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   BGH, 28.07.2020 - II ZR 20/20   

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https://dejure.org/2020,22256
BGH, 28.07.2020 - II ZR 20/20 (https://dejure.org/2020,22256)
BGH, Entscheidung vom 28.07.2020 - II ZR 20/20 (https://dejure.org/2020,22256)
BGH, Entscheidung vom 28. Juli 2020 - II ZR 20/20 (https://dejure.org/2020,22256)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Wolters Kluwer

    Treffen einer verbindlichen Vereinbarung bei der Benutzung des Begriffs "Gentlemen's Agreement" i.R.v. Ansprüchen eines Handelsvertreters auf Erlösbeteiligungen an den Anteilsveräußerungen einer GmbH; Vernehmung eines bereits in erster Instanz vernommenen Zeugen i.R.d. ...

  • gesellschaftsrechtskanzlei.com

    Art. 103 Abs. 1 GG

  • rewis.io

    Berufungsverfahren: Pflicht zur nochmaligen Anhörung der Partei bei beabsichtigter anderer Würdigung ihrer Aussage als in der Vorinstanz

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Treffen einer verbindlichen Vereinbarung bei der Benutzung des Begriffs "Gentlemen's Agreement" i.R.v. Ansprüchen eines Handelsvertreters auf Erlösbeteiligungen an den Anteilsveräußerungen einer GmbH; Vernehmung eines bereits in erster Instanz vernommenen Zeugen i.R.d. ...

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Parteiangaben sollen anders gewürdigt werden: Berufungsgericht muss erneut anhören!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Parteiangaben sollen anders gewürdigt werden: Berufungsgericht muss erneut anhören! (IBR 2020, 565)

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 25.07.2017 - VI ZR 103/17

    Berufungsverfahren: Pflicht zur nochmaligen Anhörung der Partei bei

    Auszug aus BGH, 28.07.2020 - II ZR 20/20
    Insbesondere muss das Berufungsgericht einen bereits in erster Instanz vernommenen Zeugen nochmals gemäß § 398 Abs. 1 ZPO vernehmen, wenn es dessen Aussage anders würdigen will als die Vorinstanz (BGH, Urteil vom 25. Juli 2017 - VI ZR 103/17, NJW 2018, 308 Rn. 9 mwN; Urteil vom 9. Februar 2010 - XI ZR 140/09, BKR 2010, 515).

    Trägt das Berufungsgericht dem nicht Rechnung, liegt darin ein Verstoß gegen Art. 103 Abs. 1 GG (BGH, Urteil vom 25. Juli 2017 - VI ZR 103/17, NJW 2018, 308 Rn. 9 mwN; Beschluss vom 17. September 2013 - XI ZR 394/12, NZG 2013, 1436 Rn. 10).

    Jedenfalls soweit die Angaben der Parteien in die Beweiswürdigung des Erstgerichts nach § 286 Abs. 1 ZPO Eingang gefunden haben und dort in ihrer Glaubhaftigkeit bewertet wurden, kann das Berufungsgericht nicht ohne eigene Anhörung von dieser Würdigung abweichen (BGH, Urteil vom 25. Juli 2017 - VI ZR 103/17, NJW 2018, 308 Rn. 10; BVerfG, NJW 2017, 3218 Rn. 58).

  • BVerfG, 01.08.2017 - 2 BvR 3068/14

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde betreffend einen Arzthaftungsprozess

    Auszug aus BGH, 28.07.2020 - II ZR 20/20
    Jedenfalls soweit die Angaben der Parteien in die Beweiswürdigung des Erstgerichts nach § 286 Abs. 1 ZPO Eingang gefunden haben und dort in ihrer Glaubhaftigkeit bewertet wurden, kann das Berufungsgericht nicht ohne eigene Anhörung von dieser Würdigung abweichen (BGH, Urteil vom 25. Juli 2017 - VI ZR 103/17, NJW 2018, 308 Rn. 10; BVerfG, NJW 2017, 3218 Rn. 58).
  • BGH, 17.09.2013 - XI ZR 394/12

    Bindung des Berufungsgerichts an die Tatsachenfeststellungen des ersten

    Auszug aus BGH, 28.07.2020 - II ZR 20/20
    Trägt das Berufungsgericht dem nicht Rechnung, liegt darin ein Verstoß gegen Art. 103 Abs. 1 GG (BGH, Urteil vom 25. Juli 2017 - VI ZR 103/17, NJW 2018, 308 Rn. 9 mwN; Beschluss vom 17. September 2013 - XI ZR 394/12, NZG 2013, 1436 Rn. 10).
  • BGH, 09.02.2010 - XI ZR 140/09

    Berufungsverfahren: Pflicht des Berufungsgerichts zur erneuten Zeugenvernehmung

    Auszug aus BGH, 28.07.2020 - II ZR 20/20
    Insbesondere muss das Berufungsgericht einen bereits in erster Instanz vernommenen Zeugen nochmals gemäß § 398 Abs. 1 ZPO vernehmen, wenn es dessen Aussage anders würdigen will als die Vorinstanz (BGH, Urteil vom 25. Juli 2017 - VI ZR 103/17, NJW 2018, 308 Rn. 9 mwN; Urteil vom 9. Februar 2010 - XI ZR 140/09, BKR 2010, 515).
  • BGH, 25.10.2022 - VI ZR 382/21

    Gehörsverletzung: Erforderlichkeit einer erneuten Parteianhörung durch das

    Trägt das Berufungsgericht dem nicht Rechnung, liegt darin ein Verstoß gegen Art. 103 Abs. 1 GG (Senatsbeschlüsse vom 27. April 2021 - VI ZR 845/20, MDR 2021, 897 Rn. 8; vom 25. Juli 2017 - VI ZR 103/17, VersR 2018, 249 Rn. 9; BGH, Beschlüsse vom 28. Juli 2020 - II ZR 20/20, juris Rn. 11; vom 17. September 2013 - XI ZR 394/12, NZG 2013, 1436 Rn. 10; BVerfG, NJW 2011, 49 Rn. 11 ff.).

    So ist höchstrichterlich bereits entschieden, dass jedenfalls, soweit die Angaben der Parteien in die Beweiswürdigung des Erstgerichts nach § 286 Abs. 1 ZPO Eingang gefunden haben und dort in ihrer Glaubhaftigkeit bewertet wurden, das Berufungsgericht nicht ohne eigene Anhörung von dieser Würdigung abweichen kann (Senatsbeschluss vom 25. Juli 2017 - VI ZR 103/17, NJW 2018, 308 Rn. 10; BGH, Beschluss vom 28. Juli 2020 - II ZR 20/20, juris Rn. 11; BVerfG, NJW 2017, 3218 Rn. 58).

  • BGH, 27.04.2021 - VI ZR 845/20

    Absehen der ersten Instanz von der Würdigung der Aussagen der von ihr vernommenen

    Trägt das Berufungsgericht dem nicht Rechnung, liegt darin ein Verstoß gegen Art. 103 Abs. 1 GG (Senatsbeschluss vom 25. Juli 2017 - VI ZR 103/17, VersR 2018, 249 Rn. 9; BGH, Beschlüsse vom 28. Juli 2020 - II ZR 20/20, juris Rn. 11; vom 17. September 2013 - XI ZR 394/12, NZG 2013, 1436 Rn. 10; BVerfG, NJW 2011, 49 Rn. 11 ff.).
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