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   BGH, 28.06.2017 - 1 StR 624/16   

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https://dejure.org/2017,34791
BGH, 28.06.2017 - 1 StR 624/16 (https://dejure.org/2017,34791)
BGH, Entscheidung vom 28.06.2017 - 1 StR 624/16 (https://dejure.org/2017,34791)
BGH, Entscheidung vom 28. Juni 2017 - 1 StR 624/16 (https://dejure.org/2017,34791)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 261 StPO, § 15 StGB
    Beweiswürdigung im Strafurteil wegen Umsatzsteuerhinterziehung: Nachweis bedingt vorsätzlichen Handelns

  • IWW

    § 349 Abs. 4 StPO, § 349 Abs. 2 StPO, § 103 StPO, § 261 StPO

  • Wolters Kluwer

    Tatrichterliche Beweiswürdigung in Bezug auf die Begründung des subjektiven Tatbestandes der Steuerhinterziehung; Tragfähige Begründung der Annahme eines bedingten Vorsatzes; Einstellung wesentlicher den Angeklagten entlastender Indizien in eine Gesamtwürdigung; ...

  • rewis.io

    Beweiswürdigung im Strafurteil wegen Umsatzsteuerhinterziehung: Nachweis bedingt vorsätzlichen Handelns

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Tatrichterliche Beweiswürdigung in Bezug auf die Begründung des subjektiven Tatbestandes der Steuerhinterziehung; Tragfähige Begründung der Annahme eines bedingten Vorsatzes; Einstellung wesentlicher den Angeklagten entlastender Indizien in eine Gesamtwürdigung; ...

  • rechtsportal.de

    StPO § 103 ; StPO § 261
    Tatrichterliche Beweiswürdigung in Bezug auf die Begründung des subjektiven Tatbestandes der Steuerhinterziehung; Tragfähige Begründung der Annahme eines bedingten Vorsatzes; Einstellung wesentlicher den Angeklagten entlastender Indizien in eine Gesamtwürdigung; ...

  • datenbank.nwb.de

    Beweiswürdigung im Strafurteil: Nachweis bedingt vorsätzlichen Handelns

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • beck-blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Beweisergebnisse isoliert dargestellt....und dann bei Vorsatz vergessen....

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Bedingt vorsätzliches Handeln - und die erforderliche Gesamtbetrachtung

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Bedingter Vorsatz - Wissen und Wollen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2017, 385
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 11.10.2016 - 1 StR 248/16

    Überspannte Anforderungen an die Beweiswürdigung des Tatgerichts bei der

    Auszug aus BGH, 28.06.2017 - 1 StR 624/16
    Ihre Bejahung oder Verneinung kann nur auf der Grundlage einer Gesamtbetrachtung aller objektiven und subjektiven Umstände erfolgen (vgl. BGH, Urteile vom 23. Februar 2012 - 4 StR 608/11, NStZ 2012, 443, 444 und vom 11. Oktober 2016 - 1 StR 248/16, NStZ 2017, 25; Beschluss vom 21. Dezember 2016 - 1 StR 112/16, NStZ 2017, 337).
  • BGH, 12.01.2017 - 1 StR 360/16

    Tatrichterliche Beweiswürdigung (Darstellung im Urteil: erforderliche

    Auszug aus BGH, 28.06.2017 - 1 StR 624/16
    Dabei dürfen die einzelnen Beweisergebnisse nicht nur isoliert gewertet werden, sondern müssen in eine umfassende Gesamtwürdigung eingestellt worden sein (BGH, Urteile vom 5. Dezember 2013 - 4 StR 371/13, NStZ-RR 2014, 87; vom 2. April 2015 - 3 StR 635/14 und vom 12. Januar 2017 - 1 StR 360/16, NStZ-RR 2017, 185).
  • BGH, 21.12.2016 - 1 StR 112/16

    Beihilfe durch berufstypische Handlungen (Voraussetzungen); erforderlicher Inhalt

    Auszug aus BGH, 28.06.2017 - 1 StR 624/16
    Ihre Bejahung oder Verneinung kann nur auf der Grundlage einer Gesamtbetrachtung aller objektiven und subjektiven Umstände erfolgen (vgl. BGH, Urteile vom 23. Februar 2012 - 4 StR 608/11, NStZ 2012, 443, 444 und vom 11. Oktober 2016 - 1 StR 248/16, NStZ 2017, 25; Beschluss vom 21. Dezember 2016 - 1 StR 112/16, NStZ 2017, 337).
  • BGH, 07.10.2014 - 1 StR 182/14

