Rechtsprechung
BGH, 28.07.2011 - VII ZR 223/10 |
Volltextveröffentlichungen (13)
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 649 S 3 BGB
Werkvertrag: Anforderungen an die Darlegung des Anspruchs auf die Pauschale von 5% bei Kündigung des Bestellers - JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Geltendmachung von Werklohn nach Kündigung eines geschlossenen Internet-System-Vertrags in einem Urkundenprozess; Anspruch eines Unternehmers auf Zahlung der Pauschale von 5% von der auf den noch nicht erbrachten Teil der Werkleistung entfallenden vereinbarten Vergütung
- online-und-recht.de
Werkvertrag: Anforderungen an die Darlegung des Anspruchs auf die Pauschale von 5% bei Kündigung des Bestellers
- rewis.io
Werkvertrag: Anforderungen an die Darlegung des Anspruchs auf die Pauschale von 5% bei Kündigung des Bestellers
- rewis.io
Werkvertrag: Anforderungen an die Darlegung des Anspruchs auf die Pauschale von 5% bei Kündigung des Bestellers
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Geltendmachung von Werklohn nach Kündigung eines geschlossenen Internet-System-Vertrags in einem Urkundenprozess; Anspruch eines Unternehmers auf Zahlung der Pauschale von 5% von der auf den noch nicht erbrachten Teil der Werkleistung entfallenden vereinbarten Vergütung
- datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Vertragskündigung: Vergütung für Betrieb einer Website
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- 123recht.net (Kurzinformation)
Webstyle GmbH verliert, Euroweb GmbH gewinnt // Neues von Euroweb und Co.
Verfahrensgang
- AG Rüsselsheim, 07.05.2010 - 3 C 71/10
- AG Rüsselsheim, 01.12.2010 - 3 C 71/10
- LG Darmstadt, 01.12.2010 - 7 S 75/10
- BGH, 28.07.2011 - VII ZR 223/10
Papierfundstellen
- K&R 2011, 652
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 11.02.1999 - VII ZR 399/97
Abweisung der Klage wegen fehlender Prüffähigkeit der Schlußrechnung; Abrechnung …
Auszug aus BGH, 28.07.2011 - VII ZR 223/10
Sie hat vielmehr durchgehend darauf hingewiesen, dass es - was nicht in Frage steht - allein dem Unternehmer möglich ist, die Ersparnis darzulegen, die Darlegung so erfolgen muss, dass dem Besteller eine sachgerechte Rechtswahrung möglich ist, und an diese Darlegung keine überzogenen Anforderungen gestellt werden dürfen (vgl. nur BGH, Urteil vom 14. Januar 1999 - VII ZR 277/97, BGHZ 140, 263, 266 ff.; Urteil vom 11. Februar 1999 - VII ZR 399/97, BGHZ 140, 365, 368 ff.). - BGH, 14.01.1999 - VII ZR 277/97
Darlegung ersparter Aufwendungen
Auszug aus BGH, 28.07.2011 - VII ZR 223/10
Sie hat vielmehr durchgehend darauf hingewiesen, dass es - was nicht in Frage steht - allein dem Unternehmer möglich ist, die Ersparnis darzulegen, die Darlegung so erfolgen muss, dass dem Besteller eine sachgerechte Rechtswahrung möglich ist, und an diese Darlegung keine überzogenen Anforderungen gestellt werden dürfen (vgl. nur BGH, Urteil vom 14. Januar 1999 - VII ZR 277/97, BGHZ 140, 263, 266 ff.; Urteil vom 11. Februar 1999 - VII ZR 399/97, BGHZ 140, 365, 368 ff.).
- BGH, 18.01.2024 - VII ZR 34/23
Höhe der Bauhandwerkersicherung nach Kündigung
Soweit dem Senatsurteil vom 28. Juli 2011 (…VII ZR 45/11 Rn. 14 ff., BauR 2011, 1811 = NZBau 2011, 669; ebenso BGH, Urteil vom 28. Juli 2011 - VII ZR 223/10 Rn. 13 ff., K&R 2011, 652) etwas anderes entnommen werden könnte, hält der Senat hieran nicht fest.