VI-U (Kart) 18/17, juris Rn. 66; vom 22.8.2018 - U (Kart) 1/17, juris Rn. 91 ff.; Kammerurteile vom 28.2.2019, etwa 30 O 39/17, juris Rn. 91-94 und 132 ff, 30 O 47/17, juris Rn. 115 und 30 O 311/17, juris Rn. 99).

    Bei dem von der Beklagten insoweit erhobenen "Passing-on"-Einwand handelt es sich um einen Fall der Vorteilsausgleichung, der auch im kartellrechtlichen Schadenersatzprozess ohne weiteres erhoben werden kann (BGH, Urteil vom 28.6.2011, KZR 75/10, ORWI, juris Rn. 57).

    Eine Weiterwälzung der kartellbedingten Vermögensnachteile durch den Geschädigten ist danach im Rahmen der Vorteilsausgleichung zu beachten, denn der Geschädigte soll entsprechend dem schadensersatzrechtlichen Bereicherungsverbot nicht bessergestellt werden, als er ohne das Schadensereignis stünde (BGH, Urteil vom 28.6.2011, KZR 75/10, ORWI, juris Rn. 59).

    Durch die Vorteilsanrechnung soll ein Ersatzanspruch vermieden werden, wenn sich sonst eine ungerechtfertigte Bereicherung des Berechtigten ergeben würde (BGH, Urteil vom 28.6.2011, KZR 75/10, ORWI, juris Rn. 63).

    Der Umstand, dass keine Anspruchssteller weiterer Marktstufen hervortreten, kann darauf hindeuten, dass eine Weiterwälzung kartellbedingter Preiserhöhungen entweder nicht oder in derart geringem Umfang oder so fragmentiert stattgefunden hat, dass ein Nachweis der Weiterwälzung praktisch nicht in Betracht kommt (BGH, Urteil vom 28.6.2011, KZR 75/10, ORWI, juris Rn. 73 f).

    Eine etwa erfolgte Abwälzung des kartellbedingten Vermögensnachteils lässt die Entstehung eines Schadens unberührt (BGH, Urteil vom 28.6.2011, KZR 75/10, ORWI, juris Rn. 56).

    Dies hat zur Folge, dass eine mögliche Weiterwälzung grundsätzlich erst im Betragsverfahren zu prüfen ist (vgl. BGH, Urteile vom 19.2.2015, III ZR 90/14, NJW-RR 2015, 1180 Rn. 17; vom 28.6.2011, KZR 75/10, ORWI, juris Rn. 57 ff. - ORWI; OLG Düsseldorf, Urteil vom 22.8.2018, VI-U (Kart) 1/17, juris Rn. 136 ff; OLG Frankfurt, Urteil vom 24.11.2017, 11 U 56/16 (Kart), juris Rn. 90; OLG Karlsruhe, Urteil vom 9.11.2016, 6 U 204/15 Kart (2), juris Rn. 69; Urteil vom 10.4.2019, 6 U 126/17 Kart, juris Rn. 64; Kammerurteile vom 28.2.2019, alle veröffentlicht in juris, etwa 30 O 47/17, Rn. 201; 30 O 311/17, Rn. 181).

    Ein allgemeiner Grundsatz, dass der Einkaufspreis im betriebswirtschaftlichen Ablauf lediglich ein Kostenfaktor ist, der grundsätzlich in den Verkaufspreis eingeht und so an die nächste Abnehmerstufe weitergewälzt wird, existiert angesichts der vom Bundsgerichtshof in der "ORWI"-Entscheidung hervorgehobenen Komplexität der Preisbildung und des unterschiedlichen Wettbewerbsdrucks auf den einzelnen Märkten nicht (vgl. hierzu BGH, Urteil vom 28.6.2011, KZR 75/10, ORWI, juris Rn. 44 f und 59).

    Ein mittelbarer Erwerb liegt vor, wenn der Abnehmer das kartellierte Produkt nicht unmittelbar von einem an den Zuwiderhandlungen beteiligten Kartellanten, sondern von einem unmittelbaren oder einem diesem nachfolgenden Abnehmer erworben hat (vgl. grundlegend hierzu BGH, Urteil vom 28.6.2011, KZR 75/10, ORWI, juris Rn. 16-19; ebenso zum sog. LKW-Kartell: OLG Düsseldorf, Urteil vom 6.3.2019, VI-U (Kart) 15/18, juris Rn. 74 nun außerdem Art. 2 Nr. 24 der Richtlinie 2014/104/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. November 2014 über bestimmte Vorschriften für Schadensersatzklagen nach nationalem Recht wegen Zuwiderhandlungen gegen wettbewerbsrechtliche Bestimmungen der Mitgliedstaaten und der Europäischen Union, ABl.

    Auch einem mittelbaren Erwerber eines kartellbetroffenen Produkts kann grundsätzlich ein Schadensersatzanspruch wegen kartellbedingter Preisüberhöhungen zustehen; mithin kann auch ein indirekter Abnehmer insoweit aktivlegitimiert sein (vgl. grundlegend hierzu: BGH, Urteil vom 28.6.2011, KZR 75/10, ORWI, juris Rn. 16 ff.).

    Ein Schadensersatzanspruch infolge kartellbedingter Preisüberhöhung besteht in diesem Fall, wenn es auf der nachgelagerten Marktstufe zu einer (kartellbedingten) Preiserhöhung gekommen ist, die - zumindest teilweise - kartellbedingt auf den dortigen Erwerber bzw. die Abnehmerseite dieser Marktstufe überwälzt bzw. weitergewälzt wurde (vgl. grundlegend hierzu: BGH, Urteil vom 28.6.2011, KZR 75/10, ORWI, juris Rn. 44 ff).

    Denn für den infolge eines mittelbaren Erwerbs geltend gemachten Anspruchs auf Schadenersatz wegen kartellrechtswidriger Zuwiderhandlungen ist - wie beim direkten Erwerb - jeweils das zum Zeitpunkt des jeweiligen Erwerbs geltende Recht maßgeblich (vgl. zu Letzterem BGH, Urteil vom 12.6.2018, KZR 56/16, Grauzementkartell II, juris Rn. 33; BGH, Urteil vom 28.6.2011, KZR 75/10, ORWI, juris Rn. 13).

    Der insofern in Frage stehende Lkw wurde am 20.12.2001 (K 3) gekauft, da seinerzeit von der Klägerin (bzw. im Fall von K 1 dem Zedenten) verbindlich bei der Beklagten (bzw. deren Rechtsvorgängerin) bestellt (Anlage K 1 und K 2) und - worauf vorliegend abzustellen ist (vgl. BGH, Urteil vom 28.6.2011, KZR 75/10, ORWI, juris Rn. 13) - zu einem darauffolgenden, nicht näher bestimmten Zeitpunkt bis zur Bestätigung des Mietkaufs gem. K 4 am 22.01.2002 an die Firma S. Berlin GmbH "weitergereicht", um von der Klägerin von dieser im Wege des Mietkaufs (rück)erworben zu werden (zum zeitlichen Anwendungsbereich der in Betracht kommenden Vorschriften siehe im Übrigen bereits unter B. I. Ziff. 1).

