Rechtsprechung
BGH, 28.06.2017 - 5 StR 20/16 |
Volltextveröffentlichungen (14)
- HRR Strafrecht
§ 212 StGB; § 223 StGB; § 22 StGB; § 23 StGB; § 261 StPO; § 10 TPG; § 12 TPG; § 16 TPG
Strafbarkeit von Manipulationen im Rahmen der Verteilung von postmortal gespendeten Lebern wegen versuchten Totschlags oder versuchter Körperverletzung (keine Strafbewehrung von Richtlinien der Bundesärztekammer; Form exekutiver Rechtssetzung; Erfordernis eines ... - lexetius.com
- openjur.de
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§ 22 StGB, § 23 StGB, § 212 StGB, § 223 StGB, § 10 TPG
Versuchter Totschlag und/oder versuchte Körperverletzung: Strafbarkeit eines Arztes wegen Manipulationen im Rahmen der Verteilung von postmortal gespendeten Lebern - IWW
§ 16 Abs. 1 Satz 1 ... Nrn. 2 und 5 TPG, § 2 Abs. 3 StGB, § 20 Abs. 1 Nr. 4 TPG, § 12 Abs. 3 Satz 1 TPG, § 10 Abs. 2 Nr. 1 bis 3, § 16 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 und 5, § 13 Abs. 3 Satz 1, 3 TPG, § 19 Abs. 2a TPG, § 10 Abs. 3 Nr. 1 und 2 TPG, § 13 Abs. 3 Satz 3 TPG, Art. 103 Abs. 2 GG, § 16 Abs. 2 Nr. 2 TPG, § 16 Abs. 3 Satz 1 TPG, Art. 104 Abs. 1 Satz 1 GG, § 16 Abs. 1 Satz 2 TPG, § 16 Abs. 1 Satz 1 TPG, § 212 StGB, § 212 Abs. 1 StGB, § 223 StGB, §§ 212, 223 StGB, § 16 Abs. 1 TPG, § 16 Abs. 1 Nr. 2 TPG, Art. 2 Abs. 2 Satz 1, Art. 3 Abs. 1 GG, § 16 Abs. 1 Nr. 5 TPG, § 3 OWiG, § 9 Abs. 1 Satz 2 TPG
- Wolters Kluwer
Strafbarkeit von Manipulationen im Rahmen der Verteilung von postmortal gespendeten Lebern wegen versuchten Totschlags oder versuchter Körperverletzung; Qualifizierung der Richtlinien der Bundesärztekammer zur Organtransplantation als eine Form exekutiver Rechtssetzung; ...
- rewis.io
Versuchter Totschlag und/oder versuchte Körperverletzung: Strafbarkeit eines Arztes wegen Manipulationen im Rahmen der Verteilung von postmortal gespendeten Lebern
- ra.de
- degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)
- degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)
Strafrecht
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Strafbarkeit von Manipulationen im Rahmen der Verteilung von postmortal gespendeten Lebern wegen versuchten Totschlags oder versuchter Körperverletzung; Qualifizierung der Richtlinien der Bundesärztekammer zur Organtransplantation als eine Form exekutiver Rechtssetzung; ...
