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   BGH, 28.08.2012 - X ZR 99/11   

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https://dejure.org/2012,30060
BGH, 28.08.2012 - X ZR 99/11 (https://dejure.org/2012,30060)
BGH, Entscheidung vom 28.08.2012 - X ZR 99/11 (https://dejure.org/2012,30060)
BGH, Entscheidung vom 28. August 2012 - X ZR 99/11 (https://dejure.org/2012,30060)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Fahrzeugwechselstromgenerator

    § 117 PatG, § 529 Abs 1 Nr 2 ZPO, § 531 Abs 2 Nr 3 ZPO
    Berufung im Patentnichtigkeitsverfahren: Neues Vorbringen bei Vorlage eines Privatgutachtens; Neuheit des Vorbringens auf Grundlage einer erstinstanzlich bereits vorgelegten Druckschrift; Darlegungslast des Nichtigkeitsklägers zur Widerlegung der Patentfähigkeit des ...

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Vorlage eines Privatgutachtens in zweiter Instanz als neues Vorbringen

  • rewis.io

    Berufung im Patentnichtigkeitsverfahren: Neues Vorbringen bei Vorlage eines Privatgutachtens; Neuheit des Vorbringens auf Grundlage einer erstinstanzlich bereits vorgelegten Druckschrift; Darlegungslast des Nichtigkeitsklägers zur Widerlegung der Patentfähigkeit des ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 531 Abs. 2 Nr. 3
    Vorlage eines Privatgutachtens in zweiter Instanz als neues Vorbringen

  • datenbank.nwb.de

    Berufung im Patentnichtigkeitsverfahren: Neues Vorbringen bei Vorlage eines Privatgutachtens; Neuheit des Vorbringens auf Grundlage einer erstinstanzlich bereits vorgelegten Druckschrift; Darlegungslast des Nichtigkeitsklägers zur Widerlegung der Patentfähigkeit des ...

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Vorlage von Privatgutachten in 2. Instanz: Neues Vorbringen?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Durch Privatgutachten gestützter Parteivortrag in der Berufungsinstanz

  • bld.de (Leitsatz/Kurzinformation)

    Vorlage eines Privatgutachtens in zweiter Instanz ist nicht notwendigerweise neues Vorbringen

  • ipweblog.de (Kurzinformation)

    Fahrzeugwechselstromgenerator

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    In Berufung geltend gemachtes Angriffsmittel kann neu sein, auch wenn das Dokument bereits in erster Instanz zu den Akten gereicht wurde

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BGHZ 194, 290
  • GRUR 2012, 1236
 
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Wird zitiert von ... (26)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 22.05.2012 - II ZR 35/10

    Berufungsverfahren: Voraussetzungen eines Abstehens vom Urkundenprozess;

    Auszug aus BGH, 28.08.2012 - X ZR 99/11
    Denn nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH, Urteil vom 12. März 2004 - V ZR 257/03, BGHZ 158, 269, 278; Urteil vom 27. September 2006 - VIII ZR 19/04, NJW 2007, 2414 Rn. 16; Urteil vom 22. Mai 2012 - II ZR 35/10, juris Rn. 29) gelangt mit dem zulässigen Rechtsmittel der gesamte aus den Akten ersichtliche Streitstoff des ersten Rechtszugs in die Berufungsinstanz.
  • BGH, 18.10.2005 - VI ZR 270/04

    Zurückweisung von Einwendungen gegen eine Sachverständigengutachten in der

    Auszug aus BGH, 28.08.2012 - X ZR 99/11
    Wird ein sehr allgemein gehaltener Vortrag erstmals in zweiter Instanz substantiiert, ist er neu; nicht neu ist demgegenüber Vortrag, mit dem ein - wie hier - bereits schlüssiges Vorbringen aus der ersten Instanz durch weitere Tatsachenbehauptungen zusätzlich konkretisiert, verdeutlicht oder erläutert wird (BGH, Urteil vom 8. Juni 2004 - VI ZR 199/03, BGHZ 159, 245, 251; Urteil vom 18. Oktober 2005 - VI ZR 270/04, BGHZ 164, 330, 333; Beschluss vom 21. Dezember 2006 - VII ZR 279/05, NJW 2007, 1531, 1532 zur Konkretisierung u.a. durch Vorlage eines Parteigutachtens).
  • BGH, 21.12.2006 - VII ZR 279/05

    Begriff des neuen Vorbringens; Vorlage eines Privatgutachtens zur Konkretisierung

