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   BGH, 28.06.2018 - StB 14/18   

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https://dejure.org/2018,20993
BGH, 28.06.2018 - StB 14/18 (https://dejure.org/2018,20993)
BGH, Entscheidung vom 28.06.2018 - StB 14/18 (https://dejure.org/2018,20993)
BGH, Entscheidung vom 28. Juni 2018 - StB 14/18 (https://dejure.org/2018,20993)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • HRR Strafrecht

    § 102 StPO; § 103 StPO; § 105 StPO
    Ermittlungsdurchsuchung beim Tatunverdächtigen (Erwartung des Auffindens von Personen, Spuren oder Sachen; konkrete Gründe; erwiesene Tatsachen; Durchsuchungsbeschluss; hinreichend individualisierte und bestimmte Beweismittel; Bestimmung der Gattung nach ausreichend)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • IWW

    § 89a Abs. 1, Abs. 2 Nr. 2 StGB, § 103 Abs. 1 Satz 1 StPO, § 102 StPO, § 304 Abs. 5 StPO, §§ 103, 105 Abs. 1 StGB

  • Wolters Kluwer

    Rechtmäßige Durchsuchung der Wohn- und Nebenräume wegen des Verdachts der Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat

  • rewis.io

    Strafverfahren wegen Verdachts der Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat: Anforderungen an die Durchsuchungsanordnung gegen eine nichtverdächtige Person

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 89a Abs. 1 ; StGB § 89 Abs. 2 Nr. 2
    Rechtmäßige Durchsuchung der Wohn- und Nebenräume wegen des Verdachts der Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Ermittlungsdurchsuchung bei nichtverdächtigen Personen

 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerfG, 11.01.2016 - 2 BvR 1361/13

    Durchsuchung zur Auffindung des Banners einer Fangruppierung eines Fußballvereins

    Auszug aus BGH, 28.06.2018 - StB 14/18
    Nach dem Stand der Ermittlungen rechtfertigten konkrete Gründe aufgrund bewiesener Tatsachen (vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 11. Januar 2016 - 2 BvR 1361/13, NJW 2016, 1645) die Erwartung, dass sich Spuren der Straftat in den Räumen des (seinerzeit nicht tat- oder teilnahmeverdächtigen) Beschwerdeführers in elektronischen Dateien, Kommunikationsmitteln oder schriftlichen Unterlagen beziehungsweise in seinem E-Mail-Postfach befinden.
  • BGH, 21.11.2001 - 3 BJs 22/00

    Beschwerde; Durchsuchungsanordnung gegen einen Unbeteiligten (hinreichend

    Auszug aus BGH, 28.06.2018 - StB 14/18
    Diese Gegenstände müssen im Durchsuchungsbeschluss so weit konkretisiert werden, dass weder bei dem Betroffenen noch bei dem die Durchsuchung vollziehenden Beamten Zweifel über die zu suchenden und zu beschlagnahmenden Gegenstände entstehen können (BGH, Beschluss vom 21. November 2001 - StB 20/01, NStZ 2002, 215).
  • BVerfG, 21.06.1994 - 2 BvR 2559/93

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an einen Durchsuchungsbeschluß

    Auszug aus BGH, 28.06.2018 - StB 14/18
    Die angegriffenen Beschlüsse des Ermittlungsrichters vom 17. April 2018 erfüllen mit Blick auf die Umgrenzungsfunktion die an sie zu stellenden Anforderungen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 20. April 2004 - 2 BvR 2043/03 u.a., NJW 2004, 3171), tragen einer angemessenen Beschränkung der Zwangsmaßnahme entsprechend der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG, Kammerbeschlüsse vom 21. Juni 1994 - 2 BvR 2559/93, NJW 1994, 3281; vom 22. März 1999 - 2 BvR 2158/98, NStZ 1999, 414) Rechnung und erweisen sich auch im Übrigen als rechtmäßig.
  • BVerfG, 10.09.2010 - 2 BvR 2561/08

    Durchsuchung (vager Tatverdacht; Hehlerei; Verkauf neuwertiger Mobiltelefone über

