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   BGH, 28.06.2016 - X ZR 50/14   

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https://dejure.org/2016,26972
BGH, 28.06.2016 - X ZR 50/14 (https://dejure.org/2016,26972)
BGH, Entscheidung vom 28.06.2016 - X ZR 50/14 (https://dejure.org/2016,26972)
BGH, Entscheidung vom 28. Juni 2016 - X ZR 50/14 (https://dejure.org/2016,26972)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • IWW

    § 117 Abs. 2 InsO, § 115 Abs. 2 InsO, § 81 Abs. 1 Satz 2 PatG, § 263 ZPO, § 269 Abs. 1 ZPO, § 81 Abs. 1 S. 2 PatG, § 265 Abs. 2 ZPO, Art. 54 Abs. 2 EPÜ, § 121 Abs. 2 PatG, § 91 Abs. 1, § 97 Abs. 1 ZPO

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Streitpatent betreffend die Verwendung von Xanthophyllen als einer Gruppe von Carotinoiden, insbesondere von Astaxanthin, zur Herstellung eines Medikaments; Bereitstellung eines Medikaments zur Verbesserung der physischen Leistungsfähigkeit der Muskeln von Menschen oder ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Streitpatent betreffend die Verwendung von Xanthophyllen als einer Gruppe von Carotinoiden, insbesondere von Astaxanthin, zur Herstellung eines Medikaments; Bereitstellung eines Medikaments zur Verbesserung der physischen Leistungsfähigkeit der Muskeln von Menschen oder ...

  • rechtsportal.de

    Streitpatent betreffend die Verwendung von Xanthophyllen als einer Gruppe von Carotinoiden, insbesondere von Astaxanthin, zur Herstellung eines Medikaments; Bereitstellung eines Medikaments zur Verbesserung der physischen Leistungsfähigkeit der Muskeln von Menschen oder ...

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 10.11.1980 - II ZR 96/80

    Anfechtbarkeit eines einen Parteiwechsel auf Seiten des Beklagten für zulässig

    Auszug aus BGH, 28.06.2016 - X ZR 50/14
    Bei einem gewillkürten Parteiwechsel auf Beklagtenseite ist zudem Voraussetzung für das Ausscheiden des bisherigen Beklagten aus dem Rechtsstreit entsprechend § 269 Abs. 1 ZPO von Beginn der mündlichen Verhandlung zur Hauptsache an dessen Zustimmung (vgl. BGH, Urteil vom 10. November 1980 - II ZR 96/80, NJW 1981, 989).
  • BGH, 12.12.2012 - X ZR 134/11

    Polymerzusammensetzung

    Auszug aus BGH, 28.06.2016 - X ZR 50/14
    Bei der Prüfung, ob der Stand der Technik ausgehend von einer Entgegenhaltung dem Fachmann die erfindungsgemäße Lösung nahegelegt hat, ist nicht nur zu berücksichtigen, was sich für den Fachmann unmittelbar und eindeutig aus dieser Entgegenhaltung ergibt, sondern gleichermaßen, was der Fachmann kraft seines Fachwissens aus ihr ableitet (BGH, Urteil vom 12. Dezember 2012 - X ZR 134/11, GRUR 2013, 363 - Polymerzusammensetzung).
  • BPatG, 17.12.2013 - 3 Ni 31/11

    (Patentnichtigkeitsklageverfahren - materiell-rechtliche Übertragung des

    Auszug aus BGH, 28.06.2016 - X ZR 50/14
    Das Patentgericht - dessen Entscheidung insoweit in GRUR 2014, 1029 veröffentlicht ist - hat angenommen, die Nichtigkeitsklage sei gegenüber der zum Klagezeitpunkt als Patentinhaberin im Register eingetragenen B. AB durch Zustellung an den im Register eingetragenen Inlandsvertreter der Beklagten wirksam erhoben worden.
  • BGH, 24.10.1978 - X ZR 42/76

    Rechtsschutzbedürfnis für Klage auf Feststellung der Erfinderschaft

    Auszug aus BGH, 28.06.2016 - X ZR 50/14
    d) Der nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs im Nichtigkeitsverfahren auf die Fälle der Legitimationsänderung nach Eintritt der Rechtshängigkeit entsprechend anzuwendende § 265 Abs. 2 ZPO (vgl. BGH, Urteil vom 24. Oktober 1978 - X ZR 42/76, BGHZ 72, 236, 242 - Aufwärmvorrichtung; Urteil vom 4. Februar 1992 - X ZR 43/91, BGHZ 117, 144, 146 - Tauchcomputer) steht einem vom Kläger ausgehenden Beklagtenwechsel nicht entgegen.
  • BGH, 16.07.1965 - Ia ZR 261/63

    Nichtigkeit eines Patents - Einlegung der Berufung durch eine

    Auszug aus BGH, 28.06.2016 - X ZR 50/14
    c) Zweifel an der Zulässigkeit der gegen die jetzige Beklagte gerichteten Klage bestehen nicht, nachdem diese zuvor als Inhaberin des Streitpatents im Register eingetragen worden ist und damit die passive Prozessführungsbefugnis gemäß § 81 Abs. 1 S. 2 PatG erlangt hat (BGH, Urteil vom 16. Juli 1965 - Ia ZR 261/63, GRUR 1966, 107, 108 - Patentrolleneintrag; Urteil vom 5. Dezember 1995 - X ZR 26/92, GRUR 1996, 190, 195 - Polyferon).
  • BGH, 05.12.1995 - X ZR 26/92

