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   BGH, 28.07.2009 - X ZB 41/08   

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BGH, 28.07.2009 - X ZB 41/08 (https://dejure.org/2009,7999)
BGH, Entscheidung vom 28.07.2009 - X ZB 41/08 (https://dejure.org/2009,7999)
BGH, Entscheidung vom 28. Juli 2009 - X ZB 41/08 (https://dejure.org/2009,7999)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Wolters Kluwer

    Vortrag über die tatsächliche Verformbarkeit von Heizkörpern/Heizpatronen unter manueller Krafteinwirkung i.R.d. patentgerichtlichen Entscheidungsfindung; Alleinige Entscheidungsrelevanz bzgl. einer manuellen Verformbarkeit elektrischer Heizkörper nach der Lehre aus ...

  • Judicialis

    PatG § 3 Abs. 1; ; PatG § 100 Abs. 3; ; GG Art. 103 Abs. 1

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zurückweisung der Rechtsbeschwerde gegen die Aufrechterhaltung eines Patents für einen elektrischen Heizkörper für Spritzgießwerkzeuge in Form einer Heizpatrone mangels Verletzung des rechtlichen Gehörs und mangels Verstoßes gegen den Begründungszwang

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Patentrecht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerfG, 19.05.1992 - 1 BvR 986/91

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Übergehen

    Auszug aus BGH, 28.07.2009 - X ZB 41/08
    Der Anspruch auf rechtliches Gehör ist verletzt, wenn im Einzelfall deutlich wird, dass das Vorbringen überhaupt nicht zur Kenntnis genommen oder doch bei der Entscheidung nicht erwogen worden ist (BVerfGE 65, 293 [295]; 70, 288 [293]; 86, 133 [145f.]; BGH, Sen. Beschl. v. 11.9.2007 - X ZB 15/06, GRUR 2007, 997 [998] Tz. 17 - Wellnessgerät, st. Rspr.).

    Erst dann, wenn das Gericht auf den wesentlichen Kern des Tatsachenvortrags einer Partei zu einer Frage, die für das Verfahren von besonderer Bedeutung ist, nicht eingeht, kann dies auf die Nichtberücksichtigung des Vortrags schließen lassen, es sei denn, er ist nicht nach dem sich aus den sonstigen Darlegungen ergebenden Rechtsstandpunkt des Gerichts unerheblich oder offensichtlich unsubstantiiert (vgl. BVerfGE 86, 133 [146]; Sen. aaO GRUR 2007, 998 Tz. 17 - Wellnessgerät).

  • BGH, 27.06.2007 - X ZB 6/05

    Informationsübermittlungsverfahren II

    Auszug aus BGH, 28.07.2009 - X ZB 41/08
    Für die unterlegene Partei muss aus den schriftlichen Gründen der Entscheidung erkennbar sein, welche rechtlichen oder tatsächlichen Gesichtspunkte nach dem Willen des Patentgerichts die getroffene Entscheidung tragen sollen (BGHZ 39, 333, 337, 346 f. - Warmpressen; Sen. GRUR 2007, 862 Tz. 15 - Informationsübermittlungsverfahren II; st. Rspr.).

    Hingegen rechtfertigt eine sachlich fehlerhafte oder unvollständige Begründung die zulassungsfreie Rechtsbeschwerde nicht (Sen. GRUR 2006, 929 Tz. 10 - Rohrleitungsprüfverfahren; Sen. GRUR 2007, 862 Tz. 16 - Informationsübermittlungsverfahren II).

  • BGH, 16.12.2008 - X ZR 89/07

    Olanzapin

    Auszug aus BGH, 28.07.2009 - X ZB 41/08
    Zwar kann zum Offenbarungsgehalt einer Druckschrift auch dasjenige gehören, was nicht ausdrücklich erwähnt wird, aus der Sicht des Fachmanns jedoch für die Ausführung der unter Schutz gestellten Lehre selbstverständlich ist und deshalb keiner besonderen Offenbarung bedarf, sondern "mitgelesen" wird, wobei die Einbeziehung von Selbstverständlichem keine Ergänzung der Offenbarung durch das Fachwissen erlaubt, sondern lediglich der vollständigen Ermittlung des Sinngehalts, d.h. derjenigen technischen Information, die der fachkundige Leser der Quelle vor dem Hintergrund seines Fachwissens entnimmt, dient (BGH GRUR 2009, 382 [384] - Olanzapin [zur Veröffentlichung in BGHZ vorgesehen]; vgl. auch BGHZ 128, 270, 276 f. - elektrische Steckverbindung).
  • BVerfG, 22.11.1983 - 2 BvR 399/81

