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   BGH, 28.06.2018 - AK 27/18   

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BGH, 28.06.2018 - AK 27/18 (https://dejure.org/2018,23362)
BGH, Entscheidung vom 28.06.2018 - AK 27/18 (https://dejure.org/2018,23362)
BGH, Entscheidung vom 28. Juni 2018 - AK 27/18 (https://dejure.org/2018,23362)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • IWW

    § 129a Abs. 1 Nr. 1, Abs. 5, § ... 129b Abs. 1 Satz 1 und 2, § 126 Abs. 1 Nr. 2, 3 und 6, § 52 StGB, § 142a Abs. 2 Nr. 2 GVG, § 129a Abs. 1 Nr. 1 StGB, § 129a Abs. 5 Satz 2, § 129b Abs. 1 Satz 2 StGB, § 112 Abs. 1 Satz 1 StPO, § 129a Abs. 1, 2 StGB, § 129a Abs. 5 Satz 1, § 129b Abs. 1 Satz 1 StGB, § 27 Abs. 1 StGB, § 129a StGB, Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG, § 129a Abs. 5 Satz 1 StGB, 3 und 6 StGB, § 126 StGB, § 211 StGB, § 226 StGB, § 308 StGB, § 3 StGB, § 129b Abs. 1 Sätze 2 und 3 StGB, § 112 Abs. 2 Nr. 2 StPO, § 116 StPO, § 121 Abs. 1 StPO, § 120 Abs. 1 Satz 1 StPO

  • Wolters Kluwer

    Anordnung der Fortdauer der Untersuchungshaft wegen des dringenden Tatverdachts der Unterstützung einer ausländischen terroristischen Vereinigung (hier: IS)

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Anordnung der Fortdauer der Untersuchungshaft wegen des dringenden Tatverdachts der Unterstützung einer ausländischen terroristischen Vereinigung (hier: IS)

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 16.05.2007 - AK 6/07

    Werben für terroristische Vereinigungen in Chatrooms

    Auszug aus BGH, 28.06.2018 - AK 27/18
    Ein Erfolg der Werbung wird nicht vorausgesetzt; auch der erfolglose Versuch, andere als Mitglied oder Unterstützer einer Vereinigung zu gewinnen, wird von der Strafbarkeit erfasst (BGH, Beschluss vom 16. Mai 2007 - AK 6/07, BGHSt 51, 345, 353).

    Das Wirken des Nichtmitgliedes muss nicht zu einem von diesem erstrebten Erfolg führen; es genügt, wenn sein Tun für die Organisation objektiv nützlich ist, ohne dass ein messbarer Nutzen für diese eintritt (vgl. BGH, Urteile vom 14. August 2009 - 3 StR 552/08, BGHSt 54, 69, 116; vom 25. Juli 1984 - 3 StR 62/84, BGHSt 33, 16, 17; vom 25. Januar 1984 - 3 StR 526/83, BGHSt 32, 243, 244; Beschluss vom 10. Mai 2007 - AK 6/07, BGHSt 51, 345, 350 f.).

    Jedoch schließen die vom Gesetzgeber mit dem 34. Strafrechtsänderungsgesetz (vom 22. August 2002, BGBl. I S. 3390) und dem Gesetz zur Umsetzung des Rahmenbeschlusses des Rates vom 13. Juni 2002 zur Terrorismusbekämpfung und zur Änderung anderer Gesetze (vom 22. Dezember 2003, BGBl. I S. 2836) vorgenommenen Änderungen des § 129a StGB es aus, Tätigkeiten, die sich als Werben für eine terroristische Vereinigung darstellen, (auch) unter das Tatbestandsmerkmal des Unterstützens zu subsumieren; dies gilt sowohl für das Werben um Mitglieder oder Unterstützer, als auch für das Werben für die Ideologie oder die Ziele der Vereinigung (BGH, Beschluss vom 16. Mai 2007 - AK 6/07, BGHSt 51, 345, 346).

    Das Werben um Mitglieder oder Unterstützer für die in Absatz 3 beschriebenen Organisationen sowie jede andere, nicht auf die Gewinnung von Mitgliedern oder Unterstützern gerichtete Werbung sind als solche nicht mit Strafe bedroht (BGH, Beschluss vom 16. Mai 2007 - AK 6/07, BGHSt 51, 345, 348).

