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   BGH, 28.07.2008 - NotZ 124/07   

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https://dejure.org/2008,3576
BGH, 28.07.2008 - NotZ 124/07 (https://dejure.org/2008,3576)
BGH, Entscheidung vom 28.07.2008 - NotZ 124/07 (https://dejure.org/2008,3576)
BGH, Entscheidung vom 28. Juli 2008 - NotZ 124/07 (https://dejure.org/2008,3576)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • IWW
  • Deutsches Notarinstitut

    BNotO §§ 6, 7 Abs. 1; GG Art. 12 Abs. 1
    Trotz Rechtsverletzung in Bewerbungsverfahren keine fiktive Behandlung des unterlegenen Bewerbers wie ein Notar für künftige Bewerbungsverfahren

  • Wolters Kluwer

    Rechtsverletzung eines landesfremden Bewerbers durch Erledigung eines Bewerbungsverfahrens für eine Notarstelle durch Besetzung der ausgeschriebenen Stelle mit einem konkurrierenden Bewerber; Anspruch eines unterlegenen landesfremden Bewerbers auf Gleichstellung mit ...

  • Judicialis

    BNotO § 6; ; BNotO § 7 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BNotO § 6 § 7 Abs. 1
    Rechtstellung eines unterlegenen Bewerbers um eine Notarstelle nach Feststellung der Verletzung seiner Rechte durch das BVerfG

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Notarrecht - Länderübergeifende Bewerbung auf Notarstelle

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2008, 1642
  • DNotZ 2009, 155
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (12)

  • BGH, 28.11.2005 - NotZ 18/05

    Zuteilung einer Notarstelle an den erfolgreichen Bewerber einer Ausschreibung

    Auszug aus BGH, 28.07.2008 - NotZ 124/07
    Der Antragsteller nimmt dies im Hinblick auf die Senatsentscheidung BGHZ 165, 139 hin.

    Wird eine Konkurrentenstreitigkeit durch die vorzeitige Ernennung eines Mitbewerbers vereitelt, so kann darin eine selbständige Amtspflichtverletzung liegen, die Auswirkungen auf die Verteilung der Darlegungs- und Beweislast hat, soweit es um die Beantwortung der Frage geht, ob die Bewerbung des Rechtsbehelfsführers bei pflichtgemäßer Durchführung des Auswahlverfahrens hätte Erfolg haben müssen (BGHZ 165, 139, 145 unter Bezugnahme auf BGHZ 129, 226, 232 f.).

  • BGH, 05.02.1996 - NotZ 25/95

    Verletzung der Rechte eines Bewerbers um eine Notarstelle durch die Entscheidung

    Auszug aus BGH, 28.07.2008 - NotZ 124/07
    Bei der Beurteilung dieser Frage ist der Landesjustizverwaltung im Rahmen ihrer Organisationshoheit wiederum ein erheblicher, gerichtlich nur beschränkt nachprüfbarer Entscheidungsspielraum eingeräumt; dieser ist insgesamt weiter als derjenige, der bei einer reinen Auswahlentscheidung nach § 6 Abs. 3 BNotO besteht (st. Rspr.; vgl. - jeweils m.w.N. - Senatsbeschlüsse vom 14. April 2008 aaO; vom 28. März 1991 - NotZ 27/90 - NJW 1993, 1591 f.; vom 13. Dezember 1993 - NotZ 60/92 - DNotZ 1994, 333 f.; vom 5. Februar 1996 - NotZ 25/95 - DNotZ 1996, 906 ff.).

    Denn die in diesem Zusammenhang - etwa bei Anwendung des "Vorrücksystems" - anstehenden Fragen der Organisation und des sachgerechten Personaleinsatzes knüpfen vielfach an die konkreten Verhältnisse vor Ort an (Senatsbeschluss vom 5. Februar 1996 aaO S. 908).

