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   BGH, 28.06.2018 - AnwZ (Brfg) 5/18   

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https://dejure.org/2018,21512
BGH, 28.06.2018 - AnwZ (Brfg) 5/18 (https://dejure.org/2018,21512)
BGH, Entscheidung vom 28.06.2018 - AnwZ (Brfg) 5/18 (https://dejure.org/2018,21512)
BGH, Entscheidung vom 28. Juni 2018 - AnwZ (Brfg) 5/18 (https://dejure.org/2018,21512)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • IWW

    § 112e Satz 2 BRAO, § ... 124a Abs. 4 VwGO, Art. 2 Abs. 1 GG, Art. 12 Abs. 1 GG, Art. 10 Abs. 1 GG, Art. 3 Abs. 1 GG, Art. 2 Abs. 1, Art. 1 GG, Art. 20a GG, § 31a Abs. 1 BRAO, § 31a BRAO, Art. 100 Abs. 1 GG, § 124 Abs. 2 Nr. 5 VwGO, § 86 Abs. 1 VwGO, § 108 VwGO, § 31 Abs. 3 Satz 1 BRAO, Art. 12 GG, § 31a Abs. 6 BRAO, § 29 Abs. 1 BRAO, § 30 Abs. 1 BRAO, Art. 2 Abs. 2 GG, Art. 19 Abs. 1 Satz 2 GG, § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO, § 124 Abs. 2 Nr. 2 VwGO, § 124 Abs. 2 Nr. 4 VwGO, § 124 Abs. 2 Nr. 3 VwGO, Art. 5 Abs. 1 GG, § 9 Abs. 4 IFG, § 9 Abs. 4 Satz 1 IFG, § 31a Abs. 1, Abs. 6 BRAO, § 112c Abs. 1 Satz 1 BRAO, § 154 Abs. 2 VwGO, § 194 Abs. 1 Satz 1 BRAO, § 52 Abs. 1 GKG

  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Unterlassung der Einrichtung eines elektronischen Anwaltspostfachs wegen datenschutzrechtlicher Bedenken des Antragstellers; Anforderungen an einen substantiierten Antrag auf Zulassung der Berufung wegen Verstoßes gegen den Amtsermittlungsgrundsatz

  • rewis.io

    Kein Anspruch eines Rechtsanwalts auf Verhinderung des elektronischen Anwaltspostfachs

  • ra.de
  • BRAK-Mitteilungen

    BeA-Einführung verfassungsrechtlich unbedenklich

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch auf Unterlassung der Einrichtung eines elektronischen Anwaltspostfachs wegen datenschutzrechtlicher Bedenken des Antragstellers; Anforderungen an einen substantiierten Antrag auf Zulassung der Berufung wegen Verstoßes gegen den Amtsermittlungsgrundsatz

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • lto.de (Pressebericht, 24.07.2018)

    Besonderes elektronisches Anwaltspostfach: Kein Grund für einen Stopp des beA

  • rechtsanwaltskammer-hamm.de (Leitsatz)

    BRAO § 31 a
    Kein Unterlassungsanspruch bezüglich der Einführung des beA

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2018, 2645
 
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 11.01.2016 - AnwZ (Brfg) 33/15

    Finanzierung des elektronischen Rechtsverkehrs als Aufgabe der

    Auszug aus BGH, 28.06.2018 - AnwZ (Brfg) 5/18
    Der Senat hat die Vorschrift des § 31a BRAO für verfassungsrechtlich unbedenklich gehalten (BGH, Urteil vom 11. Januar 2016 - AnwZ (Brfg) 33/15, WM 2016, 1662 Rn. 15 ff.; Beschluss vom 21. Dezember 2016 - AnwZ (Brfg) 43/16, juris Rn. 6).

    Es war nicht Aufgabe des Anwaltsgerichtshofs und ist nicht Aufgabe des erkennenden Senats, diese Einschätzung des Gesetzgebers durch eine eigene Bewertung der heute möglichen und zu erwartenden Datensicherheit zu ersetzen (vgl. BGH, Urteil vom 11. Januar 2016, aaO Rn. 18).

