Rechtsprechung
BGH, 28.08.2007 - 1 StR 331/07 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- HRR Strafrecht
§ 74 StPO; § 191 GVG
Befangenheitsrüge gegen Übersetzerin (Bindung an die vom Tatrichter angenommenen Tatsachen; Rechtsmissbrauch) - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Wolters Kluwer
Befangenheit einer Übersetzerin im Ermittlungsverfahren
- Judicialis
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
GVG § 191; StPO § 74
Befangenheit des Übersetzers wegen Zusammenarbeit mit der Polizei - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NStZ 2008, 50
Wird zitiert von ... (4)
- BGH, 14.04.2011 - 1 StR 458/10
Gewerbsmäßiger und bandenmäßiger Betrug im Diamantenhandel (Täuschung über zur …
Bei der Beurteilung der Ablehnung von Sachverständigen ist das Revisionsgericht an die Tatsachen gebunden, die der Tatrichter seiner Entscheidung zu Grunde gelegt hat (vgl. BGH, Beschluss vom 28. August 2007 - 1 StR 331/07 mwN, NStZ 2008, 50; BGH, Urteil vom 2. August 1995 - 2 StR 221/94, BGHSt 41, 206, 211).Dies wird hier weder durch eine Stellungnahme des betroffenen Sachverständigen (deren Erholung vor der Entscheidung über den Befangenheitsantrag - wie regelmäßig - zweckmäßig gewesen wäre; vgl. BGH, Beschluss vom 28. August 2007 - 1 StR 331/07, NStZ 2008, 50) noch durch die in den Zurückweisungsbeschlüssen genannten Gründe entkräftet.
- BGH, 04.07.2018 - 2 StR 485/17
Zuständigkeit für die sofortige Beschwerde
Das Revisionsgericht ist dabei an die vom Tatrichter festgestellten Tatsachen gebunden (vgl. zur Dolmetscherablehnung BGH, Beschluss vom 28. August 2007 1 StR 331/07, NStZ 2008, 50; zur Sachverständigenablehnung Senat…, Beschluss vom 23. März 1994 2 StR 67/94, BGHR StPO § 74 Ablehnungsgrund 3; BGH…, Beschluss vom 22. Juli 2014 3 StR 302/14, BGHR StPO § 74 Abs. 1 Satz 1 Befangenheit 6). - BGH, 13.02.2019 - 2 StR 485/18
Ablehnung des Sachverständigen (Ablehnung eines im Auftrag der Polizei tätig …
Ein vom Landeskriminalamt hinzugezogener Übersetzer überschreitet im Regelfall nicht seine Kompetenzen, wenn er aus dem Kontext früherer von ihm abgehörter - eventuell nicht im Wortlaut übersetzter - Gespräche zur besseren Verständlichkeit Erläuterungen beifügt, solange er durch Klammern deutlich macht, dass es sich nur um eine mögliche Deutung seinerseits handelt und damit die letztendliche Interpretationshoheit dem Landeskriminalamt als seinem Auftraggeber überlässt (BGH, Beschluss vom 28. August 2007 - 1 StR 331/07, NStZ 2008, 50). - BVerwG, 15.07.2021 - 2 WD 6.21
Anpassungsstörung; Anschuldigungsschrift; Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen; …
Die Mitwirkung im Vorverfahren im Auftrag der Staatsanwaltschaft oder Polizei ist für sich allein genommen kein Ablehnungsgrund (vgl. BGH, Beschluss vom 28. August 2007 - 1 StR 331/07 - NStZ 2008, 50); desgleichen gilt, wenn der Sachverständige schon in einem früheren Strafverfahren gegen denselben Beschuldigten tätig war (…Eisenberg, Beweisrecht der StPO, 10. Auflage 2017, Rn. 1551a m.w.N.).