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   BGH, 28.06.2017 - 5 StR 8/17   

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BGH, 28.06.2017 - 5 StR 8/17 (https://dejure.org/2017,21462)
BGH, Entscheidung vom 28.06.2017 - 5 StR 8/17 (https://dejure.org/2017,21462)
BGH, Entscheidung vom 28. Juni 2017 - 5 StR 8/17 (https://dejure.org/2017,21462)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • HRR Strafrecht

    § 66 StGB; § 66c StGB; 67a StGB
    Fakultative Anordnung der Sicherungsverwahrung neben lebenslanger Freiheitsstrafe bei Feststellung besonderer Schuldschwere (privilegierte Ausgestaltung des Strafvollzugs; kein symptomatischer Zusammenhang zwischen psychischem Defekt und begangenen Taten; Symptomwert der ...

  • lexetius.com

    StGB §§ 66, 66c, 67a

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 66 Abs 2 StGB, § 66 Abs 3 StGB, § 66c Abs 1 Nr 1 StGB, § 66c Abs 2 StGB, § 67a StGB
    Sicherungsverwahrung: Fakultative Anordnung neben lebenslanger Freiheitsstrafe

  • IWW

    § 66 StGB, § 66 Abs. 1 StGB, § 66 Abs. 2, 3 StGB, Art. 316f Abs. 1 EGStGB, § 66c Abs. 1 Nr. 1 StGB, § 67a Abs. 2 Satz 2, Abs. 1 StGB, §§ 63, 64 StGB, § 63 StGB

  • Wolters Kluwer

    Zulässige fakultative Anordnung der Sicherungsverwahrung neben lebenslanger Freiheitsstrafe auch bei Feststellung besonderer Schuldschwere

  • rewis.io

    Sicherungsverwahrung: Fakultative Anordnung neben lebenslanger Freiheitsstrafe

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 66; StGB § 66c; StGB § 67a
    Zulässige fakultative Anordnung der Sicherungsverwahrung neben lebenslanger Freiheitsstrafe auch bei Feststellung besonderer Schuldschwere

  • datenbank.nwb.de

    Sicherungsverwahrung: Fakultative Anordnung neben lebenslanger Freiheitsstrafe

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)

    Nichtanordnung der Sicherungsverwahrung im Fall der Entführung und Ermordung zweier Jungen in Potsdam und Berlin aufgehoben

  • lto.de (Kurzinformation)

    Anforderungen präzisiert: Entscheidungsdoppelpack zur Sicherungsverwahrung

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Nichtanordnung der Sicherungsverwahrung im Fall der Entführung und Ermordung zweier Jungen in Potsdam und Berlin aufgehoben

  • sueddeutsche.de (Pressemeldung, 28.06.2017)

    Sicherungsverwahrung für Kindermörder muss geprüft werden

  • spiegel.de (Pressemeldung, 28.06.2017)

    Fälle Elias und Mohamed: Sicherungsverwahrung für Kindermörder muss erneut geprüft werden

  • tp-presseagentur.de (Kurzinformation)

    Potsdamer Urteil wegen nicht angeordneter Sicherungsverwahrung aufgehoben

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2017, 2423
  • NStZ 2017, 524
 
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Wird zitiert von ... (12)

  • LG Bielefeld, 07.03.2019 - 1 Ks 24/18

    Prozess gegen Giftmischer: Quecksilber auf dem Pausenbrot

    Dieses Behandlungskonzept ist nach § 66c Abs. 2 StGB auch schon während des vorhergehenden Strafvollzugs und damit gerade auch dem zu einer lebenslänglichen Haftstrafe Verurteilten anzubieten, bei dem es regelmäßig wegen des Gleichlaufs des Prüfungsmaßstabs zu keiner Vollstreckung der Maßregel kommen dürfte und dem so bereits im Vollzug der Freiheitsstrafe ein gerichtlich effektiv durchsetzbarer Anspruch auf intensive Behandlung zusteht (vgl. BGH, Urteil vom 28.06.2017 - 5 StR 8/17; Urteil vom 28.06.2017 - 2 StR 178/16).
  • BGH, 20.11.2018 - 4 StR 168/18

    Urteil des Landgerichts Freiburg i.Br. wegen Mordes und besonders schwerer

    d) Die Verhängung vorbehaltener Sicherungsverwahrung gemäß § 66a Abs. 2 StGB nF neben lebenslanger Freiheitsstrafe begegnet mit Blick auf den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit ebenso wie die Verhängung obligatorischer und fakultativer primärer Sicherungsverwahrung neben lebenslanger Freiheitsstrafe (vgl. BGH, Urteile vom 24. Oktober 2013 - 4 StR 124/13, BGHSt 59, 56 zu § 66 Abs. 1 StGB; vom 28. Juni 2017 - 2 StR 178/16, BGHSt 62, 211 sowie vom 28. Juni 2017 - 5 StR 8/17, NStZ 2017, 524 zu § 66 Abs. 2 StGB) keinen grundsätzlichen Bedenken.

