Rechtsprechung
   BGH, 28.06.2018 - StB 10/18   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2018,22283
BGH, 28.06.2018 - StB 10/18 (https://dejure.org/2018,22283)
BGH, Entscheidung vom 28.06.2018 - StB 10/18 (https://dejure.org/2018,22283)
BGH, Entscheidung vom 28. Juni 2018 - StB 10/18 (https://dejure.org/2018,22283)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2018,22283) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (10)

  • HRR Strafrecht

    § 129a StGB; § 129b StGB; § 102 StPO
    Mitgliedschaftliche Beteiligung an einer terroristischen Vereinigung im Ausland (für sich genommen legale Handlungen); Unterstützen einer terroristischen Vereinigung (Förderung des Zusammenhalts; Erleichterung der Begehung von Straftaten; Festigung der Gefährlichkeit; ...

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • IWW

    §§ 102, ... 105 Abs. 1 Satz 1, § 169 Abs. 1 Satz 2, § 162 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 StPO, § 211 StGB, § 212 StGB, §§ 8, 9, 10, 11, 12 VStGB, § 129a Abs. 1 Nr. 1, § 129b Abs. 1 Satz 1 und 2 StGB, § 102 StPO, § 112 Abs. 1 Satz 1 StPO, § 100a StPO, § 129a Abs. 1 Nr. 1 StGB, Abs. 5 Satz 1, § 129b Abs. 1 Sätze 1 und 2 StGB, § 27 Abs. 1 StGB, § 129a Abs. 5 Satz 1 StGB, § 110 Abs. 1 StPO, Art. 1 Abs. 1 GG

  • Wolters Kluwer

    Anfangsverdacht der mitgliedschaftlichen Beteiligung eines Beschuldigten am IS hinsichtlich Anordnung einer Durchsuchung

  • rewis.io

    Unterstützen einer terroristischen Vereinigung: Begriff des Unterstützens

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anfangsverdacht der mitgliedschaftlichen Beteiligung eines Beschuldigten am IS hinsichtlich Anordnung einer Durchsuchung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

  • HRR Strafrecht (Verfahrensmitteilung)

    Ehefrauen von IS-Kämpfern in der Rechtsprechung des BGH

Papierfundstellen

  • NStZ 2018, 598
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 14.08.2009 - 3 StR 552/08

    Urteil gegen Mitglied und Unterstützer der Al Qaida weitgehend rechtskräftig

    Auszug aus BGH, 28.06.2018 - StB 10/18
    Der Beteiligte muss die Vereinigung von innen her fördern und damit eine Stellung innerhalb der Vereinigung eingenommen haben, die ihn als zum Kreis der Mitglieder gehörend kennzeichnet (st. Rspr.; siehe nur BGH, Urteil vom 14. August 2009 - 3 StR 552/08, BGHSt 54, 69, 112 f.; Beschluss vom 13. September 2011 - StB 12/11, NStZ-RR 2011, 372 f.).

    aa) Unter einem Unterstützen im Sinne von § 129a Abs. 1 Nr. 1, Abs. 5 Satz 1, § 129b Abs. 1 Sätze 1 und 2 StGB ist nach ständiger Rechtsprechung grundsätzlich jedes Tätigwerden eines Nichtmitglieds zu verstehen, das die innere Organisation der Vereinigung und deren Zusammenhalt unmittelbar fördert, die Realisierung der von ihr geplanten Straftaten - wenngleich nicht unbedingt maßgebend - erleichtert oder sich sonst auf deren Aktionsmöglichkeiten und Zwecksetzung in irgendeiner Weise positiv auswirkt und damit die ihr eigene Gefährlichkeit festigt (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Urteil vom 14. August 2009 - 3 StR 552/08, BGHSt 54, 69, 117).

    Zum anderen greift der Begriff des Unterstützens einer Vereinigung über ein im strengeren Sinne des § 27 Abs. 1 StGB auf die Förderung der Tätigkeit eines Vereinigungsmitglieds beschränktes Verständnis hinaus; denn er bezieht sich auch und - wie schon der Wortlaut des Gesetzes zeigt - sogar in erster Linie auf die Vereinigung als solche, ohne dass im konkreten Fall die Aktivität des Nichtmitglieds zu einer einzelnen organisationsbezogenen Tätigkeit eines Organisationsmitglieds hilfreich beitragen muss (vgl. BGH, Urteil vom 14. August 2009 - 3 StR 552/08 aaO S. 117 f.; Beschluss vom 16. Mai 2007 - AK 6/07, BGHSt 51, 345, 350 f.).