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör im sozialgerichtlichen

    Auszug aus BGH, 28.07.2009 - X ZB 41/08
    Der Anspruch auf rechtliches Gehör ist verletzt, wenn im Einzelfall deutlich wird, dass das Vorbringen überhaupt nicht zur Kenntnis genommen oder doch bei der Entscheidung nicht erwogen worden ist (BVerfGE 65, 293 [295]; 70, 288 [293]; 86, 133 [145f.]; BGH, Sen. Beschl. v. 11.9.2007 - X ZB 15/06, GRUR 2007, 997 [998] Tz. 17 - Wellnessgerät, st. Rspr.).
  • BGH, 21.12.1962 - I ZB 27/62

    "Nicht mit Gründen versehen"

    Auszug aus BGH, 28.07.2009 - X ZB 41/08
    Für die unterlegene Partei muss aus den schriftlichen Gründen der Entscheidung erkennbar sein, welche rechtlichen oder tatsächlichen Gesichtspunkte nach dem Willen des Patentgerichts die getroffene Entscheidung tragen sollen (BGHZ 39, 333, 337, 346 f. - Warmpressen; Sen. GRUR 2007, 862 Tz. 15 - Informationsübermittlungsverfahren II; st. Rspr.).
  • BGH, 17.01.1995 - X ZB 15/93

    "Elektrische Steckverbindung"; Maßgeblichkeit der Kenntnisse eines Fachmanns

    Auszug aus BGH, 28.07.2009 - X ZB 41/08
    Zwar kann zum Offenbarungsgehalt einer Druckschrift auch dasjenige gehören, was nicht ausdrücklich erwähnt wird, aus der Sicht des Fachmanns jedoch für die Ausführung der unter Schutz gestellten Lehre selbstverständlich ist und deshalb keiner besonderen Offenbarung bedarf, sondern "mitgelesen" wird, wobei die Einbeziehung von Selbstverständlichem keine Ergänzung der Offenbarung durch das Fachwissen erlaubt, sondern lediglich der vollständigen Ermittlung des Sinngehalts, d.h. derjenigen technischen Information, die der fachkundige Leser der Quelle vor dem Hintergrund seines Fachwissens entnimmt, dient (BGH GRUR 2009, 382 [384] - Olanzapin [zur Veröffentlichung in BGHZ vorgesehen]; vgl. auch BGHZ 128, 270, 276 f. - elektrische Steckverbindung).
  • BGH, 12.07.2006 - X ZB 33/05

    Rohrleitungsprüfverfahren

    Auszug aus BGH, 28.07.2009 - X ZB 41/08
    Hingegen rechtfertigt eine sachlich fehlerhafte oder unvollständige Begründung die zulassungsfreie Rechtsbeschwerde nicht (Sen. GRUR 2006, 929 Tz. 10 - Rohrleitungsprüfverfahren; Sen. GRUR 2007, 862 Tz. 16 - Informationsübermittlungsverfahren II).
  • BGH, 11.09.2007 - X ZB 15/06

    Wellnessgerät

    Auszug aus BGH, 28.07.2009 - X ZB 41/08
    Der Anspruch auf rechtliches Gehör ist verletzt, wenn im Einzelfall deutlich wird, dass das Vorbringen überhaupt nicht zur Kenntnis genommen oder doch bei der Entscheidung nicht erwogen worden ist (BVerfGE 65, 293 [295]; 70, 288 [293]; 86, 133 [145f.]; BGH, Sen. Beschl. v. 11.9.2007 - X ZB 15/06, GRUR 2007, 997 [998] Tz. 17 - Wellnessgerät, st. Rspr.).
  • BVerfG, 08.10.1985 - 1 BvR 33/83

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Nichtberücksichtigung von

    Auszug aus BGH, 28.07.2009 - X ZB 41/08
    Der Anspruch auf rechtliches Gehör ist verletzt, wenn im Einzelfall deutlich wird, dass das Vorbringen überhaupt nicht zur Kenntnis genommen oder doch bei der Entscheidung nicht erwogen worden ist (BVerfGE 65, 293 [295]; 70, 288 [293]; 86, 133 [145f.]; BGH, Sen. Beschl. v. 11.9.2007 - X ZB 15/06, GRUR 2007, 997 [998] Tz. 17 - Wellnessgerät, st. Rspr.).
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