Rechtsprechung
BGH, 28.08.2012 - 3 StR 305/12 |
Volltextveröffentlichungen (11)
- HRR Strafrecht
§ 56 Abs. 2 StGB
Aussetzung der Freiheitsstrafe zur Bewährung (Vorrang der Prüfung einer positiven Sozialprognose auch bei Freiheitsstrafen von über einem Jahr; zu hohe Anforderungen an das Vorliegen besonderer Umstände) - lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 56 Abs 1 StGB, § 56 Abs 2 StGB
Strafaussetzung zur Bewährung: Bedeutung einer positiven Sozialprognose für die Aussetzung einer Freiheitsstrafe von mehr als einem Jahr - Wolters Kluwer
Notwendigkeit der Prüfung der Sozialprognose des Angeklagten bei Aussetzung der Vollstreckung der verhängten Freiheitsstrafe zur Bewährung
- rewis.io
Strafaussetzung zur Bewährung: Bedeutung einer positiven Sozialprognose für die Aussetzung einer Freiheitsstrafe von mehr als einem Jahr
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StGB § 56 Abs. 1; StGB § 56 Abs. 2
Notwendigkeit der Prüfung der Sozialprognose des Angeklagten bei Aussetzung der Vollstreckung der verhängten Freiheitsstrafe zur Bewährung - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- strafrecht-bundesweit.de (Kurzmitteilung)
Eine positive Sozialprognose ist auch bei Freiheitsstrafen von über einem Jahr zu berücksichtigen
Verfahrensgang
- LG Lüneburg, 13.03.2012 - 22 KLs 31/11
- BGH, 28.08.2012 - 3 StR 305/12
Wird zitiert von ... (5) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 30.04.2009 - 2 StR 112/09
Aussetzung der Freiheitsstrafe zur Bewährung (besondere Umstände: überspannte …
Auszug aus BGH, 28.08.2012 - 3 StR 305/12
Dies gilt schon deshalb, weil zu den nach Abs. 2 zu berücksichtigenden Faktoren auch solche gehören, die schon für die Prognose nach Abs. 1 von Belang sind (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Beschluss vom 30. April 2009 - 2 StR 112/09, NStZ 2009, 441).
- BGH, 22.09.2015 - 4 StR 152/15
Erpressung (Begriff der Gewalt; konkludente Drohung durch schlüssiges Handeln: …
Es ist rechtsfehlerhaft, besondere Umstände im Sinne des § 56 Abs. 2 Satz 1 StGB zu verneinen, ohne sich zuvor mit der Frage zu befassen, ob dem Angeklagten eine günstige Sozialprognose nach § 56 Abs. 1 Satz 1 StGB zu stellen ist (vgl. BGH…, Beschluss vom 6. August 2014 - 2 StR 255/14, Rn. 4; Beschluss vom 28. August 2012 - 3 StR 305/12, StV 2013, 85). - BGH, 10.07.2014 - 3 StR 232/14
Rechtsfehlerhafte Ablehnung der Aussetzung einer Freiheitsstrafe zur Bewährung …
Dies gilt schon deshalb, weil zu den nach Abs. 2 zu berücksichtigenden Faktoren nicht allein, aber auch solche gehören, die schon für die Prognose nach Abs. 1 von Belang sind (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Beschluss vom 28. August 2012 - 3 StR 305/12, StV 2013, 85). - BGH, 22.03.2022 - 1 StR 62/22
Strafzumessung (erforderliche Berücksichtigung des besonderen Strafübels durch …
Unter diesen Umständen ist ein Herausreißen aus den sozialen Bindungen durch die Vollstreckung des kurzen Strafrestes mit einer besonderen, vom Landgericht nicht ersichtlich bedachten Härte verbunden (…vgl. BGH, Beschlüsse vom 18. August 2009 - 5 StR 257/09, BGHR StGB § 56 Abs. 2 Gesamtwürdigung, unzureichende 9 Rn. 6 f. und vom 28. August 2012 - 3 StR 305/12 Rn. 4); insbesondere ist dieser Gesichtspunkt nicht der strafmildernden Berücksichtigung des fast 20-monatigen Vollzugs der Untersuchungshaft unter den Einschränkungen der COVID-Pandemie zu entnehmen. - BGH, 13.03.2014 - 2 StR 4/14
Aussetzung der Freiheitsstrafe zur Bewährung (besondere Umstände: erforderliche …
Besondere Umstände im Sinne von § 56 Abs. 2 StGB sind Milderungsgründe von erheblichem Gewicht, die eine Strafaussetzung trotz des Unrechts- und Schuldgehalts, der sich in der über einem Jahr liegenden Strafhöhe widerspiegelt, nicht unangebracht erscheinen lassen (BGH, Beschluss vom 28. August 2012 - 3 StR 305/12, StV 2013, 85). - BGH, 06.08.2014 - 2 StR 255/14
Verpflichtende Prüfung einer günstigen Sozialprognose bei der …
Es ist rechtsfehlerhaft, besondere Umstände im Sinne des § 56 Abs. 2 Satz 1 StGB zu verneinen, ohne sich zuvor mit der Frage zu befassen, ob dem Angeklagten eine günstige Sozialprognose nach § 56 Abs. 1 StGB zu stellen ist (vgl. BGH, Beschluss vom 28. August 2012 - 3 StR 305/12, StV 2013, 85).