  • BVerfG, 28.04.2005 - 1 BvR 2231/02

    Verletzung von GG Art 12 Abs 1 iVm Art 33 Abs 2 durch Bevorzugung eines Bewerbers

    Auszug aus BGH, 28.07.2008 - NotZ 124/07
    Durch Beschluss vom 28. April 2005 (DNotZ 2005, 473) hob das Bundesverfassungsgericht die beiden gerichtlichen Entscheidungen sowie den Bescheid des Antragsgegners auf und verwies die Sache an das Oberlandesgericht zurück, weil es den Antragsteller durch die schematische Anwendung des Regelvorrangs für "Landeskinder" in seinen Rechten aus Art. 12 Abs. 1 GG verletzt ansah.

    a) Das Bundesverfassungsgericht (DNotZ 2005, 473 ff.) hat die Bestimmung des § 7 Abs. 1 BNotO als grundsätzlich verfassungsgemäß gebilligt.

  • BGH, 14.04.2008 - NotZ 114/07

    Kriterien für die Besetzung einer Notarstelle

    Auszug aus BGH, 28.07.2008 - NotZ 124/07
    Auch stünde die vom Antragsteller nur fiktiv eingenommene Notarstelle in Nordrhein-Westfalen faktisch nicht zur Wiederbesetzung zur Verfügung - wie dies bei Anwendung des "Vorrücksystems" typischerweise der Fall ist - und nähme dem Notarassessoren auch unter diesem Gesichtspunkt die Perspektive, in absehbarer Zeit als Notar im Hauptberuf bestellt zu werden; die Landesjustizverwaltung könnte seinen darauf gerichteten berechtigten Erwartungen nicht anderweit entsprechen (vgl. Senatsbeschluss vom 14. April 2008 - NotZ 114/07 - juris Rn. 8, 12 m.w.N.).

    Bei der Beurteilung dieser Frage ist der Landesjustizverwaltung im Rahmen ihrer Organisationshoheit wiederum ein erheblicher, gerichtlich nur beschränkt nachprüfbarer Entscheidungsspielraum eingeräumt; dieser ist insgesamt weiter als derjenige, der bei einer reinen Auswahlentscheidung nach § 6 Abs. 3 BNotO besteht (st. Rspr.; vgl. - jeweils m.w.N. - Senatsbeschlüsse vom 14. April 2008 aaO; vom 28. März 1991 - NotZ 27/90 - NJW 1993, 1591 f.; vom 13. Dezember 1993 - NotZ 60/92 - DNotZ 1994, 333 f.; vom 5. Februar 1996 - NotZ 25/95 - DNotZ 1996, 906 ff.).

  • BGH, 06.04.1995 - III ZR 183/94

    Amtspflichten der Kommunalverwaltung bei Besetzung einer öffentlich

    Auszug aus BGH, 28.07.2008 - NotZ 124/07
    Wird eine Konkurrentenstreitigkeit durch die vorzeitige Ernennung eines Mitbewerbers vereitelt, so kann darin eine selbständige Amtspflichtverletzung liegen, die Auswirkungen auf die Verteilung der Darlegungs- und Beweislast hat, soweit es um die Beantwortung der Frage geht, ob die Bewerbung des Rechtsbehelfsführers bei pflichtgemäßer Durchführung des Auswahlverfahrens hätte Erfolg haben müssen (BGHZ 165, 139, 145 unter Bezugnahme auf BGHZ 129, 226, 232 f.).
  • BVerfG, 29.03.2006 - 1 BvR 133/06

    Rechtstellung eines zu Unrecht abgewiesenen Bewerbers auf eine Anwaltsnotarstelle

    Auszug aus BGH, 28.07.2008 - NotZ 124/07
    Auch das öffentliche Interesse an einer geordneten Rechtspflege als Gemeinwohlbelang hätte zurückzutreten, um die Grundrechtsverletzung eines Bewerbers auszugleichen, die dieser in einem zurückliegenden, in sich abgeschlossenen Bewerbungsverfahren erlitten hat; das aber wäre in Bezug auf das neue Bewerbungsverfahren ein sachfremder Gesichtspunkt, der sich somit als nicht berücksichtigungsfähig erweist (vgl. BVerfG NJW 2006, 2395 Rn. 15 a.E.).
  • BGH, 13.12.1993 - NotZ 60/92