- datenbank.nwb.de
Versuchter Totschlag und/oder versuchte Körperverletzung: Strafbarkeit eines Arztes wegen Manipulationen im Rahmen der Verteilung von postmortal gespendeten Lebern
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (12)
- bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)
Freispruch im Fall des "Göttinger Leberallokationsskandals" bestätigt
- zeit.de (Pressebericht, 07.07.2017)
Patientendaten fälschen ist kein versuchter Totschlag
- lto.de (Pressebericht, 28.06.2017)
Zum Organspende-Skandal: Moralisch verwerflich, juristisch korrekt
- archive.is (Pressebericht, 28.06.2017)
Transplantationsskandal: Freispruch trotz "unerträglichem Verhalten"
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Freispruch im Fall des "Göttinger Leberallokationsskandals" bestätigt
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Strafbarkeit von Manipulationen im Rahmen der Verteilung von postmortal gespendeten Lebern
- mdr.de (Pressebericht, 28.06.2017)
Organspende-Skandal: Freispruch für Transplantationsarzt bestätigt
- sueddeutsche.de (Pressebericht, 10.08.2017)
Operieren auf riskantem Terrain
- aerztezeitung.de (Pressemeldung, 08.09.2017)
Transplantationsskandal: Göttinger Chirurg bleibt straffrei
- tp-presseagentur.de (Kurzinformation)
Freispruch im Fall des "Göttinger Leberallokationsskandals" bestätigt
- Deutsche Gesellschaft für Kassenarztrecht
, S. 70 (Leitsatz und Kurzinformation)
Ärztliches Berufsrecht | Strafrecht | Falschangaben zu Dialysebehandlungen gegenüber Eurotransplant
- bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung - vor Ergehen der Entscheidung)
Freispruch eines Transplantationsmediziners vom Vorwurf des versuchten Totschlags
Besprechungen u.ä. (7)
- HRR Strafrecht (Entscheidungsbesprechung)
Die Manipulation der Organallokation - Das Vereiteln von Rettungshandlungen als mittelbare Täterschaft (PD Dr. Stephan Ast; HRRS 2017, 500-511)
- HRR Strafrecht (Entscheidungsbesprechung)
Zur Reichweite von Art. 103 Abs. 2 GG bei normbezogenen Tatbeständen (Dr. Christoph Henckel; HRRS 2018, 273-279)
- Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)
Manipulationen bei der Vermittlung von Spenderlebern
- Ruhr-Universität Bochum (Entscheidungsbesprechung)
Zur Frage der Strafbarkeit von Manipulationen im Rahmen der Verteilung von postmortal gespendeten Lebern wegen versuchten Totschlags oder versuchter Körperverletzung
- zis-online.com
(Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)
Sinn und Grenzen (straf-)gesetzlicher Steuerung im Arztrecht am Beispiel der Organ-Allokation (Prof. Dr. Detlev Sternberg-Lieben; ZIS 2018, 130-143)
- spiegel.de (Entscheidungsbesprechung)
Fehler am BGH - Kann schon mal passieren (Thomas Fischer; SPIEGEL Online, 26.10.2018)
- zis-online.com
(Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)
Verursachen durch Verhinderung rettender Kausalverläufe und durch Unterlassen (Prof. Dr. Ingeborg Puppe; ZIS 2018, 484-492)
In Nachschlagewerken (2)
- Wikipedia(Wikipedia-Eintrag mit Bezug zur Entscheidung)+1Weitere Entscheidungen mit demselben BezugBGH, 28.06.2017 - 5 StR 20/16
Freispruch im Fall des "Göttinger Leberallokationsskandals" bestätigt
LG Göttingen, 06.05.2015 - 6 Ks 4/13Organspende-Skandal: Freispruch für Göttinger Transplantations-Arzt
Aiman O.
- Wikipedia(Wikipedia-Eintrag mit Bezug zur Entscheidung)+1Weitere Entscheidungen mit demselben BezugBGH, 28.06.2017 - 5 StR 20/16
Freispruch im Fall des "Göttinger Leberallokationsskandals" bestätigt
LG Göttingen, 06.05.2015 - 6 Ks 4/13Organspende-Skandal: Freispruch für Göttinger Transplantations-Arzt
Organspendeskandal in Deutschland / Universitätsmedizin Göttingen (UMG)
Verfahrensgang
- AG Braunschweig, 11.01.2013 - 7 Gs 45/13
- LG Braunschweig, 11.02.2013 - 9 Qs 20/13
- OLG Braunschweig, 20.03.2013 - Ws 49/13
- LG Göttingen, 16.12.2013 - 6 Ks 4/13
- LG Göttingen, 20.05.2014 - 6 Ks 4/13
- LG Göttingen, 06.05.2015 - 6 Ks 4/13
- BGH, 28.06.2017 - 5 StR 20/16
- BGH, 12.07.2017 - 5 StR 20/16
- LG Göttingen, 25.10.2018 - 6 Ks 4/13
- OLG Braunschweig, 20.06.2019 - 1 Ws 292/18
- LG Braunschweig, 13.09.2019 - 7 O 3677/18
- OLG Braunschweig, 28.10.2020 - 11 U 149/19
Papierfundstellen
- BGHSt 62, 223
- NJW 2017, 3249
- NStZ 2017, 701
- StV 2018, 278
- JR 2018, 196
Wird zitiert von ... (11)
- BGH, 19.08.2020 - 1 StR 474/19
Versuchter Verdeckungsmord (Vorsatz: Möglichkeit der Verdeckungsabsicht bei …
Der 5. Strafsenat hat in dieser Entscheidung für die Konstellation der hypothetischen Kausalität - hinsichtlich des Wissenselements des Vorsatzes - verlangt, dass dem Täter bewusst sein muss, dass der (Rettungs-)Erfolg mit einer an Sicherheit grenzenden Wahrscheinlichkeit eintreten würde (BGH, Urteil vom 28. Juni 2017 - 5 StR 20/16, BGHSt 62, 223 Rn. 55).Die vom 5. Strafsenat zitierten Entscheidungen stützen nicht seine These, der Vorsatz verlange in Fällen der "Quasi-Kausalität' ein sicheres Wissen des Täters dahingehend, dass der (Rettungs-)Erfolg mit einer an Sicherheit grenzenden Wahrscheinlichkeit eintreten würde (BGH, Urteil vom 28. Juni 2017 - 5 StR 20/16, BGHSt 62, 223 Rn. 55 unter Hinweis auf BGH, Urteil vom 28. Juli 1970 - 1 StR 175/70, MDR 1971, 361, 362 (bei Dallinger) und "wohl auch' Beschluss vom 6. März 2007 - 3 StR 497/06, NStZ 2007, 469; siehe im Einzelnen dazu Hoven, NStZ 2017, 707 f.;… Fischer, StGB, 67. Aufl., § 22 Rn. 31a f.).
- BGH, 09.03.2022 - 4 StR 200/21
Anfragebeschluss; versuchtes Unterlassungsdelikt (bedingter Vorsatz: …
Der Senat fragt beim 5. Strafsenat an, ob an der im Urteil vom 28. Juni 2017 ? 5 StR 20/16 (BGHSt 62, 223) niedergelegten entgegenstehenden Rechtsauffassung festgehalten wird.Sie macht unter Hinweis auf das Urteil des 5. Strafsenats vom 28. Juni 2017 - 5 StR 20/16 (BGHSt 62, 223) ? geltend, dass der Schuldspruch wegen versuchten (Verdeckungs-)Mordes auf der Grundlage der neueren Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zu den Anforderungen an das kognitive Element bedingten Tötungsvorsatzes nicht bestehen bleiben könne.
Er sieht sich hieran jedoch durch das Urteil des 5. Strafsenats des Bundesgerichtshofs vom 28. Juni 2017 - 5 StR 20/16 (BGHSt 62, 223) gehindert.
Er fragt daher beim 5. Strafsenat an, ob an den im Urteil vom 28. Juni 2017 ? 5 StR 20/16 (BGHSt 62, 223 mit abl. Anmerkung Rissing-van Saan/Verrel, NStZ 2018, 57; Hoven, NStZ 2017, 701, 707; Kudlich, NJW 2017, 3255, 3256;… Kudlich/Hoven, Festschrift für Klaus Rogall (2018), S. 209; Puppe, ZIS 2018, 484, 492; D. Sternberg-Lieben/I. Sternberg-Lieben, JZ 2018, 32; Sowada, Gedächtnisschrift für Wolfgang Joecks (2018), S. 163, 166; Ast, HRRS 2017, 500, 501;… vgl. auch Fischer, StGB, 69. Aufl., § 22 Rn. 31a;… Schönke/Schröder/Bosch, StGB, 30. Aufl., § 13 Rn. 61;… Greco, GA 2018, 539, 545;… Haas, HRRS 2016, 384, 395: differenzierend Jäger, GA 2021, 272, 276; zustimmend Kraatz, NStZ-RR 2017, 329, 333; Rosenau/Lorenz, JR 2018, 168, 179) ? allgemein für den Versuch des Unterlassungserfolgsdelikts formulierten Anforderungen an die kognitive Seite bedingten Tötungsvorsatzes festgehalten werden soll.