    Voraussetzungen einer Zwangslizenz an einem Arzneimittelwirkstoff

    Auszug aus BGH, 28.06.2016 - X ZR 50/14
    c) Zweifel an der Zulässigkeit der gegen die jetzige Beklagte gerichteten Klage bestehen nicht, nachdem diese zuvor als Inhaberin des Streitpatents im Register eingetragen worden ist und damit die passive Prozessführungsbefugnis gemäß § 81 Abs. 1 S. 2 PatG erlangt hat (BGH, Urteil vom 16. Juli 1965 - Ia ZR 261/63, GRUR 1966, 107, 108 - Patentrolleneintrag; Urteil vom 5. Dezember 1995 - X ZR 26/92, GRUR 1996, 190, 195 - Polyferon).
  • BGH, 28.06.1994 - X ZR 44/93

    Voraussetzungen für die Zulässigkeit einer Nichtigkeitsklage - Kostenhaftung der

    Auszug aus BGH, 28.06.2016 - X ZR 50/14
    a) Im Patentnichtigkeitsverfahren ist ein gewillkürter Beklagtenwechsel in erster Instanz aufgrund Erklärung des Klägers wie eine Klageänderung zu behandeln, deren Zulässigkeit sich grundsätzlich nach den allgemeinen Regeln des Zivilprozessrechts richtet (vgl. zum Klägerwechsel: BGH, Urteil vom 28. Juni 1994 - X ZR 44/93, GRUR 1996, 865, 866 - Parteiwechsel).
  • BGH, 15.05.2012 - X ZR 98/09

    Calcipotriol-Monohydrat

    Auszug aus BGH, 28.06.2016 - X ZR 50/14
    Dabei kann die Überlegung Bedeutung gewinnen, ob sich aus diesen Maßnahmen eine angemessene Erfolgserwartung für die Lösung des sich stellenden technischen Problems ergab (BGH, Urteil vom 15. Mai 2012 - X ZR 98/09, GRUR 2012, 803 - Calcipotriol-Monohydrat).
  • BGH, 04.02.1992 - X ZR 43/91

    Nichtigkeitsklage bei Übertragung des Patents - Lehre zum technischen Handeln bei

    Auszug aus BGH, 28.06.2016 - X ZR 50/14
    d) Der nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs im Nichtigkeitsverfahren auf die Fälle der Legitimationsänderung nach Eintritt der Rechtshängigkeit entsprechend anzuwendende § 265 Abs. 2 ZPO (vgl. BGH, Urteil vom 24. Oktober 1978 - X ZR 42/76, BGHZ 72, 236, 242 - Aufwärmvorrichtung; Urteil vom 4. Februar 1992 - X ZR 43/91, BGHZ 117, 144, 146 - Tauchcomputer) steht einem vom Kläger ausgehenden Beklagtenwechsel nicht entgegen.
  • BGH, 08.07.2022 - V ZR 202/21

    Beschlussersetzungsklage: Vertretung einer Wohnungseigentümergemeinschaft

    Deshalb fehlte es entgegen der Ansicht der Revision an einer Klage gegen die GdWE, auf die diese sich in der mündlichen Verhandlung hätte rügelos einlassen können (vgl. zur konkludenten Einwilligung nach § 263 ZPO BGH, Urteil vom 28. Juni 2016 - X ZR 50/14, juris Rn. 10).

    Zwar setzt der Parteiwechsel im Berufungsrechtszug die Zustimmung sowohl des ausscheidenden als auch des neuen Beklagten voraus (vgl. Senat, Urteil vom 7. Mai 2021 - V ZR 299/19, NJW-RR 2021, 1170 Rn. 19; BGH, Urteil vom 28. Juni 2016 - X ZR 50/14, juris Rn. 9).

  • BAG, 30.03.2022 - 10 AZR 419/19

    Beteiligung an Privatliquidationserlösen - nachgeordnete Ärzte - konkludenter

    Für das mit Schriftsatz vom 28. November 2018 und damit vor Beginn der mündlichen Verhandlung erklärte Ausscheiden der Klinikum O GmbH war deren Zustimmung nicht erforderlich (vgl. BGH 28. Juni 2016 - X ZR 50/14 - Rn. 9 mwN) .
  • BGH, 16.12.2022 - V ZR 34/22

    Parteiwechsel auf Beklagtenseite: Erfordernis eines erneuten

    Er ist zudem entsprechend § 269 Abs. 1 ZPO von Beginn der mündlichen Verhandlung zur Hauptsache an nur mit Zustimmung des bisherigen Beklagten möglich (vgl. Senat, Urteil vom 16. Dezember 2005 - V ZR 230/04, NJW 2006, 1351 Rn. 24; BGH Urteil vom 28. Juni 2016 - X ZR 50/14, BeckRS 2016, 15771 Rn. 9).
  • LG Karlsruhe, 24.11.2017 - 7 O 173/16

    Betriebsgefahr - Nachweis technischer Defekt am Pkw als Brandursache

    Vorliegend handelt es sich demnach um einen Parteiwechsel in Form der Klagänderung nach § 263 ZPO, dem sowohl alte als auch neue Beklagte zugestimmt haben (vgl. dazu BGH, Urteil vom 28.06.2016 - BGH Aktenzeichen X ZR 50/14 = juris Rn. 9 m.w.N.).
  • AG Mainz, 05.10.2021 - 74 C 10/21

    Rubrumsberichtigung oder Parteiwechsel?

    Für einen Beklagtenwechsel, der erst nach Beginn der mündlichen Verhandlung erfolgt, ist nach der Rechtsprechung entsprechend § 269 Abs. 1 ZPO die Zustimmung des bisherigen Beklagten erforderlich (BGH BeckRS 2016, 15771 Rn. 9; NJW 2006, 1351 (1354)).
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