    Dieser im Gesetzeswortlaut und in der Gesetzessystematik objektivierte Wille des Gesetzgebers würde missachtet, wenn man propagandistische Aktivitäten eines Nichtmitgliedes, denen die bloße abstrakte Eignung zukommt, das Gefährdungspotential der beworbenen Vereinigung zu stärken, weiterhin als Unterstützen im Sinne des § 129a Abs. 5 Satz 1 StGB ansehen wollte (vgl. BGH, Beschluss vom 16. Mai 2007 - AK 6/07, BGHSt 51, 345, 349).

  • BGH, 14.08.2009 - 3 StR 552/08

    Urteil gegen Mitglied und Unterstützer der Al Qaida weitgehend rechtskräftig

    Auszug aus BGH, 28.06.2018 - AK 27/18
    32 (1) Nach ständiger Rechtsprechung des Senats ist unter einem Unterstützen im Sinne von § 129a Abs. 5 Satz 1, § 129b Abs. 1 Satz 1 StGB grundsätzlich jedes Tätigwerden zu verstehen, durch das ein Nichtmitglied der Vereinigung deren innere Organisation und ihren Zusammenhalt unmittelbar fördert, die Realisierung der von ihr geplanten Straftaten - wenn auch nicht unbedingt maßgebend - erleichtert oder das sich sonst auf deren Aktionsmöglichkeiten und Zwecksetzung in irgendeiner Weise positiv auswirkt und damit die ihr eigene Gefährlichkeit festigt (s. etwa BGH, Urteil vom 14. August 2009 - 3 StR 552/08, BGHSt 54, 69, 117).

    Das Wirken des Nichtmitgliedes muss nicht zu einem von diesem erstrebten Erfolg führen; es genügt, wenn sein Tun für die Organisation objektiv nützlich ist, ohne dass ein messbarer Nutzen für diese eintritt (vgl. BGH, Urteile vom 14. August 2009 - 3 StR 552/08, BGHSt 54, 69, 116; vom 25. Juli 1984 - 3 StR 62/84, BGHSt 33, 16, 17; vom 25. Januar 1984 - 3 StR 526/83, BGHSt 32, 243, 244; Beschluss vom 10. Mai 2007 - AK 6/07, BGHSt 51, 345, 350 f.).

  • BGH, 02.04.1987 - 4 StR 55/87

    Drohung mit Gewalttaten gegenüber öffentlichen Einrichtungen

    Auszug aus BGH, 28.06.2018 - AK 27/18
    Der öffentliche Friede ist ein objektiver Zustand allgemeiner Rechtssicherheit und das subjektive Bewusstsein der Bevölkerung davon; gestört ist dieser, wenn eine allgemeine Beunruhigung der Bevölkerung innerhalb der Bundesrepublik Deutschland, mindestens aber einer nicht unerheblichen Personenzahl, eintritt (vgl. BGH, Urteil vom 2. April 1987 - 4 StR 55/87, BGHSt 34, 329, 331; Beschluss vom 30. November 2010 - 3 StR 428/10, NStZ-RR 2011, 109; Fischer, StGB, 65. Aufl., § 126 Rn. 3 mwN).
  • BGH, 30.11.2010 - 3 StR 428/10

    Störung des öffentlichen Friedens (Eignung von Äußerungen; abstrakt-konkretes

    Auszug aus BGH, 28.06.2018 - AK 27/18
    Der öffentliche Friede ist ein objektiver Zustand allgemeiner Rechtssicherheit und das subjektive Bewusstsein der Bevölkerung davon; gestört ist dieser, wenn eine allgemeine Beunruhigung der Bevölkerung innerhalb der Bundesrepublik Deutschland, mindestens aber einer nicht unerheblichen Personenzahl, eintritt (vgl. BGH, Urteil vom 2. April 1987 - 4 StR 55/87, BGHSt 34, 329, 331; Beschluss vom 30. November 2010 - 3 StR 428/10, NStZ-RR 2011, 109; Fischer, StGB, 65. Aufl., § 126 Rn. 3 mwN).
  • BGH, 12.12.2000 - 1 StR 184/00