    Auszug aus BGH, 28.06.2018 - StB 14/18
    a) Das den Beschuldigten im Sinne eines Anfangsverdachts zur Last gelegte strafbare Verhalten ist in den Beschlüssen vom 17. April 2018 rechtlich als Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat gemäß § 89a Abs. 1, Abs. 2 Nr. 2 StGB bezeichnet und in dem angefochtenen Beschluss entsprechend dem Erkenntnisstand zum Zeitpunkt der Durchsuchungsanordnung (hierzu BVerfG, Beschluss vom 10. September 2010 - 2 BvR 2561/08, NJW 2011, 291) dargelegt.
  • BVerfG, 20.04.2004 - 2 BvR 2043/03

    Unverletzlichkeit der Wohnung; Durchsuchung; Beschlagnahme; Richtervorbehalt

    Auszug aus BGH, 28.06.2018 - StB 14/18
    Die angegriffenen Beschlüsse des Ermittlungsrichters vom 17. April 2018 erfüllen mit Blick auf die Umgrenzungsfunktion die an sie zu stellenden Anforderungen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 20. April 2004 - 2 BvR 2043/03 u.a., NJW 2004, 3171), tragen einer angemessenen Beschränkung der Zwangsmaßnahme entsprechend der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG, Kammerbeschlüsse vom 21. Juni 1994 - 2 BvR 2559/93, NJW 1994, 3281; vom 22. März 1999 - 2 BvR 2158/98, NStZ 1999, 414) Rechnung und erweisen sich auch im Übrigen als rechtmäßig.
  • BVerfG, 22.03.1999 - 2 BvR 2158/98

    Verfassungswidrige Wohnraumdurchsuchung

    Auszug aus BGH, 28.06.2018 - StB 14/18
    Die angegriffenen Beschlüsse des Ermittlungsrichters vom 17. April 2018 erfüllen mit Blick auf die Umgrenzungsfunktion die an sie zu stellenden Anforderungen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 20. April 2004 - 2 BvR 2043/03 u.a., NJW 2004, 3171), tragen einer angemessenen Beschränkung der Zwangsmaßnahme entsprechend der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG, Kammerbeschlüsse vom 21. Juni 1994 - 2 BvR 2559/93, NJW 1994, 3281; vom 22. März 1999 - 2 BvR 2158/98, NStZ 1999, 414) Rechnung und erweisen sich auch im Übrigen als rechtmäßig.
  • BGH, 15.10.1999 - 2 BJs 20/97

    Verdacht der Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung;

    Auszug aus BGH, 28.06.2018 - StB 14/18
    Ausreichend ist dafür allerdings, dass die Beweismittel der Gattung nach näher bestimmt sind; nicht erforderlich ist, dass sie in allen Einzelheiten bezeichnet werden (BGH, Beschluss vom 15. Oktober 1999 - StB 9/99, NStZ 2000, 154, 155 mwN; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 61. Aufl., § 103 Rn. 6).
  • BGH, 18.11.2021 - StB 6/21

    Verhältnismäßigkeit einer Durchsuchungsanordnung gegen einen nichtverdächtigen

    Nach dem Stand der Ermittlungen zum Zeitpunkt des Erlasses der Beschlüsse rechtfertigten konkrete Gründe aufgrund bewiesener Tatsachen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 11. Januar 2016 - 2 BvR 1361/13, NJW 2016, 1645 Rn. 13; BGH, Beschluss vom 28. Juni 2018 - StB 14/18, juris Rn. 9) die Erwartung, dass sich in den Räumen und Kraftfahrzeugen des Beschwerdeführers elektronische Dateien, Kommunikationsmittel oder schriftliche Unterlagen befinden, die Hinweise auf eine verfahrensrelevante Kommunikation des Zeugen mit dem Beschuldigten oder anderen Personen enthalten.

    Diese Gegenstände müssen im Durchsuchungsbeschluss soweit konkretisiert werden, dass weder bei dem Betroffenen noch bei dem die Durchsuchung vollziehenden Beamten Zweifel über die zu suchenden und zu beschlagnahmenden Gegenstände entstehen können (BGH, Beschlüsse vom 13. Januar 1989 - StB 1/89, BGHR StPO § 103 Tatsachen 1; vom 21. November 2001 - StB 20/01, BGHR StPO § 103 Gegenstände 2; vom 28. Juni 2018 - StB 14/18, juris Rn. 16).

    Ausreichend ist dafür allerdings, dass die Beweismittel der Gattung nach näher bestimmt sind; nicht erforderlich ist, dass sie in allen Einzelheiten bezeichnet werden (BGH, Beschlüsse vom 15. Oktober 1999 - StB 9/99, BGHR StPO § 103 Gegenstände 1; vom 28. Juni 2018 - StB 14/18, juris Rn. 16).

  • BGH, 30.03.2023 - StB 58/22

    Durchsuchung bei Beschuldigten (Anfangsverdacht); Durchsuchung bei anderen

    Ausreichend ist dafür allerdings, dass die Beweismittel der Gattung nach näher bestimmt sind; nicht erforderlich ist, dass sie in allen Einzelheiten bezeichnet werden (BGH, Beschlüsse vom 20. Juli 2022 - StB 29/22, NStZ 2022, 692, 693 Rn. 14; vom 28. Juni 2018 - StB 14/18, juris Rn. 16; vom 15. Oktober 1999 - StB 9/99, BGHR StPO § 103 Gegenstände 1; jeweils mwN).
  • BGH, 24.10.2023 - StB 59/23

    Rechtmäßigkeit der richterlichen Bestätigung der vorläufigen Sicherstellung bei

    Ausreichend ist dafür allerdings, dass die Beweismittel der Gattung nach näher bestimmt sind; nicht erforderlich ist, dass sie in allen Einzelheiten bezeichnet werden (vgl. BGH, Beschlüsse vom 6. September 2023 - StB 40/23, juris Rn. 16; vom 20. April 2023 - StB 5/23, juris Rn. 21; vom 20. Juli 2022 - StB 29/22, NStZ 2022, 692 Rn. 14; vom 28. Juni 2018 - StB 14/18, juris Rn. 16; vom 15. Oktober 1999 - StB 9/99, BGHR StPO § 103 Gegenstände 1, jeweils mwN).
  • BGH, 18.11.2021 - StB 7/21
    Nach dem Stand der Ermittlungen zum Zeitpunkt des Erlasses der Beschlüsse rechtfertigten konkrete Gründe aufgrund bewiesener Tatsachen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 11. Januar 2016 - 2 BvR 1361/13, NJW 2016, 1645 Rn. 13; BGH, Beschluss vom 28. Juni 2018 - StB 14/18, juris Rn. 9) die Erwartung, dass sich in den Räumen und Kraftfahrzeugen des Beschwerdeführers elektronische Dateien, Kommunikationsmittel oder schriftliche Unterlagen befinden, die Hinweise auf eine verfahrensrelevante Kommunikation des Zeugen mit dem Beschuldigten oder anderen Personen enthalten.

    Diese Gegenstände müssen im Durchsuchungsbeschluss soweit konkretisiert werden, dass weder bei dem Betroffenen noch bei dem die Durchsuchung vollziehenden Beamten Zweifel über die zu suchenden und zu beschlagnahmenden Gegenstände entstehen können (BGH, Beschlüsse vom 13. Januar 1989 - StB 1/89, BGHR StPO § 103 Tatsachen 1; vom 21. November 2001 - StB 20/01, BGHR StPO § 103 Gegenstände 2; vom 28. Juni 2018 - StB 14/18, juris Rn. 16).

    Ausreichend ist dafür allerdings, dass die Beweismittel der Gattung nach näher bestimmt sind; nicht erforderlich ist, dass sie in allen Einzelheiten bezeichnet werden (BGH, Beschlüsse vom 15. Oktober 1999 - StB 9/99, BGHR StPO § 103 Gegenstände 1; vom 28. Juni 2018 - StB 14/18, juris Rn. 16).

  • BGH, 20.07.2022 - StB 29/22

    Anforderungen an die Anordnung einer Durchsuchung beim Nichtverdächtigen

    Ausreichend ist dafür allerdings, dass die Beweismittel der Gattung nach näher bestimmt sind; nicht erforderlich ist, dass sie in allen Einzelheiten bezeichnet werden (BGH, Beschlüsse vom 15. Oktober 1999 - StB 9/99, BGHR StPO § 103 Gegenstände 1; vom 28. Juni 2018 - StB 14/18, juris Rn. 16; jeweils mwN).
  • BGH, 05.06.2019 - StB 6/19

    Anfangsverdacht als Voraussetzung für den Erlass der Durchsuchungsanordnung

    Ausreichend ist dafür allerdings, dass die Beweismittel der Gattung nach näher bestimmt sind; nicht erforderlich ist, dass sie in allen Einzelheiten bezeichnet werden (BGH, Beschlüsse vom 15. Oktober 1999 - StB 9/99, NStZ 2000, 154, 155; vom 28. Juni 2018 - StB 14/18, juris Rn. 16; jew. mwN).
  • BGH, 31.07.2019 - StB 17/19

    Zulässige Durchsuchung bei einer anderen Person als dem Beschuldigten

    Im Übrigen erfüllt dieser mit Blick auf die Umgrenzungsfunktion die an ihn zu stellenden Anforderungen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 20. April 2004 - 2 BvR 2043/03 u.a., NJW 2004, 3171) und trägt einer angemessenen Beschränkung der Zwangsmaßnahme entsprechend der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts Rechnung (BVerfG, Beschlüsse vom 21. Juni 1994 - 2 BvR 2559/93, NJW 1994, 3281; vom 22. März 1999 - 2 BvR 2158/98, NJW 1999, 2176; vgl. auch BGH, Beschluss vom 28. Juni 2018 - StB 14/18, juris Rn. 5).

    Die zu suchenden Gegenstände sind im Beschluss hinreichend individualisiert und als Mobiltelefone zumindest ihrer Gattung nach bestimmt (s. zu den Maßstäben BGH, Beschlüsse vom 5. Juni 2019 - StB 6/19, BeckRS 2019, 14495 Rn. 15 mwN; vom 28. Juni 2018 - StB 14/18, juris Rn. 16).

  • BGH, 09.02.2021 - StB 9/20

    Zulässigkeit einer regelmäßig in einem frühen Stadium der Ermittlungen

    Ausreichend ist dafür allerdings, dass die Beweismittel der Gattung nach näher bestimmt sind; nicht erforderlich ist, dass sie in allen Einzelheiten bezeichnet werden (BGH, Beschlüsse vom 15. Oktober 1999 - StB 9/99, NStZ 2000, 154, 155; vom 28. Juni 2018 - StB 14/18, juris Rn. 16; jeweils mwN).
  • BGH, 20.04.2023 - StB 5/23

    Beschwerde gegen gerichtliche Bestätigung einer vorläufigen Sicherstellung zum

    Ausreichend ist dafür allerdings, dass die Beweismittel der Gattung nach näher bestimmt sind; nicht erforderlich ist, dass sie in allen Einzelheiten bezeichnet werden (vgl. BGH, Beschlüsse vom 20. Juli 2022 - StB 29/22, NStZ 2022, 692 Rn. 14; vom 28. Juni 2018 - StB 14/18, juris Rn. 16; vom 15. Oktober 1999 - StB 9/99, BGHR StPO § 103 Gegenstände 1; jeweils mwN).
  • BGH, 15.06.2023 - StB 23/23

    Rechtmäßigkeit der Anordnung der Durchsuchung eines Betroffenen aufgrund

    Ausreichend ist dafür allerdings, dass die Beweismittel der Gattung nach näher bestimmt sind; nicht erforderlich ist, dass sie in allen Einzelheiten bezeichnet werden (vgl. BGH, Beschlüsse vom 20. Juli 2022 - StB 29/22, NStZ 2022, 692 Rn. 14; vom 28. Juni 2018 - StB 14/18, juris Rn. 16; vom 15. Oktober 1999 - StB 9/99, BGHR StPO § 103 Gegenstände 1; jeweils mwN).
  • BGH, 06.09.2023 - StB 40/23

    Patriotische Union

  • BGH, 20.04.2023 - StB 59/22

    Beschwerde gegen Durchsuchungsanordnung des Ermittlungsrichters des

  • BGH, 15.06.2023 - StB 24/23

    Anordnung der Durchsuchung wegen des Anfangsverdachts der mitgliedschaftlichen

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