Diese Grundsätze gelten für Begehungsdelikte und Unterlassungstaten gleichermaßen (vgl. BGH, Urteil vom 4. August 2021 ? 2 StR 178/20, StV 2022, 162;… Beschluss vom 23. Februar 2021 ? 3 StR 488/20 Rn. 11;… Urteil vom 19. August 2020 ? 1 StR 474/19, NJW 2021, 326 Rn. 14; st. Rspr.; siehe auch BGH, Urteil vom 28. Juni 2017 ? 5 StR 20/16 Rn. 47).
- LG Braunschweig, 13.09.2019 - 7 O 3677/18
Millionenentschädigung für U-Haft
Nachdem der BGH die Revision gegen das Urteil des LG Göttingen am 28.06.2017 (5 StR 20/16) verworfen hatte, erhielt der Kläger für die erlittene Untersuchungshaft eine Entschädigung in Höhe von 8.500 Euro und die Kaution wurde zurückgezahlt.
- OLG Stuttgart, 28.03.2019 - 4 Rb 15 Ss 1089/18
Tierschutzgesetz verbietet es, einem Hund im Rahmen seiner Ausbildung erhebliche …
Bedingter Vorsatz setzt - neben dem hier rechtsfehlerfrei festgestellten Willenselement - als Wissenselement voraus, dass der Täter den Erfolgseintritt als nicht ganz fernliegende Folge seines Handelns erkennt (vgl. BGH, Urteil vom 28. Juni 2017 - 5 StR 20/16, BGHSt 62, 223 Rn. 47 mit weiteren Nachweisen). - LSG Niedersachsen-Bremen, 18.01.2022 - L 16/4 KR 506/19
Medizinisch Leistungen waren von der Krankenkasse auch zu vergüten, obwohl …
Das gegen Dr R. wegen Verdachts des versuchten Totschlags und Körperverletzung vor dem Landgericht (LG) S. geführte Strafverfahren ( 6 Ks 4/13 ) endete mit einem Freispruch, welchen der Bundesgerichtshof (BGH) mit Urteil vom 28. Juni 2017 bestätigte ( 5 StR 20/16 ).Denn die Regelungen des TPG dienten nicht weniger als dem allgemeinen Schutz menschlichen Lebens und der Verteilungsgerechtigkeit nach objektiven, transparenten, gerechten und nachvollziehbaren Maßstäben als Ausdruck der Menschenwürde ( BGH, Urteil vom 28. Juni 2017 - 5 StR 20/16 ).
Ziel der geschaffenen Regelungen waren im Wesentlichen also zum einen die (bessere) Organisation der Organspenden und zum anderen die Sicherstellung einer möglichst großen Verteilungsgerechtigkeit nach objektiven, transparenten, gerechten und nachvollziehbaren Maßstäben als Ausdruck der Menschenwürde ( siehe auch BGH, Urteil vom 28. Juni 2017 - 5 StR 20/16 ).