    Auszug aus BGH, 28.08.2012 - X ZR 99/11
    Wird ein sehr allgemein gehaltener Vortrag erstmals in zweiter Instanz substantiiert, ist er neu; nicht neu ist demgegenüber Vortrag, mit dem ein - wie hier - bereits schlüssiges Vorbringen aus der ersten Instanz durch weitere Tatsachenbehauptungen zusätzlich konkretisiert, verdeutlicht oder erläutert wird (BGH, Urteil vom 8. Juni 2004 - VI ZR 199/03, BGHZ 159, 245, 251; Urteil vom 18. Oktober 2005 - VI ZR 270/04, BGHZ 164, 330, 333; Beschluss vom 21. Dezember 2006 - VII ZR 279/05, NJW 2007, 1531, 1532 zur Konkretisierung u.a. durch Vorlage eines Parteigutachtens).
  • BGH, 16.12.2008 - X ZR 89/07

    Olanzapin

    Auszug aus BGH, 28.08.2012 - X ZR 99/11
    Nach den Anforderungen, die die Rechtsprechung des Senats an eine unmittelbare und eindeutige Offenbarung stellt (BGH, Urteil vom 16. Dezember 2008 - X ZR 89/07, BGHZ 179, 168 Rn. 25 - Olanzapin), sind hiernach die Merkmale 6.2.1.1 und 6.2.1.2 nicht offenbart.
  • BGH, 08.06.2004 - VI ZR 199/03

    Anforderungen an den Parteivortrag im Arzthaftungsverfahren

    Auszug aus BGH, 28.08.2012 - X ZR 99/11
    Wird ein sehr allgemein gehaltener Vortrag erstmals in zweiter Instanz substantiiert, ist er neu; nicht neu ist demgegenüber Vortrag, mit dem ein - wie hier - bereits schlüssiges Vorbringen aus der ersten Instanz durch weitere Tatsachenbehauptungen zusätzlich konkretisiert, verdeutlicht oder erläutert wird (BGH, Urteil vom 8. Juni 2004 - VI ZR 199/03, BGHZ 159, 245, 251; Urteil vom 18. Oktober 2005 - VI ZR 270/04, BGHZ 164, 330, 333; Beschluss vom 21. Dezember 2006 - VII ZR 279/05, NJW 2007, 1531, 1532 zur Konkretisierung u.a. durch Vorlage eines Parteigutachtens).
  • BGH, 27.09.2006 - VIII ZR 19/04

    Sachdienlichkeit einer Klageänderung im Berufungsverfahren

    Auszug aus BGH, 28.08.2012 - X ZR 99/11
    Denn nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH, Urteil vom 12. März 2004 - V ZR 257/03, BGHZ 158, 269, 278; Urteil vom 27. September 2006 - VIII ZR 19/04, NJW 2007, 2414 Rn. 16; Urteil vom 22. Mai 2012 - II ZR 35/10, juris Rn. 29) gelangt mit dem zulässigen Rechtsmittel der gesamte aus den Akten ersichtliche Streitstoff des ersten Rechtszugs in die Berufungsinstanz.
  • BGH, 12.03.2004 - V ZR 257/03

    Wiederholung der erstinstanzlichen Beweisaufnahme im Berufungsverfahren;

    Auszug aus BGH, 28.08.2012 - X ZR 99/11
    Denn nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH, Urteil vom 12. März 2004 - V ZR 257/03, BGHZ 158, 269, 278; Urteil vom 27. September 2006 - VIII ZR 19/04, NJW 2007, 2414 Rn. 16; Urteil vom 22. Mai 2012 - II ZR 35/10, juris Rn. 29) gelangt mit dem zulässigen Rechtsmittel der gesamte aus den Akten ersichtliche Streitstoff des ersten Rechtszugs in die Berufungsinstanz.
  • OLG Düsseldorf, 01.02.2024 - 15 U 43/23
    Damit knüpfen die Klägerinnen zudem an ihren erstinstanzlichen Vortrag an (vgl. Triplik vom 21.02.2023, S. 5f. und S. 17, Bl. 169f. und Bl. 181 eA LG), weshalb sich das Vorbringen auch unter dem Gesichtspunkt nicht als neu darstellt, dass damit lediglich bereits in erster Instanz gehaltener schlüssiger Vortrag konkretisiert, erläutert und verdeutlicht wird (dazu allg. BGH, GRUR 2012, 1236, Rn. 26 - Fahrzeugwechselstromgenerator).
  • BGH, 27.08.2013 - X ZR 19/12

