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BGH, 28.08.2018 - 5 StR 295/18 |
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Volltextveröffentlichungen (10)
- HRR Strafrecht
Art. 6 Abs. 1 EMRK; Art. 1 Abs. 1 GG; Art. 2 Abs. 1 GG; Art. 20 Abs. 3 GG
Falschangaben des Angeklagten über seine persönlichen Verhältnisse (keine strafprozessuale Wahrheitspflicht; nemo tenetur-Grundsatz; Grenzen zulässigen Verteidigungsverhaltens; Täuschung des Nebenklägers; betrugsnahes Verhalten) - IWW
§ 349 Abs. 2 StPO
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Wolters Kluwer
Bewertung falscher Angaben des Angeklagten zu seinen finanziellen Verhältnissen bei der Rechtsfolgenbestimmung durch eine Jugendkammer
- rewis.io
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
StPO § 349 Abs. 2
Bewertung falscher Angaben des Angeklagten zu seinen finanziellen Verhältnissen bei der Rechtsfolgenbestimmung durch eine Jugendkammer - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Zwickau, 07.03.2018 - 263 Js 1722/17
- BGH, 28.08.2018 - 5 StR 295/18
Papierfundstellen
- StV 2019, 442