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   BGH, 28.06.2016 - X ZR 5/15   

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https://dejure.org/2016,20673
BGH, 28.06.2016 - X ZR 5/15 (https://dejure.org/2016,20673)
BGH, Entscheidung vom 28.06.2016 - X ZR 5/15 (https://dejure.org/2016,20673)
BGH, Entscheidung vom 28. Juni 2016 - X ZR 5/15 (https://dejure.org/2016,20673)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • IWW

    § 4 UKlaG, § 5 UKlaG, § 12 Abs. 4, 5 UWG

  • Wolters Kluwer

    Antrag auf Herabsetzung des Streitwerts unter Würdigung der Gesamtumstände auf einen hinsichtlich des Kostenrisikos zumutbaren Betrag; Bemessung der Verpflichtung einer Partei zur Zahlung von Gerichtskosten nach einem ihrer Wirtschaftslage angepassten Teil des ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Antrag auf Herabsetzung des Streitwerts unter Würdigung der Gesamtumstände auf einen hinsichtlich des Kostenrisikos zumutbaren Betrag; Bemessung der Verpflichtung einer Partei zur Zahlung von Gerichtskosten nach einem ihrer Wirtschaftslage angepassten Teil des ...

  • rechtsportal.de

    Antrag auf Herabsetzung des Streitwerts unter Würdigung der Gesamtumstände auf einen hinsichtlich des Kostenrisikos zumutbaren Betrag; Bemessung der Verpflichtung einer Partei zur Zahlung von Gerichtskosten nach einem ihrer Wirtschaftslage angepassten Teil des ...

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Unterlassungsklage - wenn der Verbraucherverband verliert...

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 17.03.2011 - I ZR 183/09

    Streitwertherabsetzung II

    Auszug aus BGH, 28.06.2016 - X ZR 5/15
    Tritt jedoch als Kläger ein Verbraucherverband auf, ist die Frage, ob die Belastung mit den Prozesskosten nach dem vollen Streitwert nicht tragbar erscheint, nach weniger strengen Maßstäben zu beurteilen als bei Klagen von Wettbewerbsverbänden (BGH, Beschluss vom 17. März 2011 - I ZR 183/09, WRP 2011, 752 Rn. 6 - Streitwertherabsetzung II).
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