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   BGH, 28.08.2006 - NotZ 46/05 (1)   

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https://dejure.org/2006,12139
BGH, 28.08.2006 - NotZ 46/05 (1) (https://dejure.org/2006,12139)
BGH, Entscheidung vom 28.08.2006 - NotZ 46/05 (1) (https://dejure.org/2006,12139)
BGH, Entscheidung vom 28. August 2006 - NotZ 46/05 (1) (https://dejure.org/2006,12139)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Ablehnung eines Richters in der freiwilligen Gerichtsbarkeit wegen Besorgnis der Befangenheit; Misstrauen gegen die Unparteilichkeit des Richters ; Folgen einer Befassung mit Aspekten des gegenwärtigen Falls vor 25 Jahren und vor 30 Jahren durch den Richter

  • Judicialis

    FGG § 6 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 42 Abs. 2
    Besorgnis der Befangenheit eines Beisitzers des Notarsenats

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Notarrecht - Ablehnungsgesuch gegen Notar

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 14.03.2003 - IXa ZB 27/03

    Besorgnis der Befangenheit des Rechtspflegers im Zwangsversteigerungsverfahren

    Auszug aus BGH, 28.08.2006 - NotZ 46/05
    Geeignet, Misstrauen gegen eine unparteiliche Amtsausübung des Richters zu rechtfertigen, sind nur objektive Gründe, die von dem Standpunkt des Ablehnenden aus bei vernünftiger Betrachtung die Befürchtung wecken können, der Richter stehe der Sache nicht unvoreingenommen und damit nicht unparteiisch gegenüber (vgl. BVerfG NJW 1993, 2230; BGH, Beschluss vom 14. März 2003 - IXa ZB 27/03 - NJW-RR 2003, 1220, 1221).
  • BVerfG, 02.12.1992 - 2 BvF 2/90

    Besorgnis der Befangenheit eines Verfassungsrichters infolge der früheren

    Auszug aus BGH, 28.08.2006 - NotZ 46/05
    Geeignet, Misstrauen gegen eine unparteiliche Amtsausübung des Richters zu rechtfertigen, sind nur objektive Gründe, die von dem Standpunkt des Ablehnenden aus bei vernünftiger Betrachtung die Befürchtung wecken können, der Richter stehe der Sache nicht unvoreingenommen und damit nicht unparteiisch gegenüber (vgl. BVerfG NJW 1993, 2230; BGH, Beschluss vom 14. März 2003 - IXa ZB 27/03 - NJW-RR 2003, 1220, 1221).
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