    Dies trifft nicht zu, wie der Senat im Urteil vom 11. Januar 2016 (aaO Rn. 16) näher erläutert hat.

    Der Senat hat im Urteil vom 11. Januar 2016 (aaO Rn. 18) darauf hingewiesen, dass dem Gesetzgeber hinsichtlich der Tatsachen und Prognosen, die Grundlage eines Gesetzes sind, eine Einschätzungsprärogative und ein Beurteilungsspielraum zusteht; seine Entscheidung ist insoweit nicht ohne besonderen Grund gerichtlich nachprüfbar.

  • BGH, 27.03.2003 - V ZR 291/02

    Anforderungen an die Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde wegen

    Auszug aus BGH, 28.06.2018 - AnwZ (Brfg) 5/18
    Eine Abweichung in diesem Sinne liegt nur vor, wenn die anzufechtende Entscheidung ein und dieselbe Rechtsfrage anders beantwortet als die Vergleichsentscheidung, mithin einen Rechtssatz aufstellt, der sich mit einem in der Vergleichsentscheidung aufgestellten und diese tragenden Rechtssatz nicht deckt (BGH, Beschluss vom 27. März 2003 - V ZR 291/02, BGHZ 154, 288, 292 f.).
  • BVerfG, 11.08.1999 - 1 BvR 2181/98

    Weitere erfolglose Verfassungsbeschwerden gegen das Transplantationsgesetz

    Auszug aus BGH, 28.06.2018 - AnwZ (Brfg) 5/18
    Nach gefestigter Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts greift das Zitiergebot allerdings nur dann ein, wenn das Gesetz gerade darauf abzielt, das Grundrecht über die in ihm selbst angelegten Grenzen hinaus einzuschränken (BVerfG, NJW 1999, 3399, 3400).
  • BGH, 06.02.2012 - AnwZ (Brfg) 42/11

    Widerruf der Anwaltszulassung: Verfassungsmäßigkeit der öffentlichen Verhandlung

    Auszug aus BGH, 28.06.2018 - AnwZ (Brfg) 5/18
    Weiterhin muss entweder dargelegt werden, dass bereits im Verfahren erster Instanz, insbesondere in der mündlichen Verhandlung, auf die Vornahme der Sachverhaltsaufklärung, deren Unterbleiben nunmehr gerügt wird, hingewirkt worden ist oder dass sich dem Gericht die bezeichneten Ermittlungen auch ohne ein solches Hinwirken von sich aus hätten aufdrängen müssen (BGH, Beschluss vom 6. Februar 2012 - AnwZ (Brfg) 42/11, juris Rn. 19 mwN).
  • BGH, 29.12.2016 - AnwZ (Brfg) 36/16

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Frist zur

    Auszug aus BGH, 28.06.2018 - AnwZ (Brfg) 5/18
    Dieser Zulassungsgrund setzt voraus, dass ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Argumenten in Frage gestellt wird (BGH, Beschluss vom 29. Dezember 2016 - AnwZ (Brfg) 36/16, juris Rn. 3 mwN).
  • BGH, 21.12.2016 - AnwZ (Brfg) 43/16

    Verwaltungsrechtliche Anwaltssache: Beteiligung des Rechtsanwalts mit

    Auszug aus BGH, 28.06.2018 - AnwZ (Brfg) 5/18
    Der Senat hat die Vorschrift des § 31a BRAO für verfassungsrechtlich unbedenklich gehalten (BGH, Urteil vom 11. Januar 2016 - AnwZ (Brfg) 33/15, WM 2016, 1662 Rn. 15 ff.; Beschluss vom 21. Dezember 2016 - AnwZ (Brfg) 43/16, juris Rn. 6).
  • BSG, 30.07.2019 - B 1 KR 34/18 R

