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   BGH, 28.08.2003 - I ZR 257/00   

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https://dejure.org/2003,25
BGH, 28.08.2003 - I ZR 257/00 (https://dejure.org/2003,25)
BGH, Entscheidung vom 28.08.2003 - I ZR 257/00 (https://dejure.org/2003,25)
BGH, Entscheidung vom 28. August 2003 - I ZR 257/00 (https://dejure.org/2003,25)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • IWW
  • Kanzlei Prof. Schweizer

    Freihaltebedürfnis "Kinder" gegen "Kinder Kram"

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Verletzung der Marke "Kinder" durch die Wortmarke "Kinder Kram"; Zeichenähnlichkeit zweier Marken aufgrund der Schreibweise; Frage des Untersagungsrechts bei Löschungsreife der älteren Marke im Zeitpunkt der Veröffentlichung der Eintragung der Kollisionsmarke; Bindung ...

  • info-it-recht.de

    Zu rein beschreibenden Begriff (hier: "Kinder" für die Waren "Schokolade"), dem jegliche Unterscheidungskraft fehlt

  • Judicialis

    MarkenG § 8 Abs. 2; ; MarkenG § 8 Abs. 3; ; MarkenG § 14 Abs. 2 Nr. 2; ; MarkenG § 22 Abs. 1 Nr. 2; ; MarkenG § 50 Abs. 1 Nr. 3; ; MarkenG § 50 Abs. 2; ; MarkenG § 51 Abs. 4 Nr. 2; ; MarkenG § 54

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    "Kinder"; Geltendmachung eines absoluten Schutzhindernisses der prioritätsälteren Marke im Verletzungsprozeß; Unterscheidungskraft des Wortbestandteils "Kinder" für die Ware "Schokolade"

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Markenrecht - Löschungsreife der Marke wegen Verfalls

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)

    Streit um Rechte aus der Bezeichnung "Kinder"

  • lexetius.com (Pressemitteilung)

    Streit um Rechte aus der Bezeichnung "Kinder"

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Schokolade für "Kinder" vor Gericht - Streit zweier Süßwarenhersteller um Markennamen

  • wettbewerbszentrale.de (Kurzinformation)

    Die Marke "Kinder" für Schokolade ist nicht ohne weiteres verwechslungsfähig mit der Marke "Kinder Kram" für Zuckerwaren

  • 123recht.net (Pressemeldung, 29.8.2003)

    Haribo darf "Kinder Kram" auf den Markt bringen // Bundesgerichtshof legt Ferrero ein Überraschungsei

Besprechungen u.ä.

  • ewir-online.de(Leitsatz frei, Besprechungstext 3,90 €) (Entscheidungsbesprechung)

    MarkenG §§ 14, 8, 22, 50, 54
    Keine Unterscheidungskraft des Wortbestandteils "Kinder" einer farbigen Wort-/Bildmarke für Schokolade ("Kinder")

Papierfundstellen

  • BGHZ 156, 112
  • NJW 2004, 1166 (Ls.)
  • NJW-RR 2004, 130
  • GRUR 2003, 1040
 
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Wird zitiert von ... (356)

  • BGH, 23.09.2015 - I ZR 78/14

    Streit zwischen den Sparkassen und dem Bankkonzern Santander wegen Verletzung der

    Eine Verfahrensaussetzung kommt in Betracht, wenn eine gewisse Wahrscheinlichkeit für die Löschung der Marke im registerrechtlichen Verfahren besteht, die die mit der Aussetzung verbundene Prozessverzögerung rechtfertigt (vgl. BGH, Beschluss vom 11. November 1986 - X ZR 56/85, GRUR 1987, 284 - Transportfahrzeug; Urteil vom 28. August 2003 - I ZR 257/00, BGHZ 156, 112, 119 - Kinder I; BGH, GRUR 2014, 1101 Rn. 17 - Gelbe Wörterbücher).
  • BGH, 18.09.2014 - I ZR 228/12

    Zur Reichweite des Schutzes einer Farbmarke

    Eine Verfahrensaussetzung kommt in Betracht, wenn eine gewisse Wahrscheinlichkeit für die Löschung der Marke im registerrechtlichen Verfahren besteht, die die mit der Aussetzung verbundene Prozessverzögerung rechtfertigt (vgl. BGH, Beschluss vom 11. November 1986 - X ZR 56/85, GRUR 1987, 284 - Transportfahrzeug; Urteil vom 28. August 2003 - I ZR 257/00, BGHZ 156, 112, 119 - Kinder I).

    Eine Kennzeichnungsschwäche kann für derartige Zeichen nur angenommen werden, wenn hierfür besondere tatsächliche Umstände vorliegen (vgl. BGHZ 156, 112, 122 - Kinder I; BGH, Urteil vom 2. April 2009 - I ZR 78/06, GRUR 2009, 672 Rn. 26 = WRP 2009, 824 - OSTSEE-POST).

  • BGH, 29.07.2021 - I ZR 139/20

    Markenschutz des Goldtons des "Lindt Goldhasen"

    Für die Anerkennung einer Benutzungsmarke an einem Zeichen, das in einer Farbe ohne räumliche Begrenzung besteht, ist deshalb grundsätzlich ein höherer Grad an Verkehrsgeltung zu fordern als bei normal kennzeichnungskräftigen Zeichen, bei denen kein besonderes Freihalteinteresse gegeben ist (BGHZ 156, 126, 135 [juris Rn. 32] - Farbmarkenverletzung I; Hacker in Ströbele/Hacker/Thiering aaO § 4 Rn. 50; zur Verkehrsdurchsetzung vgl. BGH, Urteil vom 28. August 2003 - I ZR 257/00, BGHZ 156, 112, 125 [juris Rn. 42] - Kinder I).
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