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   BGH, 28.06.2018 - 1 StR 78/18   

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https://dejure.org/2018,21970
BGH, 28.06.2018 - 1 StR 78/18 (https://dejure.org/2018,21970)
BGH, Entscheidung vom 28.06.2018 - 1 StR 78/18 (https://dejure.org/2018,21970)
BGH, Entscheidung vom 28. Juni 2018 - 1 StR 78/18 (https://dejure.org/2018,21970)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • HRR Strafrecht

    § 27 Abs. 1 StGB; § 27 Abs. 2 StGB; § 49 Abs. 1 StGB
    Beihilfe (Definition); Strafzumessung (Strafrahmenwahl in Fällen, in denen das Gesetz bei einer Straftat einen minder schweren Fall vorsieht und im Einzelfall ein gesetzlicher Milderungsgrund vorliegt)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • IWW

    § 30 Abs. 1 Nr. 4, Abs. 2 BtMG, § 27 StGB, § 49 Abs. 1 StGB, § 30 Abs. 2 BtMG, §§ 27 Abs. 2, 49 Abs. 1 StGB, § 30 Abs. 1 Nr. 4 BtMG

  • Wolters Kluwer

    Verurteilung wegen Beihilfe zum unerlaubten Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge in Tateinheit mit Beihilfe zur Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge; Beihilfe durch Buchung eines Hotelzimmers für den Ehemann im Ausland zur ...

  • rewis.io

    Strafzumessung: Prüfungsreihenfolge zur Strafrahmenwahl bei Betäubungsmitteldelikten

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verurteilung wegen Beihilfe zum unerlaubten Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge in Tateinheit mit Beihilfe zur Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge; Beihilfe durch Buchung eines Hotelzimmers für den Ehemann im Ausland zur ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Strafrecht: Diebstahl im besonders schweren Fall

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Minder schwerer Fall, Beihilfe - und die Strafzumessung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • StV 2019, 447 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 08.03.2001 - 4 StR 453/00

    Beihilfe; Hilfeleisten; Neutrale Handlungen; Totschlag; Kausalität; Beihilfe zur

    Auszug aus BGH, 28.06.2018 - 1 StR 78/18
    Die Wertung dieses Tatbeitrags als Beihilfe (§ 27 StGB), also einer Hilfeleistung, die die Herbeiführung des Taterfolges durch den Haupttäter objektiv fördert oder erleichtert, ohne dass sie für den Eintritt des Erfolges in irgendeiner Weise kausal werden muss (st. Rspr.; vgl. etwa BGH, Urteil vom 8. März 2001 - 4 StR 453/00, NJW 2001, 2409, 2410 mwN), ist ohne Rechtsfehler.
  • BGH, 17.03.2016 - 1 StR 47/16

    Minder schwerer Fall - und der gesetzlich vertype Milderungsgrund

    Auszug aus BGH, 28.06.2018 - 1 StR 78/18
    Die Strafkammer hat nicht bedacht, dass nach ständiger Rechtsprechung in den Fällen, in denen das Gesetz bei einer Straftat einen minder schweren Fall vorsieht und im Einzelfall ein gesetzlicher Milderungsgrund nach § 49 Abs. 1 StGB gegeben ist, bei der Strafrahmenwahl vorrangig zu prüfen ist, ob ein minder schwerer Fall vorliegt (BGH, Beschlüsse vom 16. November 2017 - 2 StR 404/17 mwN und vom 17. März 2016 - 1 StR 47/16).
  • BGH, 16.11.2017 - 2 StR 404/17

    Strafrahmenwahl (Zusammentreffen eines minder schweren Falles und eines ein

    Auszug aus BGH, 28.06.2018 - 1 StR 78/18
    Die Strafkammer hat nicht bedacht, dass nach ständiger Rechtsprechung in den Fällen, in denen das Gesetz bei einer Straftat einen minder schweren Fall vorsieht und im Einzelfall ein gesetzlicher Milderungsgrund nach § 49 Abs. 1 StGB gegeben ist, bei der Strafrahmenwahl vorrangig zu prüfen ist, ob ein minder schwerer Fall vorliegt (BGH, Beschlüsse vom 16. November 2017 - 2 StR 404/17 mwN und vom 17. März 2016 - 1 StR 47/16).
  • BGH, 27.07.2023 - 3 StR 132/23