  • BGH, 22.03.2018 - StB 32/17

    Erlass eines Haftbefehls bei dringendem Tatverdacht der Mitgliedschaft in einer

    Auszug aus BGH, 28.06.2018 - StB 10/18
    a) Anders als im Haftbefehlsverfahren (dazu Senatsbeschluss vom 22. März 2018 - StB 32/17, NStZ-RR 2018, 206) reicht für die Zulässigkeit einer regelmäßig im frühen Stadium der Ermittlung in Betracht kommenden Durchsuchung der über bloße Vermutungen hinausreichende, auf bestimmte tatsächliche Anhaltspunkte gestützte konkrete Verdacht, dass eine Straftat begangen worden ist und der Verdächtige als Täter oder Teilnehmer an dieser Tat in Betracht kommt.

    Die Wirksamkeit der Unterstützungsleistungen und deren Nützlichkeit müssen indes stets anhand belegter Fakten nachgewiesen sein (siehe nur BGH, Beschluss vom 22. März 2018 - StB 32/17, juris Rn. 30 mwN).

  • BVerfG, 10.01.2018 - 2 BvR 2993/14

    Durchsuchung der Geschäftsräume einer GmbH (Wohnungsgrundrecht;

    Auszug aus BGH, 28.06.2018 - StB 10/18
    Die Durchsuchung darf mithin nicht der Ermittlung von Tatsachen dienen, die zur Begründung eines Anfangsverdachts erst erforderlich sind (siehe nur BVerfG, Beschluss vom 10. Januar 2018 - 2 BvR 2993/14, juris Rn. 24 mwN).
  • BGH, 08.03.2016 - 3 StR 23/16

    Unbegründete sofortige Beschwere gegen Kostenentscheidung und Versagung einer

    Auszug aus BGH, 28.06.2018 - StB 10/18
    Vor diesem Hintergrund können für sich genommen "legale' Tätigkeiten an Bedeutung für eine strafrechtliche Verfolgung gewinnen: Sofern solche Beteiligungsakte Ausfluss der Mitgliedschaft des Täters in der Vereinigung sind und in deren Interesse vorgenommen werden, erhalten sich durch diese Verknüpfung ihr Unwerturteil (st. Rspr.; siehe nur BGH, Beschlüsse vom 14. Juli 2016 - 3 StR 23/16, BGHR StGB § 129a Abs. 1 Beteiligung als Mitglied 1; vom 9. Juli 2015 - 3 StR 537/14, NJW 2016, 657, 658).
  • BGH, 16.05.2007 - AK 6/07

    Werben für terroristische Vereinigungen in Chatrooms

    Auszug aus BGH, 28.06.2018 - StB 10/18
    Zum anderen greift der Begriff des Unterstützens einer Vereinigung über ein im strengeren Sinne des § 27 Abs. 1 StGB auf die Förderung der Tätigkeit eines Vereinigungsmitglieds beschränktes Verständnis hinaus; denn er bezieht sich auch und - wie schon der Wortlaut des Gesetzes zeigt - sogar in erster Linie auf die Vereinigung als solche, ohne dass im konkreten Fall die Aktivität des Nichtmitglieds zu einer einzelnen organisationsbezogenen Tätigkeit eines Organisationsmitglieds hilfreich beitragen muss (vgl. BGH, Urteil vom 14. August 2009 - 3 StR 552/08 aaO S. 117 f.; Beschluss vom 16. Mai 2007 - AK 6/07, BGHSt 51, 345, 350 f.).
  • BGH, 03.10.1979 - 3 StR 264/79

    Zulässiges Verteidigerhandeln

    Auszug aus BGH, 28.06.2018 - StB 10/18
    Dies kann zum einen dadurch geschehen, dass ein Außenstehender mitgliedschaftliche Betätigungsakte eines Angehörigen der Vereinigung fördert; in diesem Sinne handelt es sich beim Unterstützen um eine zur Täterschaft verselbständigte Beihilfe zur Mitgliedschaft (vgl. etwa BGH, Urteil vom 3. Oktober 1979 - 3 StR 264/79, BGHSt 29, 99, 101).
  • BGH, 11.03.2010 - StB 16/09

    Militante gruppe (mg); Überwachung der Telekommunikation (Fernmeldegeheimnis;

    Auszug aus BGH, 28.06.2018 - StB 10/18
    Der Anfangsverdacht muss auf konkretem schlüssigem Tatsachenmaterial beruhen und in diesem Sinne ein gewisses Maß an Konkretisierung und Verdichtung erreicht haben (vgl. BGH, Beschluss vom 11. März 2010 - StB 16/09, NStZ 2010, 711 mwN für eine Maßnahme nach § 100a StPO).
  • BGH, 13.09.2011 - StB 12/11