    e) Bestehen sonach aus Gründen der Verhältnismäßigkeit keine grundsätzlichen Bedenken, Sicherungsverwahrung neben lebenslanger Freiheitsstrafe vorzubehalten, sind die möglichen Wirkungen einer kumulativen Anordnung von lebenslanger Freiheitsstrafe und der Maßregel vorbehaltener Sicherungsverwahrung unter Verhältnismäßigkeitsgesichtspunkten jedoch im Rahmen der Ermessensausübung im Einzelfall zu berücksichtigen (vgl. BGH, Urteil vom 24. Oktober 2013 - 4 StR 124/13, BGHSt 59, 56, 64; siehe auch BGH, Urteile vom 28. Juni 2017 - 2 StR 178/16, BGHSt 62, 211 und 5 StR 8/17, NStZ 2017, 524 zu § 66 Abs. 2 und 3 StGB).

    aa) In Fällen, in denen - wie hier - vorbehaltene Sicherungsverwahrung neben lebenslanger Freiheitsstrafe angeordnet wird, muss dem Ausnahmecharakter der Vorschrift Rechnung getragen und tragfähig begründet werden, dass die kumulative Anordnung der Maßregel auch im Einzelfall dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit entspricht (vgl. BGH, Urteil vom 28. Juni 2017 - 5 StR 8/17, NStZ 2017, 524, 526; zur Frage der Unerlässlichkeit der Maßregelanordnung in Altfällen siehe BGH, Urteile vom 10. Januar 2013 - 3 StR 330/12; vom 12. Juni 2013 - 5 StR 129/13, NStZ 2013, 524; Beschluss vom 17. April 2014 - 3 StR 355/13, NStZ-RR 2014, 207).

    Neben der Prüfung der Frage, ob der mit der Maßregel verfolgte Sicherungszweck bereits durch die Vollstreckung der lebenslangen Freiheitsstrafe erfüllt werden kann (BGH, Beschlüsse vom 12. Dezember 2012 - 2 StR 325/12; vom 24. Januar 2017 - 2 StR 459/16), sind auch die möglichen Wirkungen des langjährigen Strafvollzugs sowie die mit dem Fortschreiten des Lebensalters erfahrungsgemäß eintretenden Haltungsänderungen in den Blick zu nehmen und zu prüfen, ob diese eine Maßregelanordnung entbehrlich machen können (vgl. BGH, Urteil vom 28. Juni 2017 - 5 StR 8/17, NStZ 2017, 524, 526; Beschluss vom 4. August 2009 - 1 StR 300/09, NStZ 2010, 270, 271 zu § 66 Abs. 2 StGB).

  • OLG Naumburg, 21.12.2020 - 1 St 1/20

    Anschlag auf Synagoge: Höchststrafe für Halle-Attentäter

    Denn auch in einer derartigen Konstellation begegnet, wie der BGH mittlerweile bestätigt hat (BGH, Urteil vom 28. Juni 2017, 5 StR 8/17, Rn. 14; zitiert nach juris), eine fakultative Anordnung der Sicherungsverwahrung keinen rechtlichen Bedenken.
  • LG Kiel, 16.09.2021 - 8 Ks 598 Js 59395/20
    Dies gelte unabhängig von den in derartigen Fällen häufig nur geringen praktischen Auswirkungen der Anordnung und auch für Fälle der fakultativen Anordnung der Sicherungsverwahrung unter anderem nach § 66 Abs. 3 StGB (vgl. BGH, NStZ 2017, 524 ff.).

    Die von ihm begangenen Taten müssen jedoch für den Hang symptomatisch sein (vgl. BGH, NStZ 2017, 524 ff.).

    Dabei hat er - wie die Sachverständige in zutreffender Wiedergabe des Ergebnisses der Hauptverhandlung ausgeführt hat - einen permanenten Reizhunger erkennen lassen, der in seinen Phantasien immer intensivere und zum Teil auch immer groteskere Ausmaße annahm, die er in der Folge dann sorgfältig geplant und drehbuchartig umzusetzen versuchte (vgl. insoweit auch BGH, NStZ 2017, 524 ff.).