    Vorrangige Prüfung des Vorliegens eines minder schweren Falls bei der

    aa) Denn die Strafkammer hat nicht bedacht, dass in den Fällen, in denen das Gesetz einen minder schweren Fall vorsieht und im Einzelfall ein gesetzlicher Milderungsgrund nach § 49 Abs. 1 StGB gegeben ist, bei der Strafrahmenwahl vorrangig zu prüfen ist, ob ein minder schwerer Fall vorliegt (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschlüsse vom 1. Dezember 2021 - 1 StR 448/21, juris Rn. 5; vom 21. März 2019 - 3 StR 81/19, juris Rn. 4; vom 28. Juni 2018 - 1 StR 78/18, BGHR BtMG § 30 Abs. 2 Strafrahmenwahl 5 Rn. 10; Fischer, StGB, 70. Aufl., § 50 Rn. 3 ff. mwN).

    Erst wenn der Tatrichter danach weiterhin keinen minder schweren Fall für gerechtfertigt hält, darf er seiner konkreten Strafzumessung den (allein) wegen des gegebenen gesetzlich vertypten Milderungsgrundes gemilderten Regelstrafrahmen zu Grunde legen (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschlüsse vom 22. Februar 2023 - 3 StR 375/22, juris Rn. 2; vom 28. Juni 2022 - 3 StR 135/22, juris Rn. 8; vom 21. März 2019 - 3 StR 81/19, juris Rn. 4; vom 28. Juni 2018 - 1 StR 78/18, BGHR BtMG § 30 Abs. 2 Strafrahmenwahl 5 Rn. 10; vom 16. November 2017 - 2 StR 404/17, juris Rn. 2).

  • BGH, 07.09.2021 - 1 StR 302/21

    Strafzumessung (notwendige Berücksichtigung des vertypten Milderungsgrund der

    a) Die Strafzumessungserwägungen lassen bereits besorgen, dass das Landgericht verkannt hat, dass der vertypte Milderungsgrund der Beihilfe (§§ 27, 49 StGB) in die Abwägung, ob der Strafrahmen eines minder schweren Falles anzuwenden ist, einzustellen ist (vgl. etwa BGH, Urteil vom 28. Juni 2018 - 1 StR 78/18, BGHR BtMG § 30 Abs. 2 Strafrahmenwahl 5 Rn. 10; Beschlüsse vom 23. Januar 2018 - 3 StR 579/17 Rn. 4 und vom 19. November 2013 - 2 StR 494/13 Rn. 4; je mwN).
  • BGH, 01.12.2021 - 1 StR 448/21

    Strafzumessung (Verhältnis von minder schwerem Fall und vertypten

    Erst wenn auch dann die Voraussetzungen eines minder schweren Falles verneint werden, hat eine Prüfung wegen einer Strafrahmenverschiebung nach § 49 Abs. 1 StGB zu erfolgen (vgl. BGH, Urteil vom 28. Juni 2018 - 1 StR 78/18 Rn. 10; Beschlüsse vom 23. Januar 2018 - 3 StR 579/17 Rn. 4 und vom 19. November 2013 - 2 StR 494/13 Rn. 4 jeweils mwN).
  • BGH, 03.04.2019 - 5 StR 77/19

    Vorliegen eines minder schweren Falls der versuchten besonders schweren

    Es wird jedoch darauf hingewiesen, dass in Fällen, in denen das Gesetz bei einer Straftat einen minder schweren Fall vorsieht und ein gesetzlicher Milderungsgrund nach § 49 Abs. 1 StGB gegeben ist, bei der Strafrahmenwahl vorrangig zu prüfen ist, ob ein minder schwerer Fall vorliegt (BGH, Urteil vom 28. Juni 2018 - 1 StR 78/18; Beschlüsse vom 16. November 2018 - 2 StR 404/17, und vom 17. März 2016 - 1 StR 47/16).
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