    Umsatzsteuerhinterziehung (Umsatzsteuerkarussell; Vollendung bei

    Auszug aus BGH, 28.06.2017 - 1 StR 624/16
    Möglicherweise kommt insofern eine mittelbare Täterschaft des Angeklagten oder eine Beihilfe zur Steuerhinterziehung in Betracht (BGH, Urteil vom 7. Oktober 2014 - 1 StR 182/14, Rn. 34 f., wistra 2015, 188).
  • BGH, 02.04.2015 - 3 StR 635/14

    Rechtsfehlerhafte Beweiswürdigung beim freisprechenden Urteil aufgrund fehlender

    Auszug aus BGH, 28.06.2017 - 1 StR 624/16
    Dabei dürfen die einzelnen Beweisergebnisse nicht nur isoliert gewertet werden, sondern müssen in eine umfassende Gesamtwürdigung eingestellt worden sein (BGH, Urteile vom 5. Dezember 2013 - 4 StR 371/13, NStZ-RR 2014, 87; vom 2. April 2015 - 3 StR 635/14 und vom 12. Januar 2017 - 1 StR 360/16, NStZ-RR 2017, 185).
  • BGH, 19.04.2016 - 5 StR 498/15

    Rechtsfehlerhafte Beweiswürdigung bei der Ablehnung des Tötungseventualvorsatzes

    Auszug aus BGH, 28.06.2017 - 1 StR 624/16
    a) Bedingt vorsätzliches Handeln setzt nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. nur BGH, Urteil vom 19. April 2016 - 5 StR 498/15, NStZ-RR 2016, 204) voraus, dass der Täter den Eintritt des tatbestandlichen Erfolges als möglich und nicht ganz fernliegend erkennt (Wissenselement), weiter dass er ihn billigt oder sich um des erstrebten Zieles willen zumindest mit der Tatbestandsverwirklichung abfindet (Willenselement).
  • BGH, 01.07.2008 - 1 StR 654/07

    Rechtsfehlerhafte Beweiswürdigung beim Freispruch vom Vorwurf des Totschlags

    Auszug aus BGH, 28.06.2017 - 1 StR 624/16
    Die tatsächlichen Schlussfolgerungen des Tatgerichts müssen nicht zwingend sein; es genügt, dass sie möglich sind und das Tatgericht von ihrer Richtigkeit überzeugt ist (vgl. BGH, Urteile vom 30. März 2004 - 1 StR 354/03, NStZ-RR 2004, 238 und vom 1. Juli 2008 - 1 StR 654/07).
  • BGH, 23.02.2012 - 4 StR 608/11

    Überzeugungsbildung beim Tötungsvorsatz (dolus eventualis: Nachtatverhalten,

    Auszug aus BGH, 28.06.2017 - 1 StR 624/16
    Ihre Bejahung oder Verneinung kann nur auf der Grundlage einer Gesamtbetrachtung aller objektiven und subjektiven Umstände erfolgen (vgl. BGH, Urteile vom 23. Februar 2012 - 4 StR 608/11, NStZ 2012, 443, 444 und vom 11. Oktober 2016 - 1 StR 248/16, NStZ 2017, 25; Beschluss vom 21. Dezember 2016 - 1 StR 112/16, NStZ 2017, 337).
  • BGH, 21.03.2013 - 3 StR 247/12

    Beweiswürdigung (Beweiswert eines mit der Tatspur übereinstimmenden

    Auszug aus BGH, 28.06.2017 - 1 StR 624/16
    Das Revisionsgericht ist auf die Prüfung beschränkt, ob die Beweiswürdigung des Tatgerichts mit Rechtsfehlern behaftet ist, weil sie Lücken oder Widersprüche aufweist, mit den Denkgesetzen oder gesichertem Erfahrungswissen nicht übereinstimmt oder sich so weit von einer Tatsachengrundlage entfernt, dass sich die gezogenen Schlussfolgerungen letztlich als reine Vermutung erweisen (vgl. BGH, Urteil vom 21. März 2013 - 3 StR 247/12, NStZ 2013, 420 mwN).
  • BGH, 05.12.2013 - 4 StR 371/13

    Beweiswürdigung des Tatrichters (Amtsaufklärungsgrundsatz; Anforderungen an die

    Auszug aus BGH, 28.06.2017 - 1 StR 624/16
    Dabei dürfen die einzelnen Beweisergebnisse nicht nur isoliert gewertet werden, sondern müssen in eine umfassende Gesamtwürdigung eingestellt worden sein (BGH, Urteile vom 5. Dezember 2013 - 4 StR 371/13, NStZ-RR 2014, 87; vom 2. April 2015 - 3 StR 635/14 und vom 12. Januar 2017 - 1 StR 360/16, NStZ-RR 2017, 185).
  • BGH, 30.03.2004 - 1 StR 354/03

    Freie Beweiswürdigung beim Freispruch (Vergewaltigung; in dubio pro reo;

  • BGH, 24.09.2019 - 1 StR 346/18

    Vorenthalten und Veruntreuen von Sozialversicherungsbeiträgen (Begriff des

    Bedingt vorsätzliches Handeln setzt nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. zuletzt BGH, Urteil vom 24. April 2019 - 2 StR 377/18 Rn. 11; zu § 370 AO Beschluss vom 28. Juni 2017 - 1 StR 624/16 Rn. 12) voraus, dass der Täter den Eintritt des tatbestandlichen Erfolges als möglich und nicht ganz fernliegend erkennt (Wissenselement) sowie dass er ihn billigt oder sich um des erstrebten Zieles willen zumindest mit der Tatbestandsverwirklichung abfindet (Willenselement).
  • LG München I, 19.01.2018 - 12 KLs 111 Js 239798/16

    Münchner Amoklauf: Sieben Jahre Haft für Waffenlieferanten

    Ein bedingt vorsätzliches Handeln setzt voraus, dass der Täter den Eintritt des tatbestandlichen Erfolges als möglich und nicht ganz fernliegend erkennt und damit in der Weise einverstanden ist, dass er ihn billigt oder sich um des erstrebten Zieles willen mit der Tatbestandsverwirklichung zumindest abfindet (st. Rechtsprechung, vgl. u.a. BGH NStZ 2018, 37; BGH NStZ-RR 2016, 79; BGH, Beschluss vom 28.06.2017, 1 StR 624/16).
  • OLG Frankfurt, 29.01.2020 - 23 U 46/19

    Schadenersatz wegen Hinterziehung von Sozialversicherungsabgaben

    Bedingt vorsätzliches Handeln setzt nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. zuletzt BGH, Urteil vom 24. April 2019 - 2 StR 377/18 Rn. 11; zu § 370 AO Beschluss vom 28. Juni 2017 - 1 StR 624/16 Rn. 12) voraus, dass der Täter den Eintritt des tatbestandlichen Erfolges als möglich und nicht ganz fernliegend erkennt (Wissenselement) sowie dass er ihn billigt oder sich um des erstrebten Zieles willen zumindest mit der Tatbestandsverwirklichung abfindet (Willenselement).
  • FG Berlin-Brandenburg, 13.12.2021 - 9 K 9159/18

    Haftungsbescheid vom 28.04.2014

    Bedingt vorsätzliches Handeln setzt nach ständiger Rechtsprechung des BGH zum subjektiven Tatbestand der Steuerhinterziehung, der der erkennende Senat folgt, voraus, dass der Handelnde den Eintritt des tatbestandlichen Erfolges als möglich und nicht ganz fernliegend erkennt (Wissenselement) und dass er ihn billigt oder sich um des erstrebten Zieles willen zumindest mit der Tatbestandsverwirklichung abfindet (Willenselement; vgl. dazu allgemein: BGH-Beschluss vom 28. Juni 2017 - 1 StR 624/16, wistra 2018, 131).

    Die Bejahung beider Elemente kann nur auf der Grundlage einer Gesamtbetrachtung aller objektiven und subjektiven Umstände erfolgen (vgl. BGH-Beschluss vom 28. Juni 2017, aaO).

    Bedingt vorsätzliches Handeln setzt nach ständiger Rechtsprechung des BGH, der der erkennende Senat folgt, voraus, dass der Täter den Eintritt des tatbestandlichen Erfolges als möglich und nicht ganz fernliegend erkennt (Wissenselement) und dass er ihn billigt oder sich um des erstrebten Zieles willen zumindest mit der Tatbestandsverwirklichung abfindet (Willenselement; vgl. dazu allgemein: BGH-Beschluss vom 28. Juni 2017 - 1 StR 624/16, wistra 2018, 131).

    Die Bejahung beider Elemente kann nur auf der Grundlage einer Gesamtbetrachtung aller objektiven und subjektiven Umstände erfolgen (vgl. BGH-Beschluss vom 28. Juni 2017, aaO).

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