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   BGH, 28.07.2020 - 4 StR 108/20   

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https://dejure.org/2020,37464
BGH, 28.07.2020 - 4 StR 108/20 (https://dejure.org/2020,37464)
BGH, Entscheidung vom 28.07.2020 - 4 StR 108/20 (https://dejure.org/2020,37464)
BGH, Entscheidung vom 28. Juli 2020 - 4 StR 108/20 (https://dejure.org/2020,37464)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Revision des Angeklagten gegen eine Verurteilung wegen Vergewaltigung u.a.; Aufhebung der Anordnung der Unterbringung in der Sicherungsverwahrung; Lückenhaftigkeit der Begründung für die Annahme eines Hangs im Sinne des § 66 Abs. 2 StGB

  • rewis.io

    Anordnung der Unterbringung in der Sicherungsverwahrung: Anforderungen an die Begründung der Annahme eines Hanges; erschöpfende Erörterung ambivalenter Indizien bei einem Sexualstraftäter

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    StGB § 66 Abs. 1 S. 1 Nr. 4 ; StGB § 66 Abs. 2
    Revision des Angeklagten gegen eine Verurteilung wegen Vergewaltigung u.a.; Aufhebung der Anordnung der Unterbringung in der Sicherungsverwahrung; Lückenhaftigkeit der Begründung für die Annahme eines Hangs im Sinne des § 66 Abs. 2 StGB

  • datenbank.nwb.de

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Sicherungsverwahrung bei Sexualdelikten - eine Frage des Hanges

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2021, 43
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 09.05.2019 - 4 StR 578/18

    Staufener Missbrauchsfall

    Auszug aus BGH, 28.07.2020 - 4 StR 108/20
    Dabei hat es alle für die Beurteilung der Persönlichkeit des Täters und der Anlasstaten maßgeblichen Umstände festzustellen und in den Urteilsgründen darzulegen (st. Rspr.; vgl. BGH, Urteil vom 9. Mai 2019 ? 4 StR 578/18, NStZ 2020, 346, 347 mwN).
  • BGH, 31.03.1993 - 2 StR 6/93

    Kriterien für die rechtfehlerfreie Bewertung von Indizien

    Auszug aus BGH, 28.07.2020 - 4 StR 108/20
    Gesichtspunkte die sowohl hangbegründende, als auch hangkritische Deutungsmöglichkeiten zulassen, müssen dabei unter beiden Aspekten in den Blick genommen werden (vgl. dazu allgemein BGH, Urteil vom 31. März 1993 - 2 StR 6/93, StV 1993, 509).
  • BGH, 08.12.2022 - 4 StR 75/22

    Einstellung des Verfahrens bei Verfahrenshindernis (Tod des Angeklagten:

    Hangtäter ist auch derjenige, der willensschwach ist und aus innerer Haltlosigkeit Tatanreizen nicht zu widerstehen vermag (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschluss vom 28. Juli 2020 - 4 StR 108/20, NStZ-RR 2021, 43, 44; Urteil vom 6. August 2020 ? 3 StR 66/20, NStZ-RR 2020, 339, 340; Beschluss vom 24. Mai 2017 - 1 StR 598/16, BGHR StGB § 66 Abs. 1 Hang 15; Peglau in LK-StGB, 13. Aufl., § 66 Rn. 118; Kinzig in Schönke/Schröder, StGB, 30. Aufl., § 66 Rn. 26).

    Das Vorliegen eines Hangs im Sinne eines gegenwärtigen Zustands ist vom Tatgericht auf der Grundlage einer umfassenden Vergangenheitsbetrachtung in eigener Verantwortung unter sorgfältiger Gesamtwürdigung aller für die Beurteilung der Persönlichkeit des Täters und seiner Taten maßgebenden Umstände wertend festzustellen und in den Urteilsgründen darzulegen (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschluss vom 28. Juli 2020 - 4 StR 108/20; Urteil vom 9. Mai 2019 ? 4 StR 578/18; Urteil vom 31. Juli 2019 ? 2 StR 132/19 Rn. 13; Urteil vom 26. April 2017 - 5 StR 572/16).

  • LG Würzburg, 29.03.2023 - 1 Ks 801 Js 8306/22

    Angeklagte, Hauptverhandlung, Erkrankung, Arbeitgeber, Freiheitsstrafe, Wohnung,

    Hangtäter ist derjenige, der dauerhaft zu Straftaten entschlossen ist oder aufgrund einer fest eingewurzelten Neigung immer wieder straffällig wird, wenn sich die Gelegenheit bietet, ebenso wie derjenige, der willensschwach ist und aus innerer Haltlosigkeit Tatanreizen nicht zu widerstehen vermag (BGH, Beschluss vom 28.07.2020 - 4 StR 108/20; BGH, Urteil vom 29.11.2018 - 3 StR 300/18).
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