    Mitgliedschaft in einer ausländischen terroristischen Vereinigung

    Auszug aus BGH, 28.06.2018 - StB 10/18
    Der Beteiligte muss die Vereinigung von innen her fördern und damit eine Stellung innerhalb der Vereinigung eingenommen haben, die ihn als zum Kreis der Mitglieder gehörend kennzeichnet (st. Rspr.; siehe nur BGH, Urteil vom 14. August 2009 - 3 StR 552/08, BGHSt 54, 69, 112 f.; Beschluss vom 13. September 2011 - StB 12/11, NStZ-RR 2011, 372 f.).
  • BGH, 12.08.2015 - StB 8/15

    Voraussetzungen für den Erlass einer Durchsuchungsanordnung (Anfangsverdacht;

    Auszug aus BGH, 28.06.2018 - StB 10/18
    Eines hinreichenden oder gar dringenden Tatverdachts im Sinne des § 112 Abs. 1 Satz 1 StPO bedarf es - ungeachtet der Frage der Verhältnismäßigkeit - nicht (siehe nur BGH, Beschluss vom 12. August 2015 - StB 8/15, BGHR StPO § 102 Tatverdacht 3).
  • BGH, 09.07.2015 - 3 StR 537/14

    Konkurrenzen bei Organisationsdelikten (kriminelle/terroristische Vereinigung;

    Auszug aus BGH, 28.06.2018 - StB 10/18
    Vor diesem Hintergrund können für sich genommen "legale' Tätigkeiten an Bedeutung für eine strafrechtliche Verfolgung gewinnen: Sofern solche Beteiligungsakte Ausfluss der Mitgliedschaft des Täters in der Vereinigung sind und in deren Interesse vorgenommen werden, erhalten sich durch diese Verknüpfung ihr Unwerturteil (st. Rspr.; siehe nur BGH, Beschlüsse vom 14. Juli 2016 - 3 StR 23/16, BGHR StGB § 129a Abs. 1 Beteiligung als Mitglied 1; vom 9. Juli 2015 - 3 StR 537/14, NJW 2016, 657, 658).
  • OLG Bamberg, 28.08.2018 - 2 Ss OWi 949/18

    Unbefugter Datenabruf aus polizeilichem Recherchesystem

    Für die Zulässigkeit des Datenabrufs ist danach ausreichend, aber auch erforderlich das Bestehen eines Anfangsverdachts, mithin ein über bloße Vermutungen hinausreichender, auf bestimmte tatsächliche Anhaltspunkte gestützter konkreter Verdacht, dass eine Straftat begangen worden ist und der Verdächtige als Täter oder Teilnehmer an dieser Tat in Betracht kommt (vgl. zuletzt BGH, Beschluss vom 28.06.2018 - StB 10/18 [bei juris]).
  • BGH, 15.05.2019 - AK 22/19

    Mitgliedschaftliche Beteiligung an einer terroristischen Vereinigung (Förderung

    Dass sie vornehmlich Haushaltstätigkeiten verrichtete, steht ihrer mitgliedschaftlichen Beteiligung nicht entgegen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 28. Juni 2018 - StB 10/18, NStZ 2018, 598, 599, sowie StB 11/18, NStZ-RR 2018, 369, 371).
  • OLG München, 29.04.2020 - 7 St 9/19

    Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung im Ausland - Konkurrenz

    Auf die Beschwerde des Generalbundesanwalts vom 19. April 2018 wurde die Durchsuchung mit Beschluss des 3. Strafsenats des Bundesgerichtshofs vom 28. Juni 2018 (StB 10/18) angeordnet, da jedenfalls ein Anfangsverdacht der mitgliedschaftlichen Beteiligung beim IS gegeben sei.
  • OLG Düsseldorf, 26.07.2022 - 7 StS 2/22

    Verurteilung wegen mitgliedschaftlicher Beteiligung an einer terroristischen

    Dass sich die Tätigkeit vornehmlich auf eine solche im Rahmen der Haushaltsführung beschränkt, steht einer mitgliedschaftlichen Beteiligung nicht entgegen (vgl. Gericke/Moldenhauer, NStZ-RR 2020, 329; BGH, Beschluss vom 21. April 2022, AK 14/22, juris Rn. 35; BGH, Beschluss vom 30. Juni 2020, AK 14/20, juris, Rn. 26; BGH, Beschluss vom 28. Juni 2018, StB 10/18 juris, Rn. 17).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht