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   BGH, 28.08.2007 - 4 StR 305/07   

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https://dejure.org/2007,8148
BGH, 28.08.2007 - 4 StR 305/07 (https://dejure.org/2007,8148)
BGH, Entscheidung vom 28.08.2007 - 4 StR 305/07 (https://dejure.org/2007,8148)
BGH, Entscheidung vom 28. August 2007 - 4 StR 305/07 (https://dejure.org/2007,8148)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • HRR Strafrecht

    § 323a StGB; § 21 StGB; § 64 StGB
    Vollrausch (mögliche verminderte Schuldfähigkeit schon während des Sichberauschens bei Alkoholsucht); Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Gefahrprognose; Ungenügen der Selbstgefährdung)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Rechtmäßigkeit der Verurteilung eines Alkoholkranken zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und drei Monaten wegen der Durchführung eines Suizidversuchs im Vollrausch (hier: Abdrücken eines Schrecksschussrevolvers an der eigenen Stirn); Voraussetzungen für die ...

  • Judicialis

    StPO § 349 Abs. 2; ; StPO § 349 Abs. 4; ; StGB § 21; ; StGB § 64

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 323a
    Vorsatz und Schuldfähigkeit bei einem chronisch Alkoholkranken

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2007, 368
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 27.09.1989 - 3 StR 207/89

    Verminderung der Schuldfähigkeit bei Vorliegen einer Alkoholkrankheit

    Auszug aus BGH, 28.08.2007 - 4 StR 305/07
    "Keinen Bestand kann der Rechtsfolgenausspruch haben, weil die Strafkammer sich nicht mit der Frage auseinandergesetzt hat, ob die Einsichts- oder Steuerungsfähigkeit des nach den Feststellungen des Gerichts alkoholkranken Angeklagten bereits zum Zeitpunkt des Sichberauschens eingeschränkt war (BGHR StGB § 323a Abs. 2 Strafzumessung 4).
  • BGH, 22.09.1987 - 1 StR 378/87

    Anforderungen an den Vorsatz bei vorsätzlich herbeigeführtem Vollrausch -

    Auszug aus BGH, 28.08.2007 - 4 StR 305/07
    Es hätte deshalb Veranlassung bestanden zu prüfen, ob der Angeklagte von einem derart starken Drang zum Alkohol beherrscht war, dass seine Fähigkeit, der Versuchung zu übermäßigem Genuss alkoholischer Getränke zu widerstehen, im Sinne des § 21 StGB erheblich vermindert war (vgl. BGHR StGB § 323a Abs. 1 Sichberauschen 1; BGH StV 1984, ... 419).
  • BGH, 26.06.1996 - 2 StR 244/96

    Strafrechtliche Verantwortungsfähigkeit bei einer "dissozialen

    Auszug aus BGH, 28.08.2007 - 4 StR 305/07
    ... Allein das Wissen eines chronisch Alkoholabhängigen um den bei ihm regelmäßig eintretenden Kontrollverlust rechtfertigt nicht die Annahme, die Volltrunkenheit werde jeweils vorsätzlich und uneingeschränkt schuldhaft herbeigeführt (BGH NStZ 1996, 334; BGH NStZ-RR 1997, 102 und 299).
  • BGH, 09.02.1996 - 2 StR 17/96

    Rechtsstaatsprinzip - Schuldgrundsatz - Gefährliche Körperverletzung - Rauschtat

    Auszug aus BGH, 28.08.2007 - 4 StR 305/07
    ... Allein das Wissen eines chronisch Alkoholabhängigen um den bei ihm regelmäßig eintretenden Kontrollverlust rechtfertigt nicht die Annahme, die Volltrunkenheit werde jeweils vorsätzlich und uneingeschränkt schuldhaft herbeigeführt (BGH NStZ 1996, 334; BGH NStZ-RR 1997, 102 und 299).
  • OLG Hamm, 20.11.1973 - 2 Ws 241/73
    Auszug aus BGH, 28.08.2007 - 4 StR 305/07
    Eine bloße Selbstgefährdung reicht nicht aus (OLG Hamm NJW 1974, 614).
  • BVerfG, 16.03.1994 - 2 BvL 3/90

    Entziehungsanstalt

    Auszug aus BGH, 28.08.2007 - 4 StR 305/07
    Anordnung und Vollzug der Maßregel müssen an die hinreichend konkrete Aussicht geknüpft sein, den Süchtigen zu heilen oder doch über eine gewisse Zeitspanne vor Rückfall in die akute Sucht zu bewahren (BVerfGE 91, 1; Tröndle/Fischer, aaO § 64 Rdn. 14 ff.).".
  • BGH, 11.01.2024 - 3 StR 280/23

    Schuldspruch wegen vorsätzlichen Vollrausches und Unterschlagung; Hinnahme der

    Eine erheblich verminderte Steuerungsfähigkeit hinsichtlich des Sich-Berauschens genügt für eine Strafbarkeit nach § 323a StGB, sofern diesbezüglich eine Schuldunfähigkeit sicher ausgeschlossen werden kann (vgl. BGH, Beschlüsse vom 28. August 2007 - 4 StR 305/07, NStZ-RR 2007, 368; vom 4. Februar 1997 - 4 StR 655/96, NStZ-RR 1997, 299; vom 26. Juni 1996 - 2 StR 244/96, NStZ-RR 1997, 102).
  • KG, 13.11.2020 - 5 Ws 162/20

    Anforderungen an die Fortdauer der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt

    Die gesetzlich normierte Erheblichkeitsschwelle überschreiten dabei nur Straftaten, die nach Art und Schwere die materiellen Voraussetzungen der Unterbringungsanordnung erfüllen (vgl. Veh in: Münchener Kommentar, StGB 4. Aufl., § 67d Rn. 16; Kinzig in: Schönke/Schröder, StGB 30. Aufl., § 67d Rn. 4; Kilian in: Leipold/Tsambikakis/Zöller, Anwaltskommentar StGB 3. Aufl., § 67d Rn. 8.) und hangbedingt sind (BGH, Beschluss vom 28. August 2007 - 4 StR 305/07 - juris Rn. 2).

    Erforderlich ist aber stets ein symptomatischer Zusammenhang zwischen den drohenden Taten und dem Hang des Untergebrachten, wobei die zu befürchtenden Taten der Anlasstat nicht ähnlich sein müssen (BGH, Beschluss vom 28. August 2007, a.a.O.).

  • BGH, 16.06.2021 - 3 StR 135/21

    Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Gefahr künftiger

    Die Gefahr beliebiger künftiger Straftaten ist ausreichend, solange diese erheblich sind (BGH, Beschluss vom 28. August 2007 - 4 StR 305/07 -, juris Rn. 2; MüKoStGB/van Gemmeren StGB § 64 Rn. 48).'.
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