- LG Halle, 28.02.2023 - 16 KLs 2/22
Hauptverfahren gegen Hallenser Oberbürgermeister Wiegand wegen "Impfskandals" …
Dieses Ergebnis liegt auf einer Linie mit der Rechtsprechung des 5. Strafsenats des Bundesgerichtshofs, der im sog. Göttinger Organallokationsverfahren entschieden hat, dass die Verletzung der als Form exekutiver Rechtsetzung zu qualifizierenden "Richtlinien zur Aufnahme in die Warteliste und zur Organverteilung bei der Lebertransplantation" der Bundesärztekammer durch den dort angeklagten Arzt bei der Verteilung von postmortal gespendeten Lebern einer strafrechtlichen Bewehrung (wegen versuchten Totschlags oder versuchter Körperverletzung) auf der Grundlage des zur Tatzeit geltenden Transplantationsgesetzes, das keine bestimmten Vorgaben für die Aufnahme in die Warteliste für Spenderlebern enthielt, mit Blick auf das in Art. 103 Abs. 2 GG garantierte Gesetzlichkeitsprinzip nicht zugänglich ist (BGH, Urteil vom 28.06.2017 - 5 StR 20/16 -, juris). - LG München I, 14.11.2017 - 3 KLs 120 Js 203762/12
Strafbarkeit eines Arztes wegen gefährlicher Körperverletzung durch Manipulation …
Unter Berücksichtigung namentlich auch derjenigen Rechtsansicht, die der 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs in seinem vergleichbare Fallgestaltungen betreffenden Beschluss vom 28. Juni 2017 (5 StR 20/16) vertreten hat, erscheint es nach der Bewertung der Kammer (weit) überwiegend wahrscheinlich, dass der Angeschuldigte als Ergebnis einer Hauptverhandlung freizusprechen sein würde.Es liegt insgesamt näher, die überkommende Forderung nach einer "an Sicherheit grenzenden Wahrscheinlichkeit" als bloße Umschreibung des für die richterliche Überzeugung erforderlichen Beweismaßes zu verstehen (so für unechte Unterlassungsdelikte auch BGH, Urteil vom 06.07.1990 - 2 StR 549/89, NStZ 1990, 587, 591 [Lederspray]; vgl. auch Haas, HRRS 2016, 384, 395 f.; Kudlich, NJW 2017, 3255, 3256; Verrel, MedR 2014, 464, 466 f; im Ergebnis ebenso Rissing-van Saan, NStZ 2014, 233, 242; aA aber Jäger, JA 2017, 873, 875).
Dem kann auch nicht entgegen gehalten werden, dass der übergangene Patient mit dem "fremden Organ [...] auch um den Preis des möglichen Versterbens [habe] leben" wollen (so aber Jäger, JA 2017, 873, 875); Beeinträchtigungen allein der Entscheidungsmacht stellen keinen von den Köperverletzungsdelikten des Strafgesetzbuches erfassten Erfolg dar.
- OLG Braunschweig, 20.06.2019 - 1 Ws 292/18
Zur Erstattung der notwendigen Auslagen für zwei Wahlverteidiger nach Freispruch
Der Bundesgerichtshof verwarf die von der Staatsanwaltschaft Braunschweig gegen das 1.232 Seiten umfassende Urteil eingelegte und mit der Sachrüge begründete Revision am 28.06.2017 (5 StR 20/16, juris). - LSG Niedersachsen-Bremen, 18.01.2022 - 4 KR 506/19
Rückforderung der Vergütung einer stationären Krankenhausbehandlung; Übermittlung …
Das gegen Dr R. wegen Verdachts des versuchten Totschlags und Körperverletzung vor dem Landgericht (LG) S. geführte Strafverfahren ( 6 Ks 4/13 ) endete mit einem Freispruch, welchen der Bundesgerichtshof (BGH) mit Urteil vom 28. Juni 2017 bestätigte ( 5 StR 20/16 ).Denn die Regelungen des TPG dienten nicht weniger als dem allgemeinen Schutz menschlichen Lebens und der Verteilungsgerechtigkeit nach objektiven, transparenten, gerechten und nachvollziehbaren Maßstäben als Ausdruck der Menschenwürde BGH, Urteil vom 28. Juni 2017 - 5 StR 20/16 ).
Ziel der geschaffenen Regelungen waren im Wesentlichen also zum einen die (bessere) Organisation der Organspenden und zum anderen die Sicherstellung einer möglichst großen Verteilungsgerechtigkeit nach objektiven, transparenten, gerechten und nachvollziehbaren Maßstäben als Ausdruck der Menschenwürde ( siehe auch BGH, Urteil vom 28. Juni 2017 - 5 StR 20/16 ).
- BGH, 27.10.2022 - 4 StR 200/21
Verwerfung der Revision als unbegründet
Der 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat mit Beschluss vom 27. September 2022 (5 ARs 34/22) mitgeteilt, dass er der Rechtsauffassung des anfragenden Senats beitritt und an entgegenstehender eigener Rechtsprechung (vgl. Urteil vom 28. Juni 2017 - 5 StR 20/16, BGHSt 62, 223) nicht festhält. - OLG Dresden, 02.05.2018 - 2 Ws 137/18
Nichteröffnungsbeschluss des Landgerichts Leipzig im sogenannten …