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   BGH, 28.08.2018 - 1 StR 103/18   

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https://dejure.org/2018,27641
BGH, 28.08.2018 - 1 StR 103/18 (https://dejure.org/2018,27641)
BGH, Entscheidung vom 28.08.2018 - 1 StR 103/18 (https://dejure.org/2018,27641)
BGH, Entscheidung vom 28. August 2018 - 1 StR 103/18 (https://dejure.org/2018,27641)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • HRR Strafrecht

    § 73 StGB; § 73e Abs. 1 StGB; § 86 Abs. 1 Satz 1 VVG
    Einziehung des aus der Tat Erlangten (Ausschluss des Erlangten, wenn der Anspruch des Verletzten erloschen ist: kein Erlöschen bei Leistung eines Versicherers)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • IWW

    § 73d Abs. 1 StGB, § 73e Abs. 1 StGB, § 73 Abs. 1 StGB, § 73c Satz 1 StGB, § 86 Abs. 1 Satz 1 VVG, § 354 Abs. 1 StPO

  • Wolters Kluwer

    Anordnung und Festsetzung der Einziehung des Wertes von Taterträgen hinsichtlich Haftung als Gesamtschuldner i.R.d. schweren Bandendiebstahls

  • rewis.io

    Einziehung bei teilweiser Ersatzleistung des Versicherers nicht ausgeschlossen

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anordnung und Festsetzung der Einziehung des Wertes von Taterträgen hinsichtlich Haftung als Gesamtschuldner i.R.d. schweren Bandendiebstahls

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Einziehung von Taterträgen - und die Ersatzleistung des Versicherers

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2018, 335
  • StV 2019, 19 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 08.02.2018 - 3 StR 560/17

    Einziehung von Taterträgen (Wegfall der Einziehung bei Erlöschen des Anspruchs

    Auszug aus BGH, 28.08.2018 - 1 StR 103/18
    1. Die Beschränkung der Revision auf die Entscheidung der Anordnung der Einziehung des Wertes von Taterträgen ist wirksam, weil diese Anordnung unabhängig von der Schuldfrage beurteilt werden kann und auch in keinem inneren Zusammenhang mit dem Strafausspruch steht (vgl. BGH, Urteile vom 8. Februar 2018 - 3 StR 560/17 und vom 5. September 2017 - 1 StR 677/16, NStZ-RR 2017, 342; Beschluss vom 16. Mai 2018 - 1 StR 633/17).

    Als Verletzter im Sinne des § 73 Abs. 1 StGB nF gilt nunmehr der Versicherer (BT-Drucks. 18/9525, S. 51, vgl. auch BGH, Urteil vom 8. Februar 2018 - 3 StR 560/17).

  • BGH, 05.09.2017 - 1 StR 677/16

    Anordnung des (Dritt-)Wertersatzverfall (Anwendbarkeit des alten Rechts)

    Auszug aus BGH, 28.08.2018 - 1 StR 103/18
    1. Die Beschränkung der Revision auf die Entscheidung der Anordnung der Einziehung des Wertes von Taterträgen ist wirksam, weil diese Anordnung unabhängig von der Schuldfrage beurteilt werden kann und auch in keinem inneren Zusammenhang mit dem Strafausspruch steht (vgl. BGH, Urteile vom 8. Februar 2018 - 3 StR 560/17 und vom 5. September 2017 - 1 StR 677/16, NStZ-RR 2017, 342; Beschluss vom 16. Mai 2018 - 1 StR 633/17).
  • BGH, 16.05.2018 - 1 StR 633/17

    Einziehung von Taterträgen (Anwendbarkeit neuen Rechts: Entscheidung über die

    Auszug aus BGH, 28.08.2018 - 1 StR 103/18
    1. Die Beschränkung der Revision auf die Entscheidung der Anordnung der Einziehung des Wertes von Taterträgen ist wirksam, weil diese Anordnung unabhängig von der Schuldfrage beurteilt werden kann und auch in keinem inneren Zusammenhang mit dem Strafausspruch steht (vgl. BGH, Urteile vom 8. Februar 2018 - 3 StR 560/17 und vom 5. September 2017 - 1 StR 677/16, NStZ-RR 2017, 342; Beschluss vom 16. Mai 2018 - 1 StR 633/17).
  • BGH, 04.10.2018 - 3 StR 283/18

    Voraussetzungen einer ausnahmsweisen Beurlaubung des Angeklagten (zurückhaltend

    Es ist nicht abzuziehen, was der Tatbeteiligte, der zunächst die uneingeschränkte alleinige tatsächliche Verfügungsmacht über die Tatbeute hatte, später bei deren Aufteilung an seine Komplizen oder Dritte weitergab (BGH, Urteil vom 12. Juli 2018 - 3 StR 144/18, NStZ-RR 2018, 335, 336 mit weiteren umfangreichen Nachweisen).

    Die rechtsfehlerfrei getroffenen Feststellungen lassen die Urteilsergänzung zu (§ 354 Abs. 1 StPO analog; BGH, Urteil vom 28. August 2018 - 1 StR 103/18, NStZ-RR 2018, 335).

  • BGH, 04.10.2018 - 3 StR 251/18

    Betrug (täuschungsbedingte Auszahlung eines Kredits; Vermögensschaden;

    Die rechtsfehlerfrei getroffenen Feststellungen lassen die Urteilsergänzung zu (§ 354 Abs. 1 StPO analog; BGH, Urteil vom 28. August 2018 - 1 StR 103/18, juris Rn. 8).
  • BGH, 05.12.2018 - 2 StR 316/18

    Einziehung des Wertes des durch die Betrugstaten Erlangten als Taterträge

    Der Senat bestimmt auf der Grundlage der rechtsfehlerfrei getroffenen Urteilsfeststellungen und in entsprechender Anwendung des § 354 Abs. 1 StPO den Wert der Taterträge des von den Angeklagten Erlangten selbst und ordnet insoweit auch dessen gesamtschuldnerische Haftung an (vgl. BGH, Urteil vom 28. August 2018 - 1 StR 103/18).
  • BGH, 16.07.2020 - 4 StR 91/20

    Erweiterte Einziehung von Taterträgen (Voraussetzungen)

    Das wirksam auf die unterbliebene Anordnung der erweiterten Einziehung von Taterträgen (vgl. BGH, Urteile vom 29. März 2018 - 4 StR 568/17, BGHSt 63, 114, 115; vom 28. August 2018 - 1 StR 103/18, NStZ-RR 2018, 335; vom 10. Januar 2018 - 5 StR 465/17 und Beschluss vom 7. Juli 2011 - 3 StR 144/11) beschränkte und vom Generalbundesanwalt vertretene Rechtsmittel hat Erfolg.
  • LG Köln, 08.09.2022 - 324 KLs 13/22
    Der Ersatz des den Geschädigten entstandenen Schadens durch deren Hausratversicherung führt nicht zu einem Ausschluss der Einziehung nach § 73e Abs. 1 StGB, da der Anspruch auf die Hausratversicherung übergeht (BGH, Urteil vom 28.08.2018 - 1 StR 103/18).
  • LG Hamburg, 02.12.2021 - 601 Qs 41/21

    Vollstreckung der Wertersatzeinziehung: Voraussetzungen eines Ausschlusses der

    Dann wäre der Versicherer berechtigter Forderungsinhaber und damit auch Verletzter im Sinne von § 73e Abs. 1 StGB und § 459g Abs. 4 StPO (vgl. BT-Drs. 18/9525, 51; BGH, Urt. v. 28.08.2018 - 1 StR 103/18, juris; LK-StGB/Lohse, a.a.O. Rn. 5).
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