    Auch einem mittelbaren Erwerber eines kartellbetroffenen Produkts kann grundsätzlich ein Schadensersatzanspruch wegen kartellbedingter Preisüberhöhungen zustehen (vgl. grundlegend hierzu: BGH, Urteil vom 28.6.2011, KZR 75/10, ORWI, juris Rn. 16 ff.).

    Indirekte Abnehmer generell von der Anspruchsberechtigung auszunehmen, hätte mithin zur Folge, gerade jenen Ansprüche zu verwehren, die häufig in erster Linie durch Kartelle oder verbotene Verhaltensweisen geschädigt werden (zum Ganzen BGH, Urteil vom 28.6.2011, KZR 75/10, ORWI, juris Rn. 26 mwN).

    Jedoch spricht angesichts der ökonomischen Komplexität der Preisbildung und des unterschiedlichen Wettbewerbsdrucks auf den jeweiligen nachgelagerten Märkten keine Vermutung - schon gar nicht ein Anscheinsbeweis - dafür, dass eine im zeitlichen Zusammenhang mit dem Kartell auftretende Preiserhöhung auf den Anschlussmärkten ursächlich auf das Kartell zurückzuführen ist (zum Ganzen BGH, Urteil vom 28.6.2011, KZR 75/10, ORWI, juris Rn. 44 f).

    Hat sich der weiterliefernde Abnehmer seinen Preissetzungsspielraum dagegen durch besondere kaufmännische Leistungen und Anstrengungen erworben, fehlt es an der erforderlichen adäquaten Kausalität des Kartells für die Preiserhöhung auf dem Folgemarkt (zum Ganzen BGH, Urteil vom 28.6.2011, KZR 75/10, ORWI, juris Rn. 46 f).

    Davon kann bei der Preisbildung eines Kaufmanns, die sich an den durch ein Kartell beeinflussten Gestehungskosten orientiert, keine Rede sein (zum Ganzen wiederum BGH, Urteil vom 28.6.2011, KZR 75/10, ORWI, juris Rn. 48 mwN).

  • LG Dortmund, 27.06.2018 - 8 O 13/17
    Seit der Entscheidung des BGH in Sachen ORWI (KZR 75/10, Rn 34 - Juris) kommt es - der sogenannten "Jedermann-Rechtsprechung" des EuGH (Entsch. v. 20.09.01, C-453/99, ECLI:EU:C:2001:465 - Courage v. Crehan; Entsch. v. 13.07.2006, C-295/04 bis C-298/04, ECLI:EU:C:2006:461 - Manfredi) folgend - auf diese Unterscheidung für die Frage, ob die Klägerin überhaupt aktivlegitimiert, also anspruchsberechtigt sein kann, nicht mehr an, da jedermann und somit auch ein mittelbarer Erwerber grundsätzlich berechtigt ist, ihm aufgrund von Kartellverletzungen entstandene Schäden geltend zu machen.

    Auch der BGH führt in seiner "ORWI"-Entscheidung (KZR 75/10) aus, dass die mit Kartellen bezweckte Preisanhebung sich regelmäßig in Form höherer Preise auswirke.

    Die Darlegungs- und Beweislast dafür, dass und gegebenenfalls in welcher Höhe ein kartellbedingter Preisaufschlag sodann auf die nachfolgende Marktstufe abgewälzt wurde (passing-on), trägt der mittelbare Abnehmer, der sich hierauf beruft (grundlegend BGH Urteil vom 28.06.2011, KZR 75/10 - ORWI, zitiert nach juris, dort Rz. 44 f.; siehe auch Langen/Bunte-Bornkamm, a.a.O., § 33 GWB Rz. 150; Münchener Kommentar-Lübbig, § 33 GWB Rz. 97; Inderst/Thomas, a.a.O., S. 255 ff.), also im vorliegenden Fall die Klägerin.

    Als solche zu nennen sind die Preiselastizität von Angebot und Nachfrage, die Dauer des Verstoßes sowie die Intensität des Wettbewerbes auf dieser Stufe (vgl. BGH KZR 75/10 Rn 47 - Juris) zu entnehmen; darüber hinaus ist ergänzend auch der Grad der Marktabdeckung des Kartells zu berücksichtigen (vgl. KG Berlin v. 1.10.2009, WUW/E DE-R 2773, 2787 "Berliner Transportbeton"; zu den Kriterien insgesamt vgl. Thomas, ZHR 180 (2016) 45, 49 m.w.N.).

    Wenn nun im Grunde sämtliche Anbieter auf erster Marktstufe - hier also die Vertragshändler - den Kartellpreis entrichten mussten und gleichzeitig ihre Kunden wenig oder gar keine Ausweichmöglichkeiten hatten (vgl. zu diesen Voraussetzungen BGH KZR 75/10 Rn 47), weil der LKW-Markt europaweit kartellunterworfen war und LKW schlechterdings nicht durch andere Produkte substituierbar sind, ist mit höchster Wahrscheinlichkeit von einer kartellbedingten Kostensteigerung auf dem Anschlussmarkt auszugehen (vgl. zu den Voraussetzungen BGH aaO; ferner schon Haucap/Stühmeier, WuW 2008, 413, 415, 421).

    Davon kann bei der Preisbildung eines Kaufmanns keine Rede sein, die sich an den durch ein Kartell beeinflussten Gestehungskosten orientiert (vgl. auch BGH KZR 75/10, Rz. 48).

    Der Umstand, dass der BGH in ORWI (KZR 75/10) ausgeführt hat, dass - im Übrigen entgegen dem Vorschlag der Kommission im Weißbuch, der dann in Art. 14 Abs. 2 der Richtlinie übernommen worden und in § 33c Abs. 2 GWB n.F. nunmehr geltendes Recht geworden ist - angesichts der ökonomischen Komplexität der Preisbildung und des unterschiedlichen Wettbewerbsdrucks auf den jeweiligen nachgelagerten Märkten nicht ohne weiteres eine Vermutung dafür spreche, dass eine im zeitlichen Zusammenhang mit dem Kartell auftretende Preiserhöhung auf den Anschlussmärkten ursächlich auf das Kartell zurückzuführen sei, so dass die Kausalität im Einzelfall nachgewiesen werden müsse, hat aufgrund des feststehenden Sachverhalts hier keine Auswirkungen, weil für den Nachweis des "Ob" einer Weiterwälzung im Rahmen der haftungsausfüllenden Kausalität die Schätzung nach § 287 ZPO ausreichend ist und somit für die Wahrscheinlichkeit eines bei der Klägerin bewirkten Schadens eine solche Vermutung gar nicht erforderlich ist.

