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   BGH, 28.06.2022 - 3 StR 179/22   

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https://dejure.org/2022,19362
BGH, 28.06.2022 - 3 StR 179/22 (https://dejure.org/2022,19362)
BGH, Entscheidung vom 28.06.2022 - 3 StR 179/22 (https://dejure.org/2022,19362)
BGH, Entscheidung vom 28. Juni 2022 - 3 StR 179/22 (https://dejure.org/2022,19362)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 66 Abs 3 S 1 StGB

  • IWW

    § 349 Abs. 2 StPO, § 66 Abs. 3 Satz 1 StGB, § 184b StGB, Art. 316l EGStGB, § 52 Abs. 2 Satz 1 StGB

  • Wolters Kluwer

    Darstellen einer früheren Verurteilung als hinreichende Vorverurteilung i.R.d. Anordnung der Unterbringung in der Sicherungsverwahrung

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Darstellen einer früheren Verurteilung als hinreichende Vorverurteilung i.R.d. Anordnung der Unterbringung in der Sicherungsverwahrung

  • rechtsportal.de

    Darstellen einer früheren Verurteilung als hinreichende Vorverurteilung i.R.d. Anordnung der Unterbringung in der Sicherungsverwahrung

  • datenbank.nwb.de
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2023, 96
  • StV 2023, 390
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 19.07.2006 - 1 StR 238/06

    Formelle Voraussetzungen der Anordnung der Sicherungsverwahrung

    Auszug aus BGH, 28.06.2022 - 3 StR 179/22
    a) Eine Gesamtfreiheitsstrafe genügt als Vorverurteilung den Anforderungen des § 66 Abs. 3 Satz 1 StGB, wenn sie wenigstens drei Jahre beträgt und ihr ausschließlich Einzelfreiheitsstrafen zugrunde liegen, die auf Katalogtaten beruhen; einer Einzelfreiheitsstrafe in der von § 66 Abs. 3 Satz 1 StGB vorausgesetzten Höhe bedarf es dann nicht (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschlüsse vom 3. November 2015 - 4 StR 309/15, juris; vom 19. Juli 2006 - 1 StR 238/06, BGHR StGB § 66 Abs. 3 Katalogtat 3 Rn. 4; Urteil vom 13. November 2002 - 2 StR 261/02, BGHSt 48, 100, 103).

    Demgegenüber ist eine Gesamtfreiheitsstrafe keine hinreichende Vorverurteilung, wenn sie neben Einzelfreiheitsstrafen wegen Nichtkatalogtaten nur eine drei Jahre unterschreitende Einzelfreiheitsstrafe wegen einer Katalogtat enthält (BGH, Beschlüsse vom 19. Juli 2006 - 1 StR 238/06, BGHR StGB § 66 Abs. 3 Katalogtat 3 Rn. 4; vom 2. Juni 2004 - 2 StR 123/04, BGHR StGB § 66 Abs. 3 Satz 1 Vorverurteilung 2).

    Der Umstand, dass in den Fällen des (schweren) sexuellen Missbrauchs eine tateinheitliche Verurteilung auch wegen Besitzes kinderpornografischer Schriften nach § 184b StGB aF und damit einer Nichtkatalogtat (s. Art. 3161 EGStGB) erfolgte, steht der Berücksichtigung nach § 66 Abs. 3 Satz 1 StGB nicht entgegen; eine Tat ist auch dann eine Katalogtat im Sinne dieser Vorschrift, wenn tateinheitlich mit einer von § 66 Abs. 3 Satz 1 StGB erfassten Straftat ein dort nicht genanntes Delikt verübt wurde (BGH, Beschluss vom 19. Juli 2006 - 1 StR 238/06, BGHR StGB § 66 Abs. 3 Katalogtat 3 Rn. 5).

    Kann - was eine vom Revisionsgericht eigenständig zu beurteilende Rechtsfrage ist - sicher ausgeschlossen werden, dass das frühere Tatgericht bei einer Gesamtstrafenbildung allein aus den Einzelstrafen wegen Katalogtaten eine unterhalb der Schwelle von drei Jahren liegende Gesamtfreiheitsstrafe gebildet hätte, ist eine den Anforderungen des § 66 Abs. 3 Satz 1 StGB genügende Vorverurteilung gegeben (BGH, Beschluss vom 19. Juli 2006 - 1 StR 238/06, BGHR StGB § 66 Abs. 3 Katalogtat 3 Rn. 7; Matt/Renzikowski/Eschelbach, StGB, 2. Aufl., § 66 Rn. 64; Fischer, StGB, 69. Aufl., § 66 Rn. 37 aE; SSWStGB/ Harrendorf, 5. Aufl., § 66 Rn. 42; Lackner/Kühl/Heger/Pohlreich, StGB, 29. Aufl., § 66 Rn. 10e; BeckOK StGB/Ziegler, 53. Ed., § 66 Rn. 24; LK/Peglau, StGB, 13. Aufl., § 66 Rn. 103; SKStGB/Sinn, 9. Aufl., § 66 Rn. 45; aA MüKoStGB/Drenkhahn/Morgenstern, 4. Aufl., § 66 Rn. 176).

    Sofern - wie hier - relevanten Einzelstrafen eine tateinheitliche Verurteilung sowohl wegen einer Katalogtat als auch wegen einer Nichtkatalogtat zu Grunde liegt und der nach § 52 Abs. 2 Satz 1 StGB maßgebliche Strafrahmen dem Katalogtatbestand zu entnehmen war, ist die Einzelstrafe bei der fiktiven Gesamtstrafenbildung in voller Höhe zu berücksichtigen (BGH, Beschluss vom 10 19. Juli 2006 - 1 StR 238/06, BGHR StGB § 66 Abs. 3 Katalogtat 3 Rn. 5; LK/Peglau, StGB, 13. Aufl., § 66 Rn. 106).

  • BGH, 13.11.2002 - 2 StR 261/02

    Sicherungsverwahrung für Sexualstraftäter bestätigt

    Auszug aus BGH, 28.06.2022 - 3 StR 179/22
    a) Eine Gesamtfreiheitsstrafe genügt als Vorverurteilung den Anforderungen des § 66 Abs. 3 Satz 1 StGB, wenn sie wenigstens drei Jahre beträgt und ihr ausschließlich Einzelfreiheitsstrafen zugrunde liegen, die auf Katalogtaten beruhen; einer Einzelfreiheitsstrafe in der von § 66 Abs. 3 Satz 1 StGB vorausgesetzten Höhe bedarf es dann nicht (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschlüsse vom 3. November 2015 - 4 StR 309/15, juris; vom 19. Juli 2006 - 1 StR 238/06, BGHR StGB § 66 Abs. 3 Katalogtat 3 Rn. 4; Urteil vom 13. November 2002 - 2 StR 261/02, BGHSt 48, 100, 103).

    Denn dann unterscheidet sich der Fall in der Sache nicht von einem solchen, in dem von vornherein eine allein auf Katalogtaten beruhende Gesamtstrafe von mindestens drei Jahren Freiheitsstrafe vorlag (s. hierzu BGH, Urteil vom 13. November 2002 - 2 StR 261/02, BGHSt 48, 100, 103).

  • BGH, 03.11.2015 - 4 StR 309/15

    Vorbehaltene Anordnung der Sicherungsverwahrung im Fall der Verhängung einer

    Auszug aus BGH, 28.06.2022 - 3 StR 179/22
    a) Eine Gesamtfreiheitsstrafe genügt als Vorverurteilung den Anforderungen des § 66 Abs. 3 Satz 1 StGB, wenn sie wenigstens drei Jahre beträgt und ihr ausschließlich Einzelfreiheitsstrafen zugrunde liegen, die auf Katalogtaten beruhen; einer Einzelfreiheitsstrafe in der von § 66 Abs. 3 Satz 1 StGB vorausgesetzten Höhe bedarf es dann nicht (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschlüsse vom 3. November 2015 - 4 StR 309/15, juris; vom 19. Juli 2006 - 1 StR 238/06, BGHR StGB § 66 Abs. 3 Katalogtat 3 Rn. 4; Urteil vom 13. November 2002 - 2 StR 261/02, BGHSt 48, 100, 103).
  • BGH, 02.06.2004 - 2 StR 123/04

    Mord; Sicherungsverwahrung; Vorverurteilung zu einer Freiheitsstrafe von

    Auszug aus BGH, 28.06.2022 - 3 StR 179/22
    Demgegenüber ist eine Gesamtfreiheitsstrafe keine hinreichende Vorverurteilung, wenn sie neben Einzelfreiheitsstrafen wegen Nichtkatalogtaten nur eine drei Jahre unterschreitende Einzelfreiheitsstrafe wegen einer Katalogtat enthält (BGH, Beschlüsse vom 19. Juli 2006 - 1 StR 238/06, BGHR StGB § 66 Abs. 3 Katalogtat 3 Rn. 4; vom 2. Juni 2004 - 2 StR 123/04, BGHR StGB § 66 Abs. 3 Satz 1 Vorverurteilung 2).
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