    Voraussetzungen für die Verlegung des Amtssitzes eines Notars

    Auszug aus BGH, 28.07.2008 - NotZ 124/07
    Bei der Beurteilung dieser Frage ist der Landesjustizverwaltung im Rahmen ihrer Organisationshoheit wiederum ein erheblicher, gerichtlich nur beschränkt nachprüfbarer Entscheidungsspielraum eingeräumt; dieser ist insgesamt weiter als derjenige, der bei einer reinen Auswahlentscheidung nach § 6 Abs. 3 BNotO besteht (st. Rspr.; vgl. - jeweils m.w.N. - Senatsbeschlüsse vom 14. April 2008 aaO; vom 28. März 1991 - NotZ 27/90 - NJW 1993, 1591 f.; vom 13. Dezember 1993 - NotZ 60/92 - DNotZ 1994, 333 f.; vom 5. Februar 1996 - NotZ 25/95 - DNotZ 1996, 906 ff.).
  • BGH, 28.03.1991 - NotZ 27/90

    Notarrecht - Amtsstelle - Justizverwaltungen - Notarstellenvergabe - Amtssitz -

    Auszug aus BGH, 28.07.2008 - NotZ 124/07
    Bei der Beurteilung dieser Frage ist der Landesjustizverwaltung im Rahmen ihrer Organisationshoheit wiederum ein erheblicher, gerichtlich nur beschränkt nachprüfbarer Entscheidungsspielraum eingeräumt; dieser ist insgesamt weiter als derjenige, der bei einer reinen Auswahlentscheidung nach § 6 Abs. 3 BNotO besteht (st. Rspr.; vgl. - jeweils m.w.N. - Senatsbeschlüsse vom 14. April 2008 aaO; vom 28. März 1991 - NotZ 27/90 - NJW 1993, 1591 f.; vom 13. Dezember 1993 - NotZ 60/92 - DNotZ 1994, 333 f.; vom 5. Februar 1996 - NotZ 25/95 - DNotZ 1996, 906 ff.).
  • BGH, 30.09.1997 - AnwZ (B) 11/97

    Verkündung eines noch nicht vollständig abgefaßten Beschlusses des

    Auszug aus BGH, 28.07.2008 - NotZ 124/07
    Im Übrigen ist der Senat als neue Tatsacheninstanz unabhängig vom Vorliegen eines wesentlichen Mangels des oberlandesgerichtlichen Verfahrens befugt, eine eigene Sachentscheidung zu treffen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 18. Juni 2001 - AnwZ(B) 10/00 - NJW-RR 2001, 1642, 1643 und vom 30. September 2007 - AnwZ(B) 11/97 - NJW-RR 1998, 267, 268; siehe auch Senatsbeschluss vom 22. November 2004 - NotZ 23/04 - ZNotP 2005, 116, 117).
  • BGH, 26.03.2007 - NotZ 49/06

    Statthaftigkeit der Rechtsbeschwerde gegen die Zurückweisung eines

    Auszug aus BGH, 28.07.2008 - NotZ 124/07
    Die Beschwerde des Antragstellers hat der Senat als unzulässig verworfen (Beschluss vom 26. März 2007 - NotZ 49/06 - juris).
  • BGH, 22.11.2004 - NotZ 23/04

    Abfassung eines Beschlusses in Notarsachen

  • BGH, 18.06.2001 - AnwZ (B) 10/00

    Schriftliche Niederlegung eines nach mündlicher Verhandlung ergangenen

  • BGH, 18.07.2011 - NotZ(Brfg) 1/11

    Besetzung einer Notarstelle: Berücksichtigung des Anwartschaftsrechts

    Vielmehr darf sich die Landesjustizverwaltung nicht schematisch auf die Privilegierung ihrer landeseigenen Notarassessoren berufen (BVerfG aaO; Senatsbeschluss vom 28. Juli 2008 - NotZ 124/07, NJW-RR 2008, 1642 Rn. 10).
  • OLG Frankfurt, 09.12.2011 - 1 Not 3/11

    Besetzung freier Notarstelle durch Verlegung des Amtssitzes eines bereits

    Der Justizverwaltung steht bei der Entscheidung über eine Bewerberkonkurrenz infolge Ausschreibung nach ganz herrschender Meinung ein weiter Ermessensspielraum zu (vgl. BGH DNotZ 2009, 155; NJW-RR 2009, 202; Beschluss vom 28.7.2008 NotZ 124/07; DNotZ 1996, 906; Schippel/Bracker-Püls § 10 Rn 10 m.w.N.).
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