    Der Schaden ist vielmehr ungeachtet eines späteren Weiterverkaufs mit dem Erwerb der Ware in Höhe der Differenz aus dem Kartellpreis und dem (hypothetischen) Wettbewerbspreis eingetreten (BGH, KZR 75/10, Rn. 56, zit. nach Juris) und kann durch die passing on-defense allein nachträglich wieder entfallen.

    Soweit sich Preiserhöhungen auf den eigenen Wertschöpfungsanteil des Weiterverkäufers beziehen, können sie nicht als kartellbedingt angesehen werden (BGH, Urteil vom 28.6.2011, KZR 75/10, Rn. 69; OLG Karlsruhe, Urteil vom 9.11.2016, 6 U 204/15, Rn. 70; zit. jeweils nach Juris).

    Voraussetzung für die Anerkennung eines passing-on ist stets - wie der BGH in "ORWI" ausführt (KZR 75/10 Rn 46, 48 und passim) - das Vorliegen eines Anschlussmarkts, also die Weiterlieferung der mit einem Kartellaufschlag belegten Ware an eigene Abnehmer innerhalb eines durch Konkurrenz - sei es auf Anbieter- oder Nachfrageseite - geprägten Wirtschaftsraums (so schon Kammer, 8 O 25/16, Rn. 96 und jüngst LG Hannover, 18 O 7/18 [richtig: 18 O 8/17 - d. Red.] Rn 99, Juris).

    Der BGH spricht in ORWI (KZR 75/10, Tz. 46) selber von der "Preisbildung auf nachfolgenden Marktstufen" oder auch von dem auf den "Direktabnehmer" bzw. "Folgeabnehmer" folgenden "Anschlussmarkt".

    Dies kann aber nur so lange angenommen werden, als das kartellierte Gut noch selbst oder in verarbeiteter Form Gegenstand des Weiterverkaufs auf diese nächste Marktstufe ist; ansonsten läge schon nicht die Weiterveräußerung der mit einem Kartellaufschlag belegten Ware oder Dienstleistung vor (vgl. dazu auch BGH KZR 75/10 Rn 66).

    Zwar lässt sich, wie angedeutet, unter die Weiterwälzung auf die nächste Marktstufe oder eben Vertriebsstufe ggfs. noch die Weiterverarbeitung der kartellierten Ware fassen; dies hat auch der BGH - allerdings unter deutlicher Hervorhebung der Nachweisschwierigkeiten der Weiterwälzung - ausgeführt, wobei er auch dort ausdrücklich immer noch die "Weiterlieferung" des wenn auch weiterverarbeiteten Ausgangsproduktes im Blick hatte (KZR 75/10 Rn 75).

    Alles andere würde dazu führen, dass der Kartellteilnehmer unbilliger Weise von jeder Schadensersatzpflicht frei würde (vgl. dazu auch BGH KZR 75/10 Rn 75).

    Zum anderen ist aber auch aufgrund von im Rahmen des Vorteilsausgleichs allgemein zu berücksichtigender Wertungsgesichtspunkte (vgl. BGH KZR 75/10 Rn. 58 - ORWI; BGH X ZR 126/13, MDR 2015, 13, Rn. 14; BGH VII ZR 81/06 = BGHZ 173, 83, Rn. 18 m. w. N.; Topel, in: Wiedemann, Handbuch des Kartellrechts, 3. Aufl. 2016, § 50, Rn. 101; die Anwendung solcher Wertungsgesichtspunkte ist auch in anderen europäischen Ländern anerkannt, so für die Niederlande Hoge Raad, Urt. v. 08.07.2016, ECLI:NL:HR:2016:1483, Nr. 4.4.3 - TenneT/ABB und für das Vereinigte Königreich CAT, Urt. v. 14.07.2016, CAT 11, Az. 1241/5/7/15 Rn. 484(5) - Sainsbury's/Mastercard.) der Weiterwälzungseinwand hier ausgeschlossen.

    Denn um eine Nichthaftung der Kartellanten, die es - wie nicht zuletzt auch von der Richtlinie und schon durch den BGH in ORWI (KZR 75/10 Rn 75) gefordert - zu verhindern gilt, ist eine andere Lösung de lege lata mangels kollektiver Rechtsschutzelemente (vgl. dazu Faure/Weber, JETL 2015, 163 ff., Klumpe/Thiede, BB 2016, 3011, 3012) nicht vorhanden, zumal auch die Möglichkeit der Vorteilsabschöpfung durch Bundeskartellamt oder Verbände nach §§ 34, 34a GWB keine Alternative darstellt (Petrasincu WUW 2016, 331, 332).

  • BGH, 23.09.2020 - KZR 35/19

    LKW-Kartell - Kartellschadensersatz für den Käufer vom sog. LKW-Kartell

    Das Berufungsgericht ist allerdings zutreffend davon ausgegangen, dass sich die mögliche Anspruchsgrundlage für die Klageansprüche nach dem im jeweiligen Belieferungszeitpunkt geltenden Recht richtet (vgl. BGH, Urteil vom 28. Juni 2011 - KZR 75/10, BGHZ 190, 145 Rn. 13 - ORWI; Urteil vom 11. Dezember 2018 - KZR 26/17, NZKart 2019, 101 Rn. 44 - Schienenkartell I; Urteil vom 28. Januar 2020 - KZR 24/17, WuW 2020, 202 Rn. 18 - Schienenkartell II).

    Steht eine feststellbare Kostenwälzung in adäquatem Kausalzusammenhang mit dem kartellbedingten Preisaufschlag, kann der Mehrerlös des Primärgeschädigten gleichwohl als Schaden seiner Kunden und damit zugleich als ausgleichspflichtiger Vorteil auf Seiten des Primärgeschädigten angesehen werden (BGH, Urteile vom 19. Mai 2020 - KZR 8/18, WuW 2020, 597 Rn. 46 - Schienenkartell IV; vom 28. Juni 2011 - KZR 75/10, BGHZ 190, 145 Rn. 58 - ORWI).