    Holocaust-Leugnung im Internet

    Auszug aus BGH, 28.06.2018 - AK 27/18
    Für den Tatbestand des § 126 StGB ist zwar der Eintritt einer konkreten Gefahr nicht erforderlich, die jeweilige Handlung muss aber bei genereller Betrachtung konkret zur Friedensstörung geeignet sein (abstrakt-konkretes Gefährdungsdelikt, vgl. Urteil vom 12. Dezember 2000 - 1 StR 184/00, BGHSt 46, 212, 218 mwN).
  • BGH, 25.01.1984 - 3 StR 526/83

    Terroristische Vereinigung - Unterstützung - Inhaftierte Mitglieder -

    Auszug aus BGH, 28.06.2018 - AK 27/18
    Das Wirken des Nichtmitgliedes muss nicht zu einem von diesem erstrebten Erfolg führen; es genügt, wenn sein Tun für die Organisation objektiv nützlich ist, ohne dass ein messbarer Nutzen für diese eintritt (vgl. BGH, Urteile vom 14. August 2009 - 3 StR 552/08, BGHSt 54, 69, 116; vom 25. Juli 1984 - 3 StR 62/84, BGHSt 33, 16, 17; vom 25. Januar 1984 - 3 StR 526/83, BGHSt 32, 243, 244; Beschluss vom 10. Mai 2007 - AK 6/07, BGHSt 51, 345, 350 f.).
  • BGH, 22.02.2018 - AK 4/18

    Fortdauer der Untersuchungshaft wegen dringenden Tatverdachts von

    Auszug aus BGH, 28.06.2018 - AK 27/18
    aa) Hinsichtlich der außereuropäischen Vereinigung IS beruht er für den hier relevanten Zeitraum - senatsbekannt - auf islamwissenschaftlichen Gutachten sowie auf diversen Behördenerklärungen der Nachrichtendienste und polizeilichen Auswertungsberichten (vgl. BGH, Beschluss vom 22. Februar 2018 - AK 4/18, juris Rn. 22).
  • BGH, 28.07.2016 - AK 41/16

    Haftprüfungsverfahren (Prüfungsgegenstand; kein Vollzug des Haftbefehls bei

    Auszug aus BGH, 28.06.2018 - AK 27/18
    Gegenstand des Haftprüfungsverfahrens sind die Haftbefehle des Ermittlungsrichters des Oberlandesgerichts Celle vom 13. Dezember 2017; die Haftprüfung bezieht sich somit allein auf die in den vollzogenen Haftbefehlen gegen die Beschuldigten erhobenen Tatvorwürfe (vgl. Senatsbeschlüsse vom 11. Januar 2017 - AK 67/16, juris Rn. 22; vom 28. Juli 2016 - AK 41/16, juris Rn. 9).
  • BGH, 11.01.2017 - AK 67/16

    Dringender Tatverdacht wegen Unterstützung einer terroristischen Vereinigung im

    Auszug aus BGH, 28.06.2018 - AK 27/18
    Gegenstand des Haftprüfungsverfahrens sind die Haftbefehle des Ermittlungsrichters des Oberlandesgerichts Celle vom 13. Dezember 2017; die Haftprüfung bezieht sich somit allein auf die in den vollzogenen Haftbefehlen gegen die Beschuldigten erhobenen Tatvorwürfe (vgl. Senatsbeschlüsse vom 11. Januar 2017 - AK 67/16, juris Rn. 22; vom 28. Juli 2016 - AK 41/16, juris Rn. 9).
  • BGH, 25.07.1984 - 3 StR 62/84

    Einschränkende Kriterien für die Beurteilung des Verbreitens von Texten nach §

    Auszug aus BGH, 28.06.2018 - AK 27/18
    Das Wirken des Nichtmitgliedes muss nicht zu einem von diesem erstrebten Erfolg führen; es genügt, wenn sein Tun für die Organisation objektiv nützlich ist, ohne dass ein messbarer Nutzen für diese eintritt (vgl. BGH, Urteile vom 14. August 2009 - 3 StR 552/08, BGHSt 54, 69, 116; vom 25. Juli 1984 - 3 StR 62/84, BGHSt 33, 16, 17; vom 25. Januar 1984 - 3 StR 526/83, BGHSt 32, 243, 244; Beschluss vom 10. Mai 2007 - AK 6/07, BGHSt 51, 345, 350 f.).
  • BGH, 28.06.2018 - AK 26/18

    Unterstützen einer terroristischen Vereinigung (Stärkung des

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