    Tretkurbeleinheit

    Ein Angriffsmittel wird aus dem typischerweise ebenso unbegrenzten wie unüberschaubaren Stand der Technik jedoch erst durch die Darlegung des Klägers, welchen konkreten Beitrag welche Bestandteile welcher Entgegenhaltung zu der geltend gemachten mangelnden Patentfähigkeit leisten sollen (BGH, Urteil vom 28. August 2012 - X ZR 99/11, BGHZ 194, 290 Rn. 36 - Fahrzeugwechselstromgenerator).
  • BGH, 10.03.2015 - VI ZB 28/14

    Inhaltsanforderungen an eine Berufungsbegründung: Unschlüssige und/oder rechtlich

    Neu ist ein Vorbringen, wenn es einen sehr allgemein gehaltenen Vortrag der ersten Instanz konkretisiert und erstmals substantiiert, nicht aber dann, wenn ein bereits schlüssiges Vorbringen aus der ersten Instanz durch weitere Tatsachenbehauptungen zusätzlich konkretisiert, verdeutlicht oder erläutert wird (st. Rspr.: Senatsurteile vom 8. Juni 2004 - VI ZR 199/03, BGHZ 159, 245, 251 und vom 18. Oktober 2005 - VI ZR 270/04, BGHZ 164, 330, 333; BGH, Beschluss vom 2. April 2009 - V ZR 177/08, NJW-RR 2009, 1236 Rn. 9 und Urteil vom 28. August 2012 - X ZR 99/11, BGHZ 194, 290 Rn. 26; jeweils mwN).
  • OLG Hamm, 21.12.2023 - 24 U 18/23

    Rechtswegzuständigkeit; deklaratorisches Schuldanerkenntnis; Urkundsprozess;

    Soweit die Klägerin in zweiter Instanz behauptet hat, dass die Valutierung des mündlich gewährten Darlehens dadurch erfolgt sei, dass steuerlich und buchhalterisch ein "umgekehrtes Arbeitgeberdarlehen" gewährt worden sei, liegt kein vom bisherigen Vortrag abweichender, sondern allenfalls ein Vortrag vor, mit dem sie ihren erstinstanzlichen Vortrag nur näher zu konkretisieren und zu erläutern versucht (vgl. BGH, Beschluss vom 10. März 2015 - VI ZB 28/14 - zitiert nach juris; BGH, Urteil vom 28. August 2012 - X ZR 99/11 - zitiert nach juris).
  • OLG Düsseldorf, 03.11.2022 - 2 U 58/22

    1. Die Grundsätze zur persönlichen Verantwortlichkeit des gesetzlichen Vertreters

    Soweit die Klägerin unter Vorlage der Privatgutachten den in erster Instanz unstreitigen Vortrag zu den Abläufen im Betrieb der angegriffenen Ausführungsformen durch Messungen und darauf aufbauende Angabe von Zeitangaben ergänzt hat, handelt es sich um die Konkretisierung bereits schlüssigen Vorbringens, welches ebenfalls in der Berufungsinstanz berücksichtigungsfähig ist (vgl. BGH, NJW 2007, 1531, 1532; GRUR 2012, 1236, 1239 - Fahrzeugwechselstromgenerator).
  • BGH, 05.10.2016 - X ZR 78/14

    Opto-Bauelement - Patentnichtigkeitssache: Auswirkungen einer formell

    Damit zeigt sie einen neuen Gesichtspunkt auf (vgl. BGH, Urteil vom 28. August 2012 - X ZR 99/11, BGHZ 194, 290 Rn. 36 = GRUR 2012, 1236 - Fahrzeugwechselstromgenerator).
  • BGH, 27.05.2014 - X ZR 2/13

    Patentnichtigkeitsverfahren: Vorsorgliche weitere Hilfsanträge des Beklagten in

    Der Hinweis, den das Patentgericht nach § 83 Abs. 1 PatG gibt, dient unter anderem dazu, eine sachgerechte Fokussierung der Argumentation zu ermöglichen (BGH, Urteil vom 28. August 2012 - X ZR 99/11, BGHZ 194, 290 = GRUR 2012, 1236 Rn. 38 - Fahrzeugwechselstromgenerator; Urteil vom 28. Mai 2013 - X ZR 21/12, GRUR 2013, 912 Rn. 71 - Walzstraße).
  • BGH, 28.05.2013 - X ZR 21/12

    Walzstraße

    Lässt das Patentgericht in seinem gemäß § 83 Abs. 1 PatG erteilten Hinweis erkennen, dass es die Argumentation des Nichtigkeitsklägers in einem bestimmten Punkt für zutreffend erachtet, hat der Kläger in der Regel keine Veranlassung, zu diesem Punkt in erster Instanz weitere Angriffsmittel vorzutragen (Bestätigung von BGH, Urteil vom 28. August 2012, X ZR 99/11, BGHZ 194, 290 = GRUR 2012, 1236 Rn. 38 - Fahrzeugwechselstromgenerator).