    Es ist also auch in diesem Zusammenhang anhand der ökonomischen Gegebenheiten auf den Anschlussmärkten zu beurteilen, ob und inwieweit die Preisbildung auf einer nachfolgenden Marktstufe durch den Preiseffekt des Kartells bedingt ist (BGH, WuW 2020, 597 Rn. 46 - Schienenkartell IV; BGHZ 190, 145 Rn. 59 - ORWI).

    c) Da den Kartellteilnehmer die Darlegungs- und Beweislast für die Voraussetzungen der Vorteilsausgleichung trifft, muss dieser anhand der allgemeinen Marktverhältnisse auf dem relevanten Absatzmarkt, insbesondere der Nachfrageelastizität, der Preisentwicklung und der Produkteigenschaften, plausibel dazu vortragen, dass eine Weiterwälzung der kartellbedingten Preiserhöhung zumindest ernsthaft in Betracht kommt (BGH, WuW 2020, 597 Rn. 51 - Schienenkartell IV; BGHZ 190, 145 Rn. 64 - ORWI).

  • BGH, 26.06.2019 - VIII ZR 95/18

    Pauschale Kostenbeträge eines Energieversorgungsunternehmens bei Zahlungsverzug

  • LG Hannover, 18.12.2017 - 18 O 8/17

    LKW-Kartell: Stadt Göttingen hat Anspruch auf Schadensersatz

  • OLG Düsseldorf, 27.07.2023 - 6 U 1/22

    Vorstand und Geschäftsführer haften nicht persönlich für Kartell-Geldbußen eines

  • BGH, 23.09.2020 - KZR 4/19

    Schienenkartell V

  • LG Stuttgart, 17.10.2019 - 30 O 43/17

    Kartellschadensersatzanspruch aufgrund des sog. Lkw-Kartells: Voraussetzungen

  • BGH, 11.12.2018 - KZR 26/17

    Quoten- und Kundenschutzkartell: Anscheinsbeweis hinsichtlich des Eintritts eines

  • LG Stuttgart, 28.02.2019 - 30 O 47/17
  • LG Stuttgart, 28.02.2019 - 30 O 7/18
  • OLG Düsseldorf, 18.02.2015 - U (Kart) 3/14

    Verjährung vor dem Inkrafttreten der 7. GWB -Novelle entstandener

  • LG Stuttgart, 25.07.2019 - 30 O 30/18

    Schadensersatz bei LkW-Kartell und Kartellbefangenheit

  • LG Dortmund, 21.12.2016 - 8 O 90/14

    Schadenersatzanspruch wegen eines Kartellrechtsverstoßes

  • BGH, 19.05.2020 - KZR 8/18

    Schienenkartell IV

  • LG Stuttgart, 30.11.2018 - 30 O 53/17

    Kartellschadensersatz: Rechtswidrige Preisabsprachen im sog. LKW-Kartell;

  • BGH, 28.01.2020 - KZR 24/17

    Schienenkartell II - Erforderlichkeit eines konkreten Schadensnachweises bei

  • BGH, 13.06.2022 - VIa ZR 418/21

    Zur Zulässigkeit eines "Sammelklageninkassos" für Schweizer Erwerber im

  • LG Stuttgart, 30.01.2020 - 30 O 9/18

    Schadensersatzanspruch aufgrund des von der Europäischen Kommission

  • LG Dortmund, 28.06.2017 - 8 O 25/16

    Schadensersatzanspruch bzgl. Beschaffungsvorgänge aufgrund der Preisgestaltung;

  • BGH, 13.04.2021 - KZR 19/20

    LKW-Kartell II

  • BGH, 20.02.2019 - VIII ZR 7/18

    Streit zwischen privaten Krankenversicherern und Krankenhäusern: Zu Unrecht für

  • LG Dortmund, 30.09.2020 - 8 O 115/14

    Freie Schätzung von Kartellschäden

  • OLG Düsseldorf, 22.08.2018 - U (Kart) 1/17

    Schadensersatzansprüche eines kommunalen Verkehrsunternehmens wegen Verstoßes der

  • LG Düsseldorf, 19.11.2015 - 14d O 4/14

    Schadensersatz wegen Zahlung kartellbedingt überhöhter Preise bei der Regulierung

  • BGH, 29.11.2022 - KZR 42/20

    Schaden für Schlecker durch Drogeriekartell?

  • LG Stuttgart, 09.01.2020 - 30 O 120/18

    Haftung eines Automobilkonzerns für eine Beteiligung am Lkw-Kartell

  • LG Berlin, 12.03.2020 - 67 S 274/19

    Vorlage an das Bundesverfassungsgericht zur Frage der Verfassungsgemäßheit des im

  • LG Stuttgart, 06.06.2019 - 30 O 88/18

    Kartellschadensersatzanspruch aufgrund des sog. Lkw-Kartells: Ersatzansprüche des

  • LG Stuttgart, 06.06.2019 - 30 O 124/18

    Kartellschadensersatzanspruch aufgrund des sog. Lkw-Kartells: Ersatzansprüche des

  • LG Stuttgart, 12.12.2019 - 30 O 27/17

    LKW-Kartell - Kartellschadensersatzklage des Lastkraftwagenkäufers aufgrund des

  • LG Stuttgart, 23.01.2020 - 30 O 5/18

    Schadensersatzanspruch aufgrund des von der Europäischen Kommission

  • LG Stuttgart, 19.12.2019 - 30 O 89/18

    Kartellschadensersatzanspruch aufgrund des sog. Lkw-Kartells: Tatsächliche

  • LAG Düsseldorf, 29.01.2018 - 14 Sa 591/17

    Schienenkartell - Schadensersatzprozess an das Landgericht Dortmund verwiesen

  • LG Dortmund, 21.12.2016 - 8 O 93/14

    Zahlung eines kartellrechtlichen Schadensersatzanspruches; Kartellabsprachen über

  • OLG Frankfurt, 12.05.2020 - 11 U 98/18

    Kartellschadensersatzansprüche als Folge eines Informationsaustauschs auf

  • LG Stuttgart, 28.02.2019 - 30 O 39/17

    Kartellschadensersatz aufgrund des sog. Lkw-Kartells: Bindungswirkungen der

  • LG Dortmund, 04.10.2017 - 8 O 19/16
  • BGH, 18.11.2014 - KZR 15/12

    Calciumcarbid-Kartell II - Interner Ausgleich einer von der Europäischen

  • LG Stuttgart, 23.12.2019 - 30 O 132/18

    Kartellschadensersatzanspruch aufgrund des sog. Lkw-Kartells: Bindungswirkung der

  • OLG Braunschweig, 20.08.2019 - 7 U 5/18
  • LG Stuttgart, 25.04.2022 - 53 O 296/21

    Kartellschaden bei mittelbarem Erwerb in Form von Operatingleasing

  • LG Dortmund, 04.10.2017 - 8 O 11/15
  • LAG Düsseldorf, 20.01.2015 - 16 Sa 458/14

    Schienenkartell - Schadensersatz wegen 191 Mio. Euro Kartellbuße?