    Krankenkassen dürfen ihren Versicherten Extras wie besonderen

    Jedes subjektive Recht kann Schutzgegenstand des allgemeinen öffentlich-rechtlichen Unterlassungsanspruchs sein (vgl BVerwG Urteil vom 26.8.1993 - 4 C 24/91 - juris RdNr 24 = BVerwGE 94, 100, 104, dort zum Folgenbeseitigungsanspruch) , sei es grundrechtlich oder einfachrechtlich ausgestaltet (vgl zB BGH Beschluss vom 28.6.2018 - AnwZ 5/18 - juris RdNr 4 = NJW 2018, 2645, RdNr 4; BVerwG Urteil vom 22.10.2014 - 6 C 7/13 - juris RdNr 20 = Buchholz 402.41 Allgemeines Polizeirecht Nr. 104; BVerwG Urteil vom 21.5.2008 - 6 C 13/07 - BVerwGE 131, 171, RdNr 13).
  • BGH, 22.03.2021 - AnwZ (Brfg) 2/20

    Besonderes elektronisches Anwaltspostfach (beA) - Kein Anspruch auf Verwendung

    Gemessen hieran bestehen gegen die Verfassungsmäßigkeit der Normen, die die Einführung sowie die Nutzungspflicht des beA betreffen, keine Bedenken (vgl. hierzu bereits Senat, Urteil vom 11. Januar 2016 - AnwZ (Brfg) 33/15, NJW 2016, 1025 Rn. 16; Beschluss vom 28. Juni 2018 - AnwZ (Brfg) 5/18, NJW 2018, 2645 Rn. 4, 10).
  • BSG, 17.05.2023 - B 8 SO 12/22 R

    Keine Auswahlentscheidung, kein vergabepflichtiger Auftrag!

    Schutzgegenstand des allgemeinen öffentlich-rechtlichen Unterlassungsanspruchs kann jedes subjektive Recht sein, sei es grundrechtlich oder einfachrechtlich ausgestaltet (vgl BSG vom 30.7.2019 - B 1 KR 34/18 R - BSGE 129, 10 = SozR 4-2500 § 53 Nr. 3, RdNr 15; BVerwG vom 22.10.2014 - 6 C 7.13 - Buchholz 402.41 Allgemeines Polizeirecht Nr. 104, juris RdNr 20; BVerwG vom 21.5.2008 - 6 C 13.07 - BVerwGE 131, 171 = Buchholz 402.7 Gesetz über die Zusammenarbeit des Bundes und der Länder in Angelegenheiten des Verfassungsschutzes und über das Bundesamt für Verfassungsschutz Nr. 11, juris RdNr 13; BVerwG vom 26.8.1993 - 4 C 24.91 - BVerwGE 94, 100 = Buchholz 11 Art. 14 GG Nr. 280, juris RdNr 24 dort zum Folgenbeseitigungsanspruch, BGH vom 28.6.2018 - AnwZ 5/18 - NJW 2018, 2645, RdNr 4) .
  • BGH, 11.12.2019 - AnwZ (Brfg) 50/19

    Widerruf der Zulassung eines Rechtsanwalts zur Rechtsanwaltschaft wegen

    Eine Abweichung in diesem Sinne liegt nur vor, wenn die anzufechtende Entscheidung ein und dieselbe Rechtsfrage anders beantwortet als die Vergleichsentscheidung, mithin einen Rechtssatz aufstellt, der sich mit einem in der Vergleichsentscheidung aufgestellten und diese tragenden Rechtssatz nicht deckt (BGH, Beschlüsse vom 27. März 2003 - V ZR 291/02, BGHZ 154, 288, 292 f. und vom 28. Juni 2018 - AnwZ (Brfg) 5/18, NJW 2018, 2645 Rn. 18).
  • BGH, 14.01.2019 - AnwZ (Brfg) 59/17

    Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen Vermögensverfalls;

    Dieser Zulassungsgrund setzt voraus, dass ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Argumenten in Frage gestellt wird (BGH, Beschluss vom 28. Juni 2018 - AnwZ (Brfg) 5/18, NJW 2018, 2645 Rn. 16).
  • AGH Berlin, 14.11.2019 - I AGH 6/18

    Ende-zu-Ende verschlüsseltes besonderes elektronisches Anwaltspostfach (beA)