    Lässt das Patentgericht in seinem Hinweis erkennen, dass es die Argumentation des Klägers in einem bestimmten Punkt für zutreffend erachtet, hat der Kläger in der Regel keine Veranlassung, zu diesem Punkt weitere Angriffsmittel vorzutragen (BGH, Urteil vom 28. August 2012 - X ZR 99/11, BGHZ 194, 290 = GRUR 2012, 1236 Rn. 38 - Fahrzeugwechselstromgenerator).

  • BGH, 12.12.2012 - X ZR 134/11

    Polymerzusammensetzung

    Dabei kann dahinstehen, ob dies schon deswegen gilt, weil das auf den Inhalt der - im Übrigen nachveröffentlichten - Schrift von Koning gestützte Berufungsvorbringen seinerseits nach § 117 Satz 1 PatG, § 531 Abs. 2 Nr. 3 ZPO nicht zuzulassen ist, weil es nicht bereits im ersten Rechtszug geltend gemacht und nicht dargetan ist, dass dies nicht auf Nachlässigkeit beruht (s. dazu BGH, Urteil vom 28. August 2012 - X ZR 99/11, GRUR 2012, 1236 Rn. 35 ff. - Fahrzeugwechselstromgenerator).
  • OLG Köln, 30.10.2020 - 6 U 49/20

    Zulässigkeit von Aussagen über Achsen für Kraftfahrzeuganhänger Behauptung

    Vor diesem Hintergrund kommt eine Berücksichtigung des Inhalts nicht in Betracht, soweit dieser neu ist (vgl. BGH, Urteil vom 28.08.2012 - X ZR 99/11, BGHZ 194, 290 - Fahrzeugwechselstromgenerator).

    Allerdings ist der Vortrag - auch im Rahmen des Privatgutachtens - zu berücksichtigen, soweit durch die Ausführungen des Privatgutachters Vorbringen aus der ersten Instanz konkretisiert, verdeutlicht oder erläutert wird (vgl. BGHZ 194, 290 - Fahrzeugwechselstromgenerator).

  • OLG Düsseldorf, 28.08.2014 - 15 U 26/14

    Ansprüche wegen Verletzung eines Patents für einen Fahrzeugwechselstromgenerator;

  • BPatG, 12.02.2014 - 5 Ni 59/10

    Patentnichtigkeitsklageverfahren - "Anfügen einer Autoscheibe an ein

  • OLG Düsseldorf, 03.11.2022 - 2 U 17/20

    Elektrohydraulische Pressgeräte

  • BGH, 12.01.2017 - X ZR 20/15

    Beurteilung der Patentfähigkeit eines Verfahrens betreffend gekapselte

  • BGH, 08.12.2015 - X ZR 132/13

    Patentnichtigkeitsverfahren: Zulassung eines neuen Angriffsmittels im

  • OLG Düsseldorf, 15.07.2014 - 15 U 35/14

    Ansprüche wegen Verletzung eines Patents betreffend Antikörper spezifisch für

  • BPatG, 26.02.2013 - 3 Ni 28/09

    Patentnichtigkeitsklageverfahren - zur Bindungswirkung des Bundespatentgerichts

  • BGH, 28.01.2016 - X ZR 130/13

    Teilweise Fürnichtigerklärung eines europäischen Patents mit Wirkung für die

  • BGH, 11.08.2015 - X ZR 80/13

    Patentfähigkeit einer Patentanmeldung betreffend einer Sanitärwanne; Beruhen

  • BPatG, 29.04.2015 - 4 Ni 26/13

    apparatus - Patentnichtigkeitsklageverfahren - "apparatus (europäisches Patent)"

  • BPatG, 16.04.2013 - 4 Ni 1/12

    Patentnichtigkeitsklageverfahren - "Arretiervorrichtung" - zur

  • OLG Düsseldorf, 06.06.2013 - 2 U 112/11

    Ansprüche wegen Verletzung eines Patents für ein Verfahren zur Herstellung einer

  • BPatG, 15.02.2023 - 6 Ni 58/20
  • BPatG, 14.02.2013 - 10 Ni 12/11
  • BPatG, 16.10.2012 - 3 Ni 11/11

    Patentnichtigkeitsklageverfahren - "beschichtetes Schneidwerkzeug" -

  • BPatG, 20.08.2013 - 3 ZA (pat) 22/13
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