  • BGH, 23.09.2020 - KZR 6/19

    Ersatz kartellbedingten Schadens wegen Zahlung von überhöhten Preisen aufgrund

  • OLG Düsseldorf, 23.01.2019 - U (Kart) 18/17

    Anforderungen an den Nachweis der Anwendung einer Kartellabsprache auf

  • LG Stuttgart, 20.01.2022 - 30 O 176/19

    Sammelklage-Inkasso, Rundholzvermarktung - Fehlende Aktivlegitimaton eines

  • LG Stuttgart, 28.02.2019 - 30 O 11/18
  • LG Dortmund, 04.10.2017 - 8 O 24/16
  • BGH, 23.09.2020 - KZR 5/19

    Schadensersatzklage wegen kartellrechtswidriger Absprachen gegen Hersteller von

  • LG Stuttgart, 28.11.2019 - 30 O 269/17

    Kartellschadensersatzanspruch aufgrund des sog. Lkw-Kartells: Voraussetzungen

  • OLG Frankfurt, 17.11.2015 - 11 U 73/11

    Zur Berechnung eines Kartell-Schadensersatzanspruchs (Ermittlung des

  • BGH, 05.12.2023 - KZR 46/21

    LKW-Kartell

  • LG Stuttgart, 14.02.2022 - 53 O 263/21

    Leasingvermittlung beim LKW-Kartell - Schadensersatz im Rahmen des LKW-Kartells

  • LG Dortmund, 28.06.2017 - 8 O 89/14
  • BGH, 24.01.2017 - KZR 47/14

    VBL-Gegenwert II - Kartellrechtsverstoß: Beschränkung von Verhaltensspielräumen

  • LG Stuttgart, 17.12.2020 - 30 O 217/17

    Schadenersatz aufgrund des von der Europäischen Kommission festgestellten sog.

  • LG Ravensburg, 12.02.2021 - 2 O 393/20

    Vorabentscheidungsersuchen an den EuGH zur Auslegung der Rahmenrichtlinie für die

  • LG Stuttgart, 19.07.2018 - 30 O 33/17

    Gemeinschaftsrechtswidriges Kartell: Schadensersatz gegen Kartellbeteiligte

  • BGH, 19.05.2020 - KZR 70/17

    Schienenkartell III

  • LG Stuttgart, 19.12.2019 - 30 O 116/18

    Kartellschadensersatzanspruch eines Lastwagenkäufers: Bindungswirkung der

  • LG Stuttgart, 28.02.2019 - 30 O 311/17
  • BGH, 06.12.2011 - KVR 95/10

    Total/OMV

  • BGH, 16.12.2021 - I ZR 201/20

    ÖKO-TEST III - Markenverletzung: Verwendung einer ein Testlogo darstellenden

  • OLG Düsseldorf, 15.04.2013 - 4 Kart 2/10

    Hohe Geldbußen gegen "Flüssiggas-Kartell"

  • OLG Schleswig, 17.02.2020 - 16 U 43/19

    LKW-Kartell - Anspruch auf Kartellschadensersatz beim Erwerb von Fahrzeugen der

  • LG Düsseldorf, 17.12.2013 - 37 O 200/09

    Urteil im Zementkartellverfahren - Schadensersatzklage gegen acht

  • LG Stuttgart, 09.12.2021 - 30 O 29/17

    Kartellschadensersatz Pass on - Schadenswälzung ("pass-on") bei einem vom

  • LG Stuttgart, 30.04.2018 - 45 O 1/17

    Schadensersatzansprüche eines Lkw-Käufers gegen den Lkw-Hersteller wegen eines

  • LG Berlin, 16.06.2016 - 67 S 125/16

    Wohnraummiete: Zahlungsverzugskündigung nebst Räumungsklage bei Mietrückstand

  • OLG Naumburg, 30.07.2021 - 7 Kart 2/20

    Kartellschadensersatz aufgrund eines Lkw-Kartells

  • OLG Düsseldorf, 08.05.2019 - U (Kart) 11/18

    Anspruch auf Kartellschadensersatz

  • OLG Düsseldorf, 18.12.2019 - 18 U 58/18

    Unzulässige Abschalteinrichtung: Hersteller muss Dieselfahrzeuge zurücknehmen

  • OLG Jena, 22.02.2017 - 2 U 583/15

    Voraussetzungen eines kartellrechtlichen Schadensersatzanspruchs in

  • OLG Karlsruhe, 31.07.2013 - 6 U 51/12

    Formularmäßige Vereinbarung einer Schadensersatzverpflichtung in einem Vertrag

  • OLG Stuttgart, 23.02.2023 - 2 U 77/19

    Lkw-Kartell - Kartellschadensersatz für Endkunden im LKW-Kartell:

  • OLG Stuttgart, 09.12.2021 - 2 U 389/19

    Voraussetzungen für den Erlass eines Grundurteils im Kartellschadensprozess;

  • LG Stuttgart, 14.12.2018 - 30 O 26/17

    Schadensersatzanspruch bei Kartellverstoß: Sekundäre Darlegungslast des

  • OLG Düsseldorf, 29.08.2018 - U (Kart) 12/17
  • OLG Düsseldorf, 29.08.2018 - U (Kart) 11/17
  • BGH, 28.06.2022 - KZR 46/20

    Vorliegen eines kartellbedingten Schadens bei Bezug der Waren durch

  • LG Dortmund, 04.11.2020 - 8 O 26/16
  • LG Dortmund, 03.02.2021 - 8 O 116/14
  • OLG München, 08.03.2018 - U 3497/16

    Schadensersatzpflicht wegen "Schienenkartell" bejaht

  • OLG Düsseldorf, 23.01.2019 - U (Kart) 17/17
  • LG Stuttgart, 31.03.2022 - 30 O 303/17

    Ansprüche eine Möbelhandelsunternehmens auf Schadensersatz wegen eines von der

  • OLG Düsseldorf, 10.02.2021 - U (Kart) 8/19
  • OLG Karlsruhe, 24.10.2018 - 6 U 120/16

    Rückzahlung von bereits geleisteten Gegenwertzahlungen bei Beendigung der

  • OLG Stuttgart, 27.07.2023 - 2 U 115/22

    Schadensersatzanspruch wegen LKW-Kartell auch bei Leasing

  • LG Frankfurt/Main, 30.03.2016 - 6 O 358/14
  • BGH, 22.07.2014 - KZR 27/13

    Stromnetznutzungsentgelt VI - Bereicherungsrechtliche Rückforderung von

  • OLG Düsseldorf, 16.09.2013 - U (Kart) 46/12

    Höhe des Entgelts für die Überlassung von Teilnehmerdaten an einen

  • LG Berlin, 06.08.2013 - 16 O 193/11

    Fahrtreppen, Schadensersatz in Altfällen - Kartellverstoß: Schadensersatzanspruch