    Namentlich § 31a BRAO stellt jedoch eine ausreichende gesetzliche Ermächtigungsnorm dar (vgl. BGH NJW 2018, 2645; WM 2016, 1662); sie lässt Umfang und Grenzen des Eingriffs erkennen.
  • BGH, 15.10.2019 - AnwZ (Brfg) 6/19

    Widerruf der Zulassung eines Rechtsanwalts zur Rechtsanwaltschaft wegen

    Eine Abweichung in diesem Sinne liegt nur vor, wenn die anzufechtende Entscheidung ein und dieselbe Rechtsfrage anders beantwortet als die Vergleichsentscheidung, mithin einen Rechtssatz aufstellt, der sich mit einem in der Vergleichsentscheidung aufgestellten und diesen tragenden Rechtssatz nicht deckt (BGH, Beschlüsse vom 27. März 2003 - V ZR 291/02, BGHZ 154, 288, 292 f. und vom 28. Juni 2018 - AnwZ (Brfg) 5/18, NJW 2018, 2645 Rn. 18).
  • BGH, 25.04.2019 - AnwZ (Brfg) 57/18

    Erteilung einer missbilligenden Belehrung hinsichtlich Unterlassung der

    Eine Abweichung in diesem Sinne liegt nur vor, wenn die anzufechtende Entscheidung ein und dieselbe Rechtsfrage anders beantwortet als die Vergleichsentscheidung, mithin einen Rechtssatz aufstellt, der sich mit einem in der Vergleichsentscheidung aufgestellten und diese tragenden Rechtssatz nicht deckt (BGH, Beschluss vom 26. Juni 2018 - AnwZ (Brfg) 5/18, NJW 2018, 2645 Rn. 18 mwN).
  • BGH, 09.11.2018 - AnwZ (Brfg) 61/18

    Widerruf der Zulassung eines Rechtsanwalts zur Rechtsanwaltschaft wegen

    Eine Abweichung in diesem Sinne liegt nur vor, wenn die anzufechtende Entscheidung ein und dieselbe Rechtsfrage anders beantwortet als die Vergleichsentscheidung, mithin einen Rechtssatz aufstellt, der sich mit einem in der Vergleichsentscheidung aufgestellten und diese tragenden Rechtssatz nicht deckt (Senat, Beschluss vom 28. Juni 2018 - AnwZ (Brfg) 5/18, juris Rn. 18 mwN).
  • BGH, 22.06.2021 - AnwZ (Brfg) 9/21

    Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen Vermögensverfalls

    Eine Abweichung in diesem Sinne liegt nur vor, wenn die anzufechtende Entscheidung ein und dieselbe Rechtsfrage anders beantwortet als die Vergleichsentscheidung, mithin einen Rechtssatz aufstellt, der sich mit einem in der Vergleichsentscheidung aufgestellten und diese tragenden Rechtssatz nicht deckt (BGH, Beschlüsse vom 27. März 2003 - V ZR 291/02, BGHZ 154, 288, 292 f. und vom 28. Juni 2018 - AnwZ (Brfg) 5/18, NJW 2018, 2645 Rn. 18).
  • BGH, 14.05.2019 - AnwZ (Brfg) 4/19

    Freistellung von der Pflicht zur Entrichtung des Beitrags zur

  • BGH, 07.03.2019 - AnwZ (Brfg) 67/18

    Anspruch eines Rechtsanwalts zur Führung des Titels "Fachanwalt für

  • BGH, 25.02.2019 - AnwZ (Brfg) 80/18

    Nachweis von besonderen praktischen Erfahrungen eines zugelassenen Rechtsanwalts

  • BGH, 28.05.2020 - AnwZ (Brfg) 10/20

    Nachweis der besonderen theoretischen Kenntnisse und besonderen praktischen

  • BGH, 21.05.2019 - AnwZ (Brfg) 60/18

    Widerruf der Zulassung eines Rechtsanwalts zur Rechtsanwaltschaft wegen

  • BGH, 05.04.2019 - AnwZ (Brfg) 1/19

    Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft; Gefährdung der Interessen der

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