    Wenn sich insoweit belegen lässt, dass eine konkrete Chance zur Reduzierung der Gefährlichkeit des Täters für die Allgemeinheit besteht, kann von der Verhängung der Maßregel abzusehen sein (vgl. BGH, NStZ 2017, 524 ff.).

  • LG Bamberg, 10.04.2019 - 26 Ks 1107 Js 1116/17

    Verurteilung wegen Raubmordes - Bejahung der besonderen Schwere der Schuld trotz

    (Rechtsfolgen Angeklagter H.) Keine Maßregel der Besserung und Sicherung Die Voraussetzungen der in Bezug auf den Angeklagten H. allein in Rede stehenden Maßregeln der Besserung und Sicherung nach § 64 StGB und § 66a Abs. 2 StGB, deren Anordnung jeweils auch neben der Verhängung einer lebenslanger Freiheitstrafe möglich wäre (vgl. BGHSt 37, 360 bzw. BGH, NJW 2017, 2423 f.), sind nicht gegeben.
  • LG Limburg, 22.03.2022 - 2 Ks 3 Js 9407/12

    Sadist soll Frauen zum Suizid getrieben haben

    Der Anordnung der Sicherungsverwahrung steht nicht von vorneherein entgegen, dass der Angeklagte vorliegend zugleich zu lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilt und die besondere Schwere der Schuld festgestellt wird (vgl. BGH, NJW 2017, 2423 Rn. 11 ff.).
  • BGH, 08.08.2017 - 5 StR 99/17

    Unerlässlichkeit der Sicherungsverwahrung (Verminderung des vom Verurteilten

    b) Insoweit gilt (vgl. BGH, Urteile vom 11. Juli 2013 - 3 StR 148/13, vom 15. Oktober 2014 - 2 StR 240/14, NStZ 2015, 510, 511 f., vom 22. Oktober 2015 - 4 StR 275/15, vom 28. Juni 2017 - 5 StR 8/17; je mwN):.
  • BGH, 10.10.2018 - 5 StR 274/18

    Ermessensentscheidung bei der Anordnung von Sicherungsverwahrung ohne frühere

    Bei seiner Abwägung durfte es das relativ geringe Alter des bei Begehung der Taten 21, 25 bzw. 26 Jahre alten Angeklagten berücksichtigen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 5. Oktober 1988 - 3 StR 406/88, NStZ 1989, 67; vom 4. August 2011 - 3 StR 235/11, StV 2011, 673, und vom 4. Februar 2014 - 3 StR 451/13, NStZ-RR 2014, 107; siehe auch Urteil vom 28. Juni 2017 - 5 StR 8/17, NStZ 2017, 524, 526).
  • BGH, 30.06.2022 - 1 StR 176/22

    Vorbehalt der Unterbringung in der Sicherungsverwahrung (erforderliche Begründung

    In Fällen, in denen - wie hier - vorbehaltene Sicherungsverwahrung neben lebenslanger Freiheitsstrafe angeordnet wird, muss das Tatgericht dem Ausnahmecharakter der Vorschrift in besonderer Weise gerecht werden und tragfähig begründen, dass und warum die kumulative Anordnung der Maßregel auch im konkreten Einzelfall dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit entspricht (vgl. BGH, Beschluss vom 20. November 2018 - 4 StR 168/18, BGHSt 63, 243, 251 Rn. 26 mwN; vgl. zur unbedingten Sicherungsverwahrung auch Urteil vom 28. Juni 2017 - 5 StR 8/17 Rn. 19).
  • BGH, 31.08.2021 - 2 StR 140/21

    Grundsätze der Strafzumessung (Wechselwirkung zwischen der verhängten Strafe und

    aa) Die Anordnung der Unterbringung eines Angeklagten in der Sicherungsverwahrung ist auch in Fällen des § 66 Abs. 3 StGB neben einer lebenslangen Freiheitsstrafe nicht generell ausgeschlossen (vgl. Senat, Urteil vom 28. Juni 2017 - 2 StR 178/16, BGHSt 62, 211, 215 ff. mit Anm. Kett-Straub, JZ 2018, 101 ff.; BGH, Urteil vom 28. Juni 2017 - 5 StR 8/17, NStZ 2017, 524, 525 f. mit Anm. Hinz, JR 2018, 492 ff.; für § 66 Abs. 1 StGB BGH, Urteil vom 24. Oktober 2013 - 4 StR 124/13, BGHSt 59, 56, 59 ff.).
  • LG München I, 06.10.2020 - 1 Ks 128 Js 115661/18

    Angeklagte, Erkrankung, Freiheitsstrafe, Krankenhaus, Sicherungsverwahrung, Arzt,

  • LG Limburg, 22.03.2022 - 2 Ks
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