  • LG Kassel, 22.02.2018 - 8 O 2217/14
  • LG Nürnberg-Fürth, 14.01.2021 - 19 O 9454/15

    Kartellrechtlicher Schadensersatzanspruch gegen Süßwarenhersteller

  • LG Frankfurt/Main, 10.08.2018 - 3 O 239/16
  • OLG Düsseldorf, 18.12.2019 - 18 U 16/19

    Unzulässige Abschalteinrichtung: Hersteller muss Dieselfahrzeuge zurücknehmen

  • LG Kiel, 18.04.2019 - 6 O 108/18

    LKW-Kartell - Wettbewerbsbeschränkung: Anscheinsbeweis für Kartellbetroffenheit

  • LG München I, 27.07.2016 - 37 O 24526/14

    Anscheinsbeweis für Kartellbefangenheit

  • LG Düsseldorf, 08.09.2016 - 37 O 27/11

    Schadensersatzanspruch wegen Kartellrechtsverstößen im Bereich Fahrtreppen und

  • LG Stuttgart, 28.02.2019 - 30 O 310/17
  • OLG Düsseldorf, 23.01.2019 - U (Kart) 19/17

    Anspruch auf Kartellschadensersatz dem Grunde nach

  • BGH, 23.01.2018 - KZR 48/15

    Zulassung eines Autohauses als Vertragswerkstatt für Fahrzeuge der Marken Jaguar

  • OLG Düsseldorf, 06.03.2019 - U (Kart) 15/18

    Voraussetzungen des Kartellschadensersatzanspruchs

  • BGH, 08.02.2022 - KZR 89/20

    EU-Kartellrechtliches Missbrauchsverbot: Beanstandung des Preissystems eines

  • LG Stuttgart, 23.07.2018 - 30 O 37/17

    Schadensersatzanspruch wegen Kartellrechtsverstoßes: Beweis des Entstehens eines

  • OLG Karlsruhe, 10.04.2019 - 6 U 126/17

    Maschinengeschirrspülmittelkartell - Kartellschadensersatz für eine

  • OLG Düsseldorf, 05.03.2019 - U (Kart) 17/17
  • LG Mannheim, 23.06.2023 - 14 O 103/18

    Zuckerkartell - Bestimmung des Kartellschadensersatzes bei einem Zucker-Kartell

  • BGH, 22.03.2018 - I ZR 76/17

    Möglichkeit der Aussetzung eines Rechtsstreits bis zur Zustellung einer in einem

  • LG Stuttgart, 28.04.2022 - 30 O 17/18

    Zulässigkeit eines Sammelklageninkasso von verschiedenen

  • LG München I, 19.02.2021 - 37 O 10526/17

    Schadensersatzanspruch im Zusammenhang mit sog. "Lkw-Kartell"

  • OLG Hamm, 05.03.2020 - 13 U 326/18

    "Dieselskandal"; Nutzungsentschädigung; Reparaturkosten; Erweiterung des

  • LG Hannover, 15.10.2018 - 18 O 19/17
  • BGH, 09.07.2013 - KZR 15/12

    Calciumcarbid-Kartell

  • OLG Düsseldorf, 22.08.2018 - U (Kart) 2/17
  • BGH, 03.12.2019 - KZR 27/17

    Anspruch eines Auftraggebers auf Ersatz eines kartellbedingten Schadens bei

  • KG, 28.06.2018 - 2 U 13/14

    Schienenkartell - Kartellrecht: Schadensersatzanspruch nach bestandskräftigem

  • BGH, 20.02.2019 - VIII ZR 189/18

    Ansatz einer materiell-rechtlich nicht angefallenen Umsatzsteuer für die

  • OLG Dresden, 13.01.2021 - U 8/15

    Kartellverstoß durch Preisbildung eines Eisenbahninfrastrukturunternehmens

  • LG Frankfurt/Main, 30.03.2016 - 6 O 464/14

    Entscheidungsform: Teilgrund- und Teilendurteil

  • LG Berlin, 27.05.2021 - 16 O 241/17

    Gasisolierte Schaltanlagen, GIS-Kartell - Schadensersatzanspruch bei Vereinbarung

  • OLG Düsseldorf, 19.06.2013 - 4 Kart 2/13

    Flüssiggas Kundenschutzabsprachen

  • OLG Celle, 12.08.2021 - 13 U 120/16

    Zulässigkeit eines Grundurteils im Schadensersatzprozess wegen unzulässiger

  • OLG Stuttgart, 12.04.2022 - 1 U 205/18

    Fondsgesellschaften Schadensersatz wegen Aktienkäufen in Zusammenhang mit dem

  • LG Mannheim, 24.01.2017 - 2 O 195/15

    Kartellschadensersatz: Hemmung der Anspruchsverjährung durch kartellbehördliches

  • BGH, 03.12.2019 - KZR 23/17

    Verjährung des Anspruchs auf Ersatz kartellbedingten Schadens durch Überhöhung

  • BGH, 03.12.2019 - KZR 25/17

    Revision gegen ein Urteil nach einer Klage auf Ersatz kartellbedingten Schadens

  • OLG Düsseldorf, 20.02.2013 - 2 U (Kart) 1/12

    Billigkeit der Preisbestimmung durch den Betreiber eines Stromverteilnetzes

  • LG Stuttgart, 18.02.2019 - 30 O 72/18

    Erlaubnisbedürftige Rechtsdienstleistung: Parteifähigkeit einer zum Zwecke der

  • LG Hannover, 16.02.2017 - 25 O 28/13
  • OLG Hamburg, 30.11.2012 - 1 U 74/11

    Sportwettenmonopol: Örtliche Zuständigkeit für Staatshaftungsansprüche eines

  • LG Nürnberg-Fürth, 14.01.2021 - 19 O 4274/19

    Schadensersatz im Zusammenhang mit dem sog. "Lkw-Kartell"

  • OLG Düsseldorf, 30.01.2020 - 15 U 18/19

    VW haftet im Abgasskandal auch für Nachforderungen bei der Kfz-Steuer

  • LG Dortmund, 13.03.2023 - 8 O 7/20
  • OLG Frankfurt, 24.11.2017 - 11 U 56/16

    Zur Auslegung von § 33 Abs. 5 GWG

  • LG Ravensburg, 09.03.2021 - 2 O 315/20
  • OLG Karlsruhe, 27.08.2014 - 6 U 115/11

    Ausscheiden eines Arbeitgebers aus einer Beteiligungsvereinbarung mit der

  • BGH, 08.08.2022 - KZR 111/18

    VBL-Gegenwert III - Kartellrechtsverstoß: Rechtsfolgen der rückwirkenden

  • OLG München, 05.02.2020 - 13 U 4071/18

    Rückabwicklung eines Kaufvertrages über ein Fahrzeug mit Dieselmotor

  • OLG Naumburg, 12.12.2019 - 12 U 91/19

    Schadensersatzanspruch gegen Fahrzeughersteller wegen Implementierung einer

  • LG Köln, 15.05.2018 - 31 O 215/15

    Schadensersatzansprüche für Aufträge über den Bezug von Gleisoberbaumaterialien

  • LG Köln, 15.05.2018 - 31 O 236/15

    Kartellrechtliche Schadensersatzansprüche für Aufträge über den Bezug von

  • BGH, 08.02.2022 - KZR 8/21

    Kartellsache: Missbrauch der marktbeherrschenden Stellung eines

  • LG Nürnberg-Fürth, 16.08.2018 - 19 O 9571/14

    Anforderungen an den Anscheinsbeweis für die Kartellbetroffenheit -

  • LG Köln, 15.05.2018 - 31 O 133/14
  • LG Köln, 15.05.2018 - 31 O 540/14

    Kartellrechtliche Schadensersatzansprüche für Aufträge über den Bezug von

  • OLG Karlsruhe, 27.08.2014 - 6 U 116/11

    VBL-modifiziertes Erstattungsmodell II

  • BGH, 13.11.2018 - EnZR 39/17

    Bestehen eines Entschädigungsanspruchs durch Festlegung des verbindlichen

  • LG Köln, 15.05.2018 - 31 O 340/14
  • LG Frankfurt/Main, 30.05.2018 - 6 O 334/17
  • OLG Hamm, 02.04.2020 - 13 U 560/18

    Rückgängigmachung eines Kaufvertrags über ein Gebrauchtfahrzeug mit einem Motor

  • OLG München, 09.02.2012 - U 3283/11

    Gesamtschuldnerinnenausgleich unter mehreren Unternehmen bei einer von der

  • LG Stuttgart, 17.12.2020 - 30 O 122/18

    Voraussetzungen des Kartellschadensersatzanspruchs aufgrund des sog. Lkw-Kartells

  • OLG Düsseldorf, 08.05.2019 - U (Kart) 9/18

    Kartellschadensersatz wegen eines Schienenvertriebskartells

  • OLG München, 28.06.2018 - 29 U 2644/17

    Schadensersatz gegen Weichenkartell

  • OLG Nürnberg, 19.07.2016 - 3 U 116/16

    Zu den Voraussetzungen eines Schadensersatzanspruchs im Kartellrecht

  • OLG Düsseldorf, 13.08.2014 - 2 U (Kart) 2/13

    Rückforderung überzahlter Netznutzungsentgelte für die Lieferung elektrischer

  • OLG Düsseldorf, 03.06.2020 - U (Kart) 16/19
  • OLG Hamm, 12.03.2020 - 13 U 306/18

    Erwerb eines vom Dieselskandal betroffenen Kfz mit einem Motor der Baureihe EA

  • OLG Frankfurt, 05.08.2021 - 11 U 67/18

    Fortbestehendes Feststellungsinteresse; Wahrscheinlichkeit des Schadenseintritts

  • LG Hamburg, 01.09.2017 - 315 O 356/14

    Anspruch auf Ersatz des durch das Preis- und Kundenschutzkartell entstandenen

  • LG Stuttgart, 12.11.2018 - 45 O 6/17

    Wettbewerbsbeschränkung: Kartellschadensersatzanspruch eines

  • LG Dortmund, 22.02.2022 - 8 O 1/20
  • BGH, 13.04.2021 - KZR 20/20

    Kartellrechtlicher Schadensersatzanspruch: Schadensersatz wegen Erwerbs eines

  • OLG Düsseldorf, 08.05.2019 - U (Kart) 8/18
  • OLG Düsseldorf, 08.05.2019 - U (Kart) 10/18

    Schadensersatzansprüche eines Unternehmens des öffentlichen Personennahverkehrs

  • BGH, 18.12.2013 - III ZR 219/13

    Deliktischer Schutz sonstiger Rechte: Selbstständiges Fischereirecht in Bayern in

  • OLG Stuttgart, 17.03.2022 - 2 U 64/20

    Lkw-Kartell; Kartellrechtliche Schadensersatzansprüche; Verjährung bei

  • BGH, 10.02.2021 - KZR 94/18

    Zahlung von Schadensersatz als Anspruch eines Verkehrsunternehmens wegen

  • LG Dortmund, 04.03.2020 - 8 O 2/20
  • OLG Düsseldorf, 11.03.2020 - 18 U 184/19

    Haftung des Herstellers eines vom sog. Diesel-Abgasskandal betroffenen Pkw wegen

  • LG Hamburg, 11.06.2020 - 316 O 8/20

    Schadensersatz für einen vom Diesel-Abgasskandal betroffenen Pkw

  • OLG Düsseldorf, 26.09.2018 - U (Kart) 24/17
  • Generalanwalt beim EuGH, 30.01.2014 - C-557/12

    KONE u.a. - Wettbewerb - Kartellrecht - Private Durchsetzung -

  • BGH, 17.01.2023 - VI ZR 316/20

    Diesel-Abgasskandal: Abzug einer Nutzungsentschädigung im Wege des

  • OLG Düsseldorf, 24.04.2013 - 2 U (Kart) 8/12

    Billigkeit der Preisbestimmung durch den Betreiber eines Stromverteilnetzes

  • LG Ravensburg, 31.03.2021 - 2 O 339/19

    Vorabentscheidungsersuchen an den EuGH zur Auslegung der

  • LG Hagen, 22.04.2020 - 2 O 206/19
  • LG Stuttgart, 19.12.2019 - 30 O 8/18

    LKW-Kartell - Lkw-Kartell: Voraussetzungen des Kartellschadensersatzanspruchs

  • LG Dortmund, 30.08.2023 - 8 O 16/23
  • OLG Brandenburg, 14.09.2023 - 10 U 43/23

    Schadensersatz wegen verzögerte Rückgabe eines vermieteten Wohnmobils

  • LG Köln, 03.12.2019 - 33 O 31/18
  • OLG Stuttgart, 21.01.2016 - 2 U 89/15

    Bestimmung des Netznutzungsentgelts nach billigem Ermessen: Indizwirkung der

  • OLG Oldenburg, 01.09.2020 - 2 U 43/20

    Sachmängelhaftung eines Fußbodenverlegers: Umfang der Überprüfungspflicht im

  • LG Stuttgart, 11.02.2019 - 45 O 4/17

    LKW-Kartell - Schadensersatzansprüche eines Speditionsunternehmens bei einem

  • LG Nürnberg-Fürth, 20.08.2020 - 19 O 9339/16

    Schadensersatz im Zusammenhang mit sog. "Lkw-Kartell"

  • OLG Düsseldorf, 22.01.2020 - 18 U 64/19

    Erwerb eines vom Dieselskandal betroffenen VW Touran TDI mit einem Motor der

  • LG München I, 07.06.2019 - 37 O 6039/18

    Voraussetzungen für eine Schadensersatzpflicht wegen eines Kartellverstoßes

  • LG Nürnberg-Fürth, 20.08.2020 - 19 O 7770/18

    Kartellrechtlicher Schadensersatz im Zusammenhang mit dem sog. "Lkw-Kartell"

  • OLG München, 04.03.2020 - 13 U 1934/19

    Anforderungen an den Sachvortrag - Informationspflicht innerhalb einer

  • OLG Düsseldorf, 18.03.2020 - 18 U 146/19

    Rechte des Käufers eines vom sogenannten Diesel-Abgasskandal betroffenen Pkw

  • LG Stuttgart, 21.12.2018 - 45 O 10/17

    Kartellschadensersatz: Anspruch aufgrund des Erwerbs kartellbedingt überteuerter

  • LG Nürnberg-Fürth, 17.05.2018 - 19 O 9546/16

    Schadensersatzanspruch wegen Kartellverstoßes - Süßwarenkartell

  • OLG Stuttgart, 04.07.2023 - 20 Kap 2/17

    Kapitalanleger-Musterverfahren: Antrag auf Berichtigung des Tatbestands eines

  • OLG Düsseldorf, 11.03.2020 - 18 U 221/19

    Erwerb eines vom Dieselskandal betroffenen VW Tiguan TDI mit einem Motor der

  • OLG München, 04.03.2020 - 13 U 3669/19

    Schadensersatz aufgrund fehlerhafter Angaben zum Dieselmotortyp - Zweiterwerber

  • OLG Naumburg, 01.04.2020 - 12 U 198/19

    Verjährung der aufgrund des sog. Abgas-Dieselskandals bestehenden Ansprüche:

  • OLG Düsseldorf, 11.03.2020 - 18 U 222/19

    Erwerb eines vom Dieselskandal betroffenen Audi Q3 TDI mit einem Motor der

  • OLG Düsseldorf, 11.03.2020 - 18 U 170/19

    Erwerb eines vom Dieselskandal betroffenen VW Touran Comfortline mit einem Motor

  • OLG Düsseldorf, 22.01.2020 - 18 U 218/19

    Erwerb eines vom Dieselskandal betroffenen VW Tiguan TDI mit einem Motor der

  • LG Dortmund, 25.01.2023 - 8 O 7/20
  • OLG Düsseldorf, 22.01.2020 - 18 U 176/19

    Erwerb eines vom Dieselskandal betroffenen VW Passat mit einem Motor der Baureihe

  • OLG Düsseldorf, 08.04.2020 - 18 U 217/19
  • OLG Düsseldorf, 22.01.2020 - 18 U 212/19

    Erwerb eines vom Dieselskandal betroffenen VW Golf mit einem Motor der Baureihe

  • OLG Frankfurt, 31.10.2018 - 15 U 134/14

    Gläubigerbenachteiligung: Abgleich der Vermögenslagen vor und nach angefochtener

  • LG Hof, 25.05.2022 - 32 O 50/22

    Kein Schadensersatz wegen unzulässiger Abschalteinrichtungen im Zusammenhang mit

  • OLG Düsseldorf, 08.04.2022 - 4 U 22/21

    Anspruch eines Rechtsanwalts aus einer Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung

  • OLG Oldenburg, 06.02.2020 - 8 U 214/19

    Rückabwicklung eines Kaufvertrages über ein Kraftfahrzeug; Unzulässige

  • LG Stuttgart, 14.03.2019 - 30 O 234/17

    LKW-Kartell, Aussetzung des Verfahrens - Schadensersatzklage eines Betroffenen

  • LG Nürnberg-Fürth, 05.03.2020 - 19 O 393/17

    Schadensersatzansprüche wegen eines vermeintlichen "LKW-Kartells"

  • LG Düsseldorf, 10.03.2016 - 14d O 3/15

    Verpflichtung eines ausländischen Markenrechtsinhabers zur Bentragung der

  • OLG Frankfurt, 06.03.2023 - 26 U 65/22

    Bemessung des kleinen Schadensersatzes in Dieselfällen

  • OLG München, 28.04.2020 - 30 U 4258/19

    Schadensersatz aufgrund des Erwerbs eines vom sogenannten Abgasskandal

  • LG Nürnberg-Fürth, 05.03.2020 - 19 O 1360/18

    Kartellrechtlicher Schadensersatz im Zusammenhang mit dem sog. "Lkw-Kartell"

  • OLG Nürnberg, 24.04.2017 - 13 U 35/17

    Berufung, Leistungen, Kaufvertrag, Beschaffenheit, Gutachten,

  • LG Ravensburg, 09.03.2021 - 2 O 366/20

    Vorabentscheidungsersuchen an den EuGH zur Auslegung der Rahmenrichtlinie für die

  • LG Bonn, 29.03.2012 - 14 O 114/11

    Auslegung von AGB betreffend die Einbeziehung des Weltpostvertrages;

  • OLG Brandenburg, 26.08.2021 - 12 U 53/21

    Erwerb eines vom Dieselskandal betroffenen Skoda mit einem Motor der Baureihe EA

  • LG Nürnberg-Fürth, 20.08.2020 - 19 O 1361/18

    Schadensersatz im Zusammenhang mit sog. "Lkw-Kartell"

  • OLG Braunschweig, 21.12.2021 - 7 U 49/21

    Schadensersatz nach Erwerb eines vom Dieselskandal betroffenen Fahrzeuges; Kein

  • LG Nürnberg-Fürth, 17.12.2020 - 19 O 4583/19

    Kartellrechtlicher Schadensersatz im Zusammenhang mit dem sog. "Lkw-Kartell"

  • OLG Celle, 05.06.2014 - 13 U 144/13

    Pflicht eines Netzbetreibers zur Veröffentlichung von Vergleichen über die

  • LG Düsseldorf, 25.06.2012 - 37 O 180/09

    Erstattung des behaupteten unbillig erhöhten Teils des Nutzungsentgelts für ein

  • LG Stuttgart, 18.02.2019 - 45 O 13/17

    Kartellschadenersatz: Bindungswirkung eines seitens der Europäischen Kommission

  • LG Stuttgart, 05.03.2020 - 30 O 261/17

    Nigeria-Exportfahrzeuge - Lkw-Kartell-Schadenersatzanspruch für afrikanisches

  • LG Kassel, 21.02.2018 - 4 O 1157/15
  • LG Stuttgart, 11.10.2016 - 41 O 100/13

    Kartellrecht: Rückforderung überhöhter